Reinigungsleistungen an Karlsruher Schulen
| Vorlage: | 2013/0173 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.10.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2013
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/0173 31 öffentlich Reinigungsleistungen an Karlsruher Schulen 1. Welche Ausschreibungsbedingungen gelten für die Vergabe von Reinigungsleistungen an Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe? 2. Haben alle Schulen auf der Grundlage des Musterhygieneplans vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg eigene Hygienepläne ausgearbeitet? Wenn nein, welche Schulen haben keinen eigenen Hygieneplan? 3. Werden die Hygienepläne der Schulen bei der Vergabe von Reinigungsleistungen berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? 4. Werden die erbrachten Reinigungsleistungen kontrolliert? Wenn ja, welche Kontrollmechanismen sind dies? 5. Wurden bei den durchgeführten Kontrollen Mängel bei den Leistungen festgestellt? Wenn ja, wie erfolgte deren Beseitigung und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? 6. Inwieweit haben sich die Reinigungsleistungen in den letzten Jahren verringert/verändert? 7. Sind der Verwaltung Beschwerden von Seiten der Schulen bzw. aus der Elternschaft wegen mangelnder Sauberkeit bekannt? Wenn ja, welche? Wie erfolgte die Bearbeitung dieser Beschwerden? Sachstand/Begründung: Der Stadt Karlsruhe obliegt als Schulträger die Aufgabe, für ausreichende Sauberkeit und Hygiene an den Schulen zu sorgen. Dabei müssen die gestellten Anforderungen an die Schulreinigung die höchsten Standards vorweisen, denn Defizite bei der Hygiene an den Schulen bergen Gesundheitsrisiken für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerschaft. Der regelmäßigen Reinigung der Schulgebäude, der Sanitäranlagen und der sonstigen Einrichtung kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Ausschreibung und Vergabe der Reinigungsleistungen, die Art und Häufigkeit der durchgeführten Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Kontrollen sowie der Möglichkeiten seitens der Schulen und Elternschaft, die Umsetzung der Hygienepläne nachvollziehen zu können, sind dabei relevante Einflussgrößen. Der Musterhygieneplan wurde im Auftrag des Landesgesundheitsamts Baden- Württemberg 2008 erstellt. Dieser Plan enthält eine Vielzahl von Informationen, die das Thema Schulhygiene betreffen. Unter anderem sind Reinigungsempfehlungen für Klassenzimmer enthalten. Im Musterhygieneplan werden in Anlehnung an die DIN 77400 allgemeine Empfehlungen für die Reinigung von bestimmten hygienerelevanten Bereichen gegeben. Diese Empfehlungen sollen nicht unterschritten werden. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Karin Wiedemann Johannes Krug Detlef Hofmann Rainer Weinbrecht Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 22.10.2013 eingegangen: 22.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0173 31 öffentlich Dez. 6 Reinigungsleistungen an Karlsruher Schulen 1. Welche Ausschreibungsbedingungen gelten für die Vergabe von Reinigungsleistungen an Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe? Die Gebäudereinigungsverträge der Stadt Karlsruhe werden nach VOL/A ausgeschrieben. Die Grund- lagen für diese Ausschreibungen bilden Vorabgespräche mit Vertretern der betroffenen Einrichtung, eine auf das Objekt abgestimmte Vorbemerkung, um spezielle Reinigungsdetails vorzugeben, der vom Schul- und Sportamt aufgestellte Reinigungsplan mit den festgelegten Reinigungshäufigkeiten, der bestehende Raumgruppenplan mit den zu erbringenden Reinigungsleistungen, die Leistungsbeschrei- bung für Reinigungsarbeiten, die allgemeinen Vertragsbedingungen für Reinigungsarbeiten, Auswahl- kriterien für Reinigungsarbeiten bei der Ausschreibung, die zu erbringende Reinigungsberechnung vom Unternehmer, festgelegte Flächenverzeichnisse sowie die vom Unternehmer vorzulegende Kalku- lation der Stundenverrechnungssätze. 