Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von "Ganztagsangeboten
| Vorlage: | 2013/0147 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.10.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2013
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0147 4 öffentlich Dez. 3 Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von "Ganztagsange- boten für Grundschulkinder" Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 23.10.2013 1 Zustimmung Gemeinderat 19.11.2013 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Umsetzung a) der Rahmenkonzeption „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ ab 01.12.2013 b) der Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ zum Schuljahr 2014/15 (ab 01.08.2014). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) a) Personalkosten: 2.267.496 € für den Endausbau (40 % Ganztagsgrundschulen) b) Baukosten: können noch nicht beziffert werden 330.000 € Landeszuschüsse und Elternent- gelte für erweiterte Betreuung von 15:30 - 17:00 Uhr 1.937.496 € 1.937.496 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: 1.400.21.10 Kontenart: 40000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Rahmenkonzeption „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ (Anlage 1) Ausgangspunkt dieser Konzeption ist der Projektauftrag des ehemaligen Oberbürgermeisters Fenrich vom Oktober 2011, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Karlsruher Schulen zu Ganztagsschulen sowie der zeitlich begrenzten Ausweitung von Schülerhortplätzen und der Ergänzenden Betreuung unter Berücksichtigung inklusiver Aspekte zu erstellen. Der Projektauf- trag wurde von seinem Nachfolger, Oberbürgermeister Dr. Mentrup bestätigt. Dieser Auftrag wurde im Jahre 2011 unter den Gesichtspunkten erteilt, dass es keine Ausbauressourcen für weitere Hortplätze gibt eine Umfrage des Amtes für Stadtentwicklung aus den Jahren 2010/11 ergab, dass in den folgenden Jahren ein erheblicher Fehlbedarf an Plätzen in Schülerhorten und an Ganztags- grundschulen zu verzeichnen sein wird Mit dieser Konzeption sollte unter anderem erreicht werden, dass 40 % der Grundschulen bis zum Jahr 2015 Ganztagsschulen sind Eltern differenzierte Angebote für schulpflichtige Kinder erhalten, die ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen Die vorliegende Rahmenkonzeption für Grundschulen wurde von einer Arbeitsgruppe, beste- hend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Karlsruhe (SuS, SJB, SPC), dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe, erarbeitet und von der Steuer- gruppe des Projektauftrags, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Karlsruhe (Dez. 3, SuS, SJB, SPC, StKä, POA, AfSta, HGW) des Staatlichen Schulamts, der PH Karlsruhe, der IHK, des Gesamtelternbeirats der Schulen und der Kindergärten, des Behindertenbeirats, der geschäftsführenden Schulleitungen, des Stadtjugendausschuss e. V. am 29.07.2013 be- schlossen. Sie beinhaltet folgende, richtungweisende Grundsätze: 1. Die Ganztagsgrundschule wird grundsätzlich das Basismodell der Schulkindbetreuung sein. 2. Neben der Ganztagsgrundschule wird die Halbtagsgrundschule mit ergänzender Betreuung Bestandteil der Grundschulangebote bleiben. 3. Die Betreuungszeiten vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien entsprechen denen der Horteinrichtungen. 4. Schulen können auch mit freien Trägern zusammenarbeiten. Grundlage ist ein Kooperati- onsvertrag, der die Zusammenarbeit regelt. Die Rahmenkonzeption tritt am 01.12.2013 in Kraft. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Mit dem Inkrafttreten der Rahmenkonzeption erhöhen sich pro Ganztagsgrundschule die Voll- zeitstellen von 2,3 auf 3,3 Stellen im Endausbau, wenn die Stadt als Anbieter auftritt. Dabei ist zu beachten, dass die Möglichkeit besteht, dass bisherige Hortmitarbeiterinnen und Hortmitar- beiter in den Ganztagsbereich von Grundschulen wechseln können und somit nicht immer Be- treuungspersonal zusätzlich eingestellt werden muss. 2. Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ (Anlage 2) Die Richtlinie ergänzt die Rahmenkonzeption für „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“. Aufgrund der steigenden Nachfrage an „Betreuungsplätzen für Grundschulkinder“ wurde diese Richtlinie für alle Anbieter konzipiert. Sie ergänzt das Ganztagsschulangebot, definiert Förder- module und legt Entgelte fest, auch für ergänzende Betreuungsangebote im Rahmen der Halb- tagsschule. Kernpunkte dieser Richtlinie sind: 1. Die Schulleitungen verpflichten sich, dass sich ihre Schule zum übernächsten Schuljahr ab Antragstellung zur Ganztagsschule entwickelt haben wird. 2. Es darf ausschließlich qualifiziertes Betreuungspersonal, analog des Fachkräftekatalog des KVJS, für die Kindertagesbetreuung, eingesetzt werden. 3. Das Schul- und Sportamt schließt mit dem freien Träger einen Vertrag, der die jeweiligen Pflichten und Rechte (Leistungen des Trägers, Kündigungsfristen u. a.) regelt. 4. Es werden einheitliche Entgelte für alle Module (Ergänzende Betreuung, Flexible Nachmit- tagsbetreuung, Ferienangebote) festgelegt, die für alle Anbieter verbindlich sind. 5. Es gibt für alle Anbieter eine verbindliche Entgelttabelle zur Geschwisterkindregelung. Sie tritt zum Schuljahr 2014/15 am 01.08.2014 in Kraft. 3. Finanzielle Auswirkungen der Rahmenkonzeption und der Richtlinie „Ganztagsan- gebote für Grundschulkinder“ Exemplarische Kostenkalkulation für eine Ganztagsgrundschule (ein- bzw. zweizügig) Ganztagsschule im Endausbau einzügig zweizügig Personalkosten Betreuungskräfte 3,3 VKW 162.708 € 6,6 VKW 325.416 € Personalkosten Sekretariatskräfte 0,13 VKW 5.700 € 0,26 VKW 11.400 € Personalkosten Küchenkräfte 0,69 VKW 18.300 € 1,38 VKW 36.600 € Zusätzlicher Sachaufwand für Ganz- tagsbetrieb ca. 3.000 € 3.000 € Summe Kosten 189.708 € 376.416 € Zuschüsse v. Land für Ganztagsschulen -16.500 € -33.000 € Elternentgelte für erweiterte Betreuung von 15:30 - 17:00 Uhr -11.000 € -22.000 € Summe Erlöse -27.500 € -55.000 € Zuschussbedarf pro Schule 162.208 € 321.416 € Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Um analog des Projektauftrages die Quote von 40 % Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/16 zu erreichen, müssen bis zu diesem Zeitpunkt noch 9 weitere Ganztagsgrundschulen eingerichtet werden. Die Kostenkalkulation für den mit dem Schuljahr 2015/16 vorgesehenen Endausbau ergibt bei der Annahme, dass 6 Schulen einzügig und 3 Schule zweizügig eingerich- tet werden, Folgendes: Anzahl Schulen (Annahme) Kosten Erlöse Zuschuss- bedarf Ganztagsschule einzügig 6 1.138.248 € -165.000 € 973.248 € Ganztagsschule zweizügig 3 1.129.248 € -165.000 € 964.248 € Summen 2.267.496 € -330.000 € 1.937.496 € Diese Kostenkalkulation bezieht sich ausschließlich auf die für den Anbieter Stadt Karlsruhe anfallenden Personalkosten. Gebäude- und Umbaukosten für Küche, Verpflegungs- und Auf- enthaltsräume sind dabei nicht aufgeführt. Diese Kosten müssen vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft eingeplant werden. Wenn private Träger Ganztagsangebote für Schulkinder anbieten, werden die Ausgaben für die Stadt in etwa denen für das städtische Personal entsprechen, da diese aufgrund der Richtlinie entsprechende Zuschüsse erhalten. Aufgrund der Bestimmungen der Geschwisterkindregelung werden sich aufgrund der bisheri- gen Erfahrungen die Einnahmen nur geringfügig verringern. Sofern der Ausbau von Ganztagsgrundschulen über die Zielvorgaben des Projektauftrags hinaus weiter fortgesetzt werden soll, fällt für die Einrichtung jeder weiteren Ganztagsgrundschule ein Zuschussbedarf für die Stadt Karlsruhe in folgender Höhe an: - 162.208 € (bei einzügigem Betrieb) - 321.416 € (bei zweizügigem Betrieb) Hinzu kämen außerdem gegebenenfalls erforderliche Kosten für Baumaßnahmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Umsetzung a) der Rahmenkonzeption „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ ab 01.12.2013 b) der Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ zum Schuljahr 2014/15 (ab 01.08.2014). Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. November 2013
-
Extrahierter Text
Ganztagsangebote für Grundschulkinder Rahmenkonzeption Stadt Karlsruhe - Dez. 3/SuS/SJB Anlage 1 2 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 3 Zusammenfassung 4 1. Ausgangslage 6 2. Ziele und Maßnahmen 10 3. Sachstand und Umsetzungsschritte 11 3.1 Situation der Kinder und Jugendlichen 12 3.2 Inklusion 13 3.3 Beteiligungsprozesse 13 3.3.1 Veranstaltungen 13 3.3.2 Eltern 15 3.4 Übergangssystem 16 3.5 Zukünftige Schul- und Betreuungsstruktur in Karlsruhe 16 3.6 Zusammenfassung/Überblick 20 4. Standards 21 4.1 Allgemeine Grundsätze 21 4.2 Zuständigkeiten 22 4.3 Personal 22 5. Raumbedarf und finanzielle Auswirkungen 23 6. Personalbedarf und finanzielle Auswirkungen 28 Anhang - Gesetzliche Grundlagen, Leitlinien und Förderungen 29 ◘ Bund 29 ◘ Land Baden-Württemberg 30 ◘ Stadt Karlsruhe 36 - Voraussetzungen des Landes Baden-Württemberg für 38 die Einrichtung von Ganztagsschulen - Antragstellung und Genehmigungsverfahren 40 - Weitere Förderungsmöglichkeiten 40 ◘ Land Baden-Württemberg 40 ◘ Stadt Karlsruhe 42 ◘ Schulfördervereine 42 - Richtwertevergleich für den Raumbedarf 44 3 Einleitung In Karlsruhe leben derzeit (30.06.2013) rund 8.000 Familien mit ca. 9.200 Kindern im Grundschulalter (6 bis unter 10 Jahre). Entgegen dem allgemeinen demographischen Trend in Deutschland war die Zahl der Geburten in Karlsruhe in den vergangenen Jahren nicht rückläufig. Die aktuelle Prognose für Karlsruhe (prosperierendes Szenario) des Amts für Stadtentwicklung geht für die kommenden Jahre sogar von einem leichten Anstieg der Geburtenzahlen aus Die Schulkindbetreuung spielt bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine grundle- gende Rolle. Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel und zunehmend durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 6-jährige wird auch in den nächsten Jahren der Bedarf an Schulkindbetreuung steigen. Dies bestätigte auch eine Umfrage des Am- tes für Stadtentwicklung von 2010. Ziel dieser Rahmenkonzeption ist nicht nur die Gewährleistung einer räumlichen und zeitlichen Versorgung, sondern die Entwicklung eines Konzeptes für Karlsruhe, das lang- fristig Ganztagsangebote für Grundschulkinder regelt. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 stellt in diesem Kontext fest: „Bildung ist die Voraussetzung für Integration, Chancengerechtigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Gute Bildungseinrichtungen und flexible Be- treuungsangebote sind zudem wichtige Faktoren für Familienfreundlichkeit und letztlich für die Attraktivität Karlsruhes als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Im Bereich der Kin- dertagesstätten sind ganztägige Angebote bereits der Regelfall. Um den Bedarf danach befriedigen zu können, müssen bedarfsorientiert Ganztagsangebote, zuerst im Grund- schulbereich und im zweiten Schritt im Sekundarbereich, angeboten werden. Um dies erreichen zu können, müssen verschiedene Anbieter, vor allem im städtischen Bereich, verstärkt zusammenarbeiten. Zu beachten ist bei allen Überlegungen der Bereich der Inklusion. Nach § 24 „Bildung“ der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem. Das Recht auf inklusive Beschulung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer Gesamtkonzeption [s. Kapitel 3.2]. Angestrebt wird die Entwicklung und schrittweise Umsetzung eines aufeinander abge- stimmten Konzepts von Bildung, Erziehung und Betreuung mit dem Ziel, den individuel- len Erfolg der Lernlaufbahn von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe zu verbessern. Die Stadt Karlsruhe hat sich im Rahmen der Bildungsplanung u. a. zum Ziel gesetzt, die Zahl der Ganztagsgrundschulen und der Ganztagsangebote zu erhöhen.