Sozialer Arbeitsmarkt Karlsruhe (Gesamtkonzept Arbeit)

Vorlage: 2013/0108
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Arbeitsförderung Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2013

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Konzept Arbeit
    Extrahierter Text

    1 Gesamtkonzept Arbeit Integration von Leistungsbeziehenden der Existenzsicherungssysteme in den Arbeitsmarkt Inhalt 1. Einleitung 2. Gesamtkonzept Arbeit - Zielsetzung und Vorgehen 3. Eckpunkte der Gesamtkonzeption 3.1 Definition der Arbeitsmarktformen 3.2 Struktur und Vernetzung 4. Sozialer Arbeitsmarkt 5. Integration von Leistungsbeziehenden der Existenzsicherungssysteme in den Arbeitsmarkt 5.1 Rahmenbedingungen 5.2 Datenanalyse 5.3 Ziele/Handlungsfelder 5.4 Maßnahmen/Instrumente 5.5 Umsetzung: Strukturelle und prozessuale Verankerung 6. Fazit/Ausblick 2 1. Einleitung „Was ist Arbeit? Lebensunterhalt? Beschäftigung? Oder das, was das Leben ausmacht? Es ist alles das und mehr. Praktisch und symbolisch - wir haben immer mit Arbeit zu tun.“ Henry Louis Mencken Wie das Zitat des in den 20er Jahren einflussreichen Journalisten und Litera- turkritikers Mencken verdeutlicht, haben wir es vor allem in den westlichen Ge- sellschaften, in denen auch das Individuum stark über Arbeit definiert wird, stets mit Arbeit zu tun. Umso gravierender ist das Thema Arbeitslosigkeit sowohl auf der gesellschaft- lichen als auch auf der individuellen Ebene. Als gesamtgesellschaftliches Problem schlägt sich Arbeitslosigkeit konkret im Lokalraum nieder – hier sind auch die Folgen sowohl für die betroffene Person als auch für die dort ange- siedelten Hilfesysteme sicht- und spürbar. In Karlsruhe liegt die Quote der Sozialgesetzbuch II-Leistungsempfangenden seit Jahren zwar unter den Bundeswerten, zugleich aber über denen Baden- Württembergs. Im Jahr 2012 betrug diese Quote 3,9 % (Baden-Württemberg 2,2 %), die Gesamtquote aller Arbeitslosen lag bei 5,7 % (Baden-Württemberg 3,9 %). Konkret in Zahlen ausgedrückt waren im September 2012 in Karlsruhe 8.509 Personen arbeitslos gemeldet bei 1.759 gemeldeten Stellen. Die Entwicklung eines in seinen Teilbereichen durchlässigen Arbeitsmarktes anhand von konkreten Maßnahmen und nachhaltigen Strukturen in Karlsruhe ist nicht nur für den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen bedeutsam, sondern ist auch ein wichtiger Wirtschaftsstandortfaktor für die Stadt, von dem sowohl die Kammern als auch die jeweiligen Arbeitgeber profitieren. Zentrale Aufgabengebiete sind u. a. die Fachkräftesicherung, die Aner- kennung der nicht in Deutschland erworbenen Abschlüsse oder die Aus- bildungsbefähigung junger Menschen am Übergang von Schule/Beruf. Mit dem hier vorliegenden Gesamtkonzept Arbeit wird daher ein Prozess der kommunalen Arbeitsförderung fortgeführt und weiterentwickelt, der in Karlsruhe bereits eine lange Tradition hat. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert kommunaler Arbeitsförderung und die Bereitschaft aller Akteure Karlsruhes, sich für arbeitslose Menschen zu engagieren. Die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH (AFB) wurden 1988 als gemeinnützige Gesellschaft der Stadt Karlsruhe gegründet. Ursprünglich als kommunaler Bei- trag zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit eingerichtet, hat sich das Spektrum der Aktivitäten entsprechend der wechselnden Gesetzeslagen und politischen Rahmenbedingungen stetig erweitert. 3 Im Jahr 1997 wurde bei den AFB die Beschäftigungs- und Ausbildungs- initiative (BAI) für junge Menschen und Langzeitarbeitslose ins Leben gerufen. Hier hat Karlsruhe im Rahmen des damaligen Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Maßstäbe bei der Integration junger Menschen und Langzeitarbeits- loser gesetzt. Zentrale Themen waren u. a. die Schaffung zusätzlicher Aus- bildungsplätze, die Qualifizierung für Beschäftigung und Ausbildung sowie die Vermittlung von jungen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Arbeitsverhältnisse des 1. Arbeitsmarktes. Wesentliche Teile dieses kommu- nalen Hilfesystems sind auch heute noch wichtige Elemente bei der Ein- gliederung junger Menschen am Ausbildungsmarkt bzw. Langzeitarbeitsloser am Arbeitsmarkt. Für die Stadt Karlsruhe ist das Thema Integration von Leistungsberechtigten der Existenzsicherungssysteme in den Arbeitsmarkt auch nach Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) im Jahr 2005 ein zentrales Thema ge- blieben, zumal die Zahl der Arbeitslosen zu diesem Zeitpunkt stark anstieg. Erste Vorarbeiten zu einem kommunalen Gesamtkonzept Arbeit fanden bereits in den Jahren 2010/2011 unter Mitwirkung der in diesem Bereich relevanten Akteure statt. Vorbild für die Konzeption ist das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97, das im Zweijahresrhythmus fortgeschrieben wird. Schließlich wurde das Vorhaben Mitte 2012 mit Unterstützung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und insbesondere durch die Projektkoordina- tion von Professor Dr. Kegelmann konkretisiert. 4 2. Gesamtkonzept Arbeit - Zielsetzung und Vorgehen Mit dem Inkrafttreten des SGB II am 01.01.2005 wurden die beiden steuer- finanzierten Sozialsysteme, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für er- werbsfähige Menschen zusammengelegt. Die im BSHG normierten Möglich- keiten der Hilfe zur Arbeit (HzA) wurden in das neue SGB II übernommen. Die Zuständigkeiten für die Personengruppe der erwerbsfähigen Sozialleistungs- berechtigten wurde mit Einführung des SGB II auf die Jobcenter übertragen. Im April 2012 wurde das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs- chancen am Arbeitsmarkt“, der so genannten Instrumentenreform, verab- schiedet. Von den darin beschlossenen Änderungen und Kürzungen des Eingliederungsbudgets für die Jahre 2010 - 2014 waren besonders die öffentlich geförderten Beschäftigungen betroffen. Dadurch wurde in Karlsruhe die Zahl der Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose von rund 1.100 Plätzen im Jahr 2010 auf rund 400 Plätze im Jahr 2012 reduziert. Für die Jahre 2013 und 2014 ist mit weiteren Kürzungen dieser Bundesmittel zu rechnen. Trotz der sehr guten konjunkturellen Situation der letzten Jahre mit zurückgehenden Arbeitslosenzahlen hat die Langzeitarbeitslosigkeit in Karlsruhe deutlich zugenommen. Die Instrumentarien des Bundes sind offensichtlich nicht ausreichend oder geeignet, dieses Problem nachhaltig zu lösen. Daher ist grundsätzliches Ziel die Erarbeitung einer kommunalen Handlungs- konzeption mit dem Fokus, langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, zumal Erwerbsarbeit nicht nur der Existenzsicherung dient, sondern Menschen dazu befähigt, an der Gesellschaft teilzuhaben. Dort, wo eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt nicht mehr oder noch nicht gelingt, ist folglich die Beschäftigungsförderung auf dem 2. und 3. Arbeitsmarkt von Be- deutung. Das Gesamtkonzept Arbeit versucht eine Antwort auf folgende zentrale Frage- stellungen zu geben: Wie sieht angesichts gegebener rechtlicher Rahmenbedingungen und Zu- ständigkeiten (organisatorischer Rahmenbedingungen) zwischen Bund (in Form der Bundesanstalt für Arbeit), Ländern (z. B. im Rahmen der bildungs- politischen Zuständigkeiten) und Kommunen ein Konzept aus, das die Stadt Karlsruhe u. a. befähigt, - ergänzende und unterstützende Strukturen und Maßnahmen zur Inte- gration von arbeitslosen Leistungsempfängerinnen und -empfängern zu optimieren, - die Ausbildungsfähigkeit zu verbessern, - ausländische Fachkräfte zu integrieren, - einen Arbeitsmarkt, der die Bandbreite von einfachen bis hochqualifizierten Arbeitsplätzen umfasst, bereitzustellen. 5 Das Gesamtkonzept Arbeit deckt dabei den gesamten Aspekt „Arbeit“ vom Übergang Schule/Beruf, Fachkräfteentwicklung, Integration, Willkommenskultur sowie Integration Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ab. Aufgrund des rechtlich vorgegebenen Rahmens hinsichtlich der Fördermög- lichkeiten langzeitarbeitsloser Menschen ist daher zunächst die Frage zu be- antworten, welchen Handlungsspielraum die Stadt Karlsruhe hat. Im nächsten Schritt ist dann zu klären, welche konkreten Unterstützungsmöglichkeiten den entsprechenden Zielgruppen (beispielsweise Alleinerziehende) auch unter sozialräumlichen Gesichtspunkten angeboten werden können, um sie rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem ist zu überlegen, wie ergänzende und unterstützende Strukturen verbessert werden können. Das Gesamtkonzept Arbeit ist nicht nur als Konzept mit Umsetzungsem- pfehlungen für die kommunale Arbeitsmarktpolitik zu betrachten, sondern ist zugleich ein fortlaufender Prozess, der im Mai 2012 mit dem Vertragsab- schluss mit der Hochschule Kehl startete, alle zwei bis drei Jahre fortge- schrieben werden soll und von einer Lenkungsgruppe gesteuert wird. Die derzeitige Lenkungsgruppe unter Vorsitz des Sozialdezernenten setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Sozialdezernats, der Sozial- und Jugendbehörde, der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Stadt Karlsruhe, der Arbeitsförderungsbetriebe sowie der wissenschaftlichen Be- gleitung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. Die Lenkungsgruppe hat die Aufgabe, die Zielsetzung des Projekts zu bestimmen, Entscheidungen über den Projektverlauf zu treffen und die Projektergebnisse zu diskutieren. Sie hat bisher fünfmal getagt. Bei der Vertiefung der weiteren Handlungsfelder (Fachkräftesicherung, Entwicklung des Arbeitsmarktes etc.) wird die Lenkungsgruppe zur besseren Verzahnung der dezernatsübergreifenden Thematik um das Wirtschaftsdezernat ergänzt. 