Kombilösung - Arbeitsbedingungen an den Baustellen

Vorlage: 2013/0167
Art: Anfrage
Datum: 23.10.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: KASIG
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2013

    TOP: 25

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • LINKE-Kombilösung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 8. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/9167 25 öffentlich Kombilösung - Arbeitsbedingungen an den Baustellen 1. Wurden bei der Razzia der Zollbehörde gegen illegale Beschäftigung am Bau Ende September/Anfang Oktober 2013 auch Baustellen bzw. Unternehmen überprüft, die am Bau der Kombilösung beteiligt sind? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche Unternehmen, die am Bau der Kombilösung beteiligt sind, haben sich zur Tariftreue verpflichtet, welche nicht? 3. War die tarifgerechte Bezahlung der an den Baustellen Arbeitenden ein Kriteri- um bei der Vergabe der Bauaufträge für die Kombilösung? a) Wenn nein, warum nicht? 4. Werden bei den Bauarbeiten der Kombilösung a) Leiharbeiter/-innen beschäftigt? b) Werkvertragsnehmer/-innen beschäftigt? zu a) und b) Wenn ja: Wie viele, in welchen Bereichen und zu welchen Stun- denlöhnen bzw. Entgelten? 5. Wer überwacht die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Arbeitsbedingungen der Bauarbeiter/-innen bei der Kombilösung a) in Bezug auf die Bezahlung? b) in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten? bb) in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten bei zusätzlich erforderlichen Tag- und Nachtschichten, um Zeitrückstände wieder aufzuholen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 6. Wo sind die an den Baustellen der Kombilösung Beschäftigten untergebracht? 7. Müssen Beschäftigte Kosten der Unterbringung übernehmen? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? 8. Wie viele Arbeitsunfälle a) leichtere b) schwere mit erforderlichem Krankenhausaufenthalt oder Todesfolge sind bei den Kombilösungsbauarbeiten bisher zu verzeichnen? c) Was waren die Hauptursachen für diese Arbeitsunfälle? d) Wurden oder werden spezielle Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzie- rung von Arbeitsunfällen beim Bau der Kombilösung ergriffen? Wenn ja, welche? Bei allen Widrigkeiten, die in der Karlsruher Innenstadt durch den Bau der Kombilö- sung bestehen, sollten die immensen Arbeitsleistungen, die die an den Baustellen Arbeitenden vollbringen, nicht übersehen werden. Die Arbeiten stehen seit Wochen und Monaten unter erheblichem Zeitdruck. Die Anfrage soll klären helfen, ob und inwieweit die Arbeitsbedingungen für die am Bau der Kombilösung arbeitenden Be- schäftigten regelkonform und akzeptabel sind. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 08.10.2013 eingegangen: 08.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0167 25 öffentlich Dezernat 4 Kombilösung - Arbeitsbedingungen an den Baustellen 1. Wurden bei der Razzia der Zollbehörde gegen illegale Beschäftigung am Bau Ende September/Anfang Oktober 2013 auch Baustellen bzw. Unternehmen überprüft, die am Bau der Kombilösung beteiligt sind? Antwort: Nach Auskunft des Hauptzollamts Karlsruhe wurden keine Baustellen der Kombilö- sung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Karlsruhe geprüft. a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche Unternehmen, die am Bau der Kombilösung beteiligt sind, haben sich zur Tariftreue verpflichtet, welche nicht? Antwort: Eine Information, welche Unternehmen sich zur Tariftreue verpflichtet haben, liegt der KASIG nicht vor. 3. War die tarifgerechte Bezahlung der an den Baustellen Arbeitenden ein Krite- rium bei der Vergabe der Bauaufträge für die Kombilösung? Antwort: Die Frage, ob ein Auftragnehmer bei der Ausführung Sozialstandards einhält, kann im Rahmen einer Auftragsvergabe nicht beantwortet werden, da die tatsächliche spätere Bezahlung zum Zeitpunkt der Angebotslegung und Vergabeentscheidung nicht bekannt und die Einhaltung von Sozialstandards auch kein konkret auftrags- bezogenes Kriterium ist. Es kann aber auf der ersten Wertungsebene abstrakt ge- prüft werden, ob ein Unternehmen überhaupt zur Ausführung des Auftrages geeig- net ist. Hierbei wurde die Einhaltung von Sozialstandards durch die Bieter indirekt einbe- zogen, nämlich bei der Prüfung, ob die Bieter auf der einen Seite alle gesetzlichen Vorgaben einhalten und auf der anderen Seite die angebotenen Preise nicht