“ 4 Zusammenfassung Die bestehenden, vielfältigen Angebote für die Schulkindbetreuung haben sich in der Vergangenheit durch den ständig steigenden Bedarf je nach Stadtteil sehr unterschied- lich entwickelt. Eine Abstimmung bzw. Koordination von Angeboten der verschiedenen Anbieter erfolgte nicht, da aufgrund der zugrunde liegenden Gesetze und Richtlinien unterschiedliche Zuständigkeiten sowohl auf Landesebene als auch in der Kommune bestehen. Der Ausbau der Ganztagsangebote hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Angebote der Jugendhilfe wie z.B. bei den Hort- und Tagesgruppen. Die Stadt Karlsruhe verfolgt folgende Ziele: Mithilfe von Verzahnung der Bereiche Bildung und Betreuung soll ein erfolgreicher Verlauf der Bildungsbiographien der Schulkinder erreicht werden. Alle bestehenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote werden mittel- bis langfristig in ein abgestimmtes und übersichtliches „Ganztagsangebot“ inte- griert. Grundsätzlich soll die Ganztagsschule das Basismodell für den Schulalltag sein. Es wird ein einheitliches Gebührensystem für die Schulkindbetreuung in Ergänzung zum Ganztagsbetrieb (inklusive Mittagessen) entwickelt, das transparent, über- schaubar und nachvollziehbar ist. Bis ein abgestimmtes Gesamtsystem etabliert ist, wird ein Übergangssystem eingerichtet. Folgende Schritte sind notwendig: Verknüpfung der bestehenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote an einem Standort im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Diese werden vor und nach dem Unterricht je nach Bedarf in Abstimmung aller Beteiligten angeboten. Das künftige System der Ganztagsangebote ist klar strukturiert: Die traditionelle Halbtagsschule mit Verlässlicher Grundschule bleibt bestehen und bietet eine Ergänzende Betreuung bis maximal 14.00 Uhr an. Die Schülerhorte bieten an Standorten ohne Ganztagsschule ein Ganztagsangebot und bleiben bestehen soweit dies zur Deckung des Bedarfs notwendig ist. Ganztagsschulen bieten gemeinsam mit einem anerkannten Träger der Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes, verlässliches und qualitatives Ganztagsangebot. Ferienange- bote gehören zum Standardangebot der Ganztagsschule. Die Stadt Karlsruhe hat für dieses neue System bzw. für Übergangsregelungen Stan- dards entwickelt, die für alle Beteiligten gültig sind. Dies betrifft u. a. die Bereiche Quali- fikation, einheitliche Bezahlung des kommunalen Personals, Kommunikations- und Ko- operationsleitlinien, pädagogische Konzeptionen und Raumstandards (s. auch Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“). 5 Eine einheitliche und nachvollziehbare Struktur, die für alle Anbieter verbindlich ist, wird durch eine entsprechende Richtlinie geregelt. (s. Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förde- rung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“). Um für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Verlässlichkeit über die schulischen und kommunalen Ganztagsangebote zu schaffen, werden diese „aus einer Hand“ koordi- niert werden. 6 1. Ausgangslage Der Ausbau der Ganztagsgrundschulen wird nicht so schnell erfolgen, wie es notwendig wäre, um den bestehenden und den zu erwartenden Bedarf an Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten abzudecken. Anders als im Kindergartenbereich sind Fami- lien in der Grundschule durch den Schulbezirk grundsätzlich an eine Schule gebunden - mit Ausnahme der Gemeinschaftsschulen - und damit auf das vorhandene Angebot an- gewiesen. Das bestehende Angebot der Schulkindbetreuung ist historisch gewachsen und hat sich unter dem Druck des massiv steigenden Bedarfs weiterentwickelt. Da eine Verknüpfung der Systeme Schule und Jugendhilfe strukturell bis 2009 nur in loser Form bestand, hat auch jedes System für sich auf die gesellschaftlichen, politischen und ortsbezogenen Bedarfe reagiert. In Karlsruhe gibt es mehrere Neubaugebiete durch die sich die Nach- frage nach Schulkindbetreuungsplätzen weiter erhöhen wird. Dem gegenüber steht eine Organisationsstruktur auf Landes- und Kommunalebene, die die Zuständigkeiten in un- terschiedliche Systeme aufgegliedert hat. 1) nicht lehrendes pädagogische Personal (Quelle: SJB - Jugendhilfeplanung) Aktuell gibt es vier verschiedene Formen, in denen Grundschulkinder im Rahmen der Schule und zusätzlichen Betreuungen versorgt werden. Diese sind in den Stadtteilen und an den Schulen in unterschiedlichem Maße vorhanden. Die gesetzlichen Grundlagen, Leitlinien und Förderungen sind im Anhang (Seiten 29 - 37) dargestellt. Zuständigkeiten: Kommune - Land BW Regierungspräsidium Staatliches Schulamt Grundschulen Stadt Karlsruhe Dezernat 3 Land BW Schul- und Sportamt Sozial- und Jugendbehörde - Schülerhort - Ausstattung der Schule - Ganztagsschule - Hort an der Schule - Personal - Flexible Nachmittagsbetreuung - Schulsozialarbeit * Hausmeisterpersonal - Verlässliche Grundschule * Erziehungspersonal 1) - Jugendbegleiterprogramm * Sekretariatspersonal - Kooperationen mit außerschulischen Partnern * Reinigungskräfte Abb. 1 7 a) Hort/Hort an der Schule Der Hort oder Hort an der Schule ist ein Angebot der Jugendhilfe auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe, das die Betreuung und Förderung von Kindern in Tagesangeboten regelt. „Der Förderauftrag umfasst Er- ziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotiona- le, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.....“ (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Die Horte bieten ein verlässliches Ganztagsangebot im Anschluss an die Regelschule von Montag bis Freitag bis 17:00 Uhr inklusive Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, päda- gogischen Freizeit- und Bildungsangeboten und Ferienprogramm an. Horte haben eige- ne Gruppenräume, die nicht unbedingt an oder in einem Schulgebäude liegen. Erst in den letzten Jahren wurden die Horte verstärkt an bzw. in den Schulen auf- und ausge- baut. Horte bedürfen einer Betriebserlaubnis durch den KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg). Dadurch sind die Standards für ein pädagogisches Grundkonzept, Personal - analog des Fachkräftekatalogs des KVJS für die Kindertages- betreuung -, Raum- und Gruppengröße festgelegt. Die Betreuungszeiten betragen i. d. R. 5 Stunden täglich außerhalb des Unterrichts. 26 Schließtage sind im Jahr festgelegt. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1,5 Fachkräfte pro Gruppe. Die Finanzierung erfolgt entsprechend der Förderrichtlinien durch Zuschüsse des Landes, der Kommune und durch Elternbeiträge. Träger der Schülerhorte in Karlsruhe ist über- wiegend die Stadt selbst. b) Verlässliche Grundschule/Ergänzende Betreuung Die Ergänzende Betreuung (EB) ist ein Baustein der Verlässlichen Grundschule. Als addi- tives Angebot zu dem Unterrichtsblock von 8:30 Uhr - 12:10 Uhr, der vom Lehrpersonal verbindlich abgedeckt wird, deckt die EB verlässlich die Zeiträume 7:30 - 8:30 und 12.00 - 13.00 oder 14.00 Uhr ab. Das Angebot kann von den Familien sehr flexibel, entspre- chend des individuellen Bedarfs, genutzt werden. Die Betreuung findet in der Schule, teilweise in gesonderten Räumen oder Klassenzimmern, aber nur während der Unter- richtstage statt. In der Regel gibt es kein Mittagessen, keine Ferienbetreuung und keine Hausaufgabenbetreuung. Träger des Angebotes ist fast ausschließlich die Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt. Es gibt keine Richtlinien wie beim Hort für Gruppengröße, Räume und Personal, aber eine beschlossene Konzeption. In Karlsruhe wird das Angebot von pädagogischen Fachkräf- ten bei einer Regelgruppengröße von 25 Kindern durchgeführt. Definitionen für „Quali- fikation der Fachkräfte“ sind nicht aufgezeigt. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse des Landes nach Förderrichtlinie, der Kommu- ne und Elternbeiträge. 8 c) Flexible Nachmittagsbetreuung Die Flexible Nachmittagsbetreuung (Flex.NB) wird auf Wunsch der Eltern und der Schule vor Ort eingerichtet und stellt ein Betreuungsangebot dar, das eine flexibel nutzbare Ergänzung zu der EB während des Nachmittags ist. In Karlsruhe ist diese Art der Nach- mittagsbetreuung in den letzten Jahren wegen des steigenden Betreuungsbedarfes stark gewachsen. Hauptanbieter dafür sind die Kinderstadtkirche e.V. und Klever (beim Stadt- jugendausschuss e. V. angesiedelt). Auch hierfür gibt es keine speziellen Standards zu Räumen, Ausgestaltung und Personal. Das Angebot findet in Räumlichkeiten der jeweiligen Schule statt. In der Regel werden pädagogische Fachkräfte eingesetzt. Der Betreuungsschlüssel liegt zwischen 1:6 oder 1:10. Häufig sind ein Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung im Angebot enthalten. Eine Ferienbetreuung gibt es nur in Einzelfällen oder wird stadtteilübergreifend vom Träger angeboten. Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landes nach Förderrichtlinie und durch El- ternbeiträge. d) Ganztagsschule Das bisherige Landeskonzept sieht zwei Typen der Ganztagsschule (GTS) vor (Einzelheiten sind im Anhang (Seiten 38 - 39) dargestellt): - Die GTS in offener Angebotsform Diese hat einen Rahmen von mindestens 7h täglich an 4 Tagen der Woche. Eine Anmel- dung ist aus Gründen der Planungssicherheit für mindestens ein Schuljahr verbindlich. Eine GTS dieser Form kann neben einem Ganztags- auch einen Halbtagszug haben oder auch eine Mischform aus beiden. - Die GTS mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Diese hat einen Rahmen von 8h täglich an 4 Tagen der Woche. Eine GTS dieser Form kann sowohl einem Ganztags- auch einen Halbtagszug haben oder einzelne Klassen im Ganztag führen. Die Ganztagsschule ist kostenfrei. Das Mittagessen und zusätzliche Betreuungsmodule sind kostenpflichtig. Grundsätzlich ist die Rhythmisierung des Schulalltags vorgesehen. Das bedeutet, dass Lernphasen stärker auf den Tag verteilt werden und sich mit Ruhe- und Bewegungsphasen abwechseln. Ein Mittagessensangebot und die Beglei- tung/Betreuung sind für den Schulträger (Kommune) verpflichtend. Ein pädagogisches Konzept der Schule ist Voraussetzung. In der Ausgestaltung ist die Schule jedoch recht frei. Außerschulische Angebote durch Vereine und andere Kooperationspartner, z.B. im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms können und sollen mit eingebunden werden. In Karlsruhe organisiert und unterstützt die Kommune durch das Schul- und Sportamt die Ganztagsschulen sowohl finanziell wie personell durch ein Komplementärbetreu- ungsangebot für die Randbetreuungszeiten, wenn die Schulen einen entsprechenden Antrag beim Land Baden-Württemberg stellen. 9 Die Ganztagsschule wird über Landesmittel z.B. durch Lehrerstundenzuweisung und durch Mittel der Kommunen finanziert. Die GTS ist für Eltern kostenfrei, von denen mit der Kommune abgestimmten Ausnahmeregelungen abgesehen. Zu beachten ist, dass für die Einrichtung von Ganztagsschulen ein zeitlicher Vorlauf für den Schulträger und die Schulverwaltung erforderlich ist. Die entsprechenden Vorgaben sind im Anhang auf Seite 39 dargestellt. Auswirkungen des bestehenden Angebotssystems: Da sich in der Vergangenheit, bedingt durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten, Vo- raussetzungen und Notwendigkeiten, die Angebote in den unterschiedlichen Stadtteilen und Schulen unterschiedlich entwickelt haben, führte dies zu Unübersichtlichkeit der Angebote, zu Parallelstrukturen und zu Ungerechtigkeiten bei den Gebühren. Das bedeutet, dass Familien, die das Angebot der Flexiblen Nachmittagsbetreuung nut- zen, weil es keinen Hort oder keine GTS gibt, grundsätzlich mehr zahlen müssen für weniger Leistung (Flex.NB) beinhaltet keine Ferienbetreuung) und keine Geschwisterkin- dermäßigung in Anspruch nehmen können. 10 2. Ziele und Maßnahmen Mit der Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes „Ganztagsangebote für Grund- schulkinder“ will die Stadt Karlsruhe die nachstehenden Ziele durch nachfolgende Maß- nahmen erreichen, die alle als gleichwertig anzusehen sind: I. Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. II. Ein verbesserter Bildungserfolg der Schulkinder soll durch die Verzahnung der Bereiche „Bildung“, „Erziehung“ und „Betreuung“ erreicht werden. III. Die sozialintegrative Bedeutung von Lern-, Betreuungs- und Spielorten in der Stadtentwicklung soll durch das neu entwickelte System der Ganz- tagsangebote für Grundschulkinder gestärkt werden. IV. Eine städtische Organisationseinheit mit Entscheidungsbefugnissen auf Planungsebene für alle involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulkindbetreuung soll konzipiert und eingerichtet werden. Diese Or- ganisationseinheit übernimmt die Aufgaben der zentralen, städtischen Koordination in enger Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt. V. Alle bestehenden Betreuungssysteme/-angebote werden mittel- bis lang- fristig in ein abgestimmtes und übersichtliches „Ganztagsangebot“ im Rahmen der Schulkindbetreuung integriert. VI. In der künftigen Gesamtkonzeption ist die Ganztagsschule das verbindli- che Basismodell der Ganztagsangebote. Alle weiteren Partner, die sich bis- her in diesem Bereich engagieren, gestalten gemeinsam mit der Schule dieses Ganztagsangebot mit dem Ziel, verlässliche Angebote in den Berei- chen Bildung, Erziehung und Betreuung zu gewährleisten. VII. Bis zur Sicherstellung eines ausreichenden und qualitativen Ganztagschul- angebotes wird eine Übergangsregelung geschaffen, die eine Betreuung vor und nach dem Unterricht garantiert. VIII. Neben städtischen Angeboten können auch die Angebote freier Träger, wenn sie den vorgegebenen Standards entsprechen, in den jeweiligen schulischen Konzeptionen berücksichtigt werden. Die Angebote müssen nicht nur in der Schule, sondern können auch im Umfeld der Schule statt- finden. IX. Es ist ein einheitliches Gebührensystem für die Schulkindbetreuung entwi- ckelt worden, das transparent, überschaubar und nachvollziehbar ist. X. Die Verwirklichung bzw. die Ausweitung von Inklusion im Rahmen der Bil- dungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote ist ein unverzichtbarer Be- standteil aller Maßnahmen. 11 3. Sachstand und Umsetzungsschritte Bildung ist keine exklusive Angelegenheit der Schule. Bildung ist eine Lebensaufgabe, die nicht auf unmittelbar verwertbare Fertigkeiten zu reduzieren ist. Sie beinhaltet die Aneignung reflexiver und sozialer Kompetenzen, die es insbesondere ermöglichen, ver- antwortlich zu handeln und Gesellschaft mitzugestalten“. (AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -, Berlin 2006) Vor dem Hintergrund dieses Bildungsbegriffs wurde diese Rahmenkonzeption für die Schulkindbetreuung entwickelt, die notwendige Eckpunkte definiert, um eine optimale Verknüpfung der bestehenden Systeme und Angebote zu erreichen. Abb. 2 (Quelle: SJB - Jugendhilfeplanung) Erläuterungen: SJB Sozial- und Jugendbehörde SuS Schul- und Sportamt HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft SPC Stabsstelle Projektcontrolling Sozialministerium Beteiligte Akteure Sozialministerium Kultusministerium Stadtverwaltung: (Dez 3) SJB, SuS, HGW, SPC Politische Gremien: Jugendhilfe - ausschuss, Schulbeirat, Gemeinderat Elternver- tretung Staatliches Schulamt Bündnis für Familie Freie Träger Familien Schulen Schulsozialarbeit Horte Vereine Sozialer Dienst Kinder- und Ju- gendhäuser Sozialraum Kommune Land BW Pädagogische Hochschule Regierungspräsidium Jugendamt 12 3.1 Situation der Kinder und Jugendlichen Bei der Entwicklung eines ganztägigen Bildungs- und Betreuungskonzeptes darf der Blickwinkel der Kinder nicht außer Acht gelassen werden. Schule ist sowohl für die El- tern als auch für die Kinder ein sehr wichtiges Thema und ein maßgeblicher Aspekt im Familienleben. Der (Ganztags-)Schulalltag stellt für die Kinder in vielerlei Hinsicht eine große Herausfor- derung dar. Bislang stehen die Aspekte Bildungserfolg der Kinder im schulischen Rah- men und die Abdeckung von Betreuungszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus. Die Ausdehnung des Unterrichts und der zeitliche Verbleib der Schulkinder in den be- stehenden Gebäuden allein erfüllen allerdings nicht den notwendigen Rahmen für eine positive Entwicklung mit einer erfolgreichen Bildungsbiografie. Kinder im Grundschulalter brauchen für ihre geistige, körperliche und emotionale Ent- wicklung entsprechende Rahmenbedingungen. Das gilt sowohl für Räume sowie für Inhalte und die zeitliche Gestaltung. Entwicklungsrelevante Lebensbedürfnisse der Kinder wie Bewegung, selbst organisier- tem Lernen und selbst bestimmter Austausch mit Gleichaltrigen müssen bei den Kon- zepten und Angeboten Berücksichtigung finden. Kinder sind grundsätzlich von sich aus wissensdurstig. Sie wollen die Welt entdecken und Neues lernen. Die geistige Entwicklung ist eng mit der körperlichen Entwicklung und damit mit ausreichender Bewegung und Körpererfahrungen verknüpft. Dazu gehört es, sich mit Gleichgesinnten in unbeobachteten, selbstgewählten Aktivitäten auszupro- bieren und dabei auch Grenzen auszutesten. (Quelle: Themenheft 08, Oggi Enderlein, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Ideen für mehr! Ganztägig Lernen) Durch die veränderten Lebensbedingungen können ganztägige Lern- und Betreuungs- angebote eine gute Möglichkeit sein, Rahmen- und Entwicklungsbedingungen zu schaf- fen und zu bieten, die in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen heute nicht mehr selbstverständlich sind. Gerade in Städten sind Bewegungsräume für Kinder häufig ein- geschränkt und ein automatisches Treffen der Kinder nicht gegeben. Gleichzeitig sollte noch genügend Raum vorhanden sein währenddessen Kinder ihre Zeit autonom und selbst bestimmt gestalten können. Erfahrungen jenseits der Kontrolle und Betreuung von Erziehungspersonal müssen möglich sein. Ein Konzept, das ausreichende Bewegungsmöglichkeiten, unterschiedliche Lernformen und verschiedene Möglichkeiten des Sozialen Miteinanders und einer individuellen Ent- wicklung und Förderung ermöglicht, unterstützt die Entwicklung der Kinder. Eine Ver- lässlichkeit des Zeitrahmens, der Bezugspersonen und einem gleichwertigem Miteinan- ders aller Akteure inklusive der Eltern ist notwendig, um für die Kinder einen förderli- chen Rahmen mit Orientierung und Geborgenheit zu garantieren. 13 3.2 Inklusion Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 durch Deutschland gibt der Artikel 24 - Bildung das Ziel einer gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen auch für Schulen in Deutsch- land vor. Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Auch wenn in Karlsruhe ein differenziertes System von Sonderschulen für Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen besteht, haben sich seit vielen Jahren verschiedene Formen integrativer und inklusiver Beschulung entwickelt und wer- den stetig ausgebaut. In Karlsruhe haben sich die Anträge auf inklusive Beschulung von Kindern zum Schuljahr 2012/2013 im Vergleich zu dem Schulvorjahr fast verdreifacht. Dies bedeutet zahlenmä- ßig eine Steigerung von 15 auf 40 inklusive Beschulungen pro Schuljahr. Zum Schuljahr 2013/14 (Stand: Juli 2013) liegen 57 Anträge auf inklusive Beschulung vor. Die Stadt Karlsruhe und das Staatliche Schulamt werden das „Gemeinsam Lernen“ von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung weiter unterstützen und aktiv be- gleiten, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Bisher wurden zwei „Elternforen Inklusion“ unter Einbindung aller Beteiligten durchge- führt. Die Eltern formulierten dabei folgende Wünsche: Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach der „richtigen Schule“ für ihr Kind sowie bei den Antragsformalitäten und den Anmeldungen Verbesserung des Übergangs Kindergarten-Schule Als Ergebnis der Elternforen wurde die Einrichtung eines „Runden Tisches Inklusion“ beschlossen mit dem Ziel, den Weg der Inklusion transparent und durchschaubar für die Eltern und alle beteiligten Ämter und Institutionen zu gestalten. 3.3 Beteiligungsprozesse 3.3.1 Veranstaltungen Für die verschiedenen Professionen - Lehrerschaft, Hortpersonal, Betreuungskräfte im Rahmen der Ergänzenden Betreuung und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung, Verwal- tungspersonal - die im Rahmen der Schulkindbetreuung tätig sind sowie mit Elternver- tretungen wurden vom Schul- und Sportamt zwei Workshops „Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe“ veranstaltet. Ziel war gegenseitiges Kennenlernen und ein Aus- tausch über die jeweiligen Aufgaben, Anforderungen und Vorgaben. Gemeinsam wur- den wichtige Aspekte und Anforderungen erarbeitet und dargestellt, welche Schritte notwendig sind, um sinnvoll zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten zu können. 14 Die umfangreichen Anregungen und Hinweise können zu folgenden sechs Schwer- punktaussagen zusammengefasst werden: (1) Eine begrenzte Flexibilität im Hinblick auf eine verpflichtende Verbindlichkeit ist konzeptionell erforderlich. (2) Eine verbindliche und festgeschriebene Kooperationsstruktur der Institutionen muss abgestimmt sein. (3) Es dürfen nur Fachkräfte eingesetzt werden. (4) Es müssen zu festen Zeiten Austausch- und Kooperationsgespräche auf Augen- höhe stattfinden. (5) Es sollte eine zentrale Koordinierungsstelle für die kommunalen Angebote ge- schaffen werden bzw. Ansprechpersonen genannt werden für - städtische Gesamtangebote - schulische Angebote pro Schule bzw. im Stadtteil. Diese müssen abgestimmt sein, wobei die Angebote aus „einer Hand“ erfolgen sollten. Auf schulischer Seite ist zu beachten, dass die Grundlage für alle Ganztagsangebote das jeweili- ge pädagogisches Konzept darstellt. (6) Einheitliche Rahmenbedingungen der kommunalen Angebote sollten für folgen- de Bereiche vorgegeben werden: - Zielvorgaben - Gebühren/Preise - Förderungen - Zuständigkeiten 15 3.3.2 Eltern Der Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe führte in Abstimmung mit dem Schul- und Sportamt eine Online-Umfrage (07.01. - 30.01.2013) auf seiner Homepage durch, um die Anforderungen bzw. Einstellungen der Eltern zum Thema Ganztagsschule zu erhe- ben. Die Auswertung der Umfrage erbrachte folgende Ergebnisse: Stimmen- zahl %-tiger Anteil Ich kann mir für meine Kinder eine Ganztagesschule vorstellen Ja 896 61,29% Nein 481 32,90% Weiß noch nicht 85 5,81% Summe 1462 100,00% Derzeitiges Alter/Klassenstufe ihrer Kinder 1. bis 2. Klasse 446 24,00% 3. bis 4. Klasse 450 24,22% 5. bis 6. Klasse 372 20,02% 7. bis 8. Klasse 348 18,73% Kindergarten/Vorschule 242 13,02% Summe 1858 100,00% Welche Punkte sind Ihnen bei der Ganztagesschule besonders wichtig? hier konnten 20 Punkte vergeben werden, max 3 pro Antwort. - Antworten konnten frei ergänzt werden. (Dargestellt sind nur die Antworten mit mindestens 300 Stimmen) Gutes Essensangebot/Verpflegung 865 8,06% Keine Hausaufgaben zu Hause 858 8,00% Sportliche Zusatzangebote 763 7,11% Pädagogische Betreuung auch am Nachmittag (Lehrer verfügbar/ansprechbar) 763 7,11% Individuelle Förderung/Nachhilfe 757 7,06% Verlässliche Betreuung 623 5,81% Musikalische Zusatzangebote 580 5,41% Pausengestaltung, umfangreiche Bewegungsangebote 552 5,15% Die höchste Aufgabe einer Schule nämlich FÖRDERUNG UND BEGABUNG der Schüler zu sehen und zu unterstützen, auch hinsichtlich sozialer, emotionaler und psychischer Bedürfnisse/Notwendigkeiten muss stärker in den Vordergrund rücken als Konzepte oder Vorgaben des Lehrplanes. 545 5,08% Das Vorbereiten auf Klassenarbeiten wird in der Ganztagesschulzeit erledigt 543 5,06% Ferienbetreuungsangebote 505 4,71% Lehrer/Innen als Lernbegleiterinnen in einem wohlüberlegtem Konzept 466 4,34% Entzerrung des Unterrichts/Rhythmisierung (z.B. kein 45 min Takt) 445 4,15% Ein durchdachtes Raumangebot, das sowohl Räume zum stillen Arbeiten als auch Räume für Bewegung und für Rückzug bereithält, den ganzen Tag lang. 441 4,11% 16 Folgende Schulzeiten fände ich sinnvoll - Antworten konnten frei ergänzt werden. (Dargestellt sind nur die Antworten mit mindestens 50 Stimmen) Schulzeit bis 16:00 Uhr 394 37,06% Kernzeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr (um die biologische Leistungskurve der Kinder/Jugendlichen zu unterstützen) mit Betreuungsangeboten vor und nach der Kernzeit für Eltern im Beruf. 176 16,56% Schulzeit bis 16:00 Uhr, freiwilliges Betreuungsangebot bis 17:00 oder 17:30 130 12,23% Schulzeit bis 15:00 Uhr 128 12,04% Schulzeit bis 15:00 Uhr, freiwilliges Betreuungsangebot bis 17:00 77 7,24% An wie vielen Tagen soll eine ganztägige Schulpflicht bestehen (Nachmittags Schulpflicht)? 