Spielhallen und Geld-Glücksspielautomaten in Karlsruhe

Vorlage: 2013/0124
Art: Anfrage
Datum: 26.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2013

    TOP: 26

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • LINKE-Spielhallen in Karlsruhe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 20. September 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 22.10.2013 2013/0124 26 öffentlich Spielhallen und Geld-Glücksspielautomaten in Karlsruhe 1. Wie hat sich die Anzahl von a) Geld-Glücksspielautomaten b) Spielhallen von Stand 2006 bis heute in Karlsruhe entwickelt? 2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Karlsruhe, um a) Geld-Glücksspielautomaten b) Spielhallen in Karlsruhe zu beschränken? 3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt selbst ergriffen und welche „Erfolge“ bzw. „Misserfolge“ hat die Stadt Karlsruhe dabei zu verbuchen? 4. Wie beurteilt die Stadt Karlsruhe das gegenwärtige Aufkommen von Glücksspielautomaten und Spielhallen in Karlsruhe? 5. Welche zusätzlichen Möglichkeiten der Begrenzung von Automaten- Glücksspielen sollten nach Auffassung der Stadtverwaltung den Kommunen zur Verfügung stehen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Seit der Liberalisierung der Spielverordnung in 2006 durch die damalige Große Koalition hat die Zahl der Glücksspielautomaten nach Angaben des Deutschen Städtetages um ein Drittel auf über 240.000 zugenommen. Die Branche setzt jährlich ca. 18 Mrd. EURO um. Etwa 500.000 Bürgerinnen und Bürger zeigen Spielsuchtverhalten oder zumindest problematisches Spielverhalten, besonders in der Altersklasse von 18 bis 23 Jahren. 75 Prozent der Spielsüchtigen geben Geldspielgeräte als Einstiegsursache ihrer Sucht an. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 26
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 20.09.2013 eingegangen: 20.09.2013 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0124 26 öffentlich Dez. 2 Spielhallen und Geld-Glücksspielautomaten in Karlsruhe 1. Wie hat sich die Anzahl von a) Geld-Glücksspielautomaten b) Spielhallen von Stand 2006 bis heute in Karlsruhe entwickelt? Zu a): Stand Gerätezahl bis 2011 jeweils 01.07. G. = Gewinnmöglichkeit Jahr Geräte in Spielhallen Geräte in Gaststätten Anzahl Geräte gesamt mit G. ohne G. mit G. ohne G. mit G. ohne G. insgesamt 2005 349 427 383 174 732 601 1333 2009 502 68 297 38 799 106 905 2010 560 50 410 32 970 82 1052 2011 685 10 505 27 1190 37 1227 01/2012 656 9 507 18 1163 27 1190 06/2012 683 9 512 21 1195 30 1225 12/2012 697 10 498 19 1195 29 1224 06/2013 663 7 489 17 1152 24 1176 Zu b): Stand bis 2012: jeweils 31.12. Stand 2013: 01.07. Jahr Anzahl Spielhallen 2006 48 2007 46 2008 50 2009 63 2010 68 2011 69 2012 68 2013 67 Seite 2 2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Karlsruhe, um a) Geld-Glücksspielautomaten b) Spielhallen in Karlsruhe zu beschränken? Die Aufstellung von Geld-Glücksspielautomaten richtet sich nach der Spielverordnung vom 27.01.2006, die Erlaubniserteilung für Spielhallen nach dem Landesglücksspielgesetz vom 29.11.2012. Werden die entsprechenden Vorgaben eingehalten, gibt es ordnungsrechtlich keine weiteren Möglichkeiten einer Beschränkung. Darüber hinaus wurde von der Verwaltung eine neue Vergnügungssteuersatzung zur Beschluss- fassung durch den Gemeinderat erarbeitet, die u. a. eine Erhöhung des Steuersatzes von 18 % auf 20 % ermöglichen würde. Verfolgt wird damit die Absicht, eine weitere Eindämmung der Gerä- tezahlen zu erreichen. Die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne „Innerer Stadtbereich Vergnügungsstätten Teil 1 und 2“ regeln nur für einen kleinen Teil der Innenstadt Vergnügungsstätten. Aufgrund vermehrter Anträge für Vergnügungsstätten in der Innenstadt, in deren Randbereichen und im Innenbereich von Durlach kam es zu Aufstellungsbeschlüssen für weitere Bebauungspläne. Diese sollen Regelungen über Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (zu denen Spielhallen zählen) für Kerngebiete, Mischgebiete und Besondere Wohngebiete enthalten. Die Novellierung des Bau- gesetzbuches, welche in drei Stufen in Kraft tritt, war abzuwarten, weil erst durch die Einfügung in § 9 Abs. 2 b BauGB der Erlass eines Vergnügungsstättenbebauungsplanes im vereinfachten Ver- fahren ermöglicht wurde. Nachdem dies nun geschehen ist, werden die Bebauungspläne, wie im Planungsausschuss vor- gestellt, weitergeführt werden. 3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt selbst ergriffen und welche Erfolge bzw. „Misserfol- ge“ hat die Stadt Karlsruhe dabei zu verbuchen? In der Vergangenheit gab es praktisch keine rechtlich begründeten Regulierungsmöglichkeiten. Erst durch die entsprechenden rechtlichen Änderungen (Erlass des Landesglücksspielgesetzes im November 2012 bzw. Ausführungen unter Ziff. 2) haben sich hier Handlungsmöglichkeiten erge- ben. Die Verwaltung hat die bestehenden Regelungen allerdings restriktiv gehandhabt, was auch zu einem gewissen Erfolg geführt hat (siehe Ziffer 4). Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihre Stellungnahmen zu den Ge- meinderatsanfragen vom 18.02.2011 (Die Linke) und vom 17.07.2012 (Freie Wähler), die sich ebenfalls mit dem Thema „Glücksspiel“ befasst haben. 4. Wie beurteilt die Stadt Karlsruhe das gegenwärtige Aufkommen von Glücksspielautoma- ten und Spielhallen in Karlsruhe? Die Anzahl der Glücksspielautomaten und Spielhallen hat in der jüngeren Vergangenheit keine gravierenden Veränderungen gezeigt (siehe Ziff. 1). Veränderungen, d. h. Reduzierungen in der Anzahl der Spielhallen, werden sich jedoch im Zu- sammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben des Landesglücksspielgesetzes ergeben, sofern dessen Regelungen gerichtlichen Überprüfungen Stand halten. Allerdings ist eine spürbare Redu- zierung frühestens im Jahr 2017 zu erwarten, wenn die im Gesetz enthaltene Übergangsregelung endet. Seite 3 Es zeigt sich jedoch seit Erlass des Landesglücksspielgesetzes ein Rückgang der Anzahl der Neubeantragungen bzw. der Genehmigungsfähigkeit für Spielhallen. Im Jahr 2013 wurden z. B. bislang sieben Anträge auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (Neuerteilung und Übernahme) gestellt, wovon lediglich zwei genehmigt wurden. Ein weiteres Anwachsen von Spielhallen in ei- nem Ausmaß, wie es insbesondere bis 2010 festzustellen war, dürfte damit für die Zukunft nicht mehr zu erwarten sein. 5. Welche zusätzlichen Möglichkeiten der Begrenzung von Automaten-Glücksspielen soll- ten nach Auffassung der Stadtverwaltung den Kommunen zur Verfügung stehen? Wenn die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten (siehe auch Ziff. 2) ausgeschöpft werden bzw. die Regelungen des Landesglücksspielgesetzes greifen, dürften zusätzliche Rege- lungsinstrumente verzichtbar sein.