6 3. Eckpunkte der Gesamtkonzeption 3.1 Definition der Arbeitsmarktformen Für eine Beschäftigungsförderung im Rahmen des sozialen Arbeitsmarkts ist es von Bedeutung, zwischen verschiedenen Formen des Arbeitsmarktes zu unterscheiden. Folgt man der Arbeitsmarkt-Definition der Arbeitsagentur, so wird damit allge- mein das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft in einer Volkswirtschaft bezeichnet: „Auf dem Arbeitsmarkt wird Arbeitskraft in Zeiteinheiten zu Marktbedingungen nachgefragt, angeboten und getauscht. Menschen verkaufen gegen Arbeitsentgelt ihre Arbeitskraft zur Verrichtung konkreter Tätigkeiten an Arbeitgeber, für die sie bestimmte Produkte her- stellen oder Dienstleistungen ausführen. Die Arbeitgeber überlassen ihnen da- zu die notwendigen Rohstoffe und Arbeitsmittel“ (Arbeitsagentur.net). Es wird unterschieden zwischen 1. Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf nach Arbeitskräften (Arbeitsplatzangebote) von Unternehmen (Arbeitgeber) mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte (Arbeitnehmer) zusammenführt (Arbeitsagentur.net), und 2. (staatlich gefördertem) Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzu- bieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizu- führen (Arbeitsagentur.net). Zumeist werden die verrichteten Tätigkeiten von einer institutionellen Träger- schaft im Rahmen offizieller Beschäftigungsprogramme organisiert, z. B. in Form von Arbeitsgelegenheiten (AGH), die mit einer Mehraufwandsent- schädigung abgegolten werden. Der Begriff 2. Arbeitsmarkt ist nicht ab- schließend und allgemein anerkannt definiert. Die angebotenen Maßnahmen und Programme sind vor allem auf die Rück- führung oder (Wieder-)Eingliederung der Leistungsberechtigten in den 1. Arbeitsmarkt angelegt. Die nach der Instrumentenreform zur Verfügung stehenden Maßnahmen, also Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 d des SGB II und die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II, stellen keinen Ersatz für einen sozialen Arbeitsmarkt dar, da sie jeweils auf zwei Jahre innerhalb eines Fünf- Jahres-Zeitraums beschränkt sind (IAB -Stellungnahme 2/2013 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit). Dementsprechend richtet sich der Fokus des 3. Arbeitsmarktes auf einen eng definierten Personenkreis, der aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit und multiplen Problemlagen trotz intensiver vermittlerischer Bemühungen und 24- monatiger Verweildauer in Arbeitsgelegenheiten weiterhin arbeitslos ist. Auf- grund der vielfältigen Einschränkungen des Personenkreises sollten die Ange- 7 bote zum Erhalt der Beschäftigung niederschwellig und langfristig angelegt sein. 3.2 Struktur und Vernetzung Der Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wichtige Aufgabengebiete sind u. a. die Sicherung von Fachkräften, die Ausbildungsbe- fähigung junger Menschen am Übergang von Schule/Beruf, die Anerkennung nicht in Deutschland erworbener Abschlüsse sowie die Entwicklung eines in seinen Teilbereichen (1., 2. und 3. Arbeitsmarkt) durchlässigen sozialen Arbeitsmarktes, um Karlsruhe als Wirtschaftsstandort weiter attraktiv zu halten. Zur Umsetzung sind strategische Partnerschaften auf unterschiedlichen Ebenen einzurichten. Mit Einrichtung dieser Partnerschaften soll ermöglicht werden, bedarfs- und zielgruppengerechte Angebote für einen durchlässigen Arbeitsmarkt bereitzustellen. Ziel ist dabei die optimale Koordination der unterschiedlichen Unterstützungs- systeme und die Vermeidung von Doppelstrukturen und Reibungsverlusten, um zukünftig schnell und effektiver auf die Veränderungen des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes und seiner durch Bund und Land vorgegebenen Regularien reagieren zu können. Zudem sind Erfolgskontrollen zu analysieren und ge- eignete Maßnahmen zu entwickeln. Die unterschiedlichen Ebenen, ihre Funktionen und die Akteure sind im folgenden Schaubild dargestellt. Da die Teilbereiche (1., 2., 3. Arbeitsmarkt) durchlässig sind, profitieren die Akteure von einer guten Vernetzung. Stadtverwaltung, Kammern, Arbeitsagentur Gemeinde- rat AFB AR SJB Sozial- ausschuss Jobcenter Träger- versammlung Jobcenter Beirat Wifö Ausschuss ESF Arbeits- kreis Jobcenter Sozialer Dienst Liga/ private Träger Betriebeu. a. Auftraggeber Koordinierung Gremien operative Ebene Leitlinien Eckpunkte GK Arbeit Koordinierung AFB 1,5 Vollzeitstellen Informations- austausch •Feedback •Controlling •Monitoring 8 Auftraggeber Bei den Auftraggebern handelt es sich um die Verwaltungsspitzen der Stadt Karlsruhe und die Leitungsfunktionen der Kammern und der Arbeitsagentur. Auf dieser strategischen Ebene werden Leitlinien und Eckpunkte abgestimmt, die wiederum in das Gesamtkonzept Arbeit Eingang finden und maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des lokalen Arbeitsmarktes haben. Gremien Es gibt bereits viele für den arbeitsmarktpolitischen Bereich relevante Gremien, wie beispielsweise den Sozialausschuss, den Wirtschaftsförderungs- ausschuss, die Trägerversammlung sowie den Beirat der Gemeinsamen Ein- richtung Jobcenter Stadt Karlsruhe, den Aufsichtsrat der Arbeitsförderungs- betriebe (AFB), sowie den ESF-Arbeitskreis. Im Sinne einer Koordinierung ist Ziel, dass sich die jeweiligen Gremien in Bezug auf das Gesamtkonzept Arbeit abstimmen, so dass beispielsweise die ESF-Arbeitsmarktstrategie der kommenden Jahre koordiniert ist mit den Zielen des Gesamtkonzepts Arbeit. operative Ebene Auf der operativen Ebene sind u. a. folgende Akteure mit der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen betraut: persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner der Gemeinsamen Ein- richtung, LIGA der freien Wohlfahrtspflege und weitere freier Träger, AFB, Kreishandwerkerschaft, Sozial- und Jugendbehörde (SJB), Sozialer Dienst (SoDi). Auf dieser Ebene ist eine enge Kooperation und Vernetzung wichtig, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem wird der Input von den jeweiligen Fachkräften und Praktikern z. B. in Bezug auf mögliche Bedarfe aufgenommen. Koordinierung Der Gesamtkoordination durch die Arbeitsförderungsbetriebe kommt dabei eine zentrale Rolle zu, wie die unten stehende Grafik veranschaulicht Gesamtkonzept Arbeit Ziel: Teilhabe von langzeitarbeitslosen Menschen am Arbeitsmarkt Lenkungsgruppe Koordinierungdurch ArbeitsförderungsbetriebegGmbH Handlungsfeld 1. Arbeitsmarkt Entwicklung von Qualifizierungs-und Arbeitsangeboten, assistierte Vermittlung, Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Kooperation mit Agentur für Arbeit, Jobcenter, IHK und Handwerkskammer Handlungsfeld 2. Arbeitsmarkt Enge Abstimmung der Maßnahmeplanung mit Jobcenter Stadt Karlsruhe (GF, Beirat und Trägerversammlung) sowie ESF-Arbeitskreis zur gezielten Entwicklung von Integrationsangeboten (Synergieeffekte) Handlungsfeld 3. Arbeitsmarkt Klärung der Zielgruppe und Zuweisungspraxis mit Jobcenter und Sozialamt Entwicklung von Angeboten mit PAP`sund Trägern Schaffung von 20 bis 30 neuen AGH`s gemäß§16 a SGB II Handlungsfeld: Partnerschaft mit der freien Wirtschaft, Unterstützung z. B. mit: Material-oder Werkzeugsponsoring, Aufträgen im Sinne einer verlängerten Werkbank, Bewerbungscoachingmit echten „Personalern“ 9 4. Sozialer Arbeitsmarkt Allen positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt zum Trotz gibt es in Karlsruhe etwa 2.000 Menschen, die langzeitarbeitslos, d. h. mehr als zwei Jahre arbeitslos sind. Bei diesen treten in der Regel mehrere Problematiken neben- einander auf. Sie haben beispielsweise gesundheitliche und/oder soziale Schwierigkeiten, Suchterfahrung, geringe soziale Kompetenzen, keine oder nur eine geringe Ausbildung, ein höheres Alter oder einen Migrationshinter- grund in Verbindung mit geringen Deutschkenntnissen. Am Arbeitsmarkt haben sie deshalb, völlig unabhängig von einer hohen Nachfrage nach Arbeitskräften, keine reale Chance mehr, denn sie entsprechen oftmals nicht den Mindestanforderungen des Arbeitsmarktes. Je länger ihre Arbeitslosigkeit andauert, desto stärker werden sie an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Ihre Kompetenzen verkümmern und die Chancen, wieder in Arbeit zu kommen, sinken drastisch. Vor allem die