5 Tage 563 53,01% 4 Tage 327 30,79% 0 Tage (offene Angebotsform) 104 9,79% 3 Tage 60 5,65% 2 Tage 4 0,38% 1 Tag 4 0,38% Summe 1062 100,00% (Quelle: Gesamtelternbeirat Stadt Karlsruhe) 3.4 Übergangssystem Bis zur Einrichtung eines abgestimmten Gesamtsystems, mit dem Ziel von flächende- ckenden Ganztagsgrundschulen, müssen Übergangslösungen erarbeitet werden. Die Einrichtung von flächendeckenden Ganztagsgrundschulen kann nur schrittweise und in Abstimmung aller Beteiligten erfolgen. Aufgrund der personellen und räumlichen Gegebenheiten werden bestehende Horte grundsätzlich nicht weiter ausgebaut und keine neuen Horte errichtet. Die zeitlich be- grenzte Ausweitung von Plätzen in bestehenden Schülerhorten kann im Einzelfall wegen akut fehlender Betreuungsplätze notwendig sein. Für die Übergangsregelungen müssen alle Akteure, die im Einzugsbereich dieser Ganz- tagsgrundschulen liegen, gemeinsam mit den Schulleitungen, der Lehrerschaft und dem eigenen Personal Kooperationsformen entwickeln, die die Bedürfnisse/Erfordernisse aller Institutionen berücksichtigen. Detailfragen, die im Entwicklungsprozess auftreten, müs- sen separat besprochen und Lösungsvorschläge gemeinsam erarbeitet werden. Dies be- trifft vor allem die Punkte Personalgestellung, Räume und Finanzierung. Grundsätzlich können aufgrund der gültigen Hortrichtlinien und der Vorschriften für die Ganztags- schule die Angebote der Horte aber nicht in die Ganztagsschule integriert werden. In diesen Übergangsregelungen ist vorgesehen, dass das bereits bisher an den Schulen tätige städtische Fachpersonal eingesetzt wird unter Beachtung der bestehenden ar- beitsrechtlichen und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Fachpersonal „freier Träger“ einzusetzen, wenn dies der jeweiligen Kon- zeption entspricht. 17 Für bestehende Angebote, insbesondere der flexiblen Nachmittagsbetreuung, müssen Übergangsregelungen gefunden werden, um einen übergreifenden Standard gewähr- leisten zu können. Die Struktur der Übergangsregelungen kann wie folgt dargestellt werden: - ab 07.00/07.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn (bei Bedarf) offener Beginn - Spiele - Frühstück - ab Unterrichtsbeginn bis ca. 12.00 Uhr (Abdeckung durch die Schule) Unterricht nach Bildungsplan Rhythmisierung - ca. 12.00 - 13.00 oder 14.00 Uhr Mittagsband - Mittagessen - Spiele, Bewegung - Hausaufgabenbetreuung (bei Anmeldung bis 14.00 Uhr) - 14.00 - 15.30 Uhr Modul 1 (wenn kein Unterricht/Ganztagsschule) - Spiele, Bewegung - Arbeitsgemeinschaften - Hausaufgabenbetreuung - Förderunterricht - 15.30 - 17.00 Uhr (optional - kostenpflichtig) Modul 2 - Spiele, Bewegung - Arbeitsgemeinschaften - Förderunterricht Anmerkung: Die genannten Zeiträume für die einzelnen Angebotsbänder sind ein Orien- tierungsrahmen. Örtliche Anpassungen können aufgrund der individuellen Konzepte vorgenommen werden. 3.5 Zukünftige Schul- und Betreuungsstruktur in Karlsruhe Durch das angestrebte Ziel, dass die Ganztagsgrundschule grundsätzlich den Betreu- ungsbedarf für Schulkinder abdecken wird, ergibt sich folgende Schul- und Betreuungs- struktur: - Halbtagsschulen 18 Das Angebot der traditionellen Halbtagsgrundschule - Regelschule - besteht weiterhin. Sollte sich nach dem Unterricht Betreuungsbedarf ergeben, gibt es folgenden Möglich- keiten: Die Betreuung nach der Halbtagsschule erfolgt durch eine „Ergänzende Betreuung“ vor dem Unterricht und nach dem Unterricht bis 13.00 Uhr oder bis 14.00 Uhr, bei Bedarf mit Mittagessen. Sollte Betreuungsbedarf nach 14.00 Uhr bestehen, kann die Ganztagsschule besucht werden. Eine alternative Betreuungsform nach 14.00 Uhr muss durch die Eltern or- ganisiert werden. Der Besuch der Halbtagsschule mit anschließendem Hort ist möglich, soweit der Be- darf besteht und keine Ganztagsschule vorhanden ist. - Ganztagsschulen Grundlage des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungssystems ist die Ganztagsgrund- schule in offener oder mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung in teil- oder gebundener Form, je nach gesetzlichen Möglichkeiten. Die Schule entwickelt ein pädagogisches Leitbild und ein Konzept mit allen Beteiligten, das u. a. die folgenden Punkte berücksichtigt: - zusätzliche Bildungsangebote - Gesundheit, Bewegung und Essen - Raumkonzeption/Ausgestaltung der Räume - Personalkonzeption/Zuständigkeiten - Kooperationsvereinbarung/Kooperationsstruktur Das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungskonzept im Rahmen der Ganztagsschule besteht aus folgenden Modulen: offener Beginn Die Betreuung vor dem Unterricht - Beginn in Abstimmung zwischen Eltern und Schulleitung - wird von der Schule sichergestellt. Dadurch gibt es keine geteilten Arbeitszeiten für das pädagogische, nicht lehrende Betreuungsperso- nal. Unterricht (Abdeckung durch die Schule) Mittagsband (je nach Bedarf/Konzeption zwischen 12.00 und 14.00 Uhr) Die Stadt stellt die Räumlichkeiten und das Küchenpersonal zur Verfügung. Für die pädagogische Betreuung wird eine Fachkraft bereitgestellt. Je nach Konzeption kann auch ein „freier Träger“ Kooperationspartner der Schule sein. (s. Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsan- geboten für Grundschulkinder“). 19 Unterricht; Erweitertes Bildungsangebot - Modul 1 (je nach Bedarf/Konzeption zwischen ca. 14.00 und ca. 15.30 Uhr) Grundsätzlich wird diese Zeit durch Lehrkräfte abgedeckt. Je nach Konzeption kann diese Zeit durch die städtische Fachkraft oder durch die Mitarbeiter/innen eines „freien Trägers“ im Rahmen eines festgelegten Stundenkontingents mit abgedeckt werden. Die verpflichtenden Angebote enden um 15.30 Uhr. Betreuung nach dem Ende der Ganztagsschule - Modul 2 (optional) (je nach Bedarf/Konzeption zwischen ca. 15.30 und 17.00 Uhr) Grundsätzlich kann diese Zeit - kostenpflichtig - durch städtische Fachkräfte oder Mitarbeiter/innen der „freien Träger“ gestaltet werden. Betreuung in den Ferien Ferienangebote in einem Großteil der Ferien gehören zum Standardangebot der Kommune. Analog der Richtlinien für Kindertagesstätten und Horte gibt es 26 Schließtage im Jahr. Anmerkung: Die genannten Zeiträume für die einzelnen Angebotsbänder sind ein Orien- tierungsrahmen. Örtliche Anpassungen können aufgrund der individuellen Konzepte vorgenommen werden. Vorgaben für die Punkte 3.4 und 3.5: Die Angebote im Rahmen des Übergangssystems können nur an Schulen eingerich- tet werden, die sich verpflichten, sich zu Ganztagsgrundschulen zu entwickeln. Vor Ort muss eine Koordinatorin oder ein Koordinator die Federführung beim Auf- bau und der Entwicklung der Konzeption übernehmen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung. Alle bisher vor Ort beteiligten Professionen/Institutionen werden in die Entwicklung der Konzeption einbezogen. Die Schulen schließen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Partner, die die Pflichten und Aufgaben definiert. Alle Partner werden zu regelmäßigen Gesprächen in der Schule eingeladen. Das Modul 2 kann gesondert gebucht werden. Kosten für die Eltern entstehen nur für das Mittagessen sowie für die Nutzung von Angeboten ab ca. 15.30 Uhr (Modul 2) und für Ferienangebote. Die Gebühren für die einzelnen Module werden vorgegeben (s. Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“). Weitere Förderungsmöglichkeiten sind durch das Land, die Stadt Karlsruhe und durch Schulfördervereine möglich (s. Anhang Seiten 40 - 43). 20 3.6 Zusammenfassung/Überblick a) Aktuelle Betreuungssysteme „Halbtagsschule“ mit Ergänzender Betreuung - vor dem Unterricht, nach dem Unterricht bis 13.00 oder 14.00 Uhr Flexible Nachmittagsbetreuung - je nach Bedarf der Schule nach dem Unterricht; in der Regel Angebot eines freien Trägers Ganztagsschule - in offener Angebotsform oder mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung Hortangebote - Einrichtung der Jugendhilfe, nach dem Unterricht - bei Bedarf auch vor dem Unterricht, Ferienbetreuung b) Modell eines Übergangssystems Verknüpfung der bestehenden Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebo- te an einem Standort im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Flexible Nachmittagsbetreuung - wird im Rahmen der Übergangslösung integriert Hortangebote - bleiben bestehen, soweit der Bedarf nicht durch ein Ganztagsschulangebot abgedeckt werden kann. c) Zukünftiges Standardbetreuungssystem Ganztagsgrundschule Abb. 4 - Graphische Darstellung a) b) c) (Quelle: SuS - Bildungsplanung) vielfältige Angebote vielfältige Angebote Halbtagsschule Übergangssystem Ganztagsschule Angebote für Betreuung Angebote für Betreuung Halbtagsschule 21 § 4. Standards 4.1 Allgemeine Grundsätze Um alle Angebote vergleichbar und transparent zu machen, werden a) für das Modell einer Übergangslösung - Verknüpfung der bestehenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote an einem Standort im Rahmen der gesetzli- chen Vorgaben b) für die künftigen Ganztagsschulkonzeptionen (soweit dies in die Entscheidungskom- petenz der Kommune fällt) folgende XII Standards/verbindliche Regelungen/Grundsätze festgelegt: I. Die einzelnen Konzeptionen bei Grundschulen dürfen nicht ausschließlich auf eine einzige Profilbildung ausgerichtet sein. Damit soll ein vielfältiges Bildungsangebot ermöglicht werden. II. Die Angebote können an der Schule sowie bei den Kooperationspartnern erfolgen. III. Es müssen schriftliche Kooperationsvereinbarungen getroffen werden. IV. Für das Modell der Übergangslösung ist keine Betriebserlaubnis, wie es für die Hor- te der Fall ist, erforderlich. V. Die Elternvertretungen werden bei der konzeptionellen Entwicklung einbezogen. VI. Freie Träger können grundsätzlich in die jeweiligen Konzeptionen eingebunden werden. (s. Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“). VII. Die Angebote sind vom Schulbeginn bis ca. 15.30 Uhr (je nach Konzeption) kos- tenfrei. Für das Mittagessen entstehen Kosten von max. 3,50 € pro Essen/Tag. VIII. Kostenpflichtig sind die Angebote vor Unterrichtsbeginn und nach ca. 15.30 Uhr - je nach Konzeption (außer Ganztagsschule). IX. Die Entgelte für zusätzliche Angebotsmodule sind bei allen Anbietern einheitlich. X. Regelgruppengröße: 20 Kinder (bis max. 23 Kinder möglich). XI. Die anrechenbaren Personalschlüssel für Fachkräfte wurden festgelegt. (s. Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkin- der“). XII. Für Entgelte gelten Geschwisterkindregelungen, die für alle Anbieter und Betreu- ungssysteme verbindlich sind (s. Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“). 22 4.2 Zuständigkeiten Die Entwicklung der Konzeptionen vor Ort wird vom Staatlichen Schulamt und den involvierten Ämtern der Stadt Karlsruhe begleitet. Die Angebote der Schulkindbetreuung werden von einem Team, bestehend aus den verschiedenen vor Ort arbeitenden Professionen/Institutionen, entwickelt und beglei- tet. Alle an den Ganztagsangeboten beteiligten Professionen/Institutionen stimmen sich gemeinsam, regelmäßig und auf Augenhöhe ab. Die Verantwortung für die außerschulischen Angebote kann dem Träger übertragen werden, der im Rahmen des Ganztagsschulangebotes an der Schule mitarbeitet. Die Gesamtverantwortung an der jeweiligen Schule liegt bei der Schulleitung. Es erfolgt eine gesamtstädtische Koordination und eine Abstimmung der Angebote vor Ort. Noch nicht umgesetzt: Alle beteiligten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Planungsebene im Bereich der „Schulkindbetreuung“ werden in einer Organisationseinheit zusammen- geführt. 4.3 Personal Grundsätzlich ist zu prüfen, ob städtisches Personal, das bereits in der Schulkindbe- treuung eingesetzt ist in das neue System integriert werden kann. Hierzu sind die Be- troffenen und die Personalvertretung rechtzeitig einzubeziehen. Grundlage sind die jeweils gültigen arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen. Es werden ausschließlich qualifizierte Fachkräfte, analog des Fachkräftekatalogs des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) für die Kin- dertagesbetreuung, eingesetzt. In den Richtlinien der Stadt sind Qualitätsstandards festgelegt, die für alle Anbieter Gültigkeit haben. Eine Nachqualifizierung von Personen, die bereits in der Schulkindbetreuung mitar- beiten wird ermöglicht. (Details müssen noch erarbeitet werden). Die Vergütung des gesamten eingesetzten Fachpersonals erfolgt analog der jeweils gültigen Tarifverträge. Sollte es keine entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geben, wird dies durch eine Richtlinie verbindlich geregelt (s. Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“). 