Barrierefreier Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe

Vorlage: 2013/0159
Art: Antrag
Datum: 23.10.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zoologischer Garten
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2013

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Barrierefreier Zoo
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 16. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/0159 17 öffentlich Barrierefreier Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe 1. Die Stadtverwaltung entwickelt gemeinsam mit dem Beirat der Menschen mit Behinderungen eine Konzeption, die a. barrierefreie Zugänge zu allen Tierhäusern im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe zum Ziel hat, b. weitere barrierefreie Maßnahmen im Zoologischen Stadtgarten enthält wie: taktile Beschilderung, Beschilderung in Leichter Sprache, Informations- und Orientierungssysteme, Toiletten, Verleih von Rollstühlen, Begleitservice, c. die Mitnahme von Blindenführ-/Assistenzhunden im Zoologischen Stadtgarten ermöglicht. 2. Dieses Konzept wird mit dem Beirat der Menschen mit Behinderungen abgestimmt und dem Gemeinderat vorgelegt. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen sollten für alle Menschen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Daher ist es nicht nur wichtig, beim Errichten von neuen Gebäuden die Vorschriften der Barrierefreiheit zu berücksichtigen, sondern auch ältere Gebäude und Anlagen sollten möglichst barrierefrei umgestaltet werden. Von selbstständig begeh- oder befahrbaren Zugängen profitieren auch Menschen, die z. B. mit Rollatoren oder Kinderwagen unterwegs sind. Der Karlsruher Zoo wird von vielen Menschen besucht und ist ein wichtiger Ort für die Naherholung aller Karlsruher Bürger/-innen und auch für zahlreiche Besucher/- innen aus dem Umland. Daher ist es der GRÜNEN Fraktion wichtig, dass sein Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Gelände und alle Gebäude zukünftig für mobilitätseingeschränkte Menschen und Personen mit sonstigen Handicaps ohne Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Die Mitnahme von Hunden in den Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe ist laut Kassenaushang grundsätzlich ausgeschlossen. Für viele Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung wie Diabetes oder Epilepsie ist es aber lebensgefährlich, länger ohne ihren Assistenzhund zu sein, der sie vor einem Anfall oder einer lebensbedrohlichen Unterzuckerung warnt. Daher soll die Mitnahme solcher Hunde – von denen erfahrungsgemäß keinerlei Beeinträchtigung für die Allgemeinheit ausgeht – erlaubt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013

  • TOP 17
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 16.10.2013 eingegangen: 16.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0159 17 öffentlich Dez. 6 Barrierefreier Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe - Kurzfassung - Zoo und Gartenbauamt stimmen sich im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen und Ser- viceangeboten seit Jahren mit dem Behindertenbeirat ab. Auf Basis dieser kontinuierlichen Zu- sammenarbeit können Vorschläge zeitnah bearbeitet und individuelle Lösungen für Bedürfnisse von Menschen mit Handicaps angeboten werden. Die Verwaltung hält daher die Erstellung einer gemeinsamen Konzeption nicht für notwendig. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit vielen Jahren halten der Zoo und das Gartenbauamt im Rahmen von Aus- und Umbaumaß- nahmen, aber auch im Rahmen ihres Serviceangebotes engen Kontakt zum Behindertenbeirat. Bei Neubaumaßnahmen hat sich die Einbindung des Behindertenbeirats bereits zu Beginn der Planungsphase bewährt, so dass die seit 2000 in Betrieb genommenen Gehege und Anlagen behindertengerecht ausgeführt wurden. Die Notwendigkeit der Erarbeitung einer Konzeption besteht nicht. Vielmehr wird ein ständiger Austausch mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen als notwendig gesehen und prakti- ziert. 1. Die Stadtverwaltung entwickelt gemeinsam mit dem Beirat der Menschen mit Be- hinderungen eine Konzeption, die a) barrierefreie Zugänge zu allen Tierhäusern im Zoologischen Stadtgarten Karls ruhe zum Ziel hat Möglichkeiten eines barrierefreien Zugangs für die in den 50er und 60er Jahren entstandenen Tierhäuser (Affen-, Giraffen- und Raubtierhaus) wurden geprüft. Die bauliche Umsetzung ist hier unverhältnismäßig aufwendig und soll daher im Rahmen der jeweiligen Gebäudesanierung erfolgen. b) weitere barrierefreie Maßnahmen im Zoologischen Stadtgarten enthält wie: taktile Beschilderung, Beschilderung in leichter Sprache, Informations- und Orientierungssysteme, Toiletten, Verleih von Rollstühlen, Begleitservice, Ein einheitliches Informations- und Orientierungssystem für den Zoologischen Stadtgarten wird derzeit von Gartenbauamt und Zoo erarbeitet. Behindertengerechte Elemente (taktile Beschilde- rung, kontraststarke Beschriftung etc.) werden dabei berücksichtigt. Im Zoologischen Stadtgarten stehen insgesamt - verteilt auf die Gesamtfläche - drei Behinder- tentoiletten zur Verfügung. Im Rahmen des Serviceangebotes hält der Zoologische Stadtgarten - an allen Eingangskassen Sonderschlüssel für die Nutzung der Behindertentoiletten für Gäste, die ihren eigenen Schlüssel vergessen haben, als Leihgabe - an Kasse Nord und Süd jeweils einen Rollstuhl zur Verleihung bereit. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ein Begleitservice ist im Rahmen der bestehenden Personalkapazität nicht vorgesehen. c) die Mitnahme von Blindenführ-/Assistenzhunden im Zoologischen Stadtgarten ermöglicht. Aufgrund der freien Präsentation von vielen Vogelarten innerhalb der Gesamtanlage ist die Mit- nahme von Hunden in den Zoologischen Stadtgartens nicht gestattet. Die Mitnahme von Blindenführ-/Assistenzhunden wird für Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich ermöglicht, wenn die Notwendigkeit gegeben ist.