Menschen mit multiplen Problemlagen spüren besonders deut- lich die im Zuge der Instrumentenreform durchgeführten finanziellen Kürzungen sowie Restriktionen im Bereich der Arbeitsgelegenheiten. So wurde die Zahl der Arbeitsgelegenheiten von rund 1.100 Plätzen im Jahr 2010 auf 418 Einsatzstellen im Jahr 2012 und in 2013 auf 372 Plätze reduziert. Ein sozialer Arbeitsmarkt soll den Menschen, an denen der wirtschaftliche Auf- schwung vorbeiging und geht, eine Perspektive auf Arbeit und gesellschaft- liche Teilhabe bieten und sie, wenn möglich, langfristig auf eine Beschäftigung am 1. (ungeförderten) Arbeitsmarkt vorbereiten. Mit Antrag vom 15.11.2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion wurde die Stadt- verwaltung aufgefordert, Eckpunkte für die Einrichtung eines sozialen Arbeits- marktes in Karlsruhe zu erstellen. Wie aus den Wortprotokollen der Ge- meinderatssitzungen vom 15.05.2012 sowie vom 15.01.2013 hervorgeht, sind sich die Fraktionen in ihrer Forderung eines Karlsruher sozialen Arbeits- marktes einig. Daher haben CDU, GRÜNE, SPD und „Die Linke“ in den Etat- Beratungen Gelder für kommunale Arbeitsförderung beantragt - mehrheits- fähig mit Sperrvermerk waren letztlich 300.000 € für 2013 und 600.000 € für 2014. Bei der Forderung nach einem sozialen Arbeitsmarkt handelt es sich darüber hinaus auch um einen bundesdeutschen Trend. Inzwischen ist die Debatte mit dem von GRÜNEN, SPD und Linken jeweils vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einrichtung staatlich (teil-)finanzierter sozialversicherungspflichtiger Arbeits- plätze für Langzeitarbeitslose, die keine reelle Chance am Arbeitsmarkt haben, im Deutschen Bundestag angestoßen. 10 5. Integration von Leistungsbeziehenden der Existenzsicherungssysteme in den Arbeitsmarkt Das Projekt „Gesamtkonzept Arbeit“ wurde wissenschaftlich von der Hoch- schule für öffentliche Verwaltung Kehl begleitet. Die Expertisen der Hoch- schule, insbesondere im rechtlichen Bereich und auf dem Gebiet der Karlsruher Arbeitsmarkt- und Sozialhilfedaten (Phase 1 und 2), bildeten die Ausgangsbasis für die weiteren Projektphasen. Eine exponierte Stellung nahm Professor Dr. Kegelmann in der Gesamtkoordination des Projekts ein. Das unten stehende Schaubild verdeutlicht die einzelnen Projektphasen im Zeitverlauf. Im Folgekapitel werden die jeweiligen Phasen und deren Ergeb- nisse detaillierter beschrieben. Vorgehen im Projekt Phase 5: Struk- turelle und pro- zessuale Veran- kerung Phase 4: Maß- nahmen und Instru- mente Phase 3: Definition von Zielen und Hand- lungs- feldern Phase 2: Analyse Arbeits- markt-, Sozial- hilfedaten Analyse Hilfs- infra- struktur Phase 1: Beschrei- bung der rechtlichen, organi- satorischen und finan- ziellen Rahmen- bedin- gungen Zeit- achse Phase 1: Juni/Juli Phase 2: August- November Phase 3: Dezember Phase 4: Januar/ Februar Phase 5: März/April LGLGWorkshops Neben der Lenkungsgruppe wurden insbesondere in den Phasen 3 und 4 weitere Akteure zu einem moderierten Workshop sowie zur Abstimmung und Diskussionen mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege hinzugezogen. 5.1 Rahmenbedingungen Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der kommunalen Arbeitsmarktpolitik sind sehr komplex. Das heißt, dass es viele gesetzliche Aufgaben-, Zuständigkeits- und Finanzierungsregelungen gibt, die beachtet werden müssen. 11 Phase 1 umfasste daher zunächst eine rechtliche Begutachtung der unter- schiedlichen Ziele, Aufgaben und Kompetenzen sowie Instrumente der ver- schiedenen Akteure im Bereich der kommunalen Arbeitsmarktpolitik. Diese Rahmenbedingungen haben erheblichen Einfluss auf die Gestaltungsmöglich- keiten und -interessen der kommunalen Arbeitsmarktpolitik. Das Rechtsgutachten wurde von Professor Dr. Pattar der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl erstellt. Demnach ist der kommunale Handlungs- spielraum angesichts der komplexen Zuständigkeitsregelungen eng ein- gegrenzt. Gleichwohl besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Stadt Karlsruhe bei ent- sprechendem Bedarf im Rahmen flankierender kommunaler Eingliederungs- leistungen gemäß § 16 a SGB II, insbesondere im Bereich der psychosozialen Betreuung, tätig wird. Dies sind Leistungen zur Erhöhung der Beschäftigungs- fähigkeit. Die psychosoziale Betreuung reicht über bloße Beratung hinaus; sie umfasst u. a. (entsprechend § 33 Abs. 6 SGB IX) - medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, - die Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen, - Hilfen zur seelischen Stabilisierung, - Training lebenspraktischer Fähigkeiten. Die psychosoziale Betreuung darf in der Erscheinungsform anderen Ein- gliederungsleistungen ähneln, auch den Arbeitsgelegenheiten. Die im Rahmen von psychosozialer Betreuung erbrachten Arbeiten müssen wettbewerbs- neutral und zusätzlich sein. Die Förderung darf keine staatliche Beihilfe für die Träger und/oder Arbeitgeber darstellen. Es muss sich um den Gegenwert der vom Träger und/oder Arbeitgeber erbrachten Leistung zur Erhöhung der Be- schäftigungsfähigkeit handeln. Zudem ist sicherzustellen, dass die Leistungsberechtigten eine eventuell er- brachte Arbeitsleistung in einer Maßnahme der psychosozialen Betreuung vollständig freiwillig und unentgeltlich erbringen. Sanktionen sind nicht mög- lich. Da Arbeiten der Leistungsberechtigten in einem öffentlich-rechtlichen Ver- trag (Eingliederungsvereinbarung) vereinbart werden, liegt kein Arbeitsverhält- nis vor. Mangels Entgeltlichkeit (ausschließlich Erstattung von Mehrauf- wendungen an Leistungsberechtigte) liegt keine Beitragspflicht in der Sozial- versicherung vor. 5.2 Datenanalyse Die Datenanalyse von Prof. Dr. Kopnarski der Hochschule für öffentliche Ver- waltung Kehl umfasste die Arbeitsmarkt- und Sozialhilfedaten der Stadt Karlsruhe, um die relevanten Zielgruppen für die Integration in den Arbeits- markt benennen zu können (Phase 2). In einem weiteren Schritt wurden einige der definierten Zielgruppen dahingehend beleuchtet, ob für sie eine räumliche Segregation in Karlsruhe existiert. Laut Datenanalyse ergibt sich für folgende Zielgruppen ein hohes Risiko arbeitslos zu werden und SGB II-Leistungen zu beziehen: 12  Auffällig ist, dass von den Arbeitslosen 49,3 % ohne abgeschlossene Aus- bildung sind. Bezogen auf die SGB-II-Beziehenden steigt dieser Wert sogar auf 60,4 %.  Der Anteil der 50-Jährigen und Älteren beträgt bei den SGB-II-Beziehen- den 28,1 %. Bezogen auf den Anteil der Karlsruher Gesamtbevölkerung mit 19,4 % zum 31.12.2011 sind sie stark überrepräsentiert. Die Alters- gruppe ab 50 Jahre ist somit ein Indikator für Arbeitslosigkeit/SGB II-Be- zug.  27,9 % der SGB-II-Beziehenden sind Ausländerinnen/Ausländer 1 . Der Anteil der Karlsruher Gesamtbevölkerung zum 31.12.2012 beträgt hingegen 15,8 %. Dies bedeutet, dass sie überrepräsentiert sind. Der Status Ausländerin/Ausländer ist somit ein Indikator für Arbeitslosigkeit/SGB-II-Bezug.  Während lediglich 4,3 % der Karlsruher Haushalte das Merkmal „Allein- stehend mit Kindern“ aufweisen 2 , trifft dieses Merkmal auf 19,2 % der Be- darfsgemeinschaften zu 3 . Diese exorbitante Überrepräsentation Alleiner- ziehender bei den SGB II-Beziehenden ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass für diese Personengruppe ein hohes Risiko besteht, SGB-II- Leistungen zu erhalten. Deutlich unterhalb des Landesdurchschnitts hingegen liegt in Karlsruhe die Gruppe der Schwerbehinderten und dank der intensiven Betreuung von Seiten des Jobcenters auch die der 15- bis unter 25-Jährigen. Somit ergibt sich für beide Personenkreise kein Ansatzpunkt für ein erhöhtes Risiko der Arbeits- losigkeit/des SGB II-Bezugs. Gemäß der Datenanalyse der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl liegen - bezogen auf die räumliche Verteilung des SGB-II-Bezug - die vier folgenden Stadtteile weit über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 6,4 %: - Oberreut 16,4 %, - Innenstadt Ost 13,7 %, - Südstadt 10,3 %, - Mühlburg 10,2 %. Es ist somit offensichtlich, dass in Karlsruhe eine sozialräumliche Segregation hinsichtlich des Status (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und damit einhergehend Ein- kommensarmut existiert. Auch für den Status „alleinerziehend“ konnte eine sozialräumliche Segregation in Karlsruhe festgestellt werden, denn 59,7 % der Alleinerziehenden in Oberreut beziehen SGB-II-Leistungen bei einem gesamt- städtischen Durchschnitt von 30,7 %. Hingegen sind in den Höhenstadtteilen wie Stupferich mit 13,6 % oder Hohenwettersbach mit 3,6 % die alleiner- ziehenden SGB-II-Beziehenden vergleichsweise unterrepräsentiert. 1 Die Bundesagentur riet in einer E-Mail vom 07.08.2012 davon ab, das Merkmal „Migrationshinter- grund“ aufzunehmen, da es nicht mit der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) übereinstimmt. Der Migrationshintergrund in der 2. Generation etc. kann aus den IT-Systemen der BA nicht ermittelt werden. Außerdem kann z. B. ein Migrationshintergrund momentan nicht ermittelt werden, wenn die Person erst nach Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft in den IT-Systemen der BA erfasst wurde. 