23 5. Raumbedarf und finanzielle Auswirkungen Die Frage, welche Räume benötigt werden, steht - neben der Diskussion um die Perso- nalausstattung - im Mittelpunkt der Betrachtungen, um eine gelingende Konzeption für die Schulkindbetreuung zu entwickeln. Grundsätzlich sollten folgende Räume zur Verfügung stehen, damit gute Voraussetzun- gen im Rahmen der Schulkindbetreuung gegeben sind: Bewegungsraum Ruheraum Rückzugsmöglichkeit Gruppenräume/Differenzierungsräume Ausgabeküche, Spülküche, Speiseraum Personalraum, gesonderte Toilette Gemeinsamer Personalraum/Lehrerzimmer/Lehrerarbeitsplätze Besprechungsraum (Arztzimmer entsprechend ausgestattet) Versammlungsraum (koppelbare Räume) Hinzu kommt eine adäquate Gestaltung und Größe des Außenbereichs. Zu prüfen ist je nach Standort, ob diese Räume bereits vorhanden sind und für den Ganztagesbereich eingesetzt werden können (u. a. Doppelnutzungen). Für die Berück- sichtigung der Inklusion werden im Rahmen der notwendigen Änderung des Schulge- setzes weitere Vorgaben erwartet. Im Einzelfall muss der evtl. zusätzliche Raumbedarf geprüft werden. Aufgrund der zurzeit noch fehlenden Richtwerte/Richtlinien des Landes definiert die Stadt auf den folgenden vier Seiten den zusätzlichen Raumbedarf für 1 - 4 zügige Ganz- tagsgrundschulen in Ergänzung zum Standardraumprogramm des Landes (Die Schul- bauförderung - Richtlinien des Landes Baden-Württemberg für 1 - 4-zügige Grundschu- len). Im Anhang (S. 44) sind als Vergleich mit Karlsruhe die Empfehlungen der Städte Köln und Kiel zu den erforderlichen Flächen dargestellt. Finanzielle Auswirkungen: Abhängig von der örtlichen Situation und den sich daraus ergebenden baulichen Verän- derungen können die Baumaßnahmen im Bereich geringfügiger Umbauten bis zu Neu- bauten liegen. Pauschale Aussagen zu Kosten oder Kostenrichtwerten können deshalb nicht getroffen werden. Aus dem vorgeschlagenen Raumprogramm ergibt sich nicht automatisch ein Bedarf für Neubaumaßnahmen. Die vorhandenen Räume müssen gründlich unter den Gesicht- punkten, ob Umbaumaßnahmen in einer sinnvollen Kosten-/Nutzenrelation umgesetzt werden können, analysiert werden. Dabei spielt beispielsweise die Prüfung der Frage, ob eine Doppelnutzungsmöglichkeit von Räumen möglich ist, eine große Rolle. 24 Raumprogramm nach Schulbauförderung des Landes 1-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) Raumtyp Anzahl m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): - 4 Klassenzimmer à 54-66 m² - 1 Mehrzweck-/Kursraum à 90 m² (Mehrzweckraum = Bewe- gungsraum) Info- u. Techn. Bereich (ITB) - 1 Raum Lehr/Lernmittel/ Schülerbücherei/Material-/ Brennraum à 60-72 m² Lehrer-/Verwaltungsber. (LVB) - 1 Raum Lehrer/Verwaltung à 36-42 m² - 1 Raum Elternsprech- /Kranken-/Arztraum à 18 m² - 1 Hausmeisterzimmer à 12 m² - Mitnutzung - Mitnutzung - Mitnutzung Sporträume Zusatzräume Aufenthaltsbereich (Gruppen-/Differenzierungs- raum u. a.) 1 120 (2 x 60) Küche, Lager 1 36 Speiseraum 120 (Andere Nutzung nach dem Essen) Werkraum Mitnutzung Kursraum sowie Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/ pädagogisches Personal 1 15 Lehrerarbeitsplätze 9,4 b) 33 b) a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Bei der Annahme 160 Schüler/innen wird von einer Schüler/Lehrerrelation von 17 ausgegangen. Es wird von einem Bedarf für 70 % des Lehrkörpers ausgegangen bei Grundlage von 5 m² pro Ar- beitsplatz. 25 Raumprogramm nach Schulbauförderung des Landes 2-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) Raumtyp Anzahl m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): - 8 Klassenzimmer à 54-66 m² - 1 Mehrzweck- und 2 Kurs- räume 126-138 m² (Mehrzweckraum = Bewe- gungsraum) Info- u. Techn. Bereich (ITB) - 1 Raum Lehr/Lernmittel/ Schülerbücherei/Material-/ Brennraum à 72-90 m² Lehrer-/Verwaltungsber. (LVB) - 1 Raum Lehrer/Verwaltung à 60 m² - 1 Raum Elternsprech- /Kranken-/Arztraum à 18 m² - 1 Hausmeisterzimmer à 12 m² - Mitnutzung - Mitnutzung - Mitnutzung Sporträume Zusatzräume Aufenthaltsbereich (Gruppen-/Differenzierungs- raum u. a.) 1 120 (2 x 60) Küche, Lager 1 36 Speiseraum 120 (Andere Nutzung nach dem Essen) Werkraum Mitnutzung Kursraum sowie Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/ pädagogisches Personal 1 15 Lehrerarbeitsplätze 9,4 b) 33 b) a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Bei der Annahme 160 Schüler/innen wird von einer Schüler/Lehrerrelation von 17 ausgegangen. Es wird von einem Bedarf für 70 % des Lehrkörpers ausgegangen bei Grundlage von 5 m² pro Ar- beitsplatz. 26 Raumprogramm nach Schulbauförderung des Landes 3-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) Raumtyp Anzahl m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): - 12 Klassenzimmer 54-66 m² - 2 Mehrzweck- und 2 Kurs- räume 180-204 m² (Mehrzweckraum = Bewe- gungsraum) Info- u. Techn. Bereich (ITB) - 1 Raum Lehr/Lernmittel/ Schülerbücherei/Material-/ Brennraum à 84-102 m² Lehrer-/Verwaltungsber. (LVB) - 1 Raum Lehrer/Verwaltung à 84 m² - 1 Raum Elternsprech- /Kranken-/Arztraum à 18 m² - 1 Hausmeisterzimmer à 12 m² - Mitnutzung - Mitnutzung - Mitnutzung Sporträume Zusatzräume Aufenthaltsbereich (Gruppen-/Differenzierungs- raum u. a.) 1 1 120 (2 x 60) 60 Gesamt: 180 Küche, Lager 1 36 Speiseraum 120 (Andere Nutzung nach dem Essen) Werkraum Mitnutzung Kursraum sowie Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/ pädagogisches Personal 1 15 Lehrerarbeitsplätze 9,4 b) 33 b) a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Bei der Annahme 160 Schüler/innen wird von einer Schüler/Lehrerrelation von 17 ausgegangen. Es wird von einem Bedarf für 70 % des Lehrkörpers ausgegangen bei Grundlage von 5 m² pro Ar- beitsplatz. 27 Raumprogramm nach Schulbauförderung des Landes 4-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) Raumtyp Anzahl m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): - 16 Klassenzimmer 54-66 m² - 2 Mehrzweck- und 3 Kurs- räume 216-240 m² (Mehrzweckraum = Bewe- gungsraum) Info- u. Techn. Bereich (ITB) - 1 Raum Lehr/Lernmittel/ Schülerbücherei/Material-/ Brennraum à 96-120 m² Lehrer-/Verwaltungsber. (LVB) - 1 Raum Lehrer/Verwaltung à 108 m² - 1 Raum Elternsprech- /Kranken-/Arztraum à 18 m² - 1 Hausmeisterzimmer à 12 m² - Mitnutzung - Mitnutzung - Mitnutzung Sporträume Zusatzräume Aufenthaltsbereich (Gruppen-/Differenzierungs- raum u. a.) 1 1 120 (2 x 60) 60 Gesamt: 180 Küche, Lager 1 36 Speiseraum 120 (Andere Nutzung nach dem Essen) Werkraum Mitnutzung Kursraum sowie Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/ pädagogisches Personal 1 15 Lehrerarbeitsplätze 9,4 b) 33 b) a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Bei der Annahme 160 Schüler/innen wird von einer Schüler/Lehrerrelation von 17 ausgegangen. Es wird von einem Bedarf für 70 % des Lehrkörpers ausgegangen bei Grundlage von 5 m² pro Ar- beitsplatz. 28 6. Personalbedarf und finanzielle Auswirkungen Voraussetzung für die Verwirklichung der in den vorangegangenen Kapiteln formulier- ten vielfältigen Ziele, Maßnahmen und Aufgaben ist entsprechend qualifiziertes Personal auf allen Ebenen. Neben dem lehrenden Personal, das vorrangig zur Durchführung der Vorgaben der Bildungspläne verantwortlich ist, stellt die Kommune oder ein freier Träger zur Unterstützung qualifiziertes pädagogisches Personal für die Zeiten außerhalb der Unterrichtszeiten und bei Bedarf und entsprechender Absprache auch zur Unterstützung des Lehrkörpers bereit. Damit optimale Bedingungen für Ganztagsangebote für Grundschulkinder ereicht wer- den können, werden folgende grundsätzliche Parameter zugrunde gelegt: einzügige Ganztagsgrundschule von Klassenstufe 1 bis 4. pro Klasse (durchschnittlich 25 Kinder) wird eine pädagogische Fachkraft einge- setzt. Dabei ist eine angemessene Vertretungsregelung in Absprache mit der Schu- le sicherzustellen. Arbeitszeit mit pädagogischer Betreuung - von 12.00 bis mindestens 16.00 Uhr an 5 Tagen - bei Bedarf bis 17.30 Uhr an 5 Tagen in der Woche (Annahme: Max. 50 % der Kinder pro Klasse benötigen dieses Angebot. Dies bedeutet für die Arbeitszeit von 16.00 - 17.30 Uhr nur einen Personalgestellung von 50 % - Die Arbeitszeit muss aber individuell ermittelt werden, analog der Anmeldezahlen). - für Leitungs- und Koordinationsaufgaben werden für eine Stelle zusätzlich 5 Stunden bereitgestellt (ab 2. Klassenstufe). Ferienbetreuung von 07.30 bis 17.00 Uhr an 35 Ferientagen (Annahme: Max. 50 % der Kinder benötigen dieses Angebot). Die genannten Betreuungszeiten sind die grundsätzliche Basis. Sie können sich je nach Konzeption der einzelnen Schulen verändern. Detaillierte Aussagen sind der Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganz- tagsangeboten für Grundschulkinder“ zu entnehmen. Die Rahmenkonzeption tritt am 01.12.2013 in Kraft. Stand: 27.09.2013 Gesk Dr., Inge Regierungspräsidium Karlsruhe, Schule und Bildung Karl, Ulrich Schul- und Sportamt Stadt Karlsruhe Litzler, Henrike Sozial- und Jugendbehörde Stadt Karlsruhe Raquet, Bärbel Staatliches Schulamt Karlsruhe 29 Schlenker, Ulrike Stabsstelle Projektcontrolling Stadt Karlsruhe Anhang - Gesetzliche Grundlagen, Leitlinien und Förderungen ◘ Bund Im Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe - ist u. a. folgendes zur Förderung von Tageseinrichtungen geregelt (Auszug): § 22 Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Perso- nensorgeberechtigten geleistet. Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtun- gen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht. Es kann auch regeln, dass Kinderta- gespflege in anderen geeigneten Räumen geleistet wird. (2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen 1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. (3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kin- des. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. § 24 Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (1) Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben da- rauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganz- tagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. (2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsge- rechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal- ten. § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (1) Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf für den Betrieb der Ein- richtung der Erlaubnis. (Weitere §§ sind dem Sozialgesetzbuch- Achtes Buch (SGB) zu entnehmen) 30 ◘ Land Baden-Württemberg Schulgesetz: Das Schulgesetz für Baden-Württemberg definiert im 1. Teil: Das Schulwesen bei Punkt A. Auftrag der Schule im § 1 den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen (Aus- zug): (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesre- publik Deutschland und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gesetzten Ord- nung, insbesondere daraus, dass jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflich- ten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muss. (3) Bei der Erfüllung ihres Auftrags hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der El- tern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten und die Ver- antwortung der übrigen Träger der Erziehung und Bildung zu berücksichtigen. (Weitere §§ sind dem Schulgesetz (SchG) zu entnehmen) Homepage, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport - Kultusportal: Das Land fördert Betreuungsangebote an Schulen sowie den bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagsschulen. Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Schulkinder soll die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ermöglichen. Zu den Bausteinen der Schülerbetreuung zählt neben der Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule, die flexible Nachmittagsbetreuung, der Hort an der Schule beziehungsweise der her- kömmliche Hort sowie die kommunalen Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwen- dungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundschulstufen der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen bzw. kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pä- dagogischer und sozialer Aufgabenstellung (Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2007 Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11.12.2008) 1. Zuwendungszweck 1.1. Mit der Gewährung von Zuwendungen unterstützt das Land finanziell die Durchführung von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler an all gemein bildenden Schulen. Der Träger muss die Zuwendungen vollständig zur 31 Finanzierung der Betreuungsmaßnahme bzw. zur Deckung seiner finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge verwenden. Betreuungs- angebote, die eine anderweitige Förderung nach anderen Vorschriften erhalten (z.B. Jugendbegleiter, Förderung durch die Kommune nach dem Kindertages- betreuungsgesetz), werden nach diesen Richtlinien nicht gefördert. 