Mehr Frauenpower in städtischen Tochtergesellschaften

Vorlage: 2013/0120
Art: Anfrage
Datum: 26.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2013

    TOP: 22

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Frauenpower in Tochtergesellschaften
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 12. September 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 22.10.2013 2013/0120 22 öffentlich Mehr Frauenpower in städtischen Tochtergesellschaften Die Fragen 1 bis 4 beziehen sich auf den aktuellen Stand in den städtischen Beteili- gungsunternehmen. Bitte diese Fragen aufgegliedert nach den einzelnen Tochtergesellschaften beant- worten. 1. Die hierarchischen Stufen unterhalb der Geschäftsführungsebene werden im aktuellen Beteiligungsbericht nicht dargestellt. Wie hoch ist der Anteil an Frauen in Führungspositionen (Geschäftsführung, obere Führungsebene wie beispielsweise Abteilungsleitung, Klinikleitung etc.) in den städtischen Toch- terunternehmen? 2. Wurden in einzelnen städtischen Beteiligungsgesellschaften bereits Zielgrö- ßen für die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen vereinbart? 3. Existieren in einzelnen städtischen Unternehmen Frauenförderpläne, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen? Wenn ja, welche Maßnahmen sehen diese vor? 4. Kann die Stadtverwaltung belegen, dass Frauen in Führungspositionen der städtischen Tochtergesellschaften aktuell genau so viel verdienen wie ihre männlichen Kollegen in vergleichbarer Position (entweder innerhalb desselben Unternehmens oder in einem anderen städtischen Beteiligungsunternehmen oder in einem vergleichbaren privatwirtschaftlichen Unternehmen)? Die Fragen 5 bis 9 beziehen sich auf zukünftig geplante Maßnahmen einer gezielten Frauenförderung in städtischen Beteiligungsgesellschaften. Bitte diese Fragen aufgegliedert nach den einzelnen Tochtergesellschaften beant- worten. 5. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung, den An- teil an Frauen in der Führungsebene der städtischen Beteiligungsunterneh- men zukünftig deutlich zu erhöhen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 6. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Einrichtung einer Quotenregelung, damit zukünftig ein festgesetzter Anteil an Führungspositionen in den städtischen Tochterunternehmen mit Frauen besetzt wird? 7. Wie beurteilt die Stadtverwaltung spezifische (eventuell auch Unternehmens- übergreifende) Förderprogramme, um Frauen gezielt auf Führungspositionen in städtischen Beteiligungsunternehmen vorzubereiten und um Frauen zu ei- ner Bewerbung auf Führungspositionen zu ermutigen? 8. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen in Führungspositionen bzw. für Anwärterin- nen auf Führungspositionen zu verbessern (z. B. Teilzeitarbeit auch in geho- benen Positionen, Job Sharing, Tandemlösungen für Führungspositionen, Kinderbetreuung etc.)? Wie könnte eine Rückkehr von Müttern nach einer "Baby-Pause" auf eine Führungsposition erleichtert werden? 9. Welche Ansatzpunkte sieht die Stadtverwaltung, um den Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsunternehmen zu erhöhen? Die Stadtverwaltung hat im Juli 2013 einen umfangreichen Bericht über die städti- schen Beteiligungsgesellschaften vorgelegt. Wie aus diesem Bericht hervorgeht, ist in den städtischen Tochterunternehmen der Anteil an Frauen auf Ebene der Geschäftsführung deutlich unterrepräsentiert. Auch in den Aufsichtsräten der dargestellten Gesellschaften liegt der Frauenanteil bei le- diglich ca. 30 Prozent. Es hat sich jedoch gezeigt, dass Unternehmen, die sowohl Frauen als auch Männer im gehobenen Management beschäftigen, auch wirtschaftlich von dieser Vielfalt in der Führungsebene profitieren können. Die Stadt Karlsruhe sollte als große öffentliche Arbeitgeberin mit gutem Beispiel vo- rangehen und mit allen Kräften für eine ausreichende Repräsentation von Frauen auch in Führungspositionen