Bonusprogramm energetische Sanierung im Altbaubereich

Vorlage: 2013/0121
Art: Anfrage
Datum: 26.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 4
Erwähnte Stadtteile: Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2013

    TOP: 23

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Bonusprogramm energetische Altbausanierung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honne (GRÜNE) vom 17. September 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 22.10.2013 2013/0121 23 öffentlich Bonusprogramm energetische Sanierung im Altbaubereich 1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden im Rahmen des seit September 2011 angebotenen Bonusprogramms zur „Energetischen Sanierung im privaten Alt- baubereich“ gestellt und wie viele davon bewilligt? 2. Welche Maßnahmen wurden wie häufig und in welcher Höhe gefördert? 3. Wie viele Mittel wurden jährlich über das Förderprogramm ausgeschüttet? 4. Wie bewertet die Stadtverwaltung ihre Erfahrungen mit dem Programm? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, das Bonusprogramm weiter auszubauen im Hinblick auf - das Förderkonzept? - die eingestellten Fördermittel? - die begleitende Öffentlichkeitsarbeit? 6. Werden in einigen Stadtteilen oder Quartieren besonders häufig Anträge gestellt, so dass sich hieraus Hinweise für weitere städtisch geförderte „Konvoi- Sanierungen“ ergeben? Bereits bei den Haushaltsberatungen 2009 hatte die GRÜNE Fraktion ein Bonuspro- gramm für private Altbauten beantragt, das durch finanzielle Anreize Privateigentü- mern und -eigentümerinnen die Entscheidung für energetische Sanierungen erleich- tern sollte. Eine Mehrheit des Gemeinderates hatte dieses Anliegen unterstützt. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Im September 2011 hat die Stadtverwaltung das Programm auf den Weg gebracht und die Karlsruher Bevölkerung über die neuen Fördermöglichkeiten informiert. Bei dem Projekt hat das Liegenschaftsamt die Federführung, die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) sowie die Kundenberatung der Stadtwerke sind ebenfalls beteiligt. Gefördert werden energetische Sanierungen von Immobilien mit einem Zu- schuss von bis zu 5.000 € sowie Energieausweise mit 150 €. Die GRÜNE Fraktion möchte nun wissen, wie das Bonusprogramm in den letzten beiden Jahren durch die Bevölkerung angenommen wurde, welche Maßnahmen da- mit vorrangig unterstützt werden konnten und welche Erfahrungen aus Sicht der Stadtverwaltung mit dem Programm gemacht wurden. Eine Evaluation des Programms nach zwei Jahren Laufzeit erscheint auch sinnvoll, um Förderkonzeption und einzustellende Haushaltsmittel bedarfsgerecht anzupas- sen bzw. weiter auszubauen. Auch sollte hinterfragt werden, ob der Öffentlichkeit das Bonusprogramm ausreichend bekannt ist oder ob zusätzliche Werbemaßnahmen erforderlich sind. Die Verteilung der Anträge über das Stadtgebiet könnte auch Hinweise darauf ge- ben, in welchen Quartieren die Stadt zukünftig Konvoi-Sanierungen voranbringen sollte. Modellprojekte zur gleichzeitigen Sanierung mehrer Häuser in einem Quartier werden seit 2012 von der Stadt gefördert. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013

