Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die Stadt
| Vorlage: | 2013/0166 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.10.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2013
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 8. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/0166 24 öffentlich Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die Stadt 1. In welchem Umfang verpachtet die Stadt landwirtschaftlich genutzte Flächen? 2. Nach welchen Vergabekriterien werden diese Flächen verpachtet und wie werden sie gewichtet? 3. Wie wird eine möglichst ausgewogene Aufteilung der städtischen Pachtflächen unter den ortsansässigen Landwirten erreicht? 4. Kommen auch nicht ortsansässige Landwirte bei der Vergabe zum Zuge und in welchen Fällen? 5. Welche Rolle spielen Fragen der Existenzsicherung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe bei der Vergabeentscheidung, und wie wird in diesem Zusammenhang die Frage gewichtet, ob die betreffenden Landwirte im Haupt- bzw. im Nebenerwerb tätig sind? 6. Welche Rolle spielt die Art der Bewirtschaftung bei der Vergabeentscheidung? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, eine biologische Bewirtschaftung städtischer Flächen durch eine entsprechende Vergabepraxis aktiv zu fördern? 8. Wie wird gewährleistet, dass die Verpachtung städtischer Flächen an Landwirte erfolgt, die bei der Bewirtschaftung auch Kriterien des Naturschutzes umfassend berücksichtigen? 9. Wie könnte die Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen für die Betroffenen, für den Gemeinderat und auch für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet werden? In den letzten Monaten haben sich wiederholt Landwirte an die GRÜNE Fraktion gewandt und eine aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Vergabepraxis städtischer landwirtschaftlicher Pachtflächen bemängelt. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Pachtvergabe sollte nach transparenten, auch für die Betroffenen und für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Der GRÜNEN Fraktion ist es außerdem wichtig, dass bei der Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen soziale Kriterien und auch ökologische Aspekte umfassend berücksichtigt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 08.10.2013 eingegangen: 08.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0166 24 öffentlich Dez. 4 Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die Stadt 1. In welchem Umfang verpachtet die Stadt landwirtschaftlich genutzte Flächen? Die Stadt Karlsruhe hat derzeit eine Fläche von ca. 762 ha landwirtschaftliche Fläche an Haupt- und Nebenerwerbslandwirte verpachtet. 2. Nach welchen Vergabekriterien werden diese Flächen verpachtet und wie werden sie gewichtet? Die Vergabe freier landwirtschaftlicher Flächen erfolgt nach den Richtlinien einer gesunden Vertei- lung von Grund und Boden, d. h. selbständige und lebensfähige Betriebe sollen gesichert werden. Geprüft wird nach folgenden Kriterien: a) Welche Landwirte bewirtschaften angrenzende Flächen und in welchem Umfang, b) handelt es sich um Landwirte, mit denen die Stadt bereits in Vertrag steht, c) bestehen Verpflichtungen zur Vergabe von frei werdenden landwirtschaftlichen Flächen gegenüber Landwirten aufgrund vorheriger Maßnahmen (z. B. Flächenbedarf durch Kündigung wg. Kompensationsmaßnahmen, Straßenbau, Ausweisung Gewerbegebiete, Sportgelände, Wohnbe- bauung etc.), d) handelt es sich um Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebe, e) können die Flächen mit großen landwirtschaftlichen Maschinen rentabel bewirtschaftet werden. 3. Wie wird eine möglichst ausgewogene Aufteilung der städtischen Pachtflächen unter den ortsansässigen Landwirten erreicht? Bei den vielfältig zu beachtenden städtischen und öffentlichen Interessen ist eine ausgewogenen Ver- teilung frei werdender landwirtschaftlicher Flächen schwierig, da für viele Flächen kein langfristig gesi- cherter Status zur landwirtschaftlichen Nutzung vorliegt. 