Finanzielle Anreize für soziale Arbeit von Asylbewerbern ("1-Euro-Jobs")

Vorlage: 2013/0160
Art: Antrag
Datum: 23.10.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2013

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Finanzielle Anreize Asylbewerber
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Christa Köhler (CDU) Stadträtin Isolde Haller (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 21. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/0160 18 öffentlich Finanzielle Anreize für soziale Arbeit von Asylbewerbern („1-Euro-Jobs“) Die CDU-Fraktion beantragt: Die Stadtverwaltung prüft und zeigt Möglichkeiten für Beschäftigungsverhältnisse von Asylbewerbern der LEA auf, die im Rahmen der Vorgaben des Asylbewerberleis- tungsgesetzes möglich sind, und legt diese dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor. Sachverhalt/Begründung: Nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) kann derzeit frühestens nach einem Jahr Aufenthalt im Bundesgebiet die Ausübung einer Beschäftigung für Asylbewerber erlaubt werden. Allerdings eröffnet das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Beschäftigung der in der LEA wohnenden Asylbewerber. In der Einrichtung selbst oder bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern sind unter bestim- men Voraussetzungen ebenso Beschäftigungen möglich. Für die zu leistende Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,05 € pro Stunde gesetzlich vorge- geben. Durch die Eröffnung von Beschäftigungsmöglichkeiten der erwachsenen Bewohne- rinnen und Bewohnern der LEA erhalten diese eine hilfreiche Unterstützung für die Gestaltung einer stabilen Tagesstruktur. Gleichzeitig können sie durch den Zuver- dienst zu den regelmäßigen staatlichen Leistungen ihre Lebenssituation aufwerten. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Christa Köhler Isolde Haller Dr. Albert Käuflein Johannes Krug Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013

  • TOP 18
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 24.10.2013 eingegangen: 24.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0160 18 öffentlich Dez. 3 Finanzielle Anreize für soziale Arbeit von Asylbewerbern („1-Euro-Jobs“) - Kurzfassung - Aufgrund der kurzen Verweildauer von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Landesaufnahmeeinrichtung werden Beschäftigungsangebote für diesen Personenkreis lediglich in geringem Umfang in der Landesaufnahmeeinrichtung (bereits seit Jahren) angeboten und in Anspruch genommen. Da Karlsruhe keine Zuweisungsgemeinde ist, ist von der Problemstellung nur ein kleiner Personenkreis mit Duldung betroffen. Aus- länderinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit einem Jahr erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten. Gegenwär- tig sind zwei entsprechende Arbeitsplätze bei den Arbeitsförderungsbetrieben besetzt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Arbeitsförderungsbetrieben Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschäftigung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Asylbewerbern in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) wird vereinzelt Arbeit im Sinne von § 5 AsylbLG angeboten (bzw. sie werden hierzu herangezogen – vgl. § 5 Abs. 4 AsylbLG) im Rahmen von anfallenden Tätigkeiten wie z. B. unterstützende Hausmeister- tätigkeiten. Wegen der relativ kurzen Verweildauer von durchschnittlich sechs Wochen (Spanne zwischen drei und acht Wochen) in der LEA wird von dieser Möglichkeit nach Auskunft des Integrationsministeriums und des Regierungspräsidiums nicht in größerem Umfang Gebrauch gemacht. Rechtlich spricht gegen Arbeitsgelegenheiten, die von kommunaler (Stadt Karlsruhe) oder nichtstaatlicher Seite zur Verfügung gestellt werden, grundsätzlich nichts (§ 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG), sofern nicht ein anderer Personenkreis (wie EU-Bürger) für diese Tä- tigkeiten zur Verfügung steht. Aber auch hier stellt sich Frage, ob angesichts der hohen Fluktuation des LEA-Klientels bzw. der kurzen Verweildauer von durchschnittlich sechs Wochen solche Angebote zu realisieren sind. Beschäftigung von Duldungsinhaberinnen und Duldungsinhabern (abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber) Die Situation stellt sich besonders in der Phase nach der Erstunterbringung, während der monatelangen, oft jahrelangen Wartezeit in der vorläufigen Unterbringung in den Kreisen anders dar. Da Karlsruhe aufgrund der Sonderstellung mit der Landeserstauf- nahmeeinrichtung keine Zuweisungsgemeinde ist, ist Karlsruhe in geringem Maße be- troffen. Erst in der 2. Verteilerrunde, nach bestandskräftigem Abschluss des Asylver- fahrens, wird dieser Personenkreis - i. d. R. Duldungsinhaber - Karlsruhe zugewiesen: Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit einem Jahr erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten. Rechts- grundlage ist der § 32 BeschV. Duldungen werden im Auftrag des Regierungspräsidi- ums ausgestellt. Vor der Genehmigung zur Arbeit holt das Ordnungs- und Bürgeramt die Zustimmung des Regierungspräsidiums und dann der Agentur für Arbeit ein. In der Regel wird eine Genehmigung zur Beschäftigung vom Regierungspräsidium nicht erteilt, wenn die Identität nicht geklärt ist und/oder der Ausländer bei der Passbeschaffung nicht mitwirkt. Das Ordnungs- und Bürgeramt selbst hat hier keinerlei Spielräume. Momentan befinden sich bei der Stadt Karlsruhe rund 110 Personen, die auf Grund ihres Aufenthaltstatus zum Personenkreis des § 1 AsylbLG zählen, im laufenden Hilfe- bezug. Neben den Leistungen nach § 3 AsylbLG muss in jeden Fall Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG gewährt werden. Teilweise beziehen diese Personen seit Jahren Leistungen nach diesem Gesetz. Als Duldungsinhaber werden diese Personen nicht abgeschoben und sind auch nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis. Um diese Menschen zu integrieren und ihnen eine Zukunft zu bieten, um unabhängig von öffentlichen Leistungen den Lebensunterhalt bestreiten zu können, fand bereits im November 2012 eine Bespre- chung mit Vertretern der LEA, des Regierungspräsidiums, des Ordnungs- und Bürger- amtes der Stadt Karlsruhe sowie einem Vertreter des Sozialamtes Karlsruhe statt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei diesen Personen besteht laut Aussage des Regierungspräsidiums Karlsruhe durchaus die Möglichkeit eine Arbeitserlaubnis auszustellen und einen Aufenthaltstitel außerhalb des AsylbLG zu erhalten, eventuell mit einer zeitlichen Befristung versehen. Dies hätte zur Folge, dass diese Personen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben und dann auch nach dem SGB II gefördert werden könnten. Über den SGB II-Bezug wären diese Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Prüfung der Arbeitsbereitschaft erfolgt durch das Sozialamt, z. B. für einen Einsatz bei den Arbeits- förderungsbetrieben der Stadt Karlsruhe. Mit den in Frage kommenden Personen wurden entsprechende Gespräche geführt. Es bestand die Möglichkeit einige Arbeitsplätze bei den Arbeitsförderungsbetrieben einzu- richten. Gegenwärtig sind zwei Personen bei den Arbeitsförderungsbetrieben beschäf- tigt. Für diese Personen wird in den nächsten Wochen beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe der Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis sowie eines Auf- enthaltstitels gestellt. Es ist zu prüfen, inwiefern solche Beschäftigungsangebote erweitert werden könnten und wie die Inanspruchnahme von solchen Angeboten zu erhöhen wäre, insbesondere für Personen, die arbeitsfähig sind.