Tiere in der Stadt

Vorlage: 2013/0172
Art: Anfrage
Datum: 23.10.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 2
Erwähnte Stadtteile: Neureut, Nordstadt, Südstadt, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2013

    TOP: 30

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GfK-Tiere in der Stadt
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 21. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/0172 30 öffentlich Tiere in der Stadt 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die momentane Situation bezüglich wilder Tiere in Karlsruhe? Sind nach Meinung der Verwaltung bei uns auch „Berliner Verhältnisse“ zu erwarten? 2. Was unternimmt die Stadt gegen die „Landflucht“ von Mardern, Waschbären, Füchsen, Wildschweinen usw. in unserer Stadt? 3. Wie geht die Verwaltung gegen die Vielzahl der durch die Kombi-Baustellen aufgescheuchten Ratten um? Welche Zahlen liegen hier vor? Begründung: GfK ist bekannt, dass beispielsweise in der Südstadt sich eine Marderfamilie in einem leer stehenden Mietshaus „eingemietet“ hat. Auf Anfrage bei der zuständigen Stelle der Stadt erhielt der Nachbar lediglich die Auskunft, dass man da „nichts machen“ könne. Dies sowie die Tatsache, dass sichtlich immer mehr Ratten durch die Stadt rennen, gibt uns Anlass zu dieser Anfrage. Wilde Tiere in der Stadt, besonders auch Ratten und Marder, stellen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. Außerdem erfreuen sie sich aufgrund ausgeräumter Mülleimer, angenagter Autoschläuche und zertrampelter Blumenbeete nicht gerade großer Beliebtheit. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013

