Konzept zur Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen
| Vorlage: | 2013/0083 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 32. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.10.2013 2013/0083 3 öffentlich Dez. 2 Konzept zur Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.10.2013 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss stimmt der dargestellten Vorgehensweise zur Entwicklung von Bürgerzen- tren bzw. bürgerschaftlich nutzbaren Räumen zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Ergänzende Erläuterungen: Die Haushaltsmittel für in der Vorlage benannte Bürgerzentren stehen im DHH 2013/2014 beim Hauptamt und bei der SJB i. H. v. 190.622,63 € zur Verfügung. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Aufgaben und Ziele von Bürgerzentren Bürgerzentren können Teil einer kommunalen, präventiv ausgerichteten Sozialpolitik sein. Sie sollen bei der Bewältigung des demografischen Wandels helfen, indem sie Eigenverantwortung, gegenseitige Hilfeleistungen, Integration und bürgerschaftliches Engagement stärken und den Zusammenhalt im Stadtteil fördern. Sie sind als Orte des Miteinanders offen für alle Bürgerinnen und Bürger eines Stadtteils. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Einbeziehung von Familien mit Kindern, von Alleinstehenden, von älteren Menschen sowie von Personen mit Migrations- hintergrund zu legen. Bürgerzentren verbinden selbst organisierte und bürgerschaftliche Aktivi- täten mit professionellen Angeboten und Dienstleistungen (zum Beispiel Frühe Hilfen, Sozialbe- ratung, Seniorenberatung, Alt und Jung Hand in Hand etc.). Dabei sollen sie mit Einrichtungen und Initiativen im Stadtteil vernetzt arbeiten. Ein Bürgerzentrum kann ein individuelles Profil und eigene Schwerpunkte entwickeln, muss jedoch grundlegende Kriterien erfüllen (s. Punkt 3), um eine städtische Förderung zu erhalten. Bei den Überlegungen zu Bürgerzentren geht es in erster Linie darum, vorhandene Angebote und Strategien zusammenzuführen, um eine bessere Wirkung für die Menschen im Ortsteil zu erzielen. Es geht auch unter Kostenaspekten nicht darum, neue aufwendige Angebote zu schaf- fen. 1.1 Mögliche Aufgaben eines Bürgerzentrums Stätte der Begegnung - für alle Lebensalter und Kulturen, für bürgerschaftlich organi- sierte Aktivitäten, Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung, für kulturelle Aktivitäten und als offener Treff, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements - zum Beispiel Alt und Jung Hand in Hand, Ältere für Ältere, niedrigschwellige Unterstützung von Hilfe- und Pflegebedürf- tigen, Ort gelebter Integration - soziale Integration unterschiedlicher Lebensalter und Kultu- ren, Abbau von Anonymität und Vereinzelung, Koordinierung und Unterstützung sozialer Anliegen der Bevölkerung - Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil, Prävention von sozialer Ausgrenzung, Vernetzung von Initiativen, Organisationen und Hilfsangeboten sowie von Bür- gerinnen und Bürgern, Bewegungs- und Ernährungszentrum - Anlaufstelle für Informationen in Kooperati- on mit Krankenkassen, Sportvereinen, Ernährungsberatung, Bildung - Schwerpunkt „Alltagsbildung“, Sprachkurse, Hausaufgabenbetreuung. 