1.2. Zuwendungen werden gewährt für 1.2.1 die Durchführung von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundschulstufen der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, 1.2.2 die Durchführung von flexiblen Nachmittagsbetreuungsangeboten bzw. kom- munalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pädago- gischer und sozialer Aufgabenstellung. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen 4.1.1 Zuwendungen werden im Rahmen von maximal 15 Stunden wöchentlich je Gruppe gewährt. 4.1.2 Jeder Gruppe im Sinne von Ziffer 6.1 und 6.2 muss mindestens eine gesonderte Betreuungskraft zur Verfügung stehen. Dies ist vom Träger des Betreuungsange- bots sicherzustellen. 4.2.2 Die Betreuungszeit endet spätestens um 14.00 Uhr. 4.2.3 Sofern nicht überwiegend dieselben Kinder das Betreuungsangebot vor und nach dem Unterricht besuchen, können zwei Gruppen gebildet werden. 4.3 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen für flexible Nachmittagsbetreuung bzw. kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pä- dagogischer und sozialer Aufgabenstellung (nach Nummer 1.2.2) 4.3.1 Zuwendungen werden nur für die tatsächlich am Nachmittag geleistete Betreu- ungszeit an Schultagen gewährt. Die Zeiten des Mittagessens können im Sin- ne dieser Richtlinien bezuschusst werden. Der Nachmittag im Sinne von Satz 1 beginnt frühestens um 12.00 Uhr und endet spätestens um 17.30 Uhr. 4.3.2 Die flexible Nachmittagsbetreuung erfolgt im Rahmen der Gesamtbetreuungs- konzeption einer Kommune. Auf Verlangen der Bewilligungsstelle ist die Ge- samtbetreuungskonzeption einer Kommune nachzuweisen. 6. Höhe der Zuwendungen 6.1 Der Zuschuss je Gruppe für Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (nach Nummer 1.2.1) beträgt pro Schuljahr 458 Euro je betreuter Wochenstunde (60 Min.). 6.2 Der Zuschuss je Gruppe für die flexible Nachmittagsbetreuung bzw. für kom- munale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogi- scher und sozialer Aufgabenstellung (nach Nummer 1.2.2) beträgt pro Schul- jahr 275 Euro je betreuter Wochenstunde (60 Min.). (Weitere Punkte und §§ sind der Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2007 - Zu- letzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11.12.2008 - zu entnehmen) 32 Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger der Horte an der Schule und der herkömmlichen Horte (Verwaltungsvorschrift vom 18. Dezember 2007) 1. Zuwendungszweck 1.1 Das Land gewährt Zuwendungen für den Betrieb von Horten an der Schule und herkömmlichen Horten. Die Zuwendungen unterstützen die Durchführung von Betreuungsangeboten für schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Der Träger muss die Zuwendungen vollständig zur Finanzierung des Hortbetriebes bzw. zur Deckung seiner finanziellen Ausfälle durch eine soziale Gestaltung der Elternbei- träge verwenden. Horte, die eine anderweitige Förderung nach anderen Vor- schriften erhalten (z.B. Förderung durch die Kommune nach dem Kindertages- betreuungsgesetz), werden nach diesen Richtlinien nicht gefördert. 1.2 Horte nach Nummer 1.1 sind Einrichtungen der Jugendhilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter im Sinne von § 24 Abs. 2 SGB VIII in der Fassung vom 8. September 2005, die nach § 45 SGB VIII durch die zuständige Behörde eine Betriebserlaubnis erhalten haben. Horte an der Schule sind in einem Schulge- bäude untergebracht oder einer Schule zugeordnet und kooperieren mit dieser in besonderem Maße. Horte an der Schule können schul- und schulartübergrei fend eingerichtet werden. 3. Zuwendungsempfänger Empfänger der Zuwendungen sind die örtlichen Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe, die Gemeinden und die Träger der freien Jugendhilfe (z.B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine der Schule, Sportvereine), die Träger von Horten gemäß Nummer 1.2 sind. Freie Träger, die Träger eines herkömmlichen Hor- tes sind, benötigen eine Anerkennung als freie Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII durch das Jugendamt. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.2 Zuwendungen werden gewährt, wenn die Betreuung an Schultagen von Mon- tag bis Freitag im Anschluss an den Vormittagsunterricht im Umfang von täg- lich mindestens fünf Stunden gewährleistet ist. 4.5 Schülerinnen und Schüler, die am Ganztagsbetrieb einer Schule teilnehmen, die hierfür eine zusätzliche Lehrerzuweisung erhält, können nicht während der Öffnungszeiten der Ganztagsschule (z.B. 8.00 bis 15.00 Uhr) im Hort betreut werden. 6. Höhe der Zuwendungen 6.1 Der Zuschuss je Gruppe beträgt pro Schuljahr 12.373 €. (Weitere Punkte und §§ sind der Verwaltungsvorschrift vom 11.12.2008 zu entnehmen) 33 Handreichungen für öffentliche Schulen zu Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten (Auszug aus der Verwaltungsvorschrift Juni 2010) - Einsatz an der Schule und im Unterricht Pädagogische Assistentinnen und Assistenten werden an Werkreal- und Hauptschulen tätig sowie an Grundschulen mit hohem Migrantenanteil und sozialen Brennpunktschu- len. Ihre Hauptaufgabe ist es, Lehrkräfte im Unterricht zu unterstützen und zu entlas- ten. Sie sind keine eigenverantwortlich im Unterricht tätigen Lehrpersonen, sondern ar- beiten im Auftrag von Schulleitungen und Lehrkräften, denen sie zugeordnet sind. Die zentrale konzeptionelle Planung des Unterrichts sowie die Diagnose des Lern- und Leis- tungsstands der Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften erbracht. Die Pädagogischen Assistentinnen / Assistenten unterstützen die Lehrkräfte bei ihren Tätigkeiten. Sie setzen z. B. im Unterricht Maßnahmen der Lehrkräfte im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung um. Hier helfen sie Lehrkräften, indem sie Einzelne oder Schülergruppen betreuen und mit ihnen arbeiten. Damit tragen sie dazu bei, den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. - Einsatzmöglichkeiten: Die Assistenz erfolgt z. B. in den folgenden Bereichen: Unterstützung der Lehrkräfte bei der gezielten Förderung von Schülerinnen / Schü- lern insbesondere in den beiden Kernfächern Deutsch und Mathematik Assistenz der Lehrkraft im Unterricht insbesondere in großen Klassen Unterstützung von Lehrkräften bei schwierigen Unterrichtssituationen. Hilfestellung bei Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht und bei der Lösung von Konflikten, auch in der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Institutio- nen. - Einstellungsvoraussetzungen: Pädagogische Kompetenz, in der Regel nachgewiesen durch einen entsprechenden Ausbildungsabschluss Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein Bereitschaft zu einem flexiblen Einsatz an der Schule In der Stadt Karlsruhe werden an folgenden Schulen pädagogische Assistenten/innen eingesetzt (Stand: Juli 2013): Werkrealschulen: Anne-Frank-, Eichendorff-, Ernst-Reuter-, Gutenberg-, Nordschule Neureut, Oberwaldschule Aue, Pestalozzi-, Südend-, Werner-von- Siemens-Schule Grundschulen: Anne-Frank-, Leopold-, Gutenberg-, Schiller- und Nebenius-Schule 34 Schulbauförderung „Es ist die Aufgabe der kommunalen Schulträger, den erforderlichen Schulraum zur Ver- fügung zu stellen. Sie müssen die Schulgebäude bauen und unterhalten. Das Land wie- derum gewährt den kommunalen Schulträgern nach dem Dritten Gesetz über die Förde- rung des Schulhausbaus vom 5. Dezember 1961 und den hierzu ergangenen Schul- bauförderungsrichtlinien Zuschüsse zu den erforderlichen Baumaßnahmen im Rahmen der Schulbauförderung. Ferner haben sich am 4. November 2005 die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände auf das Programm "Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschulen" geeinigt. Das Land Baden-Württemberg unter- stützt in den Jahren 2006 bis 2014 mit diesem Investitionsprogramm die Kommunen dabei, die baulichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb an Schulen zu schaffen. In das Förderprogramm sind Grund-, Werkreal-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien (ohne Oberstufe) sowie Sonderschulen einbezogen. Die Feststellung des erforderlichen und damit zuschussfähigen Schulraumbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Schülerzahlen und auf der Grundlage der Schemata zur Ermittlung des Raumbedarfs für die verschiedenen Schular- ten (Modellraumprogramme) sowie den Regelungen für die Klassenbildung (Organisati- onserlass)“. (Homepage Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg - Kultusportal, Juli 2012) Die Förderung vom Räumen der Schulen mit ganztägigen Angeboten (Ganztagsschulen) richtet sich nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Schulbauförderungsrichtlinien). Der 4. Ab- schnitt, die Punkte 7.1 und 7.2 besagen u. a., dass z. B. bei Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen sowie Realschulen mit ganztä- gigen Angeboten (Ganztagsschule) zusätzliche Räume und Flächen für Essens-, Be- treuungs-, Freizeit- und Lehrerebereiche förderfähig sind, wenn diese Schulen - über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tage ganztä- gige Angebote mit täglich mindestens sieben Zeitstunden anbieten, - an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen anbieten, - die Betreuungsangebote unter Mitwirkung und Verantwortung der Schullei- tung organisiert werden und - die Schule über ein pädagogisches Konzept verfügt. Der Raumbedarf richtet sich nach dem pädagogischen Konzept der jeweiligen Schu- le, der Zahl der Ganztagschülerinnen und Schüler und den örtlichen Verhältnissen. 35 Jugendbegleiterprogramm Das Jugendbegleiterprogramm des Landes Baden-Württemberg ist ein Ehrenamtlichen- Programm mit dem Ziel, die Schulen für außerschulische Institutionen und für engagier- te Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Qualifiziertes Ehrenamt von Vereinen, Verbänden, Kirchen und Eltern wird in die Ganztagsbetreuung integriert. Die Schulen erhalten, abhängig von der Anzahl der wöchentlichen Einsatzstunden ein Grundbudget Darüber hinaus kann die Schule zusätzlich ein Kooperationsbudget für Angebote in Zusammenarbeit mit außerschulischen, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen beantragen Hinzu kommen die kommunalen Ergänzungsmittel in Höhe von 50 % des Grund- budgets des Landes . Weitere Auskünfte erteilten: a) zu den Fördermitteln des Landes: Die Servicestelle Jugend und Schule in der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Wichmann, Tel. 07042 3767130; E-Mail: wichmann@jugendnetz.de b) zu den kommunalen Ergänzungsmitteln der Stadt Karlsruhe: Das Schul- und Sportamt, Frau Erika Schäfer, Tel. 133-4153, E-Mail: erika.schaefer@sus.karlsruhe.de - Finanzielle Förderung im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms Einteilungs- kategorien nach Anzahl Stunden Jugendbegleiter pro Woche Grundbudget des Landes ggf. Kooperati- onsbudget des Landes Jugendbegleiter- Budget 4 - 10 Zeitstunden 2.500 € + 500 € = mind. 2.500 € max. 3.000 € 11 - 20 Zeitstunden 4 500 € + 500 € = mind. 4.5000 € max. 5.000 € 21 - 40 Zeitstunden 5.000 € + 1.000 € = mind. 5.000 € max. 6.000 € 41 - 60 Zeitstunden 6.000 € + 1.500 € = mind. 6.000 € max. 7.500 € ab 61 Zeitstunden 7.000 € + 1.500 € = mind. 7.000 € max. 8.500 € Die Stadt ergänzt die Landesmittel durch städtische Zuschüsse (s. Seite 35). 