ihrer städtischen Tochtergesellschaften sorgen. unterzeichnet von: Dr. Christofer Leschinger Alexander Geiger Dr. Ute Leidig Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 12.09.2013 eingegangen: 12.09.2013 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0120 22 öffentlich Dez. 4 Mehr Frauenpower in städtischen Tochtergesellschaften 1. Die hierarchischen Stufen unterhalb der Geschäftsführungsebene werden im aktuellen Beteiligungsbericht nicht dargestellt. Wie hoch ist der Anteil an Frauen in Führungspositionen (Geschäftsführung, obere Führungsebene wie beispielsweise Abteilungsleitung, Klinikleitung etc.) in den städtischen Toch- terunternehmen? Die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen in städtischen Tochtergesellschaften (Be- teiligung der Stadt größer gleich 50 %) stellt sich wie folgt dar: Geschäftsführung Frauen (Personen insg.) 2. Ebene Frauen (Personen insg.) KVVH 1 (3)2 (6) KBG 0 (1)0 (1) Fächerbad0 (1) 0 (1) KASIG 0 (2)n/a* SWK0 (3) 0 (10) SWK Netze0 (1) 0 (1) KEK 0 (1)n/a* VBK0 (1) 1 (4) AVG0 (1) 1 (4) KVV 0 (1)1 (3) VOLKSWOHNUNG Konzern 0 (1)0 (5) KFG 0 (1)2 (2) KFE 0 (1)2 (2) Städtisches Klinikum 0 (2) 2 (24)**; 2 (7)*** KVD1 (1) 6 (6) AFB 1 (1)1 (4) KMK1 (2) 3 (8) Stadtmarketing 0 (1)3 (5) * nicht anwendbar **Klinik- und Institusleitungen ***Geschäftsbereichsleitungen Seite 2 2. Wurden in einzelnen städtischen Beteiligungsgesellschaften bereits Zielgrö- ßen für die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen vereinbart? Bei allen wesentlichen städtischen Beteiligungen wurden auf der Ebene der Geschäftsleitung keine Zielgrößen für die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen vereinbart. Teilweise wird dies mit dem hohen Frauenanteil begründet, wie zum Beispiel bei der KFG und der KFE, teilweise mit der geringen Größe der Gesellschaft, wie zum Beispiel bei der KEK (6 Beschäftig- te). Bei vielen großen Gesellschaften werden Führungspositionen bei gleicher Qualifikation bevorzugt mit Frauen besetzt. 3. Existieren in einzelnen städtischen Unternehmen Frauenförderpläne, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen? Wenn ja, welche Maßnahmen sehen diese vor? Ein umfangreicher Frauenförderplan existiert nur beim Städtischen Klinikum. Die Stadtwerke erstellen jährlich einen Bericht über den Status quo und Veränderungen im Gleichstellungsbe- reich. 4. Kann die Stadtverwaltung belegen, dass Frauen in Führungspositionen der städtischen Tochtergesellschaften aktuell genauso viel verdienen wie ihre männlichen Kollegen in vergleichbarer Position (entweder innerhalb dessel- ben Unternehmens oder in einem anderen städtischen Beteiligungsunter- nehmen oder in einem vergleichbaren privatwirtschaftlichen Unternehmen)? Die Gesellschaften bestätigen, dass Frauen in Führungspositionen genauso viel verdienen wie die männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen im selben Unternehmen. 5. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung, den An- teil an Frauen in der Führungsebene der städtischen Beteiligungsunterneh- men zukünftig deutlich zu erhöhen? Seit Oktober 2011 ist die aktuelle städtische Gleichberechtigungsdienstanweisung in Kraft. Diese Dienstanweisung besitzt Richtliniencharakter für alle städtischen Beteiligungsgesell- schaften. Beim Klinikum sind eine Vorgabe für die Geschäftsordnung zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und die Einrichtung des Amtes einer Gleichstellungsbeauftragten zudem im Gesellschaftsvertrag verankert. Mit der Geschäftsführung bei der KMK und den Häfen wur- den in Deutschland erstmals Frauen als Geschäftsführung gewählt. Seite 3 6. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Einrichtung einer Quotenregelung, da- mit zukünftig ein festgesetzter Anteil an Führungspositionen in den städti- schen Tochterunternehmen mit Frauen besetzt wird? Eine (weiche) Entscheidungsquote existiert bereits in Ziff. 4 c der oben genannten Gleichbe- rechtigungsdienstanweisung, da eine Position bei gleicher Qualifikation mit einer Frau besetzt wird. Eine Zielquote mit einem festgelegten Anteil von Frauen in Führungspositi- onen über alle städtischen Beteiligungen wird kritisch gesehen, da sich die Unternehmen in Größe, Struktur und Branchenzugehörigkeit stark unterscheiden. 7. Wie beurteilt die Stadtverwaltung spezifische (eventuell auch unternehmens- übergreifende) Förderprogramme, um Frauen gezielt auf Führungspositionen in städtischen Beteiligungsunternehmen vorzubereiten und um Frauen zu ei- ner Bewerbung auf Führungspositionen zu ermutigen? Die Stadtverwaltung ist bestrebt, gerade auch im Personalbereich den Konzerngedanken zu pflegen. Das heißt, dass übergreifende Maßnahmen in diesem Bereich positiv beurteilt wer- den. Im Mai 2009 startete das einjährige Konzern-Traineeprogramm zur Ausbildung von Nachwuchsführungskräften. Daran waren neben der Stadtverwaltung die Beteiligungen Stadt- werke, Klinikum und Verkehrsbetriebe beteiligt. Von den sieben Trainees sind fünf weiblich. Zwei der Trainees haben inzwischen eine Führungsposition in einem Beteiligungsunternehmen inne, davon ist eine weiblich. 8. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen in Führungspositionen bzw. für Anwärterin- nen auf Führungspositionen zu verbessern (z. B. Teilzeitarbeit auch in geho- benen Positionen, Job-Sharing, Tandemlösungen für Führungspositionen, Kinderbetreuung etc.)? Wie könnte eine Rückkehr von Müttern nach einer "Baby-Pause" auf eine Führungsposition erleichtert werden? Familienbewusste Personalpolitik ist gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wan- dels ein wichtiges Thema. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Qualitätsmerkmal „Familienfreund- lichkeit“, die daraus resultierende Zufriedenheit in der Mitarbeiterschaft und der damit verbun- dene Imagegewinn (verantwortungsvoller Arbeitgeber) erkannt und bereits in zahlreichen Handlungsfeldern umgesetzt. Die Handlungsfelder reichen von den verschiedensten Formen der Teilzeitarbeit über kurz- oder langfristige Beurlaubungs- und Sonderurlaubsmöglichkeiten zur Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sowie einem Anspruch auf angemessene Beschäftigung nach Ablauf einer Beurlaubung bis hin zu alternierender Telearbeit, um nur ei- nige zu nennen. Bereits 2009 wurden die Begleitung von Tandem-Besetzungen in Führungs- positionen sowie die Ausweitung des Teilzeitausbildungsangebots umgesetzt. Seite 4 Ähnliche Ansätze wie die der Stadtverwaltung existieren auch in einzelnen Gesellschaften. Punktuell findet ein Austausch darüber zwischen der Stadtverwaltung und den Gesellschaften statt. Über die Einführung der genannten Programme und Maßnahmen bei den einzelnen, von ihrer Struktur und Anforderung her sehr unterschiedlichen städtischen Beteiligungsgesellschaf- ten entscheidet in erster Linie die dortige Geschäftsführung (ggf. in Abstimmung mit der örtli- chen Arbeitnehmervertretung). Die Geschäftsführung wiederum stimmt sich in solchen grund- sätzlichen Fragen in der Regel mit dem oder der Aufsichtsratsvorsitzenden ab. Neben der Einflussnahme des oder der Aufsichtsratsvorsitzenden besteht für die Stadt Karlsruhe als Ge- sellschafterin die Möglichkeit einer Gesellschafterweisung. 9. Welche Ansatzpunkte sieht die Stadtverwaltung, um den Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsunternehmen zu erhöhen? Hier sind alle Beteiligten gefordert, die die Aufsichtsrätinnen benennen. Auf der Seite der Ge- sellschaften ist es die Arbeitnehmervertretung, die die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte stellt. Auf der Seite der Gesellschafterin Stadt Karlsruhe werden fast ausschließlich Stadträtin- nen und Stadträte in die Aufsichtsräte berufen. Da die gemeinderätlichen Aufsichtsrätinnen die größte Gruppe bilden, kommt dem Gemeinderat bei der Erhöhung des Frauenanteils eine wichtige Rolle zu.