4. Kommen auch nicht ortsansässige Landwirte bei der Vergabe zum Zuge und in welchen Fällen? Nicht ortsansässige Landwirte erhalten Flächen, wenn es zur Arrondierung eines vorhandenen Schla- ges oder der Verbesserung der Bewirtschaftung dient. Ebenso, wenn Verpflichtungen vorliegen, die eine Verpachtung rechtfertigen (siehe auch Ziff. 2 c). Seit Jahren schließt die Stadt keine Verträge mehr mit nicht ortsansässigen Landwirten ab, soweit nicht bereits Vertragsverhältnisse bestehen und die Stadt daher im Rahmen der Existenzsicherheit eine gewisse Verantwortung trägt. Seite 2 5. Welche Rolle spielen Fragen der Existenzsicherung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe bei der Vergabeentscheidung, und wie wird in diesem Zusammenhang die Frage gewichtet, ob die betreffenden Landwirte im Haupt- bzw. im Nebenerwerb tätig sind? Die Stadt verpachtet Flächen in der Regel an Haupterwerbslandwirte, um zu deren Existenzsicherung beizutragen und dem erhöhten Flächenbedarf moderner landwirtschaftlicher Betriebe zu entsprechen. Sind Flächen nicht zu arrondieren oder mit modernen Maschinen nicht zu bewirtschaften, können auch Nebenerwerbslandwirte berücksichtigt werden. 6. Welche Rolle spielt die Art der Bewirtschaftung bei der Vergabeentscheidung? Soweit keine Einschränkungen aufgrund naturschutzrechtlicher oder sonstiger öffentlich rechtlicher Bestimmungen vorliegen, ist die Bewirtschaftungsweise Sache des Pächters und abhängig von seinem Bewirtschaftungskonzept, das er sowohl nach betriebswirtschaftlichen als auch nach landwirtschafts- rechtlichen Maßgaben erstellt und entsprechend dynamisch anpassen können muss. Grundsätzlich strebt die Stadt mit der Verpachtung aber auf allen Flächen eine Entwicklung hin zur ökologischen Bewirtschaftung an. 7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, eine biologische Bewirtschaf- tung städtischer Flächen durch eine entsprechende Vergabepraxis aktiv zu fördern? Es würde grundsätzlich zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen, wenn die Stadt die biologische Bewirtschaftung einseitig fördern würde, da ein uneingeschränktes nebeneinander von biologischem und konventionellem Anbau nicht möglich ist und somit die zum Teil seit mehreren Generationen ortsansässigen Betriebe in ihrer Existenz gefährden würde. Die biologische Bewirtschaftung wird je- doch generell begrüßt und nach Möglichkeit unterstützt. Eine Förderung allein durch Vergabepraxis ist nicht möglich und widerspricht auch den Maßgaben des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes. 8. Wie wird gewährleistet, dass die Verpachtung städtischer Flächen an Landwirte erfolgt, die bei der Bewirtschaftung auch Kriterien des Naturschutzes umfassend berück- sichtigen? Die Bewirtschaftung muss immer nach den geltenden Bestimmungen erfolgen. Dies beinhaltet sowohl naturschutzrechtliche Kriterien als auch sonstige Regelungen oder Vorgaben der EU ( z. B. Cross Compliance -anderweitig einzuhaltende Verpflichtungen-). Darüber hinaus muss der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten leistungsorientiert arbeiten können, um den Anforderungen der modernen Marktwirtschaft gerecht zu werden. Ungeachtet dessen wird das Liegenschaftsamt in Abstimmung mit Umwelt- und Arbeitsschutz auf die Pächter im Sinne des Naturschutzes einwirken, beispielsweise belässt das Liegenschaftsamt im Bereich bestehender Biotoptypen und schutzwürdiger Randzonen Pflegestreifen, damit eine fachgerechte Pflege und Erhaltung gewährleistet werden kann. Diese Vorgabe wird in den Pachtverträgen gefordert und ist für alle Pächter gültig. 9. Wie könnte die Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen für die Betroffenen, für den Gemeinderat und auch für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet werden? Die betroffenen Landwirte werden bereits direkt in das Vergabeverfahren eingebunden, soweit sie angrenzende oder in der nähe liegende Flächen bewirtschaften. Eine Einbindung des Gemeinderates oder der Öffentlichkeit in die Einzelvergabe von Flächen würde das Verfahren unverhältnismäßig ver- längern. Es muss ein nahtloser Übergang in der Bewirtschaftung gewährleistet bleiben. Eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit und des Gemeinderates in Zusammenarbeit mit interessierten ortsansässigen Landwirten ist durchaus sinnvoll und wäre z.B. durch regelmäßige Veröffentlichungen in der Presse vorstellbar. So könnte ein breites Interesse und Verständnis in der Bevölkerung geweckt werden, für die Anforderungen an eine moderne Landwirtschaft, die auf immer weniger Raum Nah- rungsmittel produzieren muss und gleichzeitig leistungsfähig und umweltfreundlich wirtschaften soll. Seite 3 Somit könnten auch die vorhandenen Hofläden und Marktstände mit vielfältig eigenen Produkten vorgestellt werden. Das Liegenschaftsamt wird zukünftig - wenn gewünscht - einmal jährlich dem zuständigen Ausschuss über die Gesamtfläche, die landwirtschaftlich nutzbar ist und die Fläche, die im laufenden Jahr neu an Landwirte verpachtet wurde, berichten.