2 Stadt Karlsruhe: Statistisches Jahrbuch 2011, Seite 51 f. 3 Stadt Karlsruhe: SGB II- und SGB XII-Beziehende 2006 - 2011 (Exceldatei). 13 Der prozentuale Anteil der Personen in alleinerziehenden Bedarfsgemein- schaften, die in Karlsruhe zwei Jahre und länger im Leistungsbezug stehen, liegt bei 61,6 % und somit über den Durchschnittswerten von Deutschland (60,1 %) und Baden-Württemberg (55,6 %). Dieses Ergebnis ist eine weitere Bestätigung dafür, dass der Gruppe der Alleinerziehenden besondere Auf- merksamkeit geschenkt werden muss. Auch im Konzept 2012 - 2013 zur Förderung von Alleinerziehenden der Ge- meinsamen Einrichtung Jobcenter Stadt Karlsruhe wird verdeutlicht, dass bei dieser Personengruppe Handlungsbedarf besteht wie folgende Daten belegen: - 19 % besitzen keinen Schulabschluss, - 65 % haben keine abgeschlossene Ausbildung, - 58 % sind zwischen 25 und 39 Jahre alt, - 63 % leben mit einem Kind in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Auswertung der Stellengesuche ergab, dass 93 % der Alleinerziehenden eine reine Teilzeitstelle suchen. 81 % wollen überdies nur vormittags arbeiten. Mit diesem Wissen ist es evident, dass die Betreuung der Kinder bei der Über- windung der Arbeitslosigkeit eine zentrale Rolle spielt. 5.3 Ziele/Handlungsfelder Aufgrund des über die Datenlage festgestellten Handlungsbedarfs für die Gruppe der Alleinerziehenden, insbesondere in Oberreut, fand Ende Februar 2013 ein von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl moderierter Workshop statt. Teilnehmende waren die persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partner für Alleinerziehende der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter sowie die dortige Maßnahmeplanung und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA). Von Seiten der Sozial- und Jugendbehörde waren das Jugendamt, Kinderbüro, Kita- und Sozialplanung, Aktivierung SGB XII sowie der Soziale Dienst vertreten. Darüber hinaus haben ein Vertreter der Arbeitsförderungsbetriebe und des Sozialdezernats teilgenommen. Ziel des Workshops war es, von den Teilnehmenden zu erfahren, in welchen Bereichen ein möglicher Handlungsbedarf für die Zielgruppe der Alleiner- ziehenden in Oberreut besteht, um konkrete Lösungsansätze entwickeln zu können. In der 3. Phase wurden auf der Grundlage der im Workshop erarbeiteten Stärken und Schwächen der im Sozialraum (Oberreut) vorhandenen bzw. nicht vorhandenen aber erwünschten Strukturen und Angebote Ziele und Handlungsfelder definiert. Insbesondere wurde auch noch einmal festgehalten, wo aufgrund der festge- legten Rahmenbedingungen Steuerungsgrenzen aber auch Steuerungsmög- lichkeiten der Kommune vorhanden sind. Die Ergebnisse des Workshops und die daraus abgeleiteten Handlungsem- pfehlungen der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl lassen sich in 14 verschiedene Dimensionen einteilen und werden im Folgenden detailliert dargestellt: • Informationsgrundlagen, • strukturelle Grundlagen, • prozessuale Grundlagen, • rechtliche Grundlagen, • inhaltliche Grundlagen. Informationsgrundlagen o Bisher gestaltet sich die teilraumbezogene Datenaufbereitung schwierig, da die verschiedenen Institutionen wie beispielsweise Jobcenter oder Sozialamt unterschiedliche Bezugsräume (Stadtteil versus Postleitzahl und Buchstaben) definieren. Eine Vernetzung der Datengrundlagen findet nicht statt. Teilraumbezogene Daten sind jedoch für die sozialräumliche Steuerung wichtig.  Ziel ist die Verbesserung der Datengrundlage auf „Teilraumebene“ (hier z. B. Oberreut) hinsichtlich der Verknüpfung folgender Variablen/Daten: • Anzahl Kinder/Bedarfsgemeinschaft, • Alter/Bedarfsgemeinschaft, • Verknüpfung mit Berufs- und Schulausbildung, Kita-/Hortplätze, • Profillagen der Problemgruppen pro Stadtteil. Strukturelle Grundlagen o Die internen Organisationsstrukturen im Sozialamt und dem Jobcenter sind unterschiedlich und nicht sozialräumlich orientiert.  Ziel ist der Aufbau gleicher bzw. kompatibler, möglichst sozialräumlich orientierter Strukturen. o Aufbau eines bedarfs- statt angebotsorientierten Fallmanagements  Ziel ist ein bedarfsorientiertes Fallmanagement. o Eine Nachbetreuung nach Ende einer Qualifizierungsmaßnahme muss den Betroffenen ermöglicht werden. Dies geschähe am besten durch die per- sönlichen Ansprechpartnerinnen und -partner des Jobcenters  Ziel ist daher ein nachhaltiges Fallmanagement. Aus rechtlicher Sicht ist eine Nachbetreuung möglich bei betrieblicher Berufsausbildung als ausbildungsbegleitende Hilfen bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses nach § 16 I 2 Nr. 3 SGB II, § 75 II 1 Nr. 3 SGB III. Ansonsten wäre eine Nachbetreuung als Leistung der psychosozialen Betreuung im Rahmen des § 16 a Nr. 3 SGB II denkbar. o Schulische/Berufliche Ausbildungen, die vom Jobcenter im Regelfall ver- kürzt zur regulären Ausbildungsdauer finanziert werden, müssen durch- gängig finanziert werden, z. B. über eine Anschlussfinanzierung durch die Stadt.  Ziel ist eine durchgängige Finanzierung der Ausbildungen. 15 Prozessuale Grundlagen o Es findet keine sozialräumliche Gesamtkoordination zwischen den be- teiligten Akteuren auf der Planungsebene, auf der „Umsetzungsebene“ (z. B. Instrumenteneinsatz) und auf der Evaluierungs- und Controlling- ebene statt.  Ziel ist eine stadtteilbezogene, institutionalisierte Sozialraumplanung und Zusammenarbeit. Inhaltliche Grundlagen (strategisch) • Die Stadt und ihre Partner definieren strategische Ziele und „Leitbilder“. • Die Stadt schließt entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Jobcenter. • Verantwortlichkeiten (wer macht was) werden geklärt. • Ziele und Leitbilder werden Teil und Anspruch der Sozialplanung. • Quartiersplanung: Aufbruch bestehender Milieus und Abbau der Segre- gation (z. B. durch Förderung von Mehrgenerationenwohnen, durch soziale Durchmischung {Studenten ins Quartier}). Im bisherigen Prozess wurde zunächst exemplarisch die Gruppe der Alleiner- ziehenden genauer im Sozialraum betrachtet, um konkrete, bedarfsgerechte Handlungsansätze entwickeln zu können. Es ist im fortlaufenden Prozess der Umsetzung eines kommunalen Arbeitsmarktes angestrebt, diese Vorgehens- weise bei Bedarf auch auf andere Gruppen anzuwenden, um eine ziel- gruppengerechte und sozialräumliche Steuerung zu optimieren. 5.4 Maßnahmen/Instrumente Konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Stärken weiterzuentwickeln bzw. Defizite abzubauen, wurden in der 4. Projektphase diskutiert. Weitere konkrete bedarfs- und zielgruppenorientierte Maßnahmen werden u. a. mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege abgestimmt. Dabei wird geklärt, ob die bisher vorhandene Hilfeinfrastruktur und die Zusammenarbeit der Akteure ausreichen oder ob gegebenenfalls strukturelle Veränderungen erforderlich sind. Die im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit erarbeiteten Vorschläge zur Ent- wicklung und Umsetzung eines kommunalen Arbeitsmarktes sind keine Aus- weitung des ESF-Programms oder eine Ergänzung der Jobcenter-Maß- nahmen, sondern dienen der Deckung noch offener Bedarfe und einer Ver- stetigung durch Schaffung nachhaltiger Strukturen. Im Sinne dieser Verstetigung ist angestrebt, die im Rahmen des Gesamtkon- zepts Arbeit aufgelegten Maßnahmen nicht wie übliche Arbeitsgelegenheiten auf die Dauer von sechs Monaten zu befristen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass für den Personenkreis mit multiplen Vermittlungshemmnissen, der schrittweise wieder an den Arbeitsmarkt geführt werden soll, eine größere Zeitspanne nötig ist, um Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu ent- wickeln. Ziel ist es, den vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen Stabi- lität, soziale Kontakte sowie eine Tagesstruktur zu geben und sie somit an der Gesellschaft teilhaben zu lassen. 