Jugendgerichtshilfe
| Vorlage: | 2013/0119 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2013
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) vom 12. September 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 22.10.2013 2013/0119 21 öffentlich Jugendgerichtshilfe Wie entwickelten sich die Fallzahlen der Jugendgerichtshilfe in den letzten 10 Jahren): - Fallzahlen von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren? - Fallzahlen von Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren? Bitte bei dieser und den folgenden Fragen die Daten soweit verfügbar nach einzelnen Jahren auflisten. Wie viele Fälle wurden in den letzten 10 Jahren aufgrund von durch die Polizei angezeigten Ermittlungen bearbeitet, bei denen es später zu keinem Gerichts- verfahren kam? Welche qualitativen Veränderungen haben sich in diesem Zeitraum bei den zu bearbeitenden Betreuungen ergeben, z. B. in Bezug auf: - Verteilung von männlichen und weiblichen Tätern bzw. Täterinnen? - Art, Schwere der Straftaten (Sachbeschädigungen, Diebstähle, Körperverlet- zungen, Computerkriminalität und andere)? - Komplexität der Lebenssituation der Straftäter/-innen? - erzieherischer Bedarf der Straftäter(-innen? Wie hat sich der Anteil der Schwellen- und Intensivtäter/-innen in diesem Zeit- raum entwickelt? Welche Maßnahmen der Jugendhilfe wurden ergänzend zur Jugendgerichts- hilfe im engeren Sinn eingeleitet und durch die Jugendgerichtshilfe geleistet? Wie haben sich Dauer und Arbeitsaufwand pro Betreuung in den letzten Jah- ren entwickelt? Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter/-innen der Jugendgerichtshilfe in den letzten zehn Jahren entwickelt? Stehen in den nächsten drei Jahren Veränderungen (z. B. durch Ruhestand) an? Wie hat sich die Anzahl der Fälle pro Mitarbeiter/-innen der Jugendgerichtshil- fe in den letzten zehn Jahren verändert? Ist die Stadtverwaltung dazu bereit, die zwei Stellen zu besetzen, deren Be- darf der Jugendgerichtshilfe in einem internen Personalbemessungsverfahren zwischen Sozial- und Jugendbehörde und Personal- und Organisationsamt angesichts der dauerhaft hohen Fallzahlen bestätigt wurde? Wenn ja, wann sollen diese Stellen eingerichtet und besetzt werden? Wenn nein, warum nicht? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In welchem Verhältnis wird die Abteilungsleitung der Jugendgerichtshilfe für ihre Leitungsaufgaben freigestellt? Die Karlsruher Fachstelle Jugendgerichtshilfe bei der Sozial- und Jugendbehörte be- gleitet Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig geworden sind, durch deren Strafverfahren. Laut aktuellem Jugendhilfebericht kann in etwas mehr als der Hälfte der staatsanwaltlichen Verfahren von einer Strafverfolgung abgesehen werden bzw. diese bei Heranwachsenden noch nach Jugendstrafrecht erfolgen, wenn durch die Jugendgerichtshilfe Weisungen und Auflagen vermittelt und überwacht wurden. Gleichzeitig wird durch intensive Beratungsarbeit mit Eltern und den jungen Men- schen selbst abgeklärt, ob und mit welchen Maßnahmen der Jugendhilfe dazu beige- tragen werden kann, delinquente Jugendliche wieder zu stabilisieren und einer Ver- festigung der Kriminalität vorzubeugen. Hierbei wird eine anerkannt gute Arbeit geleistet, die für die gesamte Stadtgesell- schaft wichtig ist – und nicht zuletzt Folgekosten durch soziale Verwahrlosung und Kriminalität erspart. Diese wichtige Arbeit sollte nicht dadurch gefährdet werden, dass die Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfe dauerhaft einer zu hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind und die bisherige menschliche und fachliche Qualität ihrer Arbeit nicht weiter auf- rechterhalten können. unterzeichnet von: Dr. Christofer Leschinger Michael Borner Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl Uta van Hoffs Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) vom: 12.09.2013 eingegangen: 12.09.2013 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0119 21 öffentlich Dez. 3 Jugendgerichtshilfe 1. Wie entwickelten sich die Fallzahlen der Jugendgerichtshilfe in den letzten 10 Jahren: Fallzahlen von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren? Fallzahlen von Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren? Die Entwicklung der Fallzahlen ergibt - siehe nachstehende Tabelle - ab dem Jahr 2000 einen deutlichen Anstieg und ab 2006 ein Verharren auf hohem Niveau. Veränderun- gen sind dahingehend eingetreten, dass die Fallzahlen im Bereich der Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren abnehmen; parallel dazu ist bei den sog. „Heranwach- senden“ der 18- bis unter 21-jährigen ein stetiger Anstieg zu verzeichnen. 2. Wie viele Fälle wurden in den letzten 10 Jahren aufgrund von durch die Polizei angezeigten Ermittlungen bearbeitet, bei denen es später zu keinem Gerichts- verfahren kam? Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verfahren, die ohne Durchführung einer Hauptverhandlung beendet wurden (die Zahlen wurden nur für den Stadtbereich erho- ben). Berichtsjahr 2003 2004 2005 2006 2007 2009 2010 2011 2012 Einst. gem. § 45,1 JGG 327 362 401 421 392 374 455 444 462 Einst. gem. § 45,2 JGG 427 439 516 442 476 461 464 445 491 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Abgeschlossene JGH-Fälle 2141 2749 2719 2602 2637 2536 2587 2634 2574 davon Jugendliche 1055 1525 1445 1437 1391 1305 1348 1300 1145 davon Heranwach- sende 1086 1224 1274 1165 1246 1231 1239 1334 1429 Seite 2 Etwa die Hälfte der Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, überwie- gend nach der Vermittlung geeigneter Weisungen durch die Jugendgerichtshilfe. Der Anteil dieser sog. „Diversionsverfahren“ ist seit 2003 kontinuierlich von 20 auf 30 % im Jahr 2012 angestiegen. Unter Mitwirkung/Federführung der Jugendgerichtshilfe wurde für diesen Bereich zusammen mit freien Trägern eine breite Palette von Hilfsangeboten entwickelt. Besonders hervorzuheben sind Soziale Trainingskurse, Täter- und Opfer- Ausgleich, Betreuungs- und Erziehungshelfer, Vermittlung zur Drogenberatung mit Gruppenangebot “RESET“ für jugendliche Erstkonsumenten und die „Kompetenzagen- tur“. Teilweise werden diese Verfahren zielgruppenorientiert an freie Träger delegiert, z. B. bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Wichtig ist in diesem Zusammen- hang eine enge und gute Vernetzung mit den örtlichen Kooperationspartnern sowohl auf Seiten der Justiz (Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei), als auch mit den freien Trä- gern der Jugendhilfe (Arbeiterwohlfahrt, Verein für Jugendhilfe, Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes). 3. Welche qualitativen Veränderungen haben sich in diesem Zeitraum bei den zu bearbeitenden Betreuungen ergeben, z. B. in Bezug auf: Verteilung von männlichen und weiblichen Tätern bzw. Täterinnen? Art, Schwere der Straftaten (Sachbeschädigungen, Diebstähle, Körperverlet- zungen, Computerkriminalität und andere)? Komplexität der Lebenssituation der Straftäter/-innen? erzieherischer Bedarf der Straftäter/-innen? Die Verteilung zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen, die als Täterinnen und Täter in Erscheinung treten, schwankte in den vergangenen Jahren minimal. 