1.2 Modularer Aufbau von Bürgerzentren In Stadtteilen, in denen geeignete Sozial- bzw. Bildungseinrichtungen vorhanden sind, gilt es vorrangig, diese als Bürgerzentren weiterzuentwickeln. Denkbar sind folgende Prototypen als Nukleus eines Bürgerzentrums: Kindertagesstätte/Startpunkt Familienzentrum plus Bürgerzentrum Jugendtreff plus Bürgerzentrum Schule plus Bürgerzentrum Stadtteilbibliothek plus Bürgerzentrum Seniorentreff plus Bürgerzentrum Kirchengemeinde plus Bürgerzentrum Mehrgenerationenhaus plus Bürgerzentrum. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Bestandsaufnahme In einer Bestandsaufnahme ermittelt die Verwaltung die in den Stadtteilen vorhandenen Struk- turen, Räume und Möglichkeiten zur Einrichtung von Bürgerzentren bzw. bürgerschaftlich nutzbaren Räumen. Dabei wird eruiert, inwieweit Bürgervereine und andere Akteure vor Ort den Bedarf für ein Bürgerzentrum sehen und bereit sind, es auch zu betreiben. Entsprechend dem Hauptausschuss-Beschluss vom 12. Juli 2011 sollen Bürgerzentren als Teil einer kommunalen, präventiv ausgerichteten Sozialpolitik vorrangig in Stadtteilen mit besonde- rem sozialen Entwicklungsbedarf sowie in Stadtteilen mit großen Neubaugebieten entstehen, um das soziale Miteinander, die Integration und das bürgerschaftliche Engagement zu fördern. Stadtteile mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf Innenstadt-Ost derzeit kein Bürgerzentrum -- Innenstadt-West derzeit kein Bürgerzentrum -- Südstadt Bürgerzentrum Südwerk Oststadt Stadtteilladen des Bürgervereins Mühlburg Bürgerzentrum vorhanden Oberreut Gemeinschaftszentrum Weiße Rose Rintheim (insb. Rintheimer Feld) Bürgertreff seit Juni 2013 Stadtteile mit großen Neubaugebieten Knielingen Begegnungsstätte Alt-Knielingen (--) Neureut Mehrgenerationenhaus Brunhilde-Baur-Haus Viele dieser Stadtteile mit Vorrang verfügen bereits über entsprechende Einrichtungen: Südstadt (Südwerk), Oststadt (Stadtteilladen), Mühlburg (Bürgerzentrum), Oberreut (Gemeinschaftszen- trum Weiße Rose), Rintheim (Bürgertreff seit Juni 2013) und Neureut (Mehrgenerationenhaus Brunhilde-Baur-Haus). Daher wird das Amt für Stadtentwicklung zusammen mit der Sozial- und Jugendbehörde zunächst in der Innenstadt-Ost, der Innenstadt-West und in Knielingen die be- stehenden Angebote und Treffmöglichkeiten eruieren und Gespräche mit den Akteuren vor Ort führen. Darüber hinaus wird in der Südstadt, Oststadt, Oberreut und Neureut geprüft, ob in den bestehenden Einrichtungen inhaltliche Erweiterungen oder Kooperationen möglich sind. Es schließt sich dann die Bestandsaufnahme in den übrigen Stadtteilen an, von denen derzeit die Waldstadt, Grötzingen und die Nordstadt Begegnungsstätten bzw. vergleichbare Einrich- tungen aufweisen. Da nicht alle Stadtteile gleichzeitig bearbeitet werden können, richtet sich die Reihenfolge zum einen nach dem erkennbaren bzw. aus dem Stadtteil heraus artikulierten Bedarf und nicht zuletzt auch nach der Initiative der Akteure vor Ort. Dabei werden zunächst in der Nordweststadt und in der Südweststadt, wo bereits entsprechende Initiativen bekannt sind, vorhandene Strukturen und Möglichkeiten analysiert. Es schließen sich dann die Stadtteile Waldstadt, Grötzingen und Nordstadt mit ihren derzeit schon vorhandenen Ansätzen an. Danach wird Kontakt mit den weiteren Stadtteilen - in der Reihenfolge ihrer Einwohnerzahl absteigend - aufgenommen: Durlach, Weststadt, Daxlanden, Grünwinkel, Rüppurr, Hagsfeld, Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beiertheim-Bulach, Weiherfeld-Dammerstock, Grünwettersbach, Wolfartsweier, Hohenwetters- bach, Stupferich, Palmbach. Sollten aus einigen der letztgenannten Stadtteile konkrete Initiativen deutlich werden, können diese vorrangig in die Bestandsaufnahme einbezogen werden. 3. Kriterien zur Gewährung einer Förderung als Bürgerzentrum Bürgerzentren können durch inhaltliche Beratung und Mietkostenzuschüsse unterstützt werden. Unverzichtbare Voraussetzungen dafür sind der Wunsch, die Initiative und die Mitarbeit der Stadtteilbevölkerung. Träger eines Bürgerzentrums kann ein Bürgerverein, ein Trägerverein, eine Institution oder ein Zusammenschluss von freien Trägern und Vereinen sein. Die Konzeption für ein Bürgerzentrum ist eng mit der Stadtverwaltung und den Akteuren im Stadtteil abzustim- men, um vorhandene räumliche und personelle Ressourcen und Bedarfe einzubeziehen. Ein Zuschuss kann gewährt werden, wenn ein Verein, Bürgerverein oder ein sonstiger Träger ein Bürgerzentrum ehrenamtlich oder durch anderweitig finanzierte Projekte und Institutionen (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Vereine, Krankenkassen, Volkshochschule, eingeworbene Pro- jektmittel etc.) oder - im Falle eines sonstigen Trägers - auf eigene Kosten betreiben will und ein dauerhaft tragfähiges Nutzungskonzept einreicht, das die folgenden Kriterien erfüllt. Über ent- sprechende Anträge entscheidet der Hauptausschuss bzw. der Gemeinderat. Nachzuweisende Kriterien für eine Förderung als Bürgerzentrum Frühzeitige Abstimmung mit der Stadtverwaltung, um vorhandene Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil zu prüfen Verlässliche Trägerschaft für das Bürgerzentrum durch einen neu gegründeten Verein, den Bürgerverein oder eine andere Trägerkonstruktion Erarbeitung eines im Stadtteil abgestimmten Konzepts mit wichtigen Akteuren der Stadtteilgesellschaft inkl. Bürgerverein bzw. Ortsverwaltung Stätte der Begegnung (mind. 2 der nachfolgenden 4 Kriterien): Angebote für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen Kooperationen mit sozialen oder kulturellen Einrichtungen Kooperationen mit Gewerbetreibenden Offener Treff für alle, offen für neue Initiativen, Projekte, Zielgruppen Ort gelebter Integration zur Stärkung des Miteinanders in der Stadtteilgesellschaft Angebote zur Förderung der Integration Angebote zur Förderung des Miteinanders (Alt + Jung, Familien + Senioren, verschiedene Herkunftsländer) Förderung bürgerschaftlichen Engagements Belegungsplan mit geplanten Nutzungen für die ersten Monate (mind. 2 - 5 regelmäßige Termine pro Woche für die Anfangsphase) Räumlichkeiten zur Miete: Miethöhe und Mietnebenkosten inkl. Reinigung Prüfung von Lage, Zugänglichkeit, ÖPNV-Anbindung, Stellplatzsituation Konditionen für die Untervermietung der Räume (wenn Untervermietung vorgesehen ist) Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Träger eines Bürgerzentrums legen der Verwaltung jährlich einen Jahresbericht über die Aktivi- täten inklusive einer Einnahmen-Ausgabenübersicht vor. Außerdem legt die Verwaltung nach vier Jahren einen Bericht zur Evaluation der Bürgerzentren vor. Dabei ist insbesondere zu prü- fen, ob die dargestellten Kriterien sowie die ehrenamtliche Trägerschaft sachgerecht sind. 4. Auswahl bestehender Bürgerzentren mit städtischer Förderung Bürgerzentrum Mühlburg Das Bürgerzentrum Mühlburg wurde bis Ende Mai 2013 als Modellvorhaben Soziale Stadt zu- nächst befristet auf drei Jahre im Bau 2 der ehemaligen Seldeneck’schen Brauerei betrieben. Betreiber ist der zu diesem Zweck gegründete Verein Bürgerzentrum Mühlburg e. V.; der Bür- gerverein Mühlburg ist Mitglied des