Zukünftige Nutzung Sportgelände Daxlander Straße (früher: FC Albsiedlung)
| Vorlage: | 2013/0116 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2013
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadträtin Isolde Haller (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 20. September 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 22.10.2013 2013/0116 18 öffentlich Zukünftige Nutzung Sportgelände Daxlander Straße (früher: FC Albsiedlung) Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge für die Nutzung des ehemaligen Sportgeländes des FC Albsiedlung an der Daxlander Straße und der darauf befindlichen Gebäude und Sporteinrichtungen. 2. Die Stadtverwaltung berücksichtigt eine mögliche Nutzung durch die Stadtwerke Karlsruhe für das Betriebssportangebot bzw. eine kooperative Nutzung mit den in Daxlanden ansässigen Sportvereinen. 3. Die in Daxlanden ansässigen Sportvereine werden in die Planungen einbezogen. Sachverhalt/Begründung: Das Gelände des ehemaligen Fußballclubs FC Absiedlung 1954 e. V. an der Daxlander Straße befindet sich, seitdem der Verein nicht mehr existiert, in einem untragbaren Zustand. Da sich die zwei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3,7 ha in städtischem Eigentum befinden und für den Verein eine Erbbaupacht bestellt worden war, bietet sich nun die Gelegenheit, um das Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen. Eine Nutzung durch die unmittelbar benachbarten Stadtwerke Karlsruhe als hauseigenes Sportgelände für die Angebote des Betriebssports ist denkbar. Auch eine gemeinsame Nutzung des Areals in Kooperation mit den im Stadtteil ansässigen Sportvereinen könnte realisiert werden. Alternativ zu einer Weiternutzung als Sportgelände könnte eine höherwertigere Nutzung erfolgen. Die Stadtverwaltung sollte dazu verschiedene Nutzungsszenarien für die zukünftige Verwendung des Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Geländes entwickeln. Dies sollte in enger Abstimmung und unter Einbeziehung der ansässigen Sportvereine erfolgen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Karin Wiedemann Isolde Haller Thorsten Ehlgötz Detlef Hofmann Sven Maier Rainer Weinbrecht Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 20.09.2013 eingegangen: 20.09.2013 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0116 18 öffentlich Dez. 6 Zukünftige Nutzung Sportgelände Daxlander Straße (früher: FC Albsiedlung) - Kurzfassung - 1. An einer sportlichen Weiternutzung des ehemaligen Sportgeländes des FC Albsiedlung besteht (nach Abschluss des Insolvenzverfahrens) von Seiten der Verwaltung großes In- teresse. Eine über diese Sportnutzung hinausgehende, höherwertige (bauliche) Nutzung ist jedoch im Bereich des Albgrüns und in direkter Nachbarschaft zum Friedhof nicht zu- lässig und wird deshalb von Seiten der Verwaltung strikt abgelehnt. 2. Die Sportgemeinschaft der Stadtwerke sieht derzeit keinen Verwendungsbedarf der An- lage im Ganzen. Die dem Schul- und Sportamt vorliegenden Interessensbekundungen verschiedener Sport- und Kulturvereine werden in die Planungen miteinbezogen. 3. Die jeweiligen Interessen von Vereinen werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auf dem bisher vom FC Albsiedlung genutzten Sportgelände an der Daxlander Straße ste- hen Nebengebäude (Fertiggarage, Lagerschuppen, Fertigcontainer) sowie das Vereinsge- bäude mit Umkleide-, Dusch- und Sanitäranlagen, teilbarem Gastraum mit Theke, Küche und Nebenräumen. Ursprünglich wurde die gesamte bauliche Anlage vom Verein genutzt. Das Vereinsheim war zu Gastronomiezwecken verpachtet. Seit ca. 1,5 Jahren steht die ge- samte Liegenschaft leer. Der Wert des Gebäudes auf dem Gelände des FC Albsiedlung liegt laut Kurzgutachten der Grundstückbewertungsstelle aufgrund des schlechten Unterhal- tungszustandes bei 0 Euro. Neben vorliegenden Vandalismusschäden besteht ein großer Instandhaltungsstau. Instand- setzungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten sind besonders in Bereichen bzw. Teilbereichen des Daches, der Fassaden, der Heizung, der Sanitäranlagen, der Türen, der Boden- und Wandbeläge, der Decken, der Terrasse, der Überdachung, etc. durchzuführen. Eine überschlägige Kostenschätzung für eine Instandsetzung des Gebäudes, allerdings oh- ne energetische Verbesserungen, ergab einen Betrag von ca. 250.000 €. Dem Schul- und Sportamt sind Interessensbekundungen verschiedener Sport- und Kultur- vereine gemeldet worden für eine Nutzung dieses Sportgeländes. Dabei sieht die Sportgemeinschaft der Stadtwerke derzeit jedoch keinen Verwendungsbe- darf der Anlage im Ganzen.(Dies gilt auch für eine mögliche Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagement für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke, da hier die Nutzung einer Hallensportanlage sinnvoller wäre.) Das ehemalige Sportgelände liegt unterhalb des Friedhofes, im Bereich des Freiraums und Naherholungsgebietes "Albgrün". Der Landschaftsraum der Albniederung durchzieht als lineares Element einen großen Teil des Stadtgebietes und hat damit auch eine besonders bedeutende Funktion im Biotopverbund. Eine nachhaltige Freiraumentwicklung mit einer gesamtstädtischen Vernetzung von Grünflächen, sowie die Durchgängigkeit von Fließge- wässern und das Vermitteln von Naturbewusstsein in der Bevölkerung sind deshalb auch Ziele im ISEK 2020. Darüber hinaus ist das ehemalige Sportgelände im geltenden Flächennutzungsplan als "Grünfläche (Sportplatz)" dargestellt. Es liegt deshalb (insbesondere auch durch seine topo- graphisch klar abgegrenzte, tiefere Lage unterhalb des Friedhofes) planungsrechtlich im Außenbereich und ist somit nicht wie ein Vorhaben im Innenbereich bebaubar. Somit stellt schon das derzeit bestehende Sportareal eigentlich eine Störung des Natur- und Landschaftraumes der Alb dar. Eine über diese Sportnutzung hinausgehende, höherwertige (bauliche) Nutzung ist jedoch im Bereich des Albgrüns und in direkter Nachbarschaft zum Friedhof nicht zulässig (zumal auch die notwendige Erschließung nicht gesichert ist) und wird deshalb auch von Seiten der Verwaltung strikt abgelehnt. Das bestehende Sport-/ Vereinsgelände kann allenfalls im Rahmen des Bestandsschutzes als solches weitergenutzt werden. An einer solchen sportlichen Weiternutzung besteht von Seiten der Verwaltung großes Interesse. Allerdings kann hier eine endgültige Planung erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und damit der Klärung, wie mit bestehenden offe- nen Forderungen verfahren wird, erfolgen. Die jeweiligen Interessen von Vereinen werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.