Trägerübergreifende Geschwisterkindregelung
| Vorlage: | 2013/0168 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.10.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2013
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Isolde Haller (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 9. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/0168 26 öffentlich Trägerübergreifende Geschwisterkindregelung 1. Wie viele Anträge auf Erstattung aus der trägerübergreifenden Geschwisterkindregelung sind seit Ende des Kindergarten-/Schuljahres 2012/2013 bei der Stadtverwaltung gestellt worden? 2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit (vom Eingang des Antrages bis zum Versand der Erstattungsbestätigung) eines solchen Antrages? 3. Wie viel Zeit vergeht vom Zeitpunkt des Bearbeitungsendes bis zum Eingang des Erstattungsbetrags auf dem Konto der Familie? 4. Wie viele MAK (Mitarbeiterkapazitäten) sind mit der Bearbeitung der Anträge betraut und welche Personalkosten entstehen daraus? 5. Welche Beträge wurden insgesamt ausbezahlt? Wie hoch ist die Erstattung im Schnitt pro Familie? Bitte aufgelistet nach Anzahl der Kinder in der Familie. 6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den bisherigen Prozess zu vereinfachen und damit die Bearbeitungszeit zu beschleunigen? 7. Welche Erstattungsbeträge würden zusätzlich bei Ausweitung auf weitere Betreuungsangebote wie flexible Nachmittagsbetreuung entstehen? Sachstand/Begründung: Durch die trägerübergreifende Geschwisterkindregelung haben Familien, deren Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen bzw. Einrichtungen verschiedener Träger betreut werden, die Möglichkeit, einen Teil des Beitrages erstattet zu bekommen. Jedoch muss die Familie erst in Vorleistung gehen und in jeder Einrichtung den Seite 2 __________________________________________________________________________________________ höheren Erstkindbeitrag entrichten. Ein Antrag auf Erstattung kann erst nach Ende des Kindergarten-/Schuljahres gestellt werden. Dafür sind Bescheinigungen aller tangierten Träger erforderlich. Zahlreiche Familien beklagen das derzeitige Verfahren als umständlich und bemängeln sehr lange Bearbeitungszeiten. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Bettina Meier-Augenstein Isolde Haller Karin Wiedemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Isolde Haller (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 09.10.2013 eingegangen: 09.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0168 26 öffentlich Dez. 3 Trägerübergreifende Geschwisterkindregelung 1. Wie viele Anträge auf Erstattung aus der trägerübergreifenden Geschwisterkind- regelung sind seit Ende des Kindergarten-/Schuljahres 2012/2013 bei der Stadt- verwaltung gestellt worden? Anträge für das angesprochene Kindergartenjahr werden erst ab August 2013 gestellt, weshalb noch keine verlässliche Zahl genannt werden kann. Im Kindergartenjahr 2011/2012 gingen bis August 2013 rund 230 Anträge auf trägerübergreifende Geschwis- terkindermäßigung ein, von denen 202 positiv beschieden werden konnten. 2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit (vom Eingang des Antra- ges bis zum Versand der Erstattungsbestätigung) eines solchen Antrages? Die Zeit zwischen Eingang des Antrags und Bescheidsdatum betrug durchschnittlich 37 Kalendertage. 3. Wie viel Zeit vergeht vom Zeitpunkt des Bearbeitungsendes bis zum Eingang des Erstattungsbetrages auf dem Konto der Familie? In der Regel wird der Bescheid über die Geschwisterkindermäßigung erst nach kassen- technischer Abwicklung im Sachgebiet zum Postausgang gebracht. Dies bedeutet, dass ab Bescheidversand regelmäßig zwischen drei und sechs Werktage für Buchung und Über- weisung einzurechnen sind. 4. Wie viele MAK (Mitarbeiterkapazitäten) sind mit der Bearbeitung der Anträge betraut und welche Personalkosten entstehen daraus? Derzeit ist für die Bearbeitung der Anträge die Kapazität von 0,5 Vollzeitwerten einge- setzt. Für die Überprüfung und kassenmäßige Anordnung der Erstattungsbeträge ist dar- über hinaus noch ein Aufwand von rund 30 – 35 Arbeitsstunden pro Jahr hinzuzurech- nen. Seite 2 Die Personalkosten für die 50%-Stelle