Neue Organisationsformen für die Aufgabenbereiche
| Vorlage: | 2013/0054 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
1 - Anlage 1 - Gesellschaftsvertrag der Karlsruhe Tourismus GmbH Präambel Ziel allen kommunalen Handelns ist vorrangig die bedarfsgerechte Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Bewusstsein und um flexibel auf die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger reagieren zu können, wurden Bereiche der kommunalen Aufgabenerfüllung ausgegliedert. Diese selbständigen Organisationseinheiten schaffen dezentrale Ergebniseinheiten mit einem weiten Maß an Flexibilität und unternehmerischer Freiheit. Die Stadt Karlsruhe als Eigen- oder Mehrheitsgesellschafterin und Garantin für die kommunale Aufgabenerfüllung hat jedoch die Gesamtverantwortung für die örtliche Politik. Aus dieser Verantwortung leitet sich die Pflicht und die Berechtigung zur Steuerung und Kontrolle der städtischen Beteiligungen ab. Die mitgegebene Selbständigkeit der Gesellschaften hat ihre Grenzen in der Wahrung der gesamtstädtischen Interessen. Eine nachhaltige Entwicklung und Kooperation ist nur im gegenseitigen Vertrauen und Miteinander möglich. Die städtischen Gesellschaften / Beteiligungsunternehmen und die Kernverwaltung haben sich deshalb im Bewusstsein einer gemeinsamen Zielverfolgung ihren öffentlichen Aufgaben zu stellen. In besonderem Maße richtet sich dies auf die von der Stadt Karlsruhe angestrebte Stärkung und Bündelung der Bereiche Stadtmarketing, Messe und Kongress, Tourismus sowie Event. Eine einheitliche strategische Steuerung durch die Kooperation dieser Aufgabenbereiche dient einer effektiveren und stringenteren Außendarstellung der „Marke Karlsruhe“. Die Kooperationspartner geben sich hierzu einen verbindlichen Rahmen, der eine klare Aufgabenverteilung und einen hinsichtlich der Marketingeffekte optimierten Ressourceneinsatz sicherstellt. 2 Bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sind vorrangig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu beachten. Ausgedrückt wird der Betätigungs- und Handlungsrahmen durch den demokratisch legitimierten Willensbildungsprozess in den politischen Gremien. In diesem gesamtstädtischen Zusammenhang sind die jeweils entstehenden Effizienz- und Synergiepotentiale zu nutzen. Entstehende Konflikte im Zusammenspiel von Gesellschaften und der Kernverwaltung sowie den Gesellschaften untereinander sind immer der Lösung zuzuführen, die dem Gesamtinteresse des „Konzerns Stadt“ am besten dient. § 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma Karlsruhe Tourismus GmbH. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption, Organisation und Abwicklung des Karlsruher Tourismus einschließlich Hotelvermittlung und Betrieb von touristischen Informationsstellen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und verpachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften abschließen und Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu auch Kooperationen auf regionaler Ebene eingehen. 3 (3) Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmensgegenständen ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. § 3 Stammkapital, Stammeinlage, Bezugsrechte, Verfügung über Geschäftsanteile (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 € - i. W. Fünfundzwanzigtausend Euro -. (2) Das Stammkapital ist eingeteilt in einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 25.000 € mit der laufenden Nummer 1. (3) Die Stammeinlage auf den vorbezeichneten Geschäftsanteil laufende Nummer 1 wurde in voller Höhe dadurch geleistet, dass sämtliche Aktiva und Passiva, nicht bilanzierungsfähige oder nicht bilanzierungspflichtige Rechtspositionen und Gegenstände, Verträge, sonstige Rechte und Pflichten sowie Arbeitsverhältnisse des Geschäftsbetriebs Tourismus der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe auf der Basis der Spaltungsbilanz zum 31.12.2013 gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes im Wege der Abspaltung zur Neugründung und nach Maßgabe des Spaltungsplans vom XX.XX.2014 (UR Nr. XX/2014 des Notars XX in Karlsruhe) auf die Gesellschaft übertragen wurden. (4) Die Gesellschafter sind bei einer Erhöhung des Stammkapitals berechtigt, die neu gebildeten Stammeinlagen entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu übernehmen. Werden Bezugsrechte nicht oder nicht voll ausgeübt, steht der Restbetrag bezugswilligen Gesellschaftern nach dem Verhältnis ihrer vor der Kapitalerhöhung bestehenden Beteiligungsquoten zu. (5) Geschäftsanteile und/oder Teilgeschäftsanteile können nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft abgetreten, verpfändet oder mit Rechten Dritter belastet werden. 4 § 4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft (1) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. (2) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. § 5 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen, soweit nicht Veröffentlichungen im Bundes- anzeiger vorgeschrieben sind, in der "StadtZeitung“ der Stadt Karlsruhe. § 6 Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind: 1. die Gesellschafterversammlung, 2. die Geschäftsführung. § 7 Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterin Stadt Karlsruhe wird in der Gesellschafterversammlung durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister oder eine/einen von ihr/ihm bestellte Vertreterin/bestellten Vertreter der Stadt Karlsruhe vertreten. (2) Die Gesellschafterversammlung ist durch die Geschäftsführung im Einvernehmen mit der Leiterin/dem Leiter der Gesellschafterversammlung oder auf Verlangen eines Gesellschafters einzuberufen. 5 (3) Zu einer Gesellschafterversammlung sind alle Gesellschafter schriftlich zu laden. Die Ladung hat mit einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen, wobei der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen ist. Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung mitzuteilen sowie der Ladung die zur Tagesordnung gehörenden Unterlagen beizufügen. In Eilfällen können die Ladungsfristen verkürzt werden. (4) Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet vor Ablauf des siebten Monats des Geschäftsjahres statt. Sie beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das vergangene Geschäftsjahr, über die Entlastung der Geschäftsführer sowie über die Wahl der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers. (5) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen. In gleicher Weise haben die Gesellschafter das Recht, zu verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung der Versammlung angekündigt werden. (6) Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt Karlsruhe leitet die Gesellschafterversammlung. (7) Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Stammkapitals anwesend oder vertreten ist. Im Fall der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen erneut eine Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die stets be- schlussfähig ist, sofern hierauf in der Einladung ausdrücklich hingewiesen wird. Ist eine Gesellschafterversammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, so können ver- bindliche Beschlüsse nur gefasst werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend oder ordnungsgemäß vertreten und damit einverstanden sind, dass über den betreffenden Gegenstand trotzdem verhandelt und beschlossen wird. Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarf es nicht, wenn sich alle Ge- sellschafter hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung mit einer schriftlichen Stimmabgabe, die auch per Telefax erfolgen kann, einverstanden erklären. 6 Die Stimmabgabe hat innerhalb einer von der Geschäftsführung bestimmten, ange- messenen Frist zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stimmabgabe bei der Geschäftsführung maßgebend. Nicht oder nicht rechtzeitig abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung. Die im schriftlichen Verfahren wirksam zustandegekommenen Beschlüsse sind den Gesellschaftern von der Geschäftsführung unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Vertreterin/ein Vertreter eines Gesellschafters bei einzelnen Punkten der Tagesordnung persönlich an der Stimmabgabe gehindert, so bleibt die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung unberührt. Der betroffene Gesellschafter kann sein Stimmrecht zu diesen Punkten durch schriftliche Stimmabgabe ausüben, die der Sitzungsleiterin/dem Sitzungsleiter zu Beginn der Sitzung zu überreichen ist. (8) Je 50 € eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. Die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. (9) Über jede Gesellschafterversammlung ist, soweit nicht notarielle Beurkundung erfor- derlich ist, eine Niederschrift zu fertigen, die von der Leiterin/dem Leiter der Gesellschafterversammlung und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Versammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Versammlung und die Gesellschafterbeschlüsse aufzunehmen. Werden Gesellschafterbeschlüsse außerhalb einer ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung gefasst, so ist von der Leiterin/dem Leiter der Gesellschafterversammlung oder einer zugezogenen Geschäftsführerin/einem zugezogenen Geschäftsführer eine Niederschrift anzufertigen und zu unterzeichnen, die die Zustimmung zu einer solchen Beschlussfassung und die Stimmabgabe der ein- zelnen Gesellschafter sowie das Abstimmungsergebnis wiedergeben muss. Die Urschrift der Niederschrift ist zu den Akten zu nehmen. Den Gesellschaftern ist eine Abschrift der Niederschrift unverzüglich zuzuleiten. 7 (10) Der Inhalt der Niederschrift gilt als von dem einzelnen Gesellschafter genehmigt, sofern er der Niederschrift nicht binnen eines Monats nach Absendung gegenüber der Leiterin/dem Leiter der Gesellschafterversammlung schriftlich unter Angabe der Gründe widerspricht. § 8 Aufgaben der Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterversammlung beschließt - außer in den sonst im Gesetz oder in diesem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen - insbesondere über folgende An- gelegenheiten: 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen; 2. Umwandlung/ Umstrukturierung der Gesellschaft, insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel sowie der Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 Aktiengesetz; 3. Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses; 4. Entlastung der Geschäftsführung; 5. Auflösung der Gesellschaft; Ernennung und Abberufung von Liquidatoren; 6. Änderung bzw. Erweiterung des jeweils konkreten Unternehmensgegenstandes, insbesondere die Übernahme neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen des Unternehmensgegenstandes; 7. Errichtung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen; 8. Beschlussfassung hinsichtlich der Verfügung über Geschäftsanteile; 9. Veräußerung des Unternehmens im Ganzen oder in wesentlichen Teilen; 10. langfristige Geschäftspolitik - insbesondere: - wesentliche, über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinausgehende Verträge, - Grundzüge der Investitionspolitik, - Kreditrahmen, - mittel- und langfristige Erfolgsvorausschau, - Eigenkapitalentwicklung; 8 11. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern; 12. Abschluss, Änderung und Aufhebung bzw. Kündigung der Anstellungsverträge mit Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern; 13. Erteilung von Einzelvertretungsmacht und Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB gegenüber Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern; 14. Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten; 15. Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern in den Aufsichtsrat oder das entsprechende Organ von Tochter- oder Beteiligungsunternehmen; 16. Stimmabgabe in Gesellschafter- oder Hauptversammlungen von Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. Ausnