Konzessionsabgaben

Vorlage: 2013/0165
Art: Anfrage
Datum: 23.10.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 4
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2013

    TOP: 23

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 07.10.2013 eingegangen: 07.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0165 23 öffentlich Dez. 4 Konzessionsabgaben 1. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Karlsruhe aus Konzessionsabgaben pro Jahr von 2007 bis 2012 a) für Strom? b) für Gas? c) für Sonstiges? Die Einnahmen aus Konzessionsabgaben betrugen bei Strom jährlich rund 12 Mio. Euro und bei Gas rund 2 Mio. Euro. Die sonstigen Einnahmen beliefen sich in diesem Zeitraum auf 7,1 bis 8,9 Mio. Euro. 2. In der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessions- abgabenverordnung - KAV) werden die Höchstbeträge je Kilowattstunde festge- legt. Sie betragen für Strom 1,99 Cent, bei Gas 0,77 Cent. Welche Beträge hat die Stadt für ihre Konzession festgelegt? Die Konzessionsabgabe beträgt für Tarifkunden 1,99 Cent für Strom und 0,33 Cent für Gas. Diese Beträge wurden nicht von der Stadt Karlsruhe festgelegt, sondern ergeben sich aus der KAV (Konzessionsabgabenverordnung). 3. Wie viele Konzessionsverträge mit welchem Vertragsinhalt bestehen in Karlsruhe? 4. Wer sind die Vertragspartner und wie lange die Laufzeit der jeweiligen Konzessionen? Seite 2 3. und 4. Es bestehen jeweils ein Konzessionsvertrag mit der SWK – Stadtwerke Karlsruhe GmbH (Laufzeit 31.12.2016) und der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (Laufzeit 31.12.2025) 5. Wie viele Unternehmen in Karlsruhe zahlen eine verminderte Konzessions- abgabe? 6. Wie hoch ist die Konzessionsabgabe - bei Strom - bei Gas bei diesen Abnehmern? 5., 6 und 9. Großkunden können keine Reduzierung verlangen, sondern erhalten aufgrund der KAV nur einen reduzierten Satz in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist noch der Nachweis hinsichtlich der Leistung zu erfüllen. Die Anzahl der Unternehmen, die verminderte KA bezahlen, ist nicht ermittelbar, da neben diesen gem. § 2 Abs. 7 KAV auch sonstige Kun- den mit größerem Verbrauch betroffen sind. 7. Gibt es unterschiedliche Konzessionsabgaben für die Großabnehmer? 8. Falls ja, in welchem Bereich bewegt sich dann die Konzession? 7. und 8. Ja, im Rahmen der KAV. 9. Wie hoch war in den Jahren 2007 bis 2012 die Gesamtsumme dieser reduzierten Konzessionsabgaben? Siehe Antwort unter Punkt 5 und 6. 10. a) Gibt es in Karlsruhe netzunabhängige Anbieter? b) Falls ja, wie werden diese konzessionsmäßig eingestuft? Seite 3 a) Ja b) Alle Vertriebe werden konform zu den Vorschriften der KAV behandelt. 11. Wie werden die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben von der Stadt verwandt? Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe dienen dem Gesamtdeckungsprinzip ent- sprechend der Finanzierung aller Aufwendungen des Erfolgsplans. 12. Wie prognostiziert die Stadt die Einnahmen aus Konzessionsabgaben für die nächsten 5 Jahre? 13. Worauf gründet diese Prognose? 12. und 13. Die Stadtverwaltung orientiert sich bei ihren Überlegungen an den Prognosen der SWK – Stadtwerke Karlsruhe, die ihren Niederschlag in deren Wirtschaftsplan und mittelfristiger Erfolgsplanung finden. 14. Welche Auswirkungen wird/kann dies auf den städtischen Haushalt haben? Im Rahmen ihrer mittelfristigen Finanzplanung 2012 - 2017 geht die Stadt grundsätzlich von Konzessionsabgaben in einer Größenordnung von rund 21 Mio. Euro p. a. aus. 15. Sieht die Stadtverwaltung einen Zielkonflikt darin, dass mehr Energieeffizienz, mehr Energiesparen und mehr (alternative) Energieerzeugung durch die Bürger/-innen selbst zu sinkenden Konzessionsabgaben führt, da die Höhe der Konzessionsabgabe an den (netzgebundenen) Energieverbrauch gekoppelt ist? 16. a) Wie begegnet die Stadt diesem Zielkonflikt? b) bzw. wie wäre er durch überkommunale Regel-Änderungen aufzuheben? 15. und 16. Die Stadtverwaltung sieht hierin keinen Zielkonflikt.

  • LINKE-Konzessionsabgaben
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 7. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/165 23 öffentlich Konzessionsabgaben 1. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Karlsruhe aus Konzessionsabga- ben pro Jahr von 2007 bis 2012 a) für Strom? b) für Gas? c) für Sonstiges? 2. In der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessi- onsabgabenverordnung - KAV) werden die Höchstbeträge je Kilowattstunde festgelegt. Sie betragen für Strom 1,99 Cent, bei Gas 0,77 Cent. Welche Beträge hat die Stadt für ihre Konzession festgelegt? 3. Wie viele Konzessionsverträge mit welchem Vertragsinhalt bestehen in Karls- ruhe? 4. Wer sind die Vertragspartner und wie lange die Laufzeit der jeweiligen Kon- zessionen? Die Konzessionsabgaben, die Energieunternehmen an die Stadt zu zahlen haben, werden letztlich auf die Endverbraucher/-innen abgewälzt. Großkunden mit einer Jahresabnahme von mehr als 30.000 kWh können eine Reduzierung der Konzessi- onsabgabe pro kWh verlangen: 5. Wie viele Unternehmen in Karlsruhe zahlen eine verminderte Konzessi- onsabgabe? 6. Wie hoch ist die Konzessionsabgabe - bei Strom - bei Gas bei diesen Abnehmern? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 7. Gibt es unterschiedliche Konzessionsabgaben für die Großabnehmer? 8. Falls ja, in welchem Bereich bewegt sich dann die Konzession? 9. Wie hoch war in den Jahren 2007 bis 2012 die Gesamtsumme dieser redu- zierten Konzessionsabgaben? Mehr als jedes fünfte Stadtwerk in kommunaler Trägerschaft erhöht die Kosten ihrer Gasanbieter-Konkurrenz künstlich, behindert so den Wettbewerb und erhöht die Gaspreise für Haushaltskunden. Der entsprechende Bericht der Wettbewerbsbehör- de erhielt die Bestätigung des Bundeskartellamtes (BKartA). Demnach verfolgen be- treffende Stadtwerke die Praxis, von netzunabhängigen Gasversorgern eine stark überhöhte Konzessionsabgabe zu verlangen. Dieses Verhalten bezeichnet das BKartA nun als „missbräuchlich und damit kartellrechtswidrig“. 10. a) Gibt es in Karlsruhe netzunabhängige Anbieter? b) Falls ja, wie werden diese konzessionsmäßig eingestuft? 11. Wie werden die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben von der Stadt verwandt? 12. Wie prognostiziert die Stadt die Einnahmen aus Konzessionsabgaben für die nächsten 5 Jahre? 13. Worauf gründet diese Prognose? 14. Welche Auswirkungen wird/kann dies auf den städtischen Haushalt haben? unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013