in Entgeltgruppe E 06 TVöD und dem Aufwand für Prüfung und Leitungsaufgaben belaufen sich auf jährlich ca. 26.000,00 Euro. 5. Welche Beträge wurden insgesamt ausbezahlt? Wie hoch ist die Erstattung im Schnitt pro Familie? Bitte aufgelistet nach Anzahl der Kinder in der Familie. Im Kindergartenjahr 2011/2012 wurden rund 168.000,00 Euro erstattet. Hierbei erhielten - Familien mit vier Kindern durchschnittlich 1.450,00 Euro, - Familien mit drei Kindern durchschnittlich 1.080,00 Euro und - Familien mit zwei Kindern durchschnittlich 760,00 Euro im Jahr. 6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den bisherigen Prozess zu vereinfa- chen und damit die Bearbeitungszeit zu beschleunigen? Die Verwaltungsabläufe zur Erstattung von trägerübergreifenden Beiträgen für Geschwis- terkinder sind bei Einführung dieser freiwilligen Leistung bereits optimiert worden. Gene- rell liegt die Schwierigkeit beim Zusammenführen des zeitgleichen Besuches von verschie- denen Kindern einer Familie in verschiedenen Einrichtungen von verschiedenen Trägern. Der hiermit verbundene relativ hohe Verwaltungsaufwand war auch bis 2009 Grund, eine trägerübergreifende Geschwisterkindregelung nicht zu favorisieren. Die in der Anfrage kritisierten Bearbeitungszeiten resultieren aus der Tatsache, dass die Anträge zum größten Teil zum Ende des Kindergartenjahres gestellt werden und in die- sem engen Zeitfenster zu einem Bearbeitungsstau führen. In der gleichen Organisationseinheit sind jedoch zum Kindergartenjahreswechsel ebenfalls in hohem Maß saisonale Arbeiten durch Belegungswechsel in den städt. Kindertagesein- richtungen abzuwickeln, weshalb kein funktionaler Personalaustausch greifen kann. Es wäre lediglich an die Erweiterung der Personalkapazität durch entsprechende Stellenschaf- fung zu denken, was im Hinblick auf die allgemeinen Einsparvorgaben im Personalhaus- halt jedoch bisher nicht geschehen ist. 7. Welche Erstattungsbeträge würden zusätzlich bei Ausweitung auf weitere Be- treuungsangebote wie flexible Nachmittagsbetreuung entstehen? Eine Bezifferung von Erstattungsbeträgen bei einer Ausweitung der Regelung auf flexible Nachmittagsbetreuung kann nicht gemacht werden. Es liegen keine verlässlichen Daten vor, wie viele Kinder aus der flexiblen Nachmittagsbetreuung gleichzeitig auch Geschwis- ter in Kindertageseinrichtungen haben. Dies gilt auch für Angebote der betreuten Spiel- gruppen, da auch hier keine statistischen Aufzeichnungen bestehen. Bei Einführung der trägerübergreifenden Geschwisterkindregelung wurde in einem Organisa- tionsentwicklungsprozess der Ablauf eines sinnvollen und schlanken Verfahrens untersucht. Seite 3 Es war unter Berücksichtigung von 41 Kindergartenträgern mit über 180 Einrichtungen rasch zu erkennen, dass durch das Zusammenführen und Bewerten des Anspruchs einer solchen zusätzlichen Leistung ein standardisiertes und gemeindewirtschaftrechtlichen Ansprüchen genügendes Verfahren nur unter schwierigen organisatorischen Bedingungen zu verwirkli- chen sein wird. Entsprechende Recherchen im Umland zeigen, dass eine trägerübergreifende Geschwisterkindermäßigung, wie in Karlsruhe praktiziert, eine relativ exklusive Regelung für die Eltern darstellt. Gleichwohl wurde im Gemeinderatsbeschluss vom 10.03.2009 festgelegt, dass Eltern, die in finanziellen Nöten sind und deren Kindern bei verschiedenen Trägern betreut werden, auch vierteljährlich die Erstattungen ihrer Beiträge erhalten können. Von dieser Möglichkeit wird allerdings nur sporadisch Gebrauch gemacht, da auch hier mit jedem Antrag ein entspre- chender Nachweis über den Besuch der verschiedenen Einrichtungen geführt werden muss. Da es sich bei der Geschwisterkindermäßigung in Kindertageseinrichtungen einschließlich der trägerübergreifenden Geschwisterkindermäßigung um eine rein freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe handelt, die in ihrem Maß gegenüber den Umlandgemeinden ungewöhnlich hoch ist, lag die Priorität bei der Einführung dieser Vergünstigung bei einer sparsamen und wirt- schaftlichen Abwicklung im Verwaltungsbereich, was durch synergetische Nutzung von tech- nischen, juristischen und finanziellen Strukturen so umgesetzt werden konnte.