36 ◘ Stadt Karlsruhe Kommunale Ergänzungsmittel der Stadt Karlsruhe im Rahmen des Jugend- begleiterprogramms des Landes und sich daraus ergebende Gesamtmittel Die Gesamtzuschüsse vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe ergeben folgende Beträge, die jeweils abhängig von der Stundenzahl pro Woche sind: Einteilungs- kategorien nach Anzahl Stunden Jugendbegleiter pro Woche Grund- budget des Landes kommunale Ergänzung des Grundbudgets durch die Stadt Karlsruhe ggf. Koopera- tionsbudget des Landes Jugend- begleiter- Budget 4 - 10 Zeitstunden 2.500 € + 1.250 € (50 % des Grundbud- gets) + 500 € = mind. 3.750 € max. 4.250 € 11 - 20 Zeitstunden 4 500 € + 2.250 € (50 % des Grundbud- gets) + 500 € = mind. 6.750 € max. 7.250 € 21 - 40 Zeitstunden 5.000 € + 2.500 € (50 % des Grundbud- gets) + 1.000 € = mind. 7.500 € max. 8.500 € 41 - 60 Zeitstunden 6.000 € + 3.000 € (50 % des Grundbud- gets) + 1.500 € = mind. 9.000 € max. 10.500 € ab 61 Zeitstunden 7.000 € + 3.500 € (50 % des Grundbud- gets) + 1.500 € = mind. 10.500 € max. 12.000 € 37 Die Stadt unterstützt (Stand: SJ 2012/13) den Ausbau von Ganztagsschulen im personellen, sachlichen und baulichen Bereich durch folgende Maß- nahmen: Unterstützungsformen bei Ganztagsschulen in offener Angebotsform Grundschulen: ◘ 22,5 St. (ca. 58 % Stelle) für eine pädagogische (seit SJ 2012/13) Fachkraft je Ganztagsklasse. Im Endausbau werden 2,3 Vollzeitstellen pro Grundschule im Einsatz sein. ◘ Küchenkraft/-kräfte Pro Grundschule werden Ausgabekräfte mit 0,69 Stelleanteilen benötigt. ◘ Aufstockung der Arbeitszeit der Sekretärin denkbar. Stellenzuschlag von 0,13 für Sekretariatskräfte für zusätzliche Aufgaben im Ganztagsbetrieb. ◘ Einrichtung einer 1 / 2 Stelle für Schulsozialarbeit ---------------------------------------- Haupt-/Werkreal-/ ◘ 22,5 St. (ca. 58 % Stelle) für eine pädagogische Realschulen Fachkraft je Ganztagsklasse ◘ Küchenkraft/-kräfte (je nach Anzahl der Essen) ◘ Bei Bedarf/Notwendigkeit Aufstockung der Arbeitszeit der Sekretärin denkbar ◘ Einrichtung einer 1 / 2 Stelle für Schulsozialarbeit Gymnasien/Förderschulen: ◘ Küchenkraft/-kräfte (je nach Anzahl der Essen) ◘ Bei Bedarf/Notwendigkeit Aufstockung der Arbeitszeit der Sekretärin denkbar Ergänzende Fördermittel der Stadt Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe stellt allen Ganztagsschulen, zusätzlich zum jeweiligen Schulbudget, einen Betrag in Höhe von 2.000 € zur Verfügung, um zusätzliche Aufwendungen für den Ganztagsschulbetrieb abdecken zu können. 38 - Voraussetzungen des Landes Baden-Württemberg für die Einrichtung von Ganztagsschulen Allgemeine Voraussetzungen sind als Grundlage ein pädagogisches Konzept ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen kommunale Angebote über Jugendbegleiter und andere außerschulische Partner Wesentliches Gestaltungs-Element des Unterrichts ist die Rhythmisierung Die Konzeptionen sehen vor eine Neuverteilung der Unterrichtsstunden am o Vormittag: 4-5 Unterrichtsstunden o Nachmittag: 1-3 Unterrichtsstunden längere Pausen am Vor- und Nachmittag o darunter: eine Bewegungspause am Vormittag o Kleine Pause: 10 Minuten o Große Pause: 20 Minuten Formen von Ganztagsschulen Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstel- lung Dazu müssen u. a folgende Kriterien erfüllt sein: Bevölkerungszusammensetzung, bei der sozial und ökonomisch Benachteiligte überwiegen überdurchschnittlich hoher Anteil an Ausländern, Aussiedlern, Asylanten ein schwieriges soziales Umfeld hoher Anteil an Sozialhilfeempfänger hohe Jugendarbeitslosigkeit defizitäre Wohn- und Infrastruktur überdurchschnittlich viele Alleinerziehende ein hoher Anteil von Schlüsselkindern - Formen vollgebunden: alle Klassen nehmen verpflichtend am Ganztagesunterricht teil teilgebunden: ein Zug nimmt verpflichtend am Ganztagesunterricht teil - Schularten an denen diese Form von Ganztagsschule eingerichtet werden kann Grundschulen Haupt/Werkrealschulen 39 - Zeitstruktur vier Tage mind. 8 Zeitstunden - Ressourcen zusätzliche Lehrerzuweisung GS: bis zu 6 LWSTD je GT-Klasse HS/WRS: bis zu 5 LWSTD je GT-Klasse - Genehmigungsverfahren Voraussetzungen sind: Zustimmung der schulischen Gremien: GLK, Schulkonferenz, Elternbeirat - Antragstellung beim Kultusministerium durch den Schulträger über das Staatliche Schulamt und das Regierungspräsidium Ganztagsschulen in offener Angebotsform - Schularten, an denen diese Form von Ganztagsschule eingerichtet werden Grundschule Haupt/Werkrealschule Realschule - Zeitstruktur vier Tage mind. 7 Zeitstunden - Teilnahme ist freiwillig, jedoch ist die Anmeldung für ein Schuljahr verbindlich - Ressourcen zusätzliche Lehrerzuweisung GS: 4 LWSTD je GT-Klasse/Gruppe HS/WRS/RS: 2 LWSTD je GT-Klasse(Gruppe - Genehmigungsverfahren - Voraussetzung - Antragstellung - Beizufügende Unterlagen (Anforderungen zu diesen vier Punkten jeweils analog Punkt a)- Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung) 40 - Antragstellung und Genehmigungsverfahren Zu beachten sind die folgenden Antrags- und Vorlauffristen Staatliches Schulamt: 01.08. Schulträger (Stadt Karlsruhe): 01.09. - Beratung/Empfehlung im Schulbeirat - Genehmigung durch den Gemeinderat Regierungspräsidium Karlsruhe 01.11. Kultusministerium 01.12. - Weitere Förderungsmöglichkeiten ◘ Förderung durch das Land Baden-Württemberg Kooperation Schule-Sportverein fördert langfristig angelegte Spiel-/Übungs- und Trainingsgruppen gemeinsame Durchführung von Schule und Sportverein alle Schularten können bezuschusst werden Zuschüsse werden zu breitensport- und leistungssportorientierten Maßnahmen ge- leistet alle gemeldeten Kooperationen erhalten Versicherungsschutz Träger und Zuschussempfänger: Sportverein Antragsteller: Sportverein und Schule Termin zur Antragstellung: bis 01. Mai Adressat der Antragstellung: Sportbund zuständig beim SSA: zuständiger Sportschulrat, Regionalteam Sport Schulgeldfreiheit ist nicht gegeben - Kosten sind niedrig zu halten Kooperationen sind in der Gesamtlehrerkonferenz zu beschließen Kooperation Schule-Kultur Einzelprojekte musikalische "Dauerkooperationen" mit jährlich zwischen 250 und 2000 Euro Maximale Laufzeit: 5 aufeinander folgende Jahre Lehrbeauftragtenprogramm Ziel: Ausformung eines individuellen pädagogischen Angebotsprofils Perspektivenerweiterung durch Öffnung der Schule Nutzbarmachung von Erfahrungen und Kompetenzen, die außerhalb der Schule vorhanden sind - Grundsätzliche Regelungen Lehrbeauftragte bekommen Lehraufträge, die über den Pflichtbereich hinausgehen Integration dieser Lehraufträge in den Pflichtbereich ist unzulässig 41 Lehraufträge beziehen sich auf freiwillige Unterrichtsangebote, wie z. B: AGs: Schultheater, Sport, Chor, Orchester-/Instrumentalgruppen, Ein- zelprojekte und nicht auf: - Begleitung bei Schullandheimaufenthalten, Hausaufgabenbetreuung u. a. Lehrbeauftragte dürfen nicht im Pflichtunterricht eingesetzt werden Lehraufträge können durch die Schulleitung in Eigenverantwortung vergeben wer- den - Rechtliche Rahmenbedingungen Lehraufträge können an ehrenamtliche Lehrbeauftragte, die eine Aufwandsent- schädigung ( Euro 7,00) erhalten, vergeben werden Vorabmeldung an das Staatliche Schulamt, um zu klären, ob die Gelder zur Verfü- gung stehen Lehrbeauftragte dürfen nicht gleichzeitig und an der gleichen Schule im Jugendbe- gleiterprogramm oder der flexiblen Nachmittagsbetreuung eingesetzt werden Lehraufträge werden durch die Schulleitung vergeben Die Schulleitung hat gegenüber den Lehrbeauftragten Weisungsrecht Über eine mögliche Teilnahme an Konferenzen und Elternsprechtagen entscheidet die Schulleitung Die Lehrbeauftragten sind für Personenschäden, die sie ggf. erleiden, versichert, bei Sachschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen - Umfang des Lehrauftrags max. 8 Stunden pro Woche max. 300 Stunden pro Jahr (Quelle: Auszug aus den Handreichungen des KM für Schulleitungen zur Vergabe von Lehraufträgen an Lehrbeauftragte an Schulen, Stand: Oktober 2007, Az:. 22- 6740.10/630) 42 ◘ Förderung durch die Stadt Karlsruhe Kooperation Schule-Sportverein Förderung durch die Stadt Karlsruhe für das Modell „Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen im Rahmen von Betreuungsangeboten“ für das SJ 2013/14 (Stand: Mai 2013) Für das Schuljahr 2013/14 stehen 150.000 € für Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und gemeinnützigen Sportvereinen zur Verfügung Diese Mittel müssen von den Sportvereinen beim Schul- und Sportamt abgerufen werden Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Dez. 3, dem Sportkreis, dem Schul- und Sportamt und Vertretern der Schu- len. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls die Arbeitsgruppe Ehrenamtliche Übungsleiter und Übungsleiterinnen können bis maximal 20 €/Stunde abgerechnet werden Hauptamtliche Übungsleiter und Übungsleiterinnen bis maximal 35 €/Stunde. Eintritte werden mit maximal 50 % bezuschusst Für vereinseigene Sportanlagen können keine Nutzungsentgelte geltend gemacht werden (Detailinformationen erhalten Sie beim Schul- und Sportamt, Herr Florian Hock, Tel.Nr 0721/133-4165, E-Mail: florian.hock@sus.karlsruhe.de) Kooperation Schule-Kultur Förderung durch die Stadt Karlsruhe (Kulturamt/Kulturbüro) Für das Schuljahr 2012/13 stehen voraussichtlich 80.000 € für Kooperationsmaß- nahmen zwischen Schulen und Kulturschaffenden bereit. Zusätzlich stellen das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe weitere 20.000 € im Rahmen des Pro- jektes „Kunst und Integration“ zur Verfügung Anträge müssen gemeinsam von den Kulturschaffenden und Schulen beim Kulturbü- ro eingereicht werden Pro Schule bzw. pro Kulturschaffenden bitte maximal 2 Anträge einreichen Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal 2 aufeinander folgenden Schuljahren Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten an die Kulturschaffenden (Detailinformationen erhalten Sie beim Kulturamt der Stadt Karlsruhe, Kulturbüro, Frau Selensky, E-Mail: kultur.schule@kultur.karlsruhe.de) 43 ◘ Schulfördervereine Aufgabenfelder: Schulfördervereine unterstützen die Schulen finanziell und organisatorisch Schulfördervereine wirken mit bei der "Öffnung der Schule", z. B bei Schulfesten, Projekten der Schule/Klassen, berufspraktischen Projekten, Klassenfahrten und Un- ternehmenskontakten Schulfördervereine unterstützen die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. mit Sportvereinen, Theatern und Museen Schulfördervereine können Projektträger, Betreiber von Schülercafés, Arbeitgeber von Honorarkräften sein Organisation: eingetragener Verein: dadurch wird durch die körperliche Struktur mit Mitglieder- versammlung und Vorstand eine Basis gelegt nach Anerkennung des Vereins als gemeinnützig können Spenden steuerlich abge- setzt werden Satzung sollte mit dem Finanzamt abgestimmt sein Schulleitung und Lehrkräfte müssen darauf achten, o dass die Unabhängigkeit der Schule gewahrt wird o dass keine Vermischung mit der Kassenführung der Schule/Schulträger stattfindet Leitung/finanzielle Verantwortung des Fördervereins sollte in der Hand von Personen liegen, die nicht Beschäftigte der Schule sind die Steuervorschriften sind zu beachten Schule darf dem Förderverein keine schützenswerten Daten weitergeben (Die detaillierten rechtlichen Regelung finden Sie im BGB, §§ 21-79) Weitergehende Informationen erhalten Sie unter Landesverband der Schulfördervereine: info@lsfv-bw.de Justizministerium Baden-Württemberg: www.justiz-bw.de Finanzministerium Baden-Württemberg: www.finanzministerium.badenwuerttemberg.de 44 - Richtwertevergleich für den Raumbedarf Nach Untersuchung der Bertelsmann Stiftung 2012 - Was kostet der gebundene Ganz- tags? - gibt es bundesweit keine einheitlichen Standards. Angesichts der im Länderver- gleich wenig einheitlichen Erlasse zum Schulbau, nimmt die Bertelsmann Stiftung auf zwei neue Dokumente aus Köln und Kiel Bezug. Ein Vergleich zeigt, dass bei unabhän- gig voneinander veröffentlichen Empfehlungen, sich die Gesamtflächen beider Städte kaum unterscheiden und auch mit dem bisher in Karlsruhe gebauten Programm korrelie- ren. Annahme: zweizügige Grundschule Schulbauleitlinie Köln Raumprogramm- Richtwerte Kiel Richtlinie Karls- ruhe Raumtyp Anzahl m² Anzahl m² Anzahl m² Küche, Lager 1 60 1 je nach Küchenart 1 36 Speiseraum 80 120 120 Aufenthalt (Ruhe-, Spielraum u. a.) 2 144 2 159 2 120 Schulsozialarbeit/ pädagogisches Personal 1 16 1 15 Gesamt 4 300 3 279 4 281 Lehrerarbeitsplätze 9,4 a) 10 a) 2,4 b) 9,8 b) 9,4 c) 33 c) Insgesamt 310 289 314 Raumbedarf pro Kind 1,94 1,81 1,96 a) Bei der Annahme 160 Schüler/innen wird von einer Schüler/Lehrerrelation von 17 ausgegangen. Es wird von einem Bedarf für 20 % des Lehrkörpers ausgegangen bei Grundlage von 5 m² pro Arbeitsplatz. b) Bei der Annahme 160 Schüler/innen wird von einer Schüler/Lehrerrelation von 17 ausgegangen. Es wird von einem Bedarf für 33 % des Lehrkörpers ausgegangen bei Grundlage von 4 m² pro Arbeitsplatz. c) Bei der Annahme 160 Schüler/innen wird von einer Schüler/Lehrerrelation von 17 ausgegangen. Es wird von einem Bedarf für 70 % des Lehrkörpers ausgegangen bei Grundlage von 5 m² pro Arbeitsplatz. Die Bertelsmann Stif- tung weist darauf hin, dass neueste Erkenntnisse davon ausgehen, dass der prozentualer Anteil für die Lehrerschaft in Köln und Kiel zu tief angesetzt ist.
