Erhalt und Aufwertung städtischer Streuobstbestände

Vorlage: 2013/0157
Art: Antrag
Datum: 23.10.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Knielingen, Neureut, Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2013

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Streuobstbestände
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. Oktober 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 55. Plenarsitzung Gemeinderat 19.11.2013 2013/0157 16 öffentlich Erhalt und Aufwertung städtischer Streuobstbestände 1. Die Verwaltung berichtet, wie sie den ökologischen Zustand sowie Erhaltungs- und Entwicklungspotenziale der Streuobstbestände auf Karlsruher Gemarkung einschätzt und welche Bestandserhebungen aktuell vorliegen bzw. noch erarbeitet werden müssten, um hierzu fundierte Aussagen zu machen. 2. Es wird aufgezeigt, welche Entwicklungstendenzen, z. B. durch Überalterung und mangelhafte Pflege der Karlsruher Streuobstbestände zu erkennen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. 3. Die Verwaltung erarbeitet Maßnahmenvorschläge zum langfristigen Erhalt und zur Sicherung der Karlsruher Streuobstbestände. Dabei wird unterschieden in a) Maßnahmen für Streuobstflächen in städtischem Besitz b) Maßnahmen für Streuobstflächen in Privatbesitz. Es wird dargestellt, in welcher Form eine Förderung oder Unterstützung der Privateigentümer/-innen bei einer ökologisch ausgerichteten Streuobstwiesenpflege denkbar wäre. 4. Es erfolgt eine Darstellung, inwieweit Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Streuobstbeständen als Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung angerechnet werden können und ob eine Abrechnung über das Ökokonto nach den Richtlinien der Stadt und/oder des Landes möglich ist. Streuobstwiesen bieten Lebensraum für eine besonders artenreiche Flora und Fauna. Außerdem sind sie wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft und bereichern das Landschaftsbild insbesondere in den Stadtrandbereichen. Die Stadt Karlsruhe sollte dem Erhalt der Streuobstbestände auf Karlsruher Gemarkungen deshalb im Rahmen ihrer Naturschutzstrategie hohe Priorität einräumen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere mangelnder Rentabilität bei der Nutzung von Streuobstwiesen, sind viele Bestände heute durch Überalterung und mangelnde Pflege bedroht. Um den dauerhaften Erhalt der Obstwiesen in öffentlichem und privatem Besitz zu sichern, sind deshalb regelmäßige Pflegemaßnahmen in Form von Mulchen oder Mahd, Obstbaumschnitt und auch Nachpflanzungen erforderlich. Die Stadt ist hier bereits in vielfältiger Weise aktiv. Dennoch gibt es auf Karlsruher Gemarkung viele überalterte Bestände, die ihre ursprünglichen Funktionen für Naturschutz, Landschaftsbild und Naherholung nicht mehr erfüllen. Die GRÜNE Fraktion hält daher zusätzliche Maßnahmen für wünschenswert, auch um dem Ziel einer Erhöhung der ökologischen Vielfalt näher zu kommen. Dabei wäre zu prüfen, inwieweit Maßnahmen im Bereich bestehender Streuobstwiesen als Kompensation für andernorts stattfindende Eingriffe angerechnet werden können. Neben Maßnahmen auf Streuobstwiesen in städtischem Besitz sollten auch Privatbesitzer/-innen zu einer regelmäßigen Pflege und zu Nachpflanzungen auf ihren Obstwiesen ermuntert werden. Dies könnte beispielsweise durch zusätzliche Beratungsangebote oder einen städtischen Beitrag bei der Beschaffung von Pflanzmaterial erfolgen. Hierdurch könnte auch die Anpflanzung besonders alter, vom Aussterben bedrohter Obstsorten unterstützt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.10.2013 eingegangen: 15.10.