16 Zielgruppe für Maßnahmen psychosozialer Betreuung sind die Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren im Übergang zwischen SGB II und SGB XII, die aufgrund ihrer Einschränkungen aktuell nicht mehr auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Die Förderung dieses Personenkreises endet mit dem Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen für Grundsicherung nach SGB XII und/oder mit dem Eintritt in das Rentenalter. Erste Maßnahmevorschläge Der Gemeinderat hat im März 2013 beschlossen, für 2013 300.000 € und für 2014 600.000€ für die Umsetzung des Gesamtkonzepts Arbeit bereitzustellen. Aus den Ergebnissen des mit Fachleuten veranstalteten Workshops und der daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl sowie der Lenkungsgruppe wurden folgende konkrete Maß- nahmevorschläge für die Jahre 2013 und 2014 erarbeitet: a) Seit dem Jahr 2007 werden 40 Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit einem intensiven zusätzlichen psychosozialen Betreuungsangebot bei fünf ver- schiedenen Trägern mit insgesamt jährlich 200.000 € aus kommunalen Finanzmitteln bereit gestellt. Ziel des Angebots ist es, Menschen, die für eine allgemeine AGH aufgrund ihrer multiplen Einschränkungen (noch) nicht in Frage kommen, durch intensive Beratung und Unterstützung für allgemeine Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters oder für eine Ver- mittlung am allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und den so Be- schäftigten eine sinnvolle Tätigkeit nach ihren Möglichkeiten zu bieten. Angesichts des großen Bedarfs ist die Ausweitung solcher Arbeitsgelegen- heiten um 20 bis 30 Plätze sinnvoll. Die Kosten pro Maßnahme belaufen sich auf 5.000 € pro Jahr. Bei Installierung von weiteren 20 bis 30 Plätzen ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von 50.000 € bis 75.000 € für das Haushaltsjahr 2013 und 100.000 € bis 150.000 € für das Haushalts- jahr 2014. Das Projekt ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. b) Zur Gesamtkoordination der Hilfesysteme des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes ist die Einrichtung einer auf zwei Jahren befristeten Koordinierungsstelle mit 1, 5 Vollzeitstellen erforderlich. Diese sind organisatorisch und räumlich bei den städtischen Arbeitsförderungsbetrieben (AFB) anzusiedeln. Die Kosten für die Koordinationsstelle betragen für das laufende Jahr 2013 45.000 € und für das Jahr 2014 150.000 €. c) Die Gesamtkoordination der Hilfesysteme durch die AFB beinhaltet dabei auch bei Bedarf eine auf den Sozialraum Oberreut ausgerichtete Beratungsstelle für Alleinerziehende mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: - Beratung und Hilfestellung zum Beispiel hinsichtlich Kinderbetreuungs- plätzen im Stadtteil, - stadtteilbezogene Angebotsübersicht und Vernetzung der bestehenden Angebote und Strukturen zur Vermeidung von Doppelstrukturen. 17 Für die Gruppe der alleinerziehenden SGB-II-Beziehenden hat das Job- center Stadt Karlsruhe seit September 2012 spezielle Ansprech- partnerinnen und -partner eingesetzt. Mit Hilfe der Beratungsstelle würde somit das Angebot für Alleinerziehende von städtischer Seite ergänzt. d) Ziel des Beratungsangebots unter c ist außerdem die Verbesserung und Schaffung der notwendigen Informationsgrundlage auf sozialräumlicher Ebene. Die Erleichterung des Informationsaustausches verschiedener Hilfesysteme auf sozialräumlicher Ebene ermöglicht eine bedarfsgerechte Fallsteuerung. Hierzu könnten folgende Maßnahmen beisteuern: - Installierung eines Runden Tisches im Sozialraum Oberreut zur Ver- netzung des Sozialen Dienstes mit den Ansprechpartnerinnen und - partnern für Alleinerziehende des Jobcenters. Ziel ist, Hilfen pass- genau, individuell und bedarfsgerecht für die Zielgruppe anbieten zu können und im Sinne der Kundinnen und Kunden an einem Strang zu ziehen. - Verbesserung der Datensituation und der Datenkompatibilität. Dies würde eine sozialräumliche Steuerung erleichtern und Bedarfe aufdecken, z. B. hinsichtlich von Angeboten oder Einrichtungen im Stadtteil. Unabhängig von diesen Vorschlägen ist zu prüfen, inwieweit die weiteren kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II neben der psychosozialen Betreuung ausgebaut werden können. Im Einzelnen sind dies - die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, - die Schuldnerberatung, - die psychosoziale Betreuung sowie - die Suchtberatung. 5.5 Umsetzung: Strukturelle und prozessuale Verankerung In einem weiteren Schritt (Phase 5) werden die strukturellen Voraussetzungen oder aber Konsequenzen diskutiert. Als Frage steht im Vordergrund, ob die bisher vorhandene Hilfeinfrastruktur und die Zusammenarbeit der Akteure ausreichen oder ob gegebenenfalls strukturelle Veränderungen notwendig sind. In diesem Zusammenhang ist die im Konzept vorgesehene Gesamtkoordination durch die AFB von Bedeutung. Auch ist die Rolle der Akteure im Leistungssystem insbesondere im Hinblick auf die teilräumliche Steuerung zu klären. Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl ist im Rahmen eines Folgeprojektes bereit, zur Umsetzung der Maßnahmen den wissenschaftlichen und theoretischen Background zu liefern. 18 6. Fazit/Ausblick Ein kommunales Gesamtkonzept Arbeit kann erfolgreich nur gemeinsam mit den auf den unterschiedlichen Ebenen genannten Kooperationspartnerinnen und -partnern innerhalb des rechtlich möglichen Rahmens umgesetzt werden. Zukünftig wäre zu überlegen, wie neben der individuellen Förderung über Maßnahmen psychosozialer Betreuung auch eine institutionelle Förderung aussehen kann. Diese ermöglicht nachhaltige Strukturen, beispielsweise über die Förderung von Sozialunternehmertum. Neben dem 1. und 2. Arbeitsmarkt spielt bei diesen Überlegungen auch der 3. Arbeitsmarkt eine erhebliche Rolle. In einem durch die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl weiter wissen- schaftlich begleiteten Folgeprojekt zur Verbesserung der gesamt- und teil- raumbezogenen Steuerung der Integration von Leistungsempfängerinnen und -empfängern der Existenzsicherungssysteme in den Arbeitsmarkt sind folgende Projektschwerpunkte angestrebt: - Verbesserung und Schaffung der notwendigen Informationsgrundlagen auf sozialräumlicher Ebene. - Klärung der Rolle relevanter Akteure im Leistungssystem, insbesondere im Hinblick auf die teilräumliche Steuerung, - daraus abgeleitet, die damit verbundene Optimierung von Aufbau- und Ab- laufstrukturen in und zwischen den Organisationen/Abteilungen zur Ver- besserung der teilräumlichen Steuerung. - Stärkung der strategischen Steuerung durch die Implementierung ent- sprechender Steuerungselemente wie Zielvereinbarungen, Kennzahlen etc. - Einbindung von „Betroffenen“ in die Bedarfs- und Instrumentenplanung. - Weiterentwicklung des „Instrumentensets“ in Richtung sozialräumliche und zielgruppenspezifische Steuerung. Es ist angestrebt, die Schwerpunkte exemplarisch anhand der Gruppe der Alleinerziehenden im Teilraum Oberreut umzusetzen. Die Koordination dieses Projekts wird über die Arbeitsförderungsbetriebe erfolgen.

  • Sozialer Arbeitsmarkt
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0108 5 öffentlich Dez. 3 Sozialer Arbeitsmarkt Karlsruhe (Gesamtkonzept Arbeit) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss/ AFB-Aufsichtsrat Arbeitsförderungsbetriebe 17.09.2013 1 vorberaten Gemeinderat 22.10.2013 5 Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Aufsichts- rat der AFB das Gesamtkonzept Arbeit (s. Anlage). 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Umsetzung des Gesamt- konzepts Arbeit und der Einleitung der in der Vorlage vorgeschlagenen Maßnah- men. Haushaltsmittel sind für das Jahr 2013 in Höhe von 300.000 € und für das Jahr 2014 in Höhe von 600.000 €, mit Sperrvermerk versehen, genehmigt. Dieser Sperr- vermerk wird zur Umsetzung der Maßnahmen aufgehoben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2013: 300.000 € 2014: 600.000 € --- HH-Mittel stehen mit Sperrvermerk zur Ver- fügung nein HH-Mittel in Höhe von 300.000 € für 2013 und 600.000 € für 2014 wurden in der Haushalts-Sitzung des Gemeinderats im März 2013, mit Sperrvermerk versehen, bewilligt. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit AR AFB Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wie in vielen Städten und Landkreisen ist die Integration von Leistungsempfängerinnen und -empfängern der Existenzsicherungssysteme in den Arbeitsmarkt auch in Karlsruhe ein zentrales Thema. Daher hat die Stadt Karlsruhe mit wissenschaftlicher Begleitung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl das Gesamtkonzept Arbeit erarbeitet. Dieses Konzept versucht eine Antwort auf folgende zentrale Fragestellungen zu geben: Wie sieht angesichts gegebener rechtlicher Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten (organisatorischer Rahmenbedingungen) zwischen Bund (in Form der Bundesanstalt für Arbeit), Ländern (z. B. im Rahmen der bildungspolitischen Zuständigkeiten) und Kom- munen ein Konzept aus, das die Stadt Karlsruhe befähigt, erfolgreich ergänzende und unterstützende Strukturen und Maßnahmen zur Integration von arbeitslosen Leistungs- empfängerinnen und -empfängern bereitzustellen? Die Entwicklung eines in seinen Teilbereichen des 1., 2. und 3. durchlässigen Arbeits- marktes in Karlsruhe anhand von konkreten Maßnahmen und nachhaltigen Strukturen soll den Menschen, an denen der wirtschaftliche Aufschwung vorbeiging, eine Perspek- tive auf Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe bieten. Zudem ist die Entwicklung eines kommunalen Arbeitsmarktes auch ein wichtiger Wirtschaftsstandortfaktor für Karlsruhe. Zentrale Aufgabengebiete sind unter anderem die Fachkräftesicherung, die Anerken- nung der nicht in Deutschland erworbenen Abschlüsse oder die Ausbildungsbefähigung junger Menschen am Übergang Schule - Beruf. Zur Umsetzung dieser Gemeinschaftsaufgabe sind ergänzende Strukturen wie strategi- sche Partnerschaften sowie bedarfs- und zielgruppengerechte Maßnahmen einzurich- ten. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Arbeit innerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens wurden zusammen mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, der Lenkungsgruppe und Fachleuten im Rahmen eines Workshops erarbeitet. Ziel ist die optimale Koordination der unterschiedlichen Unterstützungssysteme und die Vermeidung von Doppelstrukturen und Reibungsverlusten, um zukünftig schnell und effektiv auf die Veränderungen des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes und seiner durch Bund und Land vorgegebenen Regularien reagieren zu können. Das Gesamtkonzept Arbeit soll alle zwei bis drei Jahre fortgeschrieben werden. In der Etatberatung des Gemeinderats vom März 2013 wurden, jeweils mit Sperrver- merk, für das Jahr 2013 300.000 € und für das Jahr 2014 600.000 € für die kommu- nale Arbeitsförderung Langzeitarbeitsloser bewilligt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das vorliegende Gesamtkonzept Arbeit zeigt den Rahmen für kommunale Gestal- tungsmöglichkeiten im Bereich der Arbeitsförderung auf und gibt Empfehlungen für eine strukturierte Weiterentwicklung. Ursprünglich war vorgesehen, diese Empfehlungen exemplarisch anhand der Teilgruppe der Alleinerziehenden im Teilraum Oberreut umzusetzen. In der Sozialausschusssitzung am 11.07.2013 wurde deutlich, dass für die gemeinderätlichen Mitglieder zunächst vorrangig der 3. Arbeitsmarkt zur Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen im Focus stehen soll. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das vorliegende Gesamtkonzept und gehen näher auf Zielgruppen des 3. Arbeitsmarktes und die sozialräumliche Ver- teilung, Maßnahmen, das weitere Vorgehen und die Aufgaben der Koordinierungs- stelle ein. 1. Abschätzung der Zielgruppen 1 Die Einrichtung eines 3. Arbeitsmarktes ist auf einen eng definierten Personenkreis, der aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit und multiplen Problemlagen trotz intensiver Ver- mittlungsbemühungen weiterhin arbeitslos ist, zu konzentrieren. Um eine Orientierung für mögliche Bedarfe zu erhalten, wurden die Daten der Lang- zeitarbeitslosen im Stadtkreis Karlsruhe sowie die von der Hochschule Kehl identifizier- ten Risikogruppen, also Arbeitslose ohne abgeschlossene Ausbildung, über 50-Jährige und ältere Arbeitslose, ausländische Arbeitslose und Alleinerziehende, detaillierter be- trachtet. Jun 10 Jun 11 Jun 12 Jun 13 Arbeitslose im Stadtkreis 9.031 8.436 8.276 8.335 SGB-II-Kunden 6.147 6.210 5.994 5.873 hiervon Anteil SGB-II- Langzeitarbeitslose 2.286 2.316 2.452 2.461 Der Anteil der langzeitarbeitslosen SGB-II- Leistungsberechtigten stieg von Juni 2010 bis Juni 2013 um 7,7 % (= 175 Personen). Damit sind 41,9 % aller arbeitslosen SGB-II- Leistungsberechtigten im Stadtkreis Karlsruhe 12 Monate und länger ohne Arbeit und somit langzeitarbeitslos. 1 Quellen: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Baden- Wuerttemberg/Karlsruhe-Stadt; : BA-Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 165157 Erstellungsdatum: 31.07.2013, statis- tik.arbeitsagentur.de/nn_274122/Statischer-Content/Grundlagen/Glossare/AST-Glossar/Geringqualifizierte, Eckdaten zur Grundsi- cherung für Arbeitsuchende/Karlsruhe Stadt/Mai 2013 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 1.1 Verteilung der Langzeitarbeitslosen nach Dauer der Arbeitslosigkeit Bei knapp der Hälfte der Betroffenen (48,64 %) endet die Arbeitslosigkeit nach zwei Jahren. Dies steht sicherlich auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem breitgefä- cherten Angebot an Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, hierzu gehören ins- besondere Angebote mit Beratung oder Coaching, die teilweise in Verbindung mit Prak- tika durchgeführt werden. Bei 27 % der Betroffenen bzw. 667 Personen dauert die Arbeitslosigkeit drei Jahre und länger. Hier dürfte es sich um einen Personenkreis mit komplexen Problemlagen und sehr geringen Vermittlungschancen handeln. 1.2 Arbeitslose ohne abgeschlossene Ausbildung Als abgeschlossene Ausbildung zählt ein Berufsabschluss, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren fest- gelegt ist. Von allen arbeitslosen SGB-II-Leistungsberechtigten haben 3 540 Personen bzw. 60,28 % keine abgeschlossene Ausbildung. Dieses Vermittlungshemmnis trifft sogar 63 % aller Personen, die länger als 4 Jahre arbeitslos sind. Juni 2013 Gesamtzahl davon 1 bis unter 2 Jahre arbeits- los davon 2 bis unter 3 Jahre arbeits- los davon 3 bis unter 4 Jahre arbeits- los davon 4 Jahre und länger arbeits- los Langzeitarbeitslose 2.461 1.197 597 299 368 Ohne abgeschlossene Ausbildung 1.493 734 355 172 232 Anteil in % der jeweiligen Spalte 60,67 % 61,32 % 59,46 % 57,53 % 63,04 % 1.3 Über 50-Jährige und ältere Arbeitslose Von allen arbeitslosen SGB-II-Leistungsberechtigten sind 1 740 Personen über 50 Jahre alt. Der Anteil der über 50-Jährigen liegt somit bei 29,6 %. Dieses Vermittlungshemm- Juni 2013 Gesamtzahl davon 1 bis unter 2 Jahre arbeits- los davon 2 bis unter 3 Jahre arbeits- los davon 3 bis unter 4 Jahre arbeits- los davon 4 Jahre und länger arbeits- los Langzeitarbeitslose 2.461 = 100 % 1.197 = 48,64 % 597 = 24,26 % 299 = 12,15% 368 = 14,95 % Ergänzende Erläuterungen Seite 5 nis trifft sogar 49,18 % aller Personen, die länger als 4 Jahre arbeitslos sind. Juni 2013 Gesamtzahl davon 1 bis unter 2 Jahre arbeits- los davon 2 bis unter 3 Jahre arbeits- los davon 3 bis unter 4 Jahre arbeits- los davon 4 Jahre und länger arbeits- los Langzeitarbeitslose 2.461 1.197 597 299 368 50 Jahre und älter 906 372 233 120 181 Anteil in % der jeweiligen Spalte 36,81 % 31,08 % 39,03 % 40,13 % 49,18 % Durch intensive Aktivierungs- und Eingliederungsbemühungen sinkt der Anteil der Be- troffenen in den ersten beiden Jahren der Arbeitslosigkeit zumindest geringfügig. Aber nach zwei Jahren steigt der Anteil der älteren Arbeitslosen stetig. 1.4 Ausländische Arbeitslose Von allen arbeitslosen SGB-II- Leistungsberechtigten sind 1 626 Personen, also 27,7 %, ausländische Arbeitslose. Das Merkmal „Migrationshintergrund“ wird bei der Agentur nicht statistisch erfasst. Juni 2013 Gesamtzahl davon 1 bis unter 2 Jahre arbeits- los davon 2 bis unter 3 Jahre arbeits- los davon 3 bis unter 4 Jahre arbeits- los davon 4 Jahre und länger arbeits- los Langzeitarbeitslose 2.461 1.197 597 299 368 Ausländer 625 323 156 60 86 Anteil in % der jeweiligen Spalte 25,4 % 26,7 % 26,1 % 20,07 % 23,37 % Der Anteil ausländischer Arbeitsloser steigt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit nicht an, sondern geht sogar leicht zurück. Die Ursachen hierfür sind nicht bekannt. 1.5 Alleinerziehende Im Mai 2013 gab es im Stadtkreis Karlsruhe 13 983 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Von ihnen waren 2 123 Personen bzw. 15,2 % alleinerziehend. 66 % der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Alleinerziehenden (z. B. Geringverdie- nerinnen/-verdiener) sind nicht arbeitslos. Von allen arbeitslosen SGB-II-Leistungs- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 berechtigten sind 722 Personen bzw. 12,3 % alleinerziehende Arbeitslose. Unter den Personen, die vier Jahre und länger arbeitslos sind, finden sich nur noch 41 Alleinerzie- hende. Juni 2013 Gesamtzahl davon 1 bis unter 2 Jahre arbeits- los davon 2 bis unter 3 Jahre arbeits- los davon 3 bis unter 4 Jahre arbeits- los davon 4 Jahre und länger arbeits- los Langzeitarbeitslose 2.461 1.197 597 299 368 Alleinerziehend 329 171 81 36 41 Anteil in % der jeweiligen Spalte 13,37 % 14,29 % 13,57 % 12,04 % 11,14 % Damit wird deutlich, dass Alleinerziehende nicht im Focus für den 3. Arbeitsmarkt ste- hen, sondern eher Unterstützung bei Kinderbetreuung, Ausbildung und Qualifizierung brauchen. 1.6 Männer und Frauen Im Mai 2013 gab es im Stadtkreis Karlsruhe 13 983 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Frauenanteil betrug 52,25 % bzw. 7 306 Personen und der Männeranteil betrug 47,75 % bzw. 6 677 Personen. Anders fällt die Verteilung unter den Arbeitslosen aus. Der Frauenanteil bei allen ar- beitslosen SGB-II- Leistungsberechtigten beträgt 45,3 % bzw. 2 662 Personen. Der Männeranteil beträgt 54,7 % bzw. 3 211 Personen. Juni 2013 Gesamtzahl davon 1 bis unter 2 Jahre arbeitslos davon 2 bis unter 3 Jahre arbeitslos davon 3 bis unter 4 Jahre arbeitslos davon 4 Jahre und länger arbeits- los Langzeitarbeitslose 2.461 1.197 597 299 368 Männer 1.330 (= 54 %) 664 (= 56 %) 308 (= 52 %) 162 (= 54 %) 196 (= 53 %) Frauen 1.131 (= 46 %) 533 (= 44 %) 289 (= 48 %) 137 ( = 46 %) 172 (= 47 %) 1.7 Arbeitslose Leistungsberechtigte unter 25 Jahren Durch die intensive und erfolgreiche Betreuung von Seiten des Jobcenters liegt die Zahl der arbeitslosen jungen Leistungsberechtigten weit unter Landesdurchschnitt. Im Juni 2013 waren 347 junge Menschen bzw. 6 % der Arbeitslosen SGB-II-leistungsberechtigt. Darunter befinden sich 48 Langzeitarbeitslose, die aber nicht länger als zwei Jahre ar- beitslos waren. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 2. Teilraumbezogene Daten 2.1 Bestand an Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im SGB II in Karlsruher Stadtteilen (Stand Juni 2013) Arbeitslose SGB II Arbeitslose SGB II Anteil in % im Stadtteil Langzeitarbeitslose SGB II Langzeitarbeitslose SGB II Anteil in % im Stadtteil Karlsruhe, Stadt 5.873 2.461 41,9 Südstadt 585 10,0 257 43,9 Durlach 576 9,8 239 41,5 Mühlburg 473 8,1 201 42,5 Weststadt 452 7,7 177 39,2 Oberreut 407 6,9 177 43,5 Südweststadt 373 6,4 159 42,6 Oststadt 367 6,2 154 42,0 Innenstadt-Ost 316 5,4 114 36,1 Daxlanden 271 4,6 131 48,3 Innenstadt-West 223 3,8 98 43,9 Neureut 218 3,7 87 39,9 Grünwinkel 214 3,6 88 41,1 Waldstadt 211 3,6 90 42,7 Nordweststadt 164 2,8 66 40,2 Knielingen 157 2,7 79 50,3 Nordstadt 143 2,4 58 40,6 Rintheim 130 2,2 63 48,5 Hagsfeld 129 2,2 46 35,7 Beiertheim-Bulach 95 1,6 35 36,8 Grötzingen 82 1,4 40 48,8 Rüppurr 81 1,4 30 37,0 Weiherfeld- Dammerstock 75 1,3 20 26,7 Wolfartsweier 36 0,6 20 55,6 Grünwettersbach 30 0,5 11 36,7 Palmbach 14 0,2 4 28,6 Stupferich 14 0,2 7 50,0 Hohenwettersbach 13 0,2 7 53,8 Quelle: Amt für Stadtentwicklung/Statistikstelle Die höchsten Anteile an arbeitslosen SGB-II- Leistungsberechtigten haben die Stadtteile Südstadt, Durlach und Mühlburg. Betrachtet man aber den prozentualen Anteil von Langzeitarbeitslosen in Stadtteilen mit mehr als 100 Langzeitarbeitslosen ergibt sich eine andere Reihenfolge. Den höchsten prozentualen Anteil an Langzeitarbeitslosen hat Daxlanden mit 48,3 % (= 131 Perso- nen), gefolgt von der Südstadt (43,9 % = 257 Personen) und Oberreut (43,5 % = 177 Personen). Ergänzende Erläuterungen Seite 8 2.2 Bestand an Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im SGB II in Karlsruher Stadtvierteln (Stand Juni 2013) Um eine bessere Übersicht zu behalten, sind nur alle Stadtviertel, in denen der Anteil aller arbeitslosen SGB-II–Leistungsberechtigten mindestens 2 % beträgt, aufgelistet. Arbeitslose SGB II Arbeitslose SGB II Anteil in % Langzeitarbeitslose SGB II Langzeitarbeitslose SGB II Anteil in % Karlsruhe, Stadt 5.873 100,00 2.461 41,9 Weststadt Südlicher Teil 414 7,05 160 38,6 Mühlburg Alt Mühlburg 328 5,58 137 41,8 Südstadt Südlicher Teil 296 5,04 138 46,6 Südstadt Nördlicher Teil 278 4,73 115 41,4 Innenstadt-Ost Südwestli- cher Teil 262 4,46 96 36,6 Durlach Alt Durlach 246 4,19 103 41,9 Südweststadt Mittlerer Teil 238 4,05 113 47,5 Oberreut Feldlage 206 3,51 83 40,3 Oberreut Waldlage 201 3,42 94 46,8 Innenstadt-West Westlicher Teil 195 3,32 83 42,6 Waldstadt Waldlage 189 3,22 81 42,9 Oststadt Südlicher Teil 183 3,12 79 43,2 Durlach Aue 165 2,81 72 43,6 Daxlanden Rheinstrandsied- lung 126 2,15 63 50,0 Oststadt Westlicher Teil 121 2,06 48 39,7 Quelle: Amt für Stadtentwicklung/Statistikstelle Betrachtet man die Verteilung von arbeitslosen SGB-II–Leistungsberechtigten nach Stadtvierteln, so liegt die Weststadt – Südlicher Teil mit 7,05 % (= 414 Personen) an der Spitze, gefolgt von Mühlburg – Alt Mühlburg mit 5,58 % (= 328 Personen). Das Stadt- viertel Daxlanden-Rheinstrandsiedlung liegt mit einem Anteil von 2,15 % (= 126 Perso- nen) an 14. Stelle. Untersucht man die Konzentration von Langzeitarbeitslosen in den jeweiligen Stadt- vierteln, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Mit einem Langzeitarbeitslosenanteil von 38,6 % (= 160 Personen) liegt die Weststadt – südlicher Teil an 14. Stelle und Daxlan- den-Rheinstrandsiedlung mit einem Langzeitarbeitslosenanteil von 50 % (= 63 Perso- nen) an der Spitze. Die teilraumbezogene Datenaufbereitung (s. S. 14 Gesamtkonzept) z. B. zur Analyse der Profillagen der Arbeitslosen ist schwierig, aber grundsätzlich möglich. Neuerdings kann das Amt für Stadtentwicklung bei entsprechendem zeitlichen Vorlauf und mit Ergänzende Erläuterungen Seite 9 fachlicher Unterstützung kleinräumige Sonderauswertungen zu erwerbsfähigen Langleistungsbeziehenden durchführen. Damit könnten im Rahmen eines Pilotprojek- tes in einem Stadtteil, der beispielsweise ein hohen Anteil an arbeitslosen Langleis- tungsbeziehenden hat, die Profillagen dieser Betroffenen genauer analysiert werden, um den Betroffenen so bedarfsorientierte Angebote unterbreiten zu können. 3. Maßnahmen und Instrumente 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Das Rechtsgutachten der Hochschule Kehl ergab, dass die Einrichtung kommunaler Ar- beitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im Rahmen der psychosozialen Betreuung nach § 16 a SGB II grundsätzlich möglich ist. (s. S. 11 des Gesamtkonzepts). Damit wird der Stadt Karlsruhe die Einrichtung Beschäftigung schaffender Maßnahmen für einen 3. Arbeitsmarkt ermöglicht. Folgende wichtige Voraussetzungen sind dabei zu beachten: Die im Rahmen der psychosozialen Betreuung erbrachten Leistungen müssen zusätz- lich und wettbewerbsneutral sein. Die Förderung darf keine staatliche Beihilfe darstellen. Nur die vom Träger erbrachten Leistungen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit können gefördert werden. Die Teilnahme ist vollständig freiwillig, Sanktionen sind nicht möglich. 3.2 Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität Durch die Kriterien Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität wird das Spektrum an sinnvollen Tätigkeiten stark eingeschränkt. Aus der bisherigen Evaluation der unterschiedlichen Formen öffentlich geförderter Be- schäftigung ergibt sich, dass eine möglichst enge Orientierung der Maßnahmen an regulärer Beschäftigung von Vorteil ist. Dadurch werden nicht nur die Chancen auf einen Integrationserfolg und die Vermeidung der Abhängigkeit von Transferleis- tungen gesteigert, sondern – auch wenn die Evidenz hierfür vorläufig ist – auch die Teilhabe und das psychosoziale Wohlbefinden der Teilnehmerinnen und Teil- nehmer verbessert. 2 Um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung zu entkräften, sollte im Rahmen der stra- tegischen Partnerschaft ein lokaler Konsens über die Beschäftigung von benachteilig- ten Arbeitslosen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsorganisationen im Stadtgebiet Karlsruhe und den regionalen Arbeitsmarktpartnern (Arbeitgeberverbände, Indus- 2 Quelle: Koch/Kupka- Expertise zur öffentlich geförderten Beschäftigung im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung / WiSo Diskurs Januar 2012 Ergänzende Erläuterungen Seite 10 trie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft und Gewerk- schaften) vereinbart werden. Wichtig ist dabei, alle Beteiligten regelmäßig über die Ziele, Zielgruppen, Konzeption und Arbeitsfelder der Sozialbetriebe zu informieren und sich auf Regelungen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrung zu verständigen. Die regionalen Arbeitsmarktpartner sind sowohl im ESF-Arbeitskreis als auch im Beirat der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Stadt Karlsruhe und zum Teil im Aufsichtsrat der AFB - Arbeitsförderungsbetriebe vertreten. Wichtig ist, dass sich die jeweiligen Gremien in Bezug auf die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Gesamtkonzepts abstimmen, sodass diese beispielsweise mit den Zielen der lokalen ESF- Arbeitsmarktstrategie koordiniert werden können (s. S. 8 des Gesamtkonzepts). 3.3 Ziele und Ausgestaltung der Maßnahmen für den 3. Arbeitsmarkt Auch arbeitslose Menschen mit besonders komplexen Problemlagen sollen langfristig die Chance haben, wieder integriert zu werden. Die Evaluation verschiedener Maßnah- men ergab, dass die Erfolgsaussichten zur Integration von Langzeitarbeitslosen steigen bei 3 :  Niederschwelligkeit der Projekte,  Zuschnitt auf homogene Zielgruppen,  Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, die Integration erschwe- ren/begünstigen (spezifische Problemlagen),  individuellen Förderplänen für die Teilnehmenden,  einer hohen Betreuungsintensität,  einem modularen Angebot,  fachlicher und pädagogischer Kompetenz des Projektträgers, professionellem Fallmanagement,  einer engen Zusammenarbeit mit dem Jobcenter,  einer intensiven regionalen Vernetzung,  einer projektbezogen durchgeführten Auswahl der Teilnehmer,  Wahrnehmung der Maßnahmenteilnahme als Chance, nicht als Autonomiever- lust. 3 Quelle: Prognos AG 2012/ C. Münch Strategien zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit/Potsdam 28.09.2012 Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Je weiter entfernt Maßnahmen von regulärer Beschäftigung sind, desto wichtiger ist es, dass sie auf Fortschritte in der Beschäftigungsfähigkeit reagieren können und auch eine Durchlässigkeit in reguläre Beschäftigung enthalten 4 . Deshalb sollte, auch wenn eine mehrjährige Verweildauer im 3. Arbeitsmarkt möglich ist, der Einsatz immer auf ein Jahr befristet sein und die Entwicklung des/der Teilnehmenden dokumentiert wer- den. Durch realisierbare Anschlussperspektiven für die Teilnehmenden können auch die Beschäftigungsangebote des 3. Arbeitsmarktes nachhaltig wirken. 