Vereins. Die Projektkosten (Miet- und Mietnebenkosten, laufende Kosten, Erstausstattung) in Höhe von 30.000 € pro Jahr trugen bislang die Stadt zu 40 % (12.000 €), Bund und Land zu 60 %. Nach Ablauf des Förderzeitraums wird das Bürger- zentrum zunächst am derzeitigen Standort weitergeführt. Aufgrund des gestiegenen Mietprei- ses (ca. 20.000 € jährliche Grundmiete) besteht hier seit dem 1. Juni 2013 ein städtischer Zu- schussbedarf in Höhe von ca. 32.000 € jährlich inkl. Neben- und Betriebskosten. Durch den geplanten Neubau in der Weinbrennerstraße zusammen mit der Stadtteilbibliothek könnte das Bürgerzentrum in Mühlburg eine größere Sichtbarkeit erhalten. Hierfür ist eine Wei- terentwicklung des Trägerkonzepts notwendig. Dies sollte von Seiten der Stadt unterstützt wer- den. Bürgerzentrum Rintheim Im Stadtteilentwicklungsprozess "Soziale Stadt Rintheimer Feld" wurde der Bedarf für einen Bürgertreff artikuliert. Der Bürgerverein Rintheim nutzt als dessen Träger seit Juni 2013 Räum- lichkeiten der Diakonie im "Startpunkt Familienzentrum" in Untermiete als Bürgertreff für eh- renamtliche Aktivitäten aller Altersgruppen. Die Stadt übernimmt die Kosten für die Erstausstat- tung und die Mietkosten in Höhe von jährlich rd. 7.200 €. Bürgerzentrum „Südwerk“, Südstadt Das Bürgerzentrum Südwerk ist im Rahmen der Sanierung Südstadt entstanden. Es wird von einer GmbH betrieben, deren Gesellschafter vier Vereine (unter anderem die Bürger-Gesellschaft Südstadt) sind. Diese GmbH ist darauf angewiesen, das Zentrum wirtschaftlich zu betreiben. Die Gesellschaft zahlt der Stadt einen (ermäßigten) Erbbauzins in Höhe von 17.348 € pro Jahr für das Grundstück und das Gebäude. Neben dem Erbbauzins fallen für den Betrieb und die In- standhaltung des Bürgerzentrums weitere Kosten an. Die derzeitige Kostenstruktur der Bürger- zentrum Südstadt GmbH ist der Stadt jedoch nicht bekannt. Um diese Kosten zu erwirtschaften, ist die Gesellschaft auf Vermietung der Räumlichkeiten angewiesen. Im Untergeschoss hat die Stadt Räume für den Jugendtreff Südost des Stadtjugendausschusses angemietet und zahlt hier- für eine Grundmiete von 22.272 € pro Jahr. Im Doppelhaushalt 2013/14 erhält das Südwerk einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € pro Jahr. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Stadtteilbüro Oststadt Das aus dem Soziale-Stadt-Prozess Oststadt hervorgegangene Stadtteilbüro in der Gottesauer- straße 2 wird vom Bürgerverein Oststadt betrieben. Dieser erhält hierfür einen städtischen Miet- kostenzuschuss in Höhe von derzeit 12.000 € pro Jahr. Dieser Zuschuss deckt Miete und Mietnebenkosten. 5. Personal Auch wenn Betrieb und Programmgestaltung der Bürgerzentren ehrenamtlich geleistet werden sollen, ist in der Verwaltung Personal für die Bestandsaufnahme, Beratung, fachliche Aufsicht, Koordination und Steuerung aller Bürgerzentren erforderlich mit der Aufgabe, Antragsteller inhaltlich zu beraten, fachliche Standards vorzugeben und zu überprüfen sowie organisatorische Unterstützung zu leisten. Daher wurde überplanmäßig eine Personalstelle beim Amt für Stadt- entwicklung eingerichtet. 6. Folgekosten Mögliche Folgekosten für weitere Bürgerzentren sind derzeit nicht bezifferbar. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss stimmt der dargestellten Vorgehensweise zur Entwicklung von Bürgerzen- tren bzw. bürgerschaftlich nutzbaren Räumen zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Oktober 2013