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0157 16 öffentlich Dez. 4 Erhalt und Aufwertung städtischer Streuobstbestände - Kurzfassung - Der Erhalt und die Erneuerung der Bestände von Streuobstwiesen ist ein wichtiger und förde- rungswürdiger Beitrag der Stadt Karlsruhe, um diesen seit Jahrhunderten gewachsenen Be- standteil unserer Kulturlandschaft weiter in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen und aktiv für die nachkommenden Generationen zu sichern. Um den Anforderungen der modernen Landwirtschaft und den Herausforderungen des Klimawandels gewachsen zu sein, bedarf es vielseitiger Maßnahmen, für die die Stadt Karlsruhe mit ihren großen Beständen auf besonders verantwortungsvolle Weise einwirken kann. Um zielgerichtete Entscheidungen zu treffen, be- darf es im Vorfeld einer sensiblen Bestandsaufnahme mit daraus resultierenden langfristig orien- tierten Entscheidungen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung berichtet, wie sie den ökologischen Zustand sowie Erhaltung- und Entwicklungspotenziale der Streuobstbestände auf Karlsruher Gemarkung ein- schätzt und welche Bestandserhebungen aktuell vorliegen bzw. noch erarbeitet werden müssten, um hierzu fundierte Aussagen zu machen. Im Gebiet der Stadt Karlsruhe befinden sich ca. 1.300 ha Streuobstbestände, davon bewirt- schaftet die Stadt Karlsruhe ca. 79 ha mit einem Bestand von ca. 8.300 Obstbäumen. Umfang- reiche Streuobstbestände sind vor allem in den Bergdörfern und in Hagsfeld vorhanden, aber auch in der Rheinniederung, z.B. in Knielingen. Stadtteile wie Neureut und Rüppurr sind traditi- onell fast „streuobstfrei“. Bei der Beurteilung des ökologischen Zustandes ist zu differenzieren zwischen dem Zustand der Wiesen und dem Zustand der Obstbäume. Eine Beurteilung der Wiesen erfolgte zuletzt im Rahmen der Grünlandkartierung, die 2004 für den kompletten Regierungsbezirk Karlsruhe vorgenommen wurde. Weiterhin liegen aktuellere Teilkartierungen z.B. für Managementpläne der Natura 2000 –Gebiete wie für das Gebiet Wie- sen und Wälder bei Ettlingen (2010) vor. Es ist festzustellen, dass das Spektrum der Wiesenty- pen mit Streuobst über tw. mehrschürige oder nur gemulchte artenarme Fettwiesen bis zu den Mageren Flachland-Mähwiesen (geschützter Lebensraumtyp 6510) reicht. In die Kartierung nicht eingeflossen sind seit langem brach liegende und teilweise verbuschte Wiesengrundstü- cke. Die letzte Beurteilung der stadteigenen Streuobstbäume erfolgte 2012/2013 durch das Liegen- schaftsamt und ist weitgehend abgeschlossen. Dabei wurde der Zustand eines jeden Baumes bzgl. seines Zustandes in Jungbaum -gut, -schlecht, -dürr, differenziert. Eine ökologische Beur- teilung mit Hinweisen über Larvengänge, Höhlen etc. wurde nicht vorgenommen. Generell ist festzustellen, dass viele Bestände ausgedünnt und überaltert sind. Eine konzeptionelle Betrachtung der Streuobstbestände unter Berücksichtigung der Wiesenty- pen, des Baumalters, der Baumdichte und der ökologischen Bedeutung von Einzelbäumen liegt nicht vor. Das Liegenschaftsamt legt großen Wert darauf, die Kulturlandschaft „Streuobstwiesen“ zu er- halten und die nachkommende Generation für die Erhaltung der Bestände zu sensibilisieren. Es besteht daher durchaus Entwicklungspotenzial bei den städt. Beständen. 2. Es wird aufgezeigt, welche Entwicklungstendenzen, z.B. durch Überalterung und mangelhafte Pflege der Karlsruher Streuobstbestände zu erkennen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Der größte Teil der städtischen und privaten Streuobstwiesen wird zwecks Offenhaltung der Wiesen gepflegt. Die stadteigenen Streuobstwiesen werden ökologisch und extensiv bewirtschaftet, d.h. in der Regel zweimal jährlich gemulcht. Die erste Mahd erfolgt nach Aussamung der Wildkräuter, ein artenreicher Unterwuchs wird angestrebt. Durch Mulchen wird der Nährstoffbedarf der Obst- bäume gedeckt und ein Mangel an Phosphor, Kalium und Magnesium verhindert. Auf zusätzli- che Düngung wird verzichtet. Die städtischen Streuobstwiesen wurden im Jahr 2012 im Rah- men einer Bachelorarbeit (Bodeneigenschaften ungedüngter und gedüngter Streuobstwiesen Südwestdeutschland) untersucht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Obstbaumpflege sowie das Nachpflanzen von Bäumen sind gerade bei privaten Flächen vom Interesse von Einzelpersonen abhängig und unterliegen derzeit keiner generellen Steue- rung. Das Spektrum der Bäume reicht daher von ertragsorientiert geschnittenen bis zu solchen, die unter der Erntelast zusammenbrechen. Die stadteigenen Obstbäume sind teilweise auf Ertrag ausgerichtet und auf Erhalt und gesun- den Bestand ausgerichtet. Durch