4. Bestehende Maßnahmen 5 Im Jahr 2013 stehen dem Jobcenter Stadt Karlsruhe rd. 7,25 Mio. Euro für Integrati- onsmaßnahmen zur Verfügung. Mit einem Anteil von 30,9 % bilden die Ausgaben für Aktivierungs- und Eingliede- rungsmaßnahmen (§ 45 SGB III) ein Drittel der gesamten Ausgaben. Das vielfältige Maßnahmenangebot reicht von der Unterstützung bei der Vermittlung in Ausbildung für Jugendliche, vermittlungsorientierten Maßnahmen (u. a. für Migrantinnen und Mig- ranten) bis hin zu verschiedenen Angeboten für Kundinnen und Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Mit Maßnahmen aus diesem Bereich ist es möglich, „geeig- nete“ Kundinnen und Kunden perspektivisch an Ausbildung oder Umschulung heranzu- führen Der Anteil für Leistungen der beruflichen Weiterbildung und Leistungen an Arbeit- geber liegt bei 21,5 %. Der Anteil der Ausgaben für Jugendliche, freie Förderung nach § 16 f SGB II und Vermittlungsbudget soll im Jahr 2013 bei 26,9 % liegen (Vorjahr 25 %). Jugendliche sollen verstärkt in außerbetrieblichen Einrichtungen oder mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gefördert werden. Zwei niederschwellige Maßnahmen werden 2013 im Rahmen der freien Förderung für Kundinnen und Kunden (auch Jugendliche unter 25 Jahre) mit psychischen Beeinträchtigungen und ggf. Suchtmittelabhängigkeit durchgeführt. Für die nachrangigen Beschäftigung schaffenden Maßnahmen „Arbeitsgelegenheit“ und „Förderung befristeter Arbeitsverhältnisse“ werden 20, 7 % des Eingliede- rungstitels, also 1,5 Mio. Euro verausgabt. Die Finanzierung der 67 Bürgerarbeits- plätze, die auch zu den Beschäftigung schaffenden Maßnahmen zählen, erfolgt nicht über den Eingliederungstitel des Jobcenters, sondern über Bundesmittel. Darüber hinaus gibt es ein breites Angebot an Maßnahmen, das über ESF-Mittel des Landes und des Bundes finanziert wird. 4 Quelle: Koch/Kupka- Expertise zur öffentlich geförderten Beschäftigung im Auftrag der Friedrich-Ebert- Stiftung/WiSo Diskurs Januar 2012 5 Quelle: Jobcenter Stadt Karlsruhe/Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2013 Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Bei der Zuweisung in eine Maßnahme kommt es allerdings vor allem auf das Profil des Kunden an. Die Profile beschreiben den Zusammenhang von zeitlicher Integrations- prognose und vermittlerisch relevanten Handlungsbedarfen. Insgesamt ergeben sich demnach sechs Profillagen. Markt-, Aktivierungs- und Förder- profile beschreiben integrationsnahe Profillagen; Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Unterstützungsprofile beschreiben komplexe Profillagen. Auch unter den Langzeitar- beitslosen sind alle Profile zu finden. Während der Maßnahme sind die Teilnehmenden nicht mehr als Arbeitslose registriert, sondern werden in der Statistik zur Unterbe- schäftigung erfasst. 4.1. Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose am 2. Arbeitsmarkt Förderinstrument Anzahl der TN § 16 d SGB II Arbeitsgelegenheiten Teilnehmende können innerhalb von 5 Jahren max. 24 Monate gefördert werden 333 Stellen Dauer 6 Monate § 16 e SGB II Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) darunter 15 Förderungen im Rahmen des Passiv-Aktiv-Tausches 30 Förderungen Dauer max. 24 Monate Bund/ESF Bürgerarbeit Projekt läuft im Jahr 2014 endgültig aus 67 Stellen Dauer max. 36 Monate Die Beschäftigungsmaßnahmen sind gegenüber allen anderen Maßnahmen nachran- gig. Beispielsweise können Langzeitarbeitslose erst durch Bürgerarbeit oder FAV geför- dert werden, wenn sie zuvor für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten an Ak- tivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilgenommen hatten und trotz intensiver vermittlerischer Bemühungen nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Durch das Sparpaket der Bundesregierung wurden die Mittel für Eingliederungsleistun- gen von 2010 bis 2013 stark gekürzt. Entsprechend reduzierte sich die Zahl der Teil- nehmenden in Beschäftigungsmaßnahmen von 1 198 im Juni 2010 auf 392 im Juni 2013 um 67 %. Für das Jahr 2014 sind weitere Kürzungen vorgesehen. Darüber hinaus wird das Mo- dellprojekt Bürgerarbeit mit 67 Plätzen bis Ende des Jahres endgültig auslaufen. Diese Plätze können nicht über Fördermittel des Jobcenters ersetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 4.1.2 Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose am 3. Arbeitsmarkt Förderinstrument Anzahl der TN § 16 a SGB II Arbeitsgelegenheiten im Rahmen psychosozialer Betreuung 40 Plätze Dauer 12 Monate mit Ver- längerung Regionale ESF- Mittel Stadt Karls- ruhe AWOrks Arbeitsgelegenheiten für 20 arbeitslose SGB II – Leistungsberechtigte und 10 SGB XII - Leistungsbe- rechtigte Beschäftigungsumfang max. 15 Std. wöchentlich 30 TN Teilnahme ist freiwil- lig Dauer begrenzt durch Projektende Das AWOrks-Projekt endet zum 31.12.2013 wegen Ablauf der ESF-Förderung. Die Wei- terführung ist nicht gesichert. Die Besonderheit des Projektes besteht in der freiwilligen Teilnahme. Die Auslastung ist sehr gut. Die Maßnahmen nach § 16 a SGB II sind durchgehend zu 95 % belegt. Die Fluktuation ist gering. Daran wird auch deutlich, dass ein Bedarf an sinnstiftender, tagesstrukturie- render Beschäftigung besteht. 4.1.3 Zielgruppe für den 3. Arbeitsmarkt im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit Vielen Teilnehmenden der Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes gelingt, trotz regelmäßiger und motivierter Mitarbeit, aufgrund ihrer komplexen Problemlagen und Vermittlungshemmnisse im Anschluss an die Beschäftigungsmaßnahmen der Sprung in den 1. Arbeitsmarkt nicht. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliede- rungschancen am Arbeitsmarkt, das zum 01.04.2012 in Kraft trat, verschärfen sich die Bedingungen für Teilnahmemöglichkeiten an Beschäftigungsmaßnahmen. In den Rege- lungen für die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II heißt es: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste Arbeitsgelegenheit.“ Auch für die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II gilt diese Beschrän- kung der Förderdauer. Zielgruppe für den 3. Arbeitsmarkt sind dementsprechend arbeitslose SGB-II- Leistungsberechtigte mit langem Leistungsbezug, die trotz intensiver vermittlerischer Bemühungen und vielfältiger Eingliederungsmaßnahmen nicht in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden konnten und die freiwillig Beschäftigungsangebote am 3. Arbeits- markt annehmen, um wieder an unserer Gesellschaft teilhaben zu können. Ergänzende Erläuterungen Seite 14 Für diese Zielgruppe sind nun ergänzende, zielgruppenspezifische, möglichst sozial- räumliche und innovative Angebote durch die Träger zu erarbeiten. Die Maßnahmenanträge werden von der Koordinierungsstelle auf die vorgegebenen Kriterien (Zielgruppen, Inhalte, Rahmenbedingungen etc.) überprüft. Hierbei fließen auch die Empfehlungen der Lenkungsgruppe (s. S. 5 und S. 8 des Gesamtkonzepts Ar- beit) und der AG Praxissteuerung (s. u.) mit ein. Die Stadt Karlsruhe wird sodann auf dieser Grundlage über die Maßnahmeanträge entscheiden. 5. Aufgaben der Koordinierungsstelle Im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit versteht sich die Koordinierungsstelle, ähnlich wie die ESF-Geschäftsstelle, als Schnittstelle zum Lenkungsausschuss, zu den eingebun- denen Gremien und den Fachleuten der operativen Ebene sowie zu den Maßnahmeträ- gern (s. Schaubilder Gesamtkonzept Arbeit, Seiten 7 u. 8). Tätigkeiten:  Fortschreibung der Datenanalyse und Weiterentwicklung der Teilraumdatendar- stellung.  Überprüfung von Maßnahmeanträgen im Hinblick auf die vorgegebenen Krite- rien (Zielgruppen, Inhalte, Rahmenbedingungen etc.) und Erarbeiten von Ent- scheidungshilfen für den Lenkungsausschuss.  Überprüfung von Verwendungsnachweisen.  laufende Berichterstattung über Maßnahmen und Projekte des Gesamtkonzeptes in verschiedenen Gremien.  Einberufung, Steuerung und Nachbereitung der Sitzungen der AG- Praxissteuerung (Fachleute der operativen Ebene, insbesondere von Trägern und Jobcenter begleiten die praktische Maßnahmeumsetzung, 2 bis 3 Treffen pro Jahr sind geplant). Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Aufsichts- rat der AFB das Gesamtkonzept Arbeit (s. Anlage). 2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Umsetzung des Gesamt- konzepts Arbeit und der Einleitung der in der Vorlage vorgeschlagenen Maßnah- men. Haushaltsmittel sind für das Jahr 2013 in Höhe von 300.000 € und für das Jahr 2014 in Höhe von 600.000 €, mit Sperrvermerk versehen, genehmigt. Dieser Sperr- vermerk wird zur Umsetzung der Maßnahmen aufgehoben. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013