Wohnungsbau in Karlsruhe

Vorlage: 2013/0114
Art: Antrag
Datum: 26.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2013

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Wohnungsbau in Karlsruhe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 18. September 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 22.10.2013 2013/0114 16 öffentlich Wohnungsbau in Karlsruhe  Die Stadtverwaltung nimmt die Absichtserklärung des Landes, landeseigene Grundstücke den Kommunen unter Preis zur Förderung des Wohnungsbaus zu übertragen, zum Anlass, auch über bebaute Fläche zu verhandeln.  Eine Reihe zentral in der Stadt liegender Landesbehörden könnten für Wohnzwecke bestens umgenutzt werden.  Im Gegenzug bietet die Stadt - verkehrsgünstig gelegen - Gelände für ein Behördenzentrum. Bereits am 1.9.2011, 19.2.2013 und am 13.3.2013 hatte die FDP-Fraktion ihre umfangreichen Überlegungen zum Wohnen in Karlsruhe eingebracht. Angesichts der Absichtserklärung der Landesregierung, landeseigene Grundstücke unter dem Marktwert zur Förderung des Wohnungsbaus den Kommunen überlassen zu wollen, regen wir an, auch bebaute Grundstücke in diese Überlegung einzubeziehen. Andererseits wäre es (auch städtebaulich) sinnvoll, wenn das Land an anderer, gut erreichbarer Stelle einen Teil seiner verlagerten Behörden ansiedeln könnte. Der geplante neue Standort für das Finanzamt wäre unter diesem Gesichtspunkt zu hinterfragen. unterzeichnet von: Rita Fromm Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 18.09.2013 eingegangen: 18.09.2013 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0114 16 öffentlich Dez. 4 Wohnungsbau in Karlsruhe - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung hat bereits Verhandlungen mit Vermögen und Bau aufgenommen, um auszuloten, welche bebauten Objekte des Landes für den sozialen Wohnungsbau vorhan- den sind, die das Land für eigene Zwecke nicht benötigt. Hinsichtlich der Umnutzung von Landesbehörden ist in naher Zukunft nicht mit Ergebnissen zu rechnen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit noch keine Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1: Die Stadtverwaltung nimmt die Absichtserklärung des Landes, landeseigene Grund- stücke den Kommunen unter Preis zur Förderung des Wohnungsbaus zu übertragen, zum Anlass, auch über bebaute Flächen zu verhandeln. Die Stadtverwaltung steht bereits mit dem Land (vertreten durch das Amt Vermögen und Bau) in regelmäßigem Kontakt, um auszuloten, welche unbebauten und bebauten Objekte für das Land entbehrlich und für die Aufgaben der Stadt (z. B. sozialer Wohnungsbau) ge- eignet sind. Unter anderem wurde so in der Nancystraße und Tennesseeallee sehr zügig günstiger Wohnraum für Studierende geschaffen. Bei einem Arbeitsgespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup und Herrn Staatssekretär Rust wurden der Stadt verschiedene Verwaltungsgebäude des Landes ge- nannt, von denen sich das Land mittelfristig trennen will, z. B. Ruschgraben 13, Jahnstr. 11/1, Felsstr. 3 etc. sowie Bauplätze an der Kußmaul-/Nancystraße. Die Objekte liegen teil- weise in reinem Wohngebiet bzw. teilweise besteht auch noch kein Bebauungsplan. Die Objekte werden derzeit seitens des Liegenschaftsamts geprüft. zu 2 und 3: Eine Reihe zentral in der Stadt liegender Landesbehörden könnten für Wohnzwecke bestens umgenutzt werden. Im Gegenzug bietet die Stadt - verkehrsgünstig gelegen - Gelände für ein Behörden- zentrum. Eine Aufstellung mit solchen Objekten liegt dem Liegenschaftsamt ebenfalls vor. Auch diese Objekte werden derzeit auf ihre Geeignetheit hin überprüft. Bei einer Flächenaufgabe zu Gunsten eines Behördenzentrums könnte sich eine Möglichkeit in der Erzbergerstraße ergeben. Aus derzeitiger Sicht ist mit einer Veränderung der Landesbehörden jedoch in naher Zukunft nicht zu rechnen. Die Verwaltung wird bei neuen Erkenntnissen dem Gemeinderat berichten.