un- auskömmlich sind. Eine ausdrückliche Erklärung der Bieter zur Einhaltung von Sozialstandards oder Zahlung von Tariflöhnen wurde nicht gefordert. Seite 2 a) Wenn nein, warum nicht? Die Abgabe einer Tariftreueerklärung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung euro- parechtlich nicht zulässig. Nach einem Urteil des EuGH vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) steht die Entsenderichtlinie 96/71/EG einer gesetzlichen Maßnahme eines Hoheitsträgers eines Mitgliedstaates entgegen, mit der dem öffentlichen Auf- traggeber vorgeschrieben wird, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unter- nehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ih- ren Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen. 4. Werden bei den Bauarbeiten der Kombilösung a) Leiharbeiter/-innen beschäftigt? b) Werkvertragsnehmer/-innen beschäftigt? zu a) und b) Wenn ja: Wie viele, in welchen Bereichen und zu welchen Stun- denlöhnen bzw. Entgelten? Antwort a + b): ja Informationen zur Zahl liegen der KASIG keine vor. Nach Information der ARGE werden Leiharbeitnehmer überwiegend im Bereich der Kranführung eingesetzt, die Entlohnung entspricht den marktüblichen Löhnen und Gehältern. 5. Wer überwacht die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Arbeitsbedingungen der Bauarbeiter/-innen bei der Kombilösung a) in Bezug auf die Bezahlung? b) in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten? bb) in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten bei zusätzlich erforderlichen Tag- und Nachtschichten, um Zeitrückstände wieder aufzuholen? Antwort a) Die Bezahlung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Antwort b +bb) Extern: Das Amt für Arbeits- und Umweltschutz Intern im Bereich der ARGE: Jeder Auftraggeber gegenüber seinen Nachunternehmern. Verantwortlich sind die jeweiligen Oberbauleiter und Bauleiter. Übergeordnet wird turnusmäßig über die ARGE geprüft, ob die Vorschriften eingehalten werden. Verantwortlich hierfür ist ein Mitarbeiter der ARGE. Seite 3 6. Wo sind die an den Baustellen der Kombilösung Beschäftigten unterge- bracht? Die Unterbringung wird von jedem Unternehmen selbstständig organisiert. 7. Müssen Beschäftigte Kosten der Unterbringung übernehmen? Nein. Soweit Mitarbeiter nicht in Karlsruhe und Umgebung wohnen, werden die Wohnungen von der Stammfirma oder der ARGE angemietet und bezahlt. Wenn ja, welche und in welcher Höhe? 8. Wie viele Arbeitsunfälle a) leichtere b) schwere mit erforderlichem Krankenhausaufenthalt oder Todesfolge sind bei den Kombilösungsbauarbeiten bisher zu verzeichnen? c) Was waren die Hauptursachen für diese Arbeitsunfälle? d) Wurden oder werden spezielle Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzie- rung von Arbeitsunfällen beim Bau der Kombilösung ergriffen? Wenn ja, welche? Antwort zu a+b) 2010 = 0 meldepflichtige Unfälle 2011 = 1 meldepflichtiger Unfall, Unfall bei Nachunternehmer Gleisbau, schwere Quetschungen am Vorderfuß, Krankenhausaufenthalt war notwendig 2012 = 1 meldepflichtiger Unfall Auf der Baustelle umgeknickt, Bänderdehnung 2013 = bisher kein meldepflichtiger Unfall Antwort zu c) Die Unfalluntersuchungen haben 4 Schwerpunkte herauskristallisiert: 1. Fehleinschätzung der Situation 2. Fahrlässiges Verhalten bei der Arbeit 3. Fehlbedienung von Geräten und Maschinen 4. Falsches persönliches Risikoverständnis Seite 4 Antwort zu d) Die ARGE hat eine hauptamtliche Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt, um den komplexer werdenden Aufgaben am Kombibauwerk gerecht zu werden. Hauptschwerpunkte sind: - Anpassung der Koordination der eingesetzten Nachunternehmer je Baufeld - Konsequente Nachverfolgung von Unfällen, ungeachtet der Schwere - Aufstellen und Aktualisierung der Dokumentation des Arbeits- und Gesundheits- schutzes - Organisation bzw. Überwachung der Erste Hilfe Maßnahmen - Veranlassen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen - Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitskonzepten der einzelnen Bauphasen - Überprüfung der Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen der Nachunter- nehmer - Eskalationsablauf bei Auffälligkeiten in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz - Die ARGE erwartet durch die Maßnahmen ein anhaltend gutes Ergebnis in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Baufeldern. Bisher wurde kein Busgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz eingeleitet.