Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Anne-Frank-Grund- und Werkrealschule

Vorlage: 2013/0149
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.10.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2013

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Gemeinschaftsschule Anne-Frank
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0149 6 öffentlich Dez. 3 Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Anne-Frank-Grund- und Werkre- alschule zum Schuljahr 2014/2015 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 23.10.2013 3 Zustimmung Gemeinderat 19.11.2013 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, die Anne-Frank-Grund- und Werkrealschule in eine zweizügige Gemeinschaftsschule umzuwandeln und diese zum Schuljahr 2014/15 einzurichten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Mittel sind im Budget der Anne-Frank-Ganztagsgrundschule enthalten. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach der Grundschule Grötzingen und der Drais-Realschule soll aufgrund des bestehenden Be- darfs die Anne-Frank-Grund- und Werkrealschule in eine Gemeinschaftsschule (GMS) umge- wandelt werden. Die Anne-Frank-Schule hat eine Konzeption (Anlage) für eine GMS entsprechend den Richtli- nien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport entwickelt. Der Start der GMS soll zum Schuljahr 2014/15 erfolgen. Die erforderlichen Umbauten, Modernisierungen und die Erweite- rungen können nachträglich (Doppelhaushalt 2015/16) ausgeführt werden. Sie wird zweizügig geführt und umfasst die Klassenstufen 1 - 10. Die GMS wird den gesetzlichen Vorgaben ent- sprechend als gebundene, inklusive Ganztagsschule eingerichtet. Die Konzeption der Anne- Frank-GMS setzt die Schwerpunkte in folgenden Bereichen:  Kultur des Lernens  Fördern und Fordern  Kompetenzen stärken  Schulleben gestalten  Vernetzt sein  Rückmeldung geben Die detaillierte Konzeption wird allen interessierten Eltern rechtzeitig vorgestellt. Neben der GMS beabsichtigt die Anne-Frank-Schule auch die Ganztagsgrundschule zum Schul- jahr 2014/15 mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung einzuführen (s. TOP 3). Für die Ganztagsgrundschule und die GMS stehen gemäß aktuell gültigem Raumprogramm des Landes insgesamt genügend Räume zur Verfügung. Die Räume des Horts können nach Rück- sprache und in Abstimmung mit der Sozial- und Jugendbehörde mitgenutzt werden. Die Mensa kann ebenfalls mitgenutzt werden. Je nach Nutzung einzelner Räume müssen gegebenenfalls Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen sowie die Mensa (s. S. 18 der Anla- ge) erweitert werden. Die Herstellung der Barrierefreiheit muss geprüft werden. Eine komplette Barrierefreiheit im H-Bau wäre sehr aufwendig. Um eine geordnete Essensausgabe zu gewährleisten, fallen für die Stadt Karlsruhe Personal- und Sachkosten an. Dies Kosten sind zunächst bei der Ganztagsgrundschule berücksichtigt und fallen somit nicht noch einmal an. Die Sachkosten für das Mittagessen werden in voller Höhe von den Eltern getragen. Zur Ergänzung des lehrenden Personals einer GMS ist der Einsatz von Schulsozialarbeit erforder- lich. Hier ist keine Stellenschaffung notwendig, da an der Anne-Frank-Schule bereits Schulsozi- alarbeit existiert. Über die eventuelle Einrichtung weiterer Gemeinschaftsschulen wird die Stadt in enger Abstim- mung aller Beteiligten im Rahmen der AG „Schulentwicklung Karlsruhe“ beraten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: . Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, die Anne-Frank-Grund- und Werkrealschule in eine zweizügige Gemeinschaftsschule umzuwandeln und diese zum Schuljahr 2014/15 einzurichten. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013

  • Anlage Anne-Frank-Schule
    Extrahierter Text