  • TOP 30
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 21.10.2013 eingegangen: 21.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0172 30 öffentlich Dez. 2 Tiere in der Stadt 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die momentane Situation bezüglich wilder Tiere in Karlsruhe? Sind nach Meinung der Verwaltung bei uns auch „Berliner Verhältnisse“ zu erwarten? Berliner Verhältnisse sind derzeit in Karlsruhe nicht zu erwarten. Dort sind vor allem Wildschweine als "Dauergäste" innerhalb von Wohngebieten anzutreffen. In Karlsruhe haben jedoch auch im Hardt- wald die Wildschwein-Populationen zugenommen. Die Gründe dafür sind milde Winter und damit eine geringe natürliche Mortalität sowie eine gute Ernährungsbasis durch jährliche "Mast" der Wald- bäume (Eichen, Buchen). In den Randbereichen der Bebauung zum Hardtwald (z. B. Waldstadt) treten immer wieder Schäden durch Wildschweine auf. Ein weiteres Problem ist auch die immer enger gewordene Verzahnung von Wald und Wohngebieten rund um den Hardtwald (z. B. Nordstadt, Konversionsgelände Neureut). Wildtiere, wie Wildschweine und Füchse, werden zudem von gepflegten Grünflächen und Kompost- haufen angezogen, da sie dort ein gutes ergänzendes Nahrungsangebot in Form von tierischem Ei- weiß vorfinden. Gegen die Schäden, die beispielsweise auch auf den Sportanlagen im Hardtwald zu beklagen sind, hilft nur der Objektschutz (Einzäunungen). Lokale Probleme gibt es in naturnah gelegenen Wohngebieten auch durch den Dachs. Auch hier hilft nur die entsprechend sichere Einfriedung des Grundstücks. Für die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer von Privatgrundstücken bzw. -gebäuden besteht grund- sätzlich auch die Möglichkeit, eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung zu beauftragen bzw. sich dort über geeignete Bekämpfungsmaßnahmen (Stichwort „Vergrämung“) zu informieren. Zu Waschbären gehen derzeit nur ganz vereinzelt Meldungen und Beobachtungen ein. 2. Was unternimmt die Stadt gegen die „Landflucht“ von Mardern, Waschbären, Füchsen, Wildschweine usw. in unsere Stadt? Bei allen genannten Tierarten handelt es sich um Wildtiere, welche dem Jagdrecht unterliegen. In Wohngebieten, die so genannte „befriedete Bezirke“ darstellen, ruht die Jagd. Eine Bejagung dieser Wildtiere darf nach den jagdrechtlichen Vorschriften dort grundsätzlich nicht erfolgen. Es sollte all- gemein Verständnis dafür bestehen, dass in bewohnten Gebieten eine Jagdausübung mit Schusswaf- fen aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden kann. Die Abteilung Forst ist bemüht, das Problem durch intensive Bejagung von Wildschweinen in den selbst betreuten Jagden zu entschärfen. Die Jagdpächter unterstützen diese Bemühungen, vor allem beim Schwarzwild, ebenfalls. Die Bejagung stellt sich aber gerade in stadtnahen Gebieten als schwie- rig dar, weil die Nutzung der Wälder durch die Bevölkerung extrem zugenommen hat. Auch in den Nachtstunden sind heute Menschen im Wald unterwegs. Es werden deshalb nur besonders zuverlässi- ge Jäger eingesetzt, um Unfälle zu vermeiden. Allein im letzten Jagdjahr wurden im Stadtgebiet etwa 300 Wildschweine erlegt. Seite 2 Um die Bejagung der Dachse in den wohnortnahen Gebieten zu entschärfen, erteilt das Kreisjagdamt die Genehmigung zur Vorverlegung der Jagdzeit, damit vor allem Jungdachse erlegt werden können. Weiterhin berät und informiert die Abteilung Forst des Liegenschaftsamtes anrufende Bürger insbe- sondere zum Thema Wildschweine, Dachse und Füchse. Tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind nicht zu ergreifen, da bei Wildtieren im Stadtkreis Karlsruhe derzeit keine Hinweise für den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche vorhanden sind. 3. Wie geht die Verwaltung gegen die Vielzahl der durch die Kombi-Baustellen aufge- scheuchten Ratten um? Welche Zahlen liegen hier vor? Zuständig für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gegen Ratten sind das GBA im Bereich öffentlicher (städtischer) Grünanlagen und das TBA in allen anderen Bereichen des Verkehrswegenetzes der Stadt Karlsruhe. Eine Beköderung erfolgt routinemäßig oder verstärkt nach Meldungen aus der Bevölkerung über ein erhöhtes Aufkommen von Ratten. Die Bekämpfung erfolgt in Abstimmung der zuständigen Ämter, um eine höhere Effektivität zu errei- chen. Zukünftig wird zeitgleich eine Bekämpfung auf dem jeweiligen Gelände der Großbaustellen durch die KASIG erfolgen, die für diese Bereiche eigenverantwortlich zuständig ist. Im Bereich von Privatgrundstücken ist jeder Grundstücksinhaber bzw. jede -inhaberin selbst für eine Schädlingsbekämpfung zuständig. Jede Stadt besitzt grundsätzlich in etwa so viele Ratten wie sie Einwohner hat. Durch die strukturelle Veränderung im Rahmen der Baumaßnahmen werden die Tiere häufiger gesichtet als gewöhnlich. Einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Rattenpopulation kann jede Person selbst leisten, indem sie keine Lebensmittelabfälle für Ratten erreichbar aufbewahrt. Auch die Entsorgung von Le- bensmitteln über die Kanalisation (WC) bietet den Ratten eine hervorragende Nahrungsgrundlage. Außerdem sollten keine Tiere (wie beispielsweise Tauben) so gefüttert werden, dass Futterreste auf den Boden gelangen und durch Ratten aufgenommen werden können. Eine Taubenfütterung im öf- fentlichen Raum durch Privatpersonen ist generell verboten. Das Ordnungs- und Bürgeramt wirkt im Rahmen des Stadttaubenkonzepts auf eine gezielte, angepasste Fütterung von Tauben an ausgesuch- ten Plätzen hin. Eine Übertragung von Infektionskrankheiten durch Biss oder über das Fell der Ratten ist, wie durch andere Tiere auch, möglich. Eine akute Bedrohung durch die Übertragung bestimmter anzeigepflichti- ger Tierkrankheiten, wie z. B. Tollwut, besteht momentan nicht, da in Karlsruhe seit geraumer Zeit keine akute Seuchenlage besteht.