2. Haben alle Schulen auf der Grundlage des Musterhygieneplans vom Landesgesundheits- amt Baden-Württemberg eigene Hygienepläne ausgearbeitet? Wenn nein, welche Schulen haben keinen eigenen Hygieneplan? Für die Schulen der Stadt Karlsruhe gibt es sowohl bei der Eigenreinigung als auch bei der Vergabe keine getrennten Hygienepläne. Die Grundlage für die Reinigung sind die erstellten Reinigungspläne. Die Reinigungspläne werden anhand des Musterhygieneplans für Schulen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg erstellt, separate Hygienepläne sind nicht erforderlich. Berücksichtigt wird hierbei die DIN 77400, Reinigungsleistungen Schulgebäude Anforderungen an die Reinigung. Die Vorgaben der Stadt Karlsruhe gehen aber über diese DIN hinaus und daher werden diese Mindestvorgaben übertroffen. 3. Werden die Hygienepläne der Schulen bei der Vergabe von Reinigungsleistungen berück- sichtigt? Wenn nein, warum nicht? Die in Ziffer 2 genannten detaillierten Reinigungspläne bilden, wie oben beschrieben, die Vergabe- grundlage bei Ausschreibungen. 4. Werden die erbrachten Reinigungsleistungen kontrolliert? Wenn ja, welche Kontrollme- chanismen sind dies? Die erbrachten Reinigungsleistungen werden von der Schule kontrolliert und am Monatsende durch ein abgezeichnetes Abnahmeprotokoll bestätigt. Eine Abrechnung der erbrachten Reinigungsleistun- gen kann nur unter Vorlage des bestätigten Abnahmeprotokolls erfolgen. Sollten Reklamationen entstehen, können diese nach Mängelrüge jeweils sofort behoben werden. Seite 2 5. Wurden bei den durchgeführten Kontrollen Mängel bei den Leistungen festgestellt? Wenn ja, wie erfolgte deren Beseitigung und welche Konsequenzen wurden daraus gezo- gen? Bei Vergaben in der vorliegenden Größenordnung werden zwangsläufig auch Mängel festgestellt. Diese werden mit förmlichen Rügen oder Abmahnungen bearbeitet und behoben oder je nach Fall durch Kürzungen des Rechnungsbetrages geahndet. Im schlimmsten Fall kann dies bei Nichterledigung zur Kündigung des Vertrages und einer Neuaus- schreibung führen. Im Wiederholungsfall kann diese Firma dann von Neuausschreibungen wegen Un- zuverlässigkeit ausgeschlossen werden. 6. Inwieweit haben sich die Reinigungsleistungen in den letzten Jahren verrin- gert/verändert? Wir haben im Frühsommer zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Angebotsauswertung und der Erbringung der Reinigungsleistungen eingeführt. So wurden die Ausschreibungsunterlagen verändert, um durch weitere Kontrollen Qualitätssteigerungen zu erzielen. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die beauftragten Unternehmen auch die Leistung erbringen, zu der sie laut Vertragsunterlagen verpflichtet sind. Bei den Neuvertragsobjekten ist daher wieder eine Qualitäts- steigerung der Reinigungsleistungen festzustellen. 7. Sind der Verwaltung Beschwerden von Seiten der Schulen bzw. aus der Elternschaft we- gen mangelnder Sauberkeit bekannt? Wenn ja, welche? Wie erfolgte die Bearbeitung die- ser Beschwerden? Der Verwaltung sind aus dem Jahr 2013 vier schwerwiegende Mängel aus Objekten bekannt, die über das übliche Maß hinausgehen. Diese Mängel bezogen sich auf die Reinigung von Sanitäreinrichtun- gen, Klassenzimmern und einer Sporthalle. Zuerst wird in so einem Fall versucht, bei Terminen vor Ort mit der Schulleitung, eventuell dem Schul- und Sportamt und dem jeweiligen Unternehmen eine Lö- sung zu finden. Dies ist bei allen Objekten bis auf zwei Ausnahmen auch gelungen. Die betroffenen Firmen werden dann natürlich verstärkt kontrolliert, um vorher festgestellte Missstände gar nicht mehr entstehen zu lassen. Bei den zwei Ausnahmeobjekten war es trotz mehreren Terminen leider nicht mehr möglich, die Reinigung wieder in geordneten Bahnen zu organisieren. Deshalb wurden die Ver- träge fristlos gekündigt und mit anderen Unternehmen durch neue Reinigungsverträge ein Neuanfang gestartet. Die Reinigung mit den neuen Verträgen verläuft bisher reibungslos und es gab keine weite- ren Reklamationen.