Nachfolge Geschäftsführung von KVV, AVG, VBK und KASIG

Vorlage: 2013/0113
Art: Antrag
Datum: 26.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 4
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2013

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Nachfolge Geschäftsführung KVV
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 13. September 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 22.10.2013 2013/0113 15 öffentlich Nachfolge Geschäftsführung von KVV, AVG, VBK und KASIG: Vorgabe des Gesellschafters an die Unternehmen 1. KVV: Der Gesellschafter Stadt Karlsruhe vertritt in den zuständigen Gremien die Position einer eigenständigen, nicht mit VBK und AVG personenidentischen Geschäftsführung. 2. VBK und AVG: a) Der Alleingesellschafter Stadt Karlsruhe (im Falle VBK indirekt über die KVVH) sorgt dafür, dass für die Geschäftsführung der beiden operativen Gesellschaften zusammen zwei Personen (technische und kaufmännische Geschäftsführung) gesucht werden, und vertritt diese Haltung in den zuständigen Gremien. b) Der Alleingesellschafter beauftragt die beiden Unternehmen, ein Konzept über die zukünftigen Organisations- und Kooperationsstrukturen zu entwickeln. Dabei wird auch der KVV mitbetrachtet. Zielvorgaben: Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen inkl. möglicher zukünftiger europäischer Vorgaben, getrennte Auftraggeber-/Auftragnehmerfunktion, Sicherung einer weitestgehenden Zusammenarbeit im Sinne des Fahrgastes. 3. Kasig: Der Alleingesellschafter Stadt Karlsruhe (indirekt über die KVVH) belässt es nach dem Ausscheiden von Dr. Casazza bei einer Einpersonen-Geschäftsführung. 4. Der Gesellschafter Stadt Karlsruhe ermuntert Frauen zur Bewerbung auf die Geschäftsführungspositionen und spricht sich bei gleicher Eignung der besten Kandidatin/des besten Kandidaten für eine weibliche Besetzung aus. Schon bei der Nachfolge von Dr. Ludwig hatte die KAL darauf gedrängt, die Geschäftsführungen von KVV und den operativen Gesellschaften zu trennen. Der KVV übt als Verbund eine Auftraggeber- bzw. Bestellerfunktion aus. Die operativen Gesellschaften AVG und VBK sind dagegen die beiden wichtigsten Auftragnehmer, ähnlich wie die DB oder Busunternehmen in der Region. Die Vermischung der Funktionen in Form der Geschäftsführung hat in den vergangenen Jahren zu Misstrauen bei den anderen Gesellschaftern des KVV geführt. Eine personelle Trennung der Funktion wird das Verhältnis zu den Landkreisen im KVV und zum Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Land Baden-Württemberg entkrampfen. Aber auch europäische Vorgaben im ÖPNV legen eine solche Lösung nahe. Der Umfang der Aufgaben bei AVG und VBK wiederum erfordert, dass diese Arbeit zukünftig zwei Geschäftsführer(innen) (technisch und kaufmännisch) übernehmen. Diese Positionen sollten bei beiden Gesellschaften mit den gleichen Personen besetzt werden. Wie die Struktur unter den Geschäftsführer(inne)n zukünftig aussehen sollte, sollte in einem von den Unternehmen mitgestalteten Prozess entwickelt werden. Bei der Kasig genügt ein Geschäftsführer. Der erfahrene bisherige GF neben dem ausscheidenden Dr. Casazza bietet sich hierfür an. Die Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen der betroffenen Gesellschaften sollten möglichst bald eine entsprechende Personalfindung beschließen. Bei den städtischen 100%-Töchtern AVG, Kasig und VBK (in letzteren beiden Fällen indirekt über die 100%-Tochter KVVH) kann die Stadt Vorgaben durchsetzen. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013

  • TOP 15
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 13.09.2013 eingegangen: 13.09.2013 Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0113 15 öffentlich Dez. 4 Nachfolge Geschäftsführung von KVV, AVG, VBK, KASIG: Vorgabe des Gesellschafters an die Unternehmen - Kurzfassung - Eine Findungskommission, bestehend aus Vertretern aller Aufsichtsräte aller Gesell- schaften, hat getagt. Dort wurden die Grundzüge der Ausschreibung besprochen. Man hält eine technische und eine kaufmännische Geschäftsführung für alle Gesellschaften außer der KASIG und gegebenenfalls der KVV für sinnvoll. Die KASIG hat einen techni- schen Geschäftsführer und soll zur Unterstützung eine kaufmännische Geschäftsfüh- rung bekommen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK und SWK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1) Nachdem rechtlich geklärt ist, dass eine Personenidentität zwischen KVV einerseits und den anderen Gesellschaften andererseits möglich ist und der KVV keine Besteller- funktion ausübt, hat sich die Findungskommission dafür ausgesprochen, dass in jede Gesellschaft zwei Geschäftsführungen (eine kaufmännische, eine technische) berufen werden sollen. Bei dem KVV wird eine technische Geschäftsführung voraussichtlich nicht notwendig werden, für die KASIG ist eine technische Geschäftsführung bereits vorhanden. Dieser wird dann eine kaufmännische Geschäftsführung zur Seite gestellt. zu 2) Wie unter 1 ausgeführt, wird in den VBK und in der AVG jeweils eine Geschäfts- führung für den technischen und eine Geschäftsführung für den kaufmännischen Be- reich gesucht. Dem Anliegen ist somit Rechnung getragen. zu 2 b) Die Stadt Karlsruhe hat bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich auch mit den europäischen Vorgaben auseinandergesetzt hat. Laut diesem Gutachten ist die oben ausführte Vorgehensweise gesetzeskonform. Sollten Gesetzesänderungen in den nächsten Jahren anstehen und beschlossen werden, so wird bereits jetzt bei den Perso- nalverhandlungen hierauf verwiesen. zu 3) Aufgrund des finanziellen Gesamtvolumens der Kombilösung mit allen Aufgaben der Abrechnung, GVFG-Fördermitteln oder auch steuerlichen Fragen, soll der vorhan- den technischen Geschäftsführung eine kaufmännische Geschäftsführung zur Verstär- kung zur Seite gestellt werden. 4. Bei allen Ausschreibungen der Stadt Karlsruhe werden Frauen ermuntert, sich zu be- werben. Eine Festlegung für ein Geschlecht empfiehlt die Verwaltung nicht, da eine letztliche Entscheidung, wer als Geschäftsführung bestellt wird, den Aufsichtsräten ob- liegt und vor allem davon abhängt, welche Personen für die Aufgaben geeignet sind.