-
Extrahierter Text
Ganztagsangebote für Grundschulkinder Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder Stadt Karlsruhe - Dez. 3/SuS/SJB Anlage 2 2 Präambel: Aufgrund der steigenden Nachfrage an „Betreuungsplätzen für Grundschulkinder“ werden die nachfolgenden Förderbedingungen für alle Anbieter festgelegt. Sie ergänzen das Ganztagsschulangebot, definieren Fördermodule und legen Entgelte fest, auch für ergänzende Betreuungsangebote im Rahmen der Halbtagsschule. Grundlage sind die zurzeit gültigen Förderungsrichtlinien/-bedingungen von Ganztagsschulen bzw. Betreu- ungsangeboten für Schulen durch das Land Baden-Württemberg. Ziffer 1 a) Allgemeines Die Stadt Karlsruhe hat eine Rahmenkonzeption für „Ganztagsangebote für Grund- schulkinder“ erstellt. Diese sieht ein dreistufiges Modell vor, ausgehend vom Ist-Stand, über ein Übergangssystem bis zur Ganztagsgrundschule. Diese Konzeption sieht u. a. vor, dass neben städtischen Angeboten auch die der freien Träger in die jeweiligen Konzepte der Schulen integriert werden können. Die Angebote können erfolgen im Rahmen der a) Konzeption einer Ganztagsschule nach Landeskonzept b) „Ergänzenden Betreuung“ c) „Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ Die Stadt Karlsruhe legt die Entgelte für die einzelnen Module, die angeboten wer- den müssen sowie für Geschwisterkindregelungen fest (s. Ziffer 3). Die Landeszuschüsse für die Ergänzende Betreuung und die Flexible Nachmittagsbe- treuung müssen abgerufen werden und in die jeweiligen Kalkulationen einfließen. Die Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“ nach dieser Richtli- nie ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Karlsruhe und kann durch Aufhebung bzw. Änderung dieser Richtlinie jederzeit widerrufen werden. Folgende Gruppengrößen sind der Regelfall: Ganztagsschule: je nach Klassengröße Ergänzende Betreuung: 25 Kinder; maximale Gruppengröße 28 Flexible Nachmittagsbetreuung: 20 Kinder; maximale Gruppengröße 23 3 Ziffer 2 a) Fördervoraussetzungen Folgende Voraussetzungen müssen zwingend gegeben sein, um Ganztagsangebote für Grundschulkinder anbieten zu können. Der freie Träger muss anerkannter Träger der Jugendhilfe sein (s. KVJS - Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Ar- beitsgemeinschaften der obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994). Eine Betriebserlaubnis ist aber nicht erforderlich. Alle zu fördernden Gruppen müssen öffentlich zugänglich sein. Dies bedeutet, dass alle Kinder und Jugendliche einer Schule sich für diese Angebote anmelden können. Die Angebote müssen konfessionsneutral sein. Die Schulleitungen verpflichten sich, dass sich ihre Schule zum übernächsten Schul- jahr ab Antragsstellung zur Ganztagsschule entwickelt. Es darf ausschließlich qualifiziertes Betreuungspersonal, analog des Fachkräftekata- log des KVJS für die Kindertagesbetreuung, eingesetzt werden. Nachschulungen von bereits in Gruppen tätigem Personal sind möglich. Diese müssen innerhalb eines hal- ben Jahres erfolgen. Der Elternbeirat der jeweiligen Schule muss von der Konzeption Kenntnis genommen haben. Die Schulleitung stellt im Rahmen ihrer Konzeption einen Bewilligungsantrag beim Schul- und Sportamt. Diesem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen: Betreuungskonzeption, die auch inklusive Elemente/Ansätze beinhalten muss Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Nachweis der Anerkennung des Anbieters als Träger der Jugendhilfe Unterschriften der Schulleitung des Anbieter und des Elternbeirats (Kenntnis- nahme) Verbindliche Erklärung, dass sich die Schule zum übernächsten Schuljahr ab An- trag Stellung zur Ganztagsschule entwickelt. Finanzierungsplan Beschreibung der vom Träger angebotenen Leistungen Das Schul- und Sportamt entscheidet im Einvernehmen mit der Sozial- und Jugend- behörde und dem Staatlichen Schulamt über die Anträge. Das Schul- und Sportamt schließt mit dem freien Träger einen Vertrag, der die jewei- ligen Pflichten und Rechte - Leistungen des Trägers, Kündigungsfristen u. a. - regelt. Alle Abrechnungs- und Zuschussmodalitäten werden vom jeweiligen Anbieter über- nommen. Das Schul- und Sportamt prüft die Anträge und ist für die Zuschussgewäh- rung zuständig. Antrags- und Abrechungsformulare sind beim Schul- und Sportamt erhältlich. 4 b) Fördermodule Die Schulleitungen bestimmen einen Kooperationspartner (z. B. freier Träger), der nach Ziffer 2 a) die Fördervoraussetzungen erfüllt und alle benötigten Module abdeckt und dessen Konzeption mit dem Schulkonzept konform ist. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden. Somit ist gewährleistet, dass die jeweilige Konzeption ohne Reibungsverluste umgesetzt werden kann. Die Ganztagsschule umfasst in der Regel 7 bzw. 8 Stunden pro Tag, umfasst den Zeit- raum von 07.30 - 15.30 Uhr und ist in diesem Zeitraum kostenfrei, mit Ausnahme der Kosten des Mittagessens. Grundsätzlich können folgende Fördermodule im Rahmen der bestehenden drei Betreu- ungssysteme angeboten werden. 1. Ganztagsschule: offener Beginn: - kostenfrei Zeitraum ab 07.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn - (bei Bedarf früher) Mittagsband: - kostenfrei Zeitraum ca. 12.00 - 13.00 oder 14.00 Uhr Modul 1: - kostenfrei Zeitraum 14.00 -15.30 Uhr - ergänzende Angebote im Rahmen der GTS 2. Ergänzende Betreuung offener Beginn: - kostenpflichtig Zeitraum ab 07.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn Mittagsband: - kostenpflichtig Zeitraum ca. 12.00 - 13.00 oder 14.00 Uhr 3. Flexible Nachmittagsbetreuung Mittagsband: - kostenpflichtig Zeitraum ca. 12.00 - 13.00 oder 14.00 Uhr Modul 2: kostenpflichtig Zeitraum 15.30 - 17.00 Uhr Modul 3: (bei Bedarf) - kostenpflichtig Zeitraum 17.00 - 18.00 Uhr Anmerkung: Die genannten Zeiträume für die einzelnen Angebotsbänder sind ein Orien- tierungsrahmen. Örtliche Anpassungen können aufgrund der individuellen Konzepte vorgenommen werden. 5 Ziffer 3 a) Entgelttabelle Um von der Stadt Karlsruhe Fördergelder im Rahmen der Schulkindbetreuung erhalten zu können, werden folgende Entgeltgrenzen, die pro Schüler/in erhoben werden müs- sen, für alle Anbieter festgelegt: Zeitlinie Entgelte (€) pro Stunde (60 Min.) Entgelte (€) pro Woche Entgelte (€) pro Monat (Ansatz von 20 Tagen) 1. Ganztagsschule: gebühren frei von 07.30 - 15.30 Uhr (außer Mittagessen) 2. Ergänzende Betreuung Frühbetreuung ab 07.30 Uhr 0,5 € 2,5 € 10 € 12.00 - 13.00 Uhr 1 € 5 € 20 € 13.00 - 14.00 Uhr 1 € 5 € 20 € 3. Flexible Nachmittagsbetreuung Mittagsband + Modul 1 12.00 - 15.30 Uhr 3,5 € 17,5 € 70 € Modul 2 15.30 - 17.00 Uhr (optional) 1,5 € 7,5 € 30 € Zusatzbetreuung Modul 3 ab 17.00 Uhr pro St. (optional) 3 € 15 € 60 € In diesen Entgelten ist das Mittagessen nicht enthalten. Die Entgelte pro Essen dürfen zusätzlich pro Schüler und Schülerin max. 3,50 € betragen. Die Entgelte sind für 11 Monate zu entrichten. Ferienangebote (mit Mittagessen) Entgelte (€) pro Tag Entgelte (€) pro Woche 15 € 75 € 6 b) Entgelttabelle für Geschwisterkindregelung Zeitlinie 1. Kind (€) 2. Kind (€) j. weitere Kind (€) St. Wo. Mo. St. Wo. Mo. St. Wo. Mo. 1. Ganztagsschule: entgeltfrei von ca. 07.30 - 15.30 Uhr (außer Mittagessen) 2. Ergänzende Betreuung Frühbetreuung ab 07.30 Uhr 0,5 € 2,5 € 10 € 0,3 € 1,5 € 6 € 0,2 € 1 € 4 € 12.00 - 13.00 Uhr 1 € 5 € 20 € 0,7 € 3,5 € 14 € 0,5 € 2,5 € 10 € 13.00 - 14.00 Uhr 1 € 5 € 20 € 0,7 € 3,5 € 14 € 0,5 2,5 € 10 € 3. Flexible Nachmittagsbetreuung Mittagsband + Modul 1 12.00 - 15.30 Uhr 3,5 € 17,5 € 70 € 2,5 € 12,5 € 50 € 2 € 10 € 40 € Modul 2 15.30 - 17.00 Uhr (optional) 1,5 € 7,5 € 30 € 1,2 € 6 € 24 € 1 € 5 € 20 € Modul 3 ab 17.00 Uhr pro St. (optional) 3 € 15 € 60 € 2,5 € 12,5 € 50 € 2 € 10 € 40 € In diesen Entgelten ist das Mittagessen nicht enthalten. Die Entgelte pro Essen dürfen zusätzlich pro Schüler und Schülerin max. 3,50 € betragen. Ferienangebote (mit Mittagessen) 1. Kind (€) 2. Kind (€) je weitere Kind (€) St. Wo. St. Wo. St. Wo. 15 € 75 € 10 € 40 € 10 € 40 € Erläuterung: St.= Stunde Wo.= Woche Mo. = Monat 7 c) Stellenschlüssel Folgende anrechenbare Stellenschlüssel werden festgelegt: Angebotsformen anrechnungsfähige Fachkräfte bzw. geeignete Fachkräfte 1. Ganztagsgrundschule 1 pro Klasse (zuzüglich der nicht anrechenbaren Lehrkraft) 2. Ergänzende Betreuung: 1 pro Gruppe 3. Flexible Nachmittagsbetreuung (Mittagsband + Modul 1) 1 pro Gruppe 3. Flexible Nachmittagsbetreuung (Module 2 und 3) 1 pro Gruppe Über den vorgegebenen Stellenschlüssel hinaus werden keine Stellenzuschläge ge- währt. Für Leitungs- und Koordinationsaufgaben sind für die Teamleitung 5 Stunden pro Woche angesetzt. 1 Fachkraft bedeutet nicht, dass es sich um eine Vollzeitstelle handelt - s. Ziffer 4,a). Eine angemessene Vertretungsregelung ist in Absprache mit der Schulleitung sicher- zustellen. Ziffer 4 Bei Vorliegen sämtlicher Fördervoraussetzungen gemäß Ziffer 2 a) dieser Richtlinie kön- nen folgende Zuschüsse für „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ für freie Träger gewährt werden: a) Personalkostenzuschüsse 88,0 % der Fachpersonalkosten (s. Punkt II.) - nach Abzug der Landeszuschüsse - des nach dieser Richtlinie anrechnungsfähigen Stellenschlüssels. I. Die ordnungsgemäße Beantragung der Landeszuschüsse ist Voraussetzung für die Gewährung des städtischen Zuschusses für „Ganztagsangebote für Grund- schulkinder“. II. Bei der Ermittlung der Arbeitszeit wird eine einzügige Ganztagsgrundschule zugrunde gelegt. Dies bedeutet im Endausbau, dass 4 Erzieher/innen an einer Schule tätig sind. Bei der Annahme, dass von 16.00 - 17.30 Uhr nur 50 % der Kinder an den Angeboten teilnehmen, ergibt sich, einschließlich 7 Wochen Ar- beitszeit in den Ferien, Vor/Nachbereitung und Personalvertretung eine wö- chentliche Arbeitszeit von 27,9 Stunden für 3 Erzieher/innen. Die 4. Stelle - Lei- tung/Koordination erhält einen Zuschlag von 5 Stunden. Dies bedeutet eine 8 Wochenarbeitszeit von 32,9 Stunden. Die Arbeitszeit von 16.00 - 17.30 Uhr muss aber individuell ermittelt werden, analog der Anmeldezahlen. Die tatsäch- liche Arbeitszeit kann sich somit erhöhen oder erniedrigen. III. Zu den Personalkosten gehören: AG-Brutto und Beiträge für die Berufsgenos- senschaft. IV. Die Eingruppierung und die Höhe der Vergütung des Personals richten sich nach dem TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst). Darüber hinaus gehende Vergütungen werden nicht er- stattet. V. Es können nur Personalkostenzuschüsse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährt werden, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und mindestens 10 Stunden pro Woche beschäftigt sind. b) Sonstige Zuschüsse Sollten die Zuschüsse gemäß Ziffer 4 laut Abrechungsunterlagen nicht die verblei- benden Ausgaben des Anbieters (Gesamtausgaben abzüglich städtischer Personal- kostenzuschuss, Elternbeiträge und sonstige Einnahmen z.B. Spenden, Veranstal- tungserlöse usw.) decken, übernimmt die Stadt Karlsruhe das entstandene Defizit. Die Gesamtausgaben sind maximal in Höhe der Vorgaben nach städtischem Stan- dard förderfähig. c) Geschwisterkindzuschüsse Die Differenzbeträge für das 2. Kind und jedes weitere Kind werden von der Stadt Karlsruhe den freien Anbietern erstattet. d) Abrechungsmodalitäten Anhand der Antrags- und Abrechnungsbogen rechnet der Anbieter mit dem Schul- und Sportamt ab. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beim Schul- und Sportamt eingereicht werden. Die Abrechnungen erfolgen für jedes Schuljahr. Zum 01.12. eines jeden Jahres kann eine angemessene Abschlagszahlung für das laufende Schuljahr angefordert werden. Die Endabrechung für jedes Angebot muss bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres erfolgt sein. Der Anbieter stellt dem Schul- und Sportamt die Personalkosten, aufgeschlüsselt für jede Betreuungsgruppe und Betreuungstage analog Ziffer 4a), in Rechnung. Eine Ab- rechung des Pauschalbetrags mittels Einzelbelegen erfolgt nicht. Es genügt die Bestä- tigung auf dem Abrechnungsformular. Allerdings müssen die einzelnen Originalbe- lege, für den Fall einer Rechnungsprüfung, fünf Jahre aufbewahrt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, für die von ihn eingesetzten Betreuungskräfte alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen vorzunehmen und die sich aus der Betreuungstätigkeit ergebenden Haftungsrisiken zu übernehmen bzw. abzudecken. 9 Ziffer 5 Inkrafttreten Diese Richtlinie gilt ab dem 01.08.2014. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie werden alle bisherigen städtischen Fördergrundsätze und -zusagen für den Bereich der Schulkindbe- treuung, mit Ausnahme der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Schü- lerhorten freier Träger, gegenstandslos. Stand: 07.08.2013