2012 betrug der Anteil der Mädchen und jungen Frauen 26 %; in den Vorjahren betrug er zwischen 24 und 27 %. Aufmerksamkeit erfährt Jugendkriminalität in der Öffentlichkeit immer dann, wenn es zu Aufsehen erregenden Vorfällen, insbesondere im Zusammenhang mit Gewalttätig- keiten kommt. Die jungen Menschen treten nach wie vor überwiegend mit Eigentums- und Vermögensdelikten in Erscheinung. Es fällt auf, dass mehr als die Hälfte der Laden- diebstähle von Mädchen und jungen Frauen begangen wird. Körperverletzungsdelikte hatten 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 um 1 % zuge- nommen, 2012 erfolgte jedoch wieder ein Rückgang um 1 %. Der Anteil der weibli- chen Jugendlichen und Heranwachsenden an diesen Taten liegt bei ca. 20 %. Im Bereich der Bedrohungen gibt es einen leichten Anstieg von Taten. Hier sind ebenso wie im Zusammenhang mit Beleidigungen veränderte gesellschaftliche Be- dingungen, wie die verstärkte Nutzung von Internetplattformen, wie z. B. Facebook oder SchülerVZ zu beobachten. Mit weiterhin 2 % ist der Anteil schwerer Straftaten, wie Raub, räuberische Erpres- sung und anderer Verbrechen gleich geblieben. Eine leichte Zunahme von 2 % ist im Bereich der Verstöße gegen das Betäubungs- mittelgesetz zu verzeichnen. Junge Menschen werden in einem Verfahren häufig wegen verschiedener Taten strafrechtlich verfolgt. Seite 3 4. Wie hat sich der Anteil der Schwellen- und Intensivtäter/-innen in diesem Zeit- raum entwickelt? Die von der Polizei nach den entsprechenden Kriterien erfassten Schwellen- und Inten- sivtäter haben sich im Bereich der Stadt Karlsruhe seit 2005 wie folgt entwickelt: Schwellentäter: Zunahme von 5 auf 25 Kinder/Jugendlichen im Jahr 2011, Rückgang auf 22 Personen im Jahr 2012 Intensivtäter: Zunahme von 15 auf 20 Jugendliche im Jahr 2012 Während bei den Schwellentätern ab dem Jahr 2009 ein erheblicher Anstieg zu ver- zeichnen war, blieben die Zahlen bei den jugendlichen Intensivtätern eher konstant. 5. Welche Maßnahmen der Jugendhilfe wurden ergänzend zur Jugendgerichtshil- fe im engeren Sinn eingeleitet und durch die Jugendgerichtshilfe geleistet? Die Jugendgerichtshilfe vermittelt, zum Teil auch in Abstimmung mit dem Sozialen Dienst, Jugendliche und junge Volljährige gezielt in sozialpädagogische Hilfen. Dazu ge- hören: Die Soziale Gruppenarbeit in Form von „Sozialen Trainingskursen“, „Anti- Aggressivitäts-Training“, „Coolness-Training“: Im Zeitraum der letzten 12 Jahre ha- ben ca. 650 junge Menschen an diesen Angeboten teilgenommen; jährlich werden beim Verein für Jugendhilfe Karlsruhe ca. drei Anti-Aggressivitäts-Trainings und vier Soziale Trainingskurse durchgeführt. Ein weiteres wesentliches Hilfsangebot stellen die bei der Arbeiterwohlfahrt Karlsru- he aufgebauten Betreuungshilfe-Projekte „B.I.N.G.O.