  • Stellungnahme TOP 23
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 17.09.2013 eingegangen: 17.09.2013 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0121 23 öffentlich Dez. 4 Bonusprogramm energetische Sanierung im Altbaubereich 1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden im Rahmen des seit September 2011 angebotenen Bonusprogramms zur „Energetischen Sanierung im privaten Alt- baubereich gestellt und wie viele davon bewilligt ? Die Antrags- und Bewilligungszahlen des Bonusprogramms stellen sich wie folgt dar (Stand: 25.09.2013): Anträge Energieausweis 187 davon bewilligt 183 Anträge Maßnahmen 152 davon bewilligt 150 Summen 339 333 Die Förderungen für die Energiesparmaßnahmen an 150 Gebäuden kommen 563 Wohneinheiten zugute. 2. Welche Maßnahmen wurden wie häufig und in welcher Höhe gefördert? In der Mehrzahl der Fälle wurden nicht nur eine, sondern mehrere Maßnahmen durch- geführt und dann gemeinsam bezuschusst. In Anbetracht der entstehenden Kosten ei- nerseits und den Förderobergrenzen andererseits werden in diesen Fällen mehrere Maßnahmen mit einem gedeckelten Pauschalbetrag gefördert, so dass eine konkrete Aufteilung der Förderbeträge auf die jeweiligen Maßnahmen nicht möglich ist (Beispiel: Kosten Fensteraustausch 20.000 €, Kosten Fassadendämmung 30.000 €, Förderung bei Einfamilienhaus 2.000 €). Der Austausch von Fenstern sowie die Sanierung von Dach und Fassade sind die am häufigsten geförderten Energiesparmaßnahmen. Ihre Anzahl ist annähernd gleich. För- derungen für sonstige Maßnahmen gab es nur vereinzelt. Seite 2 3. Wie viele Mittel wurden jährlich über das Förderprogramm ausgeschüttet? Seit Beginn des Programms im September 2011 wurden folgende Fördermittel zuge- sagt (Stand: 25.09.2013): 2011 2012 2013 Summe Energieausweise 2.700 € 7.050 € 17.700 € 27.450 € Maßnahmen 100.150 € 186.010 € 161.658 € 447.818 € Summe 102.850 € 193.060 € 179.358 € 475.268 € Die Auszahlung der Zuschüsse für die Maßnahmen erfolgt, sobald diese durchgeführt sind. 4. Wie bewertet die Stadtverwaltung ihre Erfahrungen mit dem Programm? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, das Bonusprogramm weiter auszu- bauen im Hinblick auf - das Förderkonzept? - die eingestellten Fördermittel? - die begleitende Öffentlichkeitsarbeit? Die Erfahrungen der Stadtverwaltung mit dem Bonusprogramm sind positiv. Die Konzeption des Programms hat sich bewährt. Insbesondere hat es sich als richtig erwiesen, einer hochwertigen und unabhängigen Energieberatung einen hohen Stel- lenwert einzuräumen. Dem Eigentümer wird dadurch der energetische Zustand seines Hauses objektiv dargestellt und er wird über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten umfassend informiert und damit auch zur Durchführung von Energiesparmaßnahmen motiviert. Darüber hinaus ist eine derartige Energieberatung eine gute Grundlage dafür, dass die richtigen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge ausgeführt werden. Die Rückmeldungen aus der interessierten Bevölkerung und aus beteiligten Fachkrei- sen (Architekten, Energieberater, Wohnungsverwaltungen, Handwerker) sind durchweg positiv. Auch die verwaltungsmäßige Umsetzung läuft gut. Nach einer Laufzeit von zwei Jahren steht die Evaluierung des Bonusprogramms auf der Agenda. Dem Gemeinderat wird Anfang nächsten Jahres berichtet. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle führen die Antragsteller nicht nur eine, son- dern mehrere Maßnahmen durch. Die Förderobergrenze von 2.000 € je Wohneinheit oder 5.000 € je Gebäude kommt in diesen Fällen grundsätzlich immer zur Anwendung. Aber auch wenn nur eine Maßnahme ausgeführt wird, ist dies in Anbetracht der entste- henden Kosten meistens der Fall. Unter diesen Umständen beträgt die Förderung nur selten 10% der Baukosten, sondern meistens weniger. Seite 3 Insbesondere im Bereich der Innenstadt gab es einige Anträge von Gemeinschaften, die Eigentümer von Gebäuden mit zehn und mehr Wohneinheiten sind. Aufgrund der Größe dieser Gebäude entstehen entsprechend hohe Sanierungskosten. Der Zuschuss von 5.000 € für ein solches Gebäude steht in einem ganz anderen Verhältnis als der Zuschuss von 2.000 € zu den Sanierungskosten eines Einfamilienhauses. Die Verwaltung wird die Ergebnisse des Bonusprogramms einer vertieften Betrachtung und Auswertung unterziehen. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit war es hilfreich, die Energieberater umfassend zu informieren, da hierdurch eine Aufklärung der Betroffenen über die städtischen Förder- möglichkeiten im Rahmen der Energieberatung sichergestellt ist. Für die Information der Handwerkerschaft sehen wir Ausbaupotential, dem sich die Verwaltung annehmen wird. 6. Werden in einigen Stadtteilen oder Quartieren besonders häufig Anträge gestellt, so dass sich hieraus Hinweise für weitere städtisch geförderte „Konvoi-Sanierungen“ ergeben? Die Gebäude, für die Anträge im Rahmen des Bonusprogramms gestellt werden, sind relativ gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Eine Häufung in bestimmten Berei- chen, mit Ausnahme der Anträge für die Bezuschussung von Energieausweisen auf- grund des von Stadt und Land geförderten „Effizienz-Konvois Waldstadt“, ist nicht er- sichtlich.