Parkschein-App für Karlsruhe
| Vorlage: | 2013/0111 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 25.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2013
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 21. Juni 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 54. Plenarsitzung Gemeinderat 22.10.2013 2013/0111 13 öffentlich Parkschein-App für Karlsruhe 1. Die Verwaltung untersucht die Möglichkeit der Lösung von Parkscheinen in Karlsruhe mittels einer Anwendungssoftware für mobile Endgeräte („App“). 2. Die Verwaltung legt die Kosten für den städtischen Haushalt dar, die mit der Einführung des neuen Systems verbunden sind. Begründung: Bereits im Jahr 2005 beantragte die SPD-Gemeinderatsfraktion die Untersuchung von neuen technischen Lösungen für die Entrichtung von Parkgebühren (Vorlage Nr. 283 vom 10.05.2005). Die Verwaltung stand der Idee aufgeschlossen gegenüber und kündigte an, die Entwicklung von Pilotprojekten in anderen Städten zu beobachten. Trotzdem gelang die Einführung eines entsprechenden Systems für Karlsruhe seither nicht. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die SPD-Gemeinderatsfraktion erneut eine Untersuchung. Dank des weitreichenden technischen Fortschritts der letzten Jahre sind die Möglichkeiten für die preisgünstige Einführung einer „Parkschein-App“ für Karlsruhe aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion gewachsen. Die Vorteile einer solchen „Parkschein-App“ für mobile Endgeräte liegen auf der Hand: Das müßige Suchen nach Kleingeld entfällt genauso wie der Gang zum Parkscheinautomaten. unterzeichnet von: Doris Baitinger Elke Ernemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 21.06.2013 eingegangen: 21.06.2013 Gremium: 55. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.11.2013 2013/0111 13 öffentlich Dez. 6 Parkschein-App für Karlsruhe - Kurzfassung - Einige Städte in der Rhein-Main-Region sowie Berlin, Köln und Hamburg haben das Handypar- ken bereits eingeführt. Im süddeutschen Raum ist die Verbreitung deutlich geringer. Die Zugriffsquote ist nach wie vor gering. Die Nutzung liegt bei allen abgefragten Städten trotz intensiver Bewerbung bei 2 - 3 %. In Verbindung mit dem personellen Mehraufwand für die Überwachung der Parkierung und der Abrechnung empfiehlt die Verwaltung abzuwarten, bis eine deutlich höhere Nachfrage erkenn- bar ist. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 35.000 € 24.000 €/a Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung untersucht die Möglichkeit der Lösung von Parkscheinen in Karls- ruhe mittels einer Anwendungssoftware für mobile Endgeräte („App“). Nach aktuellen Recherchen wird das Handyparken vor allem in Großstädten wie Berlin, Köln und Hamburg seit einigen Jahren angeboten. In der Regel liegen die Parkvorgänge, die über das Handy abgerechnet werden, auch bei dauerhaft flächendeckenden Werbe- und Marketingaufwendungen, nur bei 2 - 3 %. Von ehemals 15 Anbietern von Handyparksystemen mit unterschiedlichen Preismodellen verblieben bis heute lediglich 6. Die Kosten pro Parktransaktion betrugen in den An- fangszeiten i. M. 50 Cent bei 3 erforderlichen SMS (Anmeldung, Erinnerung, Abmel- dung) für den Nutzer, aktuell sind dies 10 - 30 Cent als Pauschale. Die technische Weiterentwicklung führte dazu, dass zwischenzeitlich „Mehrbetreiber- plattformen“ entstanden sind, die es ermöglichen, mehrere Tarifbetreiber für das Handy- parken in einer Stadt zuzulassen. Somit hat der Nutzer jetzt freie Auswahl zwischen den unterschiedlichen Tarifgestaltungen der einzelnen Betreiber. Als nutzertauglich haben sich Systeme bewährt, bei denen sich der oder die Parkende vor Ort erstmalig mit einem Smartphone oder zu Hause im Internetportal registrieren lassen kann. Für den Parkvorgang muss danach lediglich die am Parkautomat aufgeklebte Nummer angewählt und die Kfz-Nummer angegeben werden. Mit der hinterlegten Ruf- nummer erfolgt dann die Zuordnung zum abgestellten Fahrzeug. Die Abmeldung erfolgt analog. Die Parkzeit kann minutenscharf oder auch blockweise berechnet werden. Wird eine plausible Parkzeit überschritten, erhält der Nutzer zur Kontrolle eine Abfrage per SMS. Für die Überwachung des Parkvorganges muss sich das kontrollierende Personal über die Nummer am Automaten die zugeordneten Fahrzeuge anzeigen lassen und prüfen, ob die abgestellten Fahrzeuge aufgelistet sind, oder direkt die Kfz-Nummer eingeben. Der Betreiber rechnet getrennt mit dem Nutzer und der Kommune ab. Die Abrechnungs- systeme sind durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft und zertifiziert. Im Vergleich zur heutigen Abrechnung bedeutet dies allerdings die Abgabe der Einnahmehoheit mit Restrisiken. Während sich bei der aktuellen Umfrage weitere Städte in Baden-Württemberg wie Stuttgart, Mannheim, Freiburg und Baden-Baden nach wie vor abwartend verhalten, hat sich das Handy-Parken in der Rhein-Main-Region in den letzten beiden Jahren etabliert (Frankfurt, Wiesbaden, Bad Homburg, Mainz, Bingen u. a.). Technische Umsetzungsschwierigkeiten liegen nicht mehr vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Die Verwaltung legt die Kosten für den städtischen Haushalt dar, die mit der Ein- führung des neuen Systems verbunden sind. Die Einführungskosten lassen sich nach den Auskünften von anderen Städten wie folgt grob abschätzen: - Kennzeichnung im Straßenraum 5.000 € (Beschilderung/Beschriftung der PSA) - Erstellen einer Mehrbetreiberplattform 10.000 € (Unterstützungsleistungen durch Betreiber) - Werbe- und Marketingaufwendungen 20.000 € Zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht durch: - die Überprüfung der Zahlungseingänge und - einen erhöhten Kontrollaufwand durch den gemeindlichen Vollzugsdienst (Handy- abfrage bei Parkvorgang ohne Ticket) Angaben zu diesen personellen Mehraufwendungen waren von den abgefragten Städten nicht zu erfahren. Eine eigene Abschätzung ergab bei gleicher Anzahl von Kontrollen in- folge des Mehraufwandes durch die digitale Abfrage und zusätzliche Aufwendungen für die Abrechnung sowie den Betrieb (z. B. Aufkleber prüfen) ca. 24.000 €. Fazit: Die technische Fortentwicklung des Handyparkens, insbesondere die internetplattformge- stützte Lösung mit mehreren multikommunal agierenden Betreibern, ermöglicht inzwischen eine nutzerfreundliche Anwendung mit hoher Rechtssicherheit bei der Rückvergütung der Zahlungseingänge von den Betreibern an die Kommunen. Dennoch sind die Nutzungsraten nach wie vor sehr gering. Die Möglichkeit der Bezahlung von Parkgebühren ist zudem im süddeutschen Raum noch nicht sehr verbreitet. Es handelt sich im Wesentlichen um technologieaffine Kundinnen und Kunden. Da auch in Karlsruhe nur mit einer geringen Zugriffsquote zu rechnen ist und gleichzeitig per- sonelle Mehraufwendungen bei der Abrechnung beim TBA und bei der Überwachung durch den gemeindlichen Vollzugsdienst entstehen, empfiehlt die Verwaltung abzuwarten, bis eine deutlichere Nachfrage in der Region erkennbar ist.