“ und „LUZIE“ dar. Als wichtiges Instrument der Konfrontation eines jungen Menschen mit seinem Fehl- verhalten und die Möglichkeit der Wiedergutmachung hat sich im Jugendstrafver- fahren der Täter-Opfer-Ausgleich erwiesen. Er dient auch der sozialen Befriedung, indem er den Konflikt mit dem Opfer, das sich oft auch im Jugendalter befindet, be- arbeitet und damit zusätzlich eine präventive Wirkung hat. Im Durchschnitt nehmen pro Jahr ca. 100 junge Menschen an einem Ausgleichsverfahren teil. Inzwischen wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Jugendliche durch ge- meinnützige Arbeit einen Geldbetrag erwirtschaften, der den Geschädigten als Wiedergutmachung über den beim Verein für Jugendhilfe Karlsruhe existierenden Opferfonds übermittelt werden kann. 6. Wie haben sich Dauer und Arbeitsaufwand pro Betreuung in den letzten Jahren entwickelt? Dies ist von vielen Faktoren abhängig und variiert je nach Bedarf des jungen Menschen. Die bei den Betreuungshilfen deutliche Zunahme der Betreuungszeiten über 6 Monate hinaus auf durchschnittlich 12,4 Monate im Jahr 2013 zeigt, dass dieser Bedarf in den letzten Jahren größer wurde. Aufgrund der hohen Fallzahlen war die Jugendgerichtshil- fe in den zurückliegenden Jahren immer wieder gezwungen, Prioritäten zu setzen und Standards zurückzufahren. Nur dadurch ist es im Einzelfall möglich gewesen, den erfor- derlichen erhöhten und länger dauernden Beratungs- und Betreuungsaufwand zu kom- Seite 4 pensieren. Darüber hinaus konnte durch Delegationen an freie Träger teilweise eine Ent- lastung erreicht werden. 7. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter/-innen der Jugendgerichtshilfe in den letz- ten zehn Jahren entwickelt? Stehen in den nächsten drei Jahren Veränderungen (z. B. durch Ruhestand) an? Die Zahl der Mitarbeitenden im Sachgebiet Jugendgerichtshilfe ist in den letzten 10 Jah- ren unverändert: Es sind 9 Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit auf 6,6 Stellen für die Fallbearbeitung, 0,2 Stellen für die Sachgebietsleitung und 1 Verwaltungskraft einge- setzt. Im Stadtamt Durlach arbeiten 2 weitere Fachkräfte. Veränderungen: Altersbedingt werden 2 Mitarbeitende, darunter die Sachgebietslei- tung, im Herbst 2014 und eine weitere Mitarbeiterin im Frühjahr 2015 ausscheiden. 8. Wie hat sich die Anzahl der Fälle pro Mitarbeiter/-in der Jugendgerichtshilfe in den letzten zehn Jahren verändert? Rein rechnerisch wird pro „erledigter Fall“ ein Aufwand von 6 Stunden zugrunde ge- legt (als Durchschnittswert). Daraus errechnet sich eine Bearbeitungszahl von 270 Fällen pro Mitarbeitendem. Mit zunehmender Fallzahl hat sich die Belastung inzwischen auf jährlich 331 Fälle, also um ca. 23 % erhöht (ohne Durlach). Zusätzlich übernehmen die Fachkräfte Fälle für die Sachgebietsleitung, um intern deren Freistellung über 0,2 Stel- lenanteile hinaus zu ermöglichen. 9. Ist die Stadtverwaltung dazu bereit, die zwei Stellen zu besetzen, deren Bedarf der Jugendgerichtshilfe in einem internen Personalbemessungsverfahren zwi- schen Sozial- und Jugendbehörde und Personal- und Organisationsamt ange- sichts der dauerhaft hohen Fallzahlen bestätigt wurde? Wenn ja, wann sollen diese Stellen eingerichtet und besetzt werden? Wenn nein, warum nicht? Ein Personalbemessungsverfahren durch das POA hat noch nicht stattgefunden. Das Personal- und Organisationsamt ist derzeit mit der Prüfung des von der Sozial- und Ju- gendbehörde für das Sachgebiet Jugendgerichtshilfe angemeldeten Personalbedarfs be- fasst. Mitte Oktober soll mit der organisatorischen Betrachtung im Sachgebiet begon- nen werden. Der Bedarf soll gemeinsam erörtert und danach entschieden werden, ob und in welchem Umfang Personalkapazitäten erforderlich sind. 10. In welchem Verhältnis wird die Abteilungsleitung der Jugendgerichtshilfe für ihre Leitungsaufgaben freigestellt? Die Sachgebietsleitung ist mit 20 % für ihre Leitungsaufgaben freigestellt.