Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung
| Vorlage: | 2013/0161 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.10.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 3 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2013
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 22. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/0161 19 öffentlich Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung in Gebärdensprache Die Stadtverwaltung bietet für ihre Mitarbeiter/-innen Zusatzausbildungen in Gebärdensprache an und ermuntert zum Erwerb dieser Zusatzqualifikation. Begründung: Taubstumme Menschen sind gerade bei Kontakten mit Behörden immer auf fremde Hilfe durch Gebärdendolmetscher angewiesen. Ohne eine derartige Unterstützung stehen sie meist vor unüberwindbaren Hindernissen, die zu großen Missverständnissen führen können und eine echte Beratung unmöglich machen. Deshalb wäre es sowohl für Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung als auch für die betroffenen Kunden selbst eine große Erleichterung, wenn eine Kommunikation mit den Sachbearbeiter/-innen per Gebärdensprache möglich wäre. Dies wäre ein weiterer, ungemein wichtiger Schritt hin zu einer echten Inklusion. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Angela Geiger Yvette Melchien Ute Müllerschön Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 22.10.2013 eingegangen: 22.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0161 19 öffentlich Dez. 2 Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung in Gebärdensprache - Kurzfassung - Das Personal- und Organisationsamt wird dem Antrag entsprechen und eine Kompaktschulung zum Erlernen der Gebärdensprache anbieten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 5.000,- € pro Jahr über zentrale Fortbildungsmittel Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Personal- und Organisationsamt wird dem Antrag entsprechen und zunächst eine Kompaktschulung zum Erlernen der Gebärdensprache für die städtischen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter anbieten. Damit werden auch die Überlegungen des Gemeinderats im Sozialausschuss zur Erweiterung der Barrierefreiheit bei der Stadt Karlsruhe unter- stützt. Nachdem die inhaltliche Konzeption für den stadtinternen Fortbildungskatalog 2014/2015 bereits abgeschlossen ist, kann eine solche Schulung dort nicht mehr be- rücksichtigt werden. Das POA wird jedoch unabhängig davon ein unterjähriges Ange- bot an die städtischen Mitarbeitenden unterbreiten und insbesondere die Kollegen und Kolleginnen der Dienststellen mit Kundenkontakt zur Teilnahme ermuntern. Für eine erste Grundschulung mit etwa acht Seminarplätzen werden Kosten in Höhe von 1.000 - 2.500 Euro entstehen - je nach Intensität und Dauer der Maßnahme. Kos- ten für eventuell weitere Teilnehmende und vertiefende Schulungen kommen dazu. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es darüber hinaus weiterführende Vertiefungsschulun- gen brauchen wird und langfristig nur das regelmäßige Anwenden der Gebärdenspra- che gewährleisten kann, dass die erworbenen Kenntnisse nicht verloren gehen. Ob dies in der beruflichen Praxis bei der Stadtverwaltung gelingen kann, ist fraglich. Rückfragen bei den Dienststellen mit hohem Kundenkontakt (Ordnungs- und Bürgeramt und Sozial- und Jugendbehörde) haben ergeben, dass man dort bislang selten mit taubstummen Bürgerinnen und Bürgern zu tun hat. In der bisherigen Praxis zeigt sich, dass für an- spruchsvolle Kommunikationen Gebärdendolmetscher mitgebracht werden, bei weniger tiefgehendem Kommunikationsbedarf behilft man sich durch schriftliche Verständi- gung.