Schnittmaßnahmen werden die Bäume so lange wie möglich vital gehalten. Derzeit wird der zum Teil überalterte Bestand durch Neupflanzung verjüngt. Hier legt das Liegenschaftsamt besonderen Wert darauf, sowohl alte und fast vergessene, als auch neue und robuste Obstsorten zu pflanzen, um einen vielfältigen Bestand aufzubauen, der auch den Anforderungen des Klimawandels gewachsen ist. 3. Die Verwaltung erarbeitet Maßnahmenvorschläge zum langfristigen Erhalt und zur Sicherung der Karlsruher Streuobstbestände. Generelle Maßnahmenvorschläge zum langfristigen Erhalt von Streuobstbeständen wurden als Arbeitsgrundlage vom Land Baden-Württemberg erarbeitet und liegen vor. Deren konzeptionel- le Verknüpfung mit den in Karlsruhe vorhandenen Gebieten und den jeweils speziellen Gege- benheiten ist erforderlich. Dabei wird unterschieden in a) Maßnahmen für Streuobstflächen in städtischem Besitz Aus ökologischer Sicht schlägt der Umwelt- und Arbeitsschutz für die städtischen Streuobstflä- chen Optimierungsmaßnahmen bei der Grünlandnutzung durch Mähgutabtransport sowie das Belassen von Habitatbäumen bei gleichzeitiger Nachpflanzung neuer Hochstammobstbäume vor. Das Liegenschaftsamt verwendet die Obsternte zum größten Teil für die Herstellung des „Karlsruher Bio-Apfelsaft“. Kontrollen werden zweimal jährlich von der Firma Lacon durchge- führt. Im Gegensatz zu den Optimierungsvorschlägen des Umwelt- und Arbeitsschutzes wird zum Erhalt und zur Sicherung der Bestände vom Liegenschaftsamt im Rahmen der beschriebe- nen extensiven Pflege das Mähgut in der Regel nicht abtransportiert, um ein Mindestmaß an Nährstoffversorgung zu gewährleisten. Damit werden ökologische Beeinrichtungen wie Arten- armut und Reduzierung der biologischen Vielfalt in Kauf genommen. Damit werden ökologi- sche Beeinträchtigungen wie Artenarmut und Reduzierung der biologischen Vielfalt in Kauf genommen. Zum Erhalt und zur Optimierung der Bestände wäre eine regelmäßigere Pflege, vor allem der Jungbäume in den ersten fünf Jahren nach Pflanzung, notwendig. b) Maßnahmen für Streuobstflächen in Privatbesitz. Es wird dargestellt, in welcher Form eine Förderung oder Unterstützung der Privateigentümer/-innen bei einer ökologisch ausgerichteten Streuobstwiesenpflege denkbar wäre. Die privaten Streuobstflächen sind sehr vielseitig, sie bedürfen der Einzelfallbetrachtung. Da Karlsruhe durch den hohen Anteil von Schutzgebieten und den aktuell vorliegenden Biotopverbund eine Förderkulisse für Fördermaßnahmen nach den Landschaftspflegericht- linien hat, kann das Abschöpfen von Fördergeldern geprüft werden. Die Fördersätze liegen für die Stadt bei max. 50 %, bei Privatpersonen und Vereinen bei 70 % und bei Landwirten bei 90 %. Förderfähig sind vor allem Maßnahmen zur Förderung des Grünlandes. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 4. Es erfolgt eine Darstellung, inwieweit Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Streuobstbeständen als Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutz- rechtlichen Eingriffsregelung angerechnet werden können und ob eine Abrech- nung über das Ökokonto nach den Richtlinien der Stadt und/oder des Landes mög- lich ist. Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Streuobstbeständen können im Rahmen der na- turschutzfachlichen Eingriffregelung als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden. Allerdings sind hierbei klar formulierte Standards zu berücksichtigen, wie z.B. ein Streuobst- bestand muss seit vielen Jahren ungepflegt (verwildert) sein. Es wird der Zustand der Bäume unter Berücksichtigung der Kriterien Aufwertungsfähigkeit, Mindestgröße (2.000 m²), Be- standsdichte (min. 50 Bäume/ha oder 10/2.000 m²) sowie „schlechter Zustand“ (Pflegerück- stände bei min. 70 % des Bestandes) betrachtet. Auch für die geeigneten Pflege- und Erhal- tungsmaßnahmen existieren klare Vorgaben. Ökokontofähig nach Länderökokonto sind Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung von Grünland mit Baumbestand (z.B. Streuobstwiesen), die Bewertung bedarf jeweils der Einzelfall- betrachtung und hat den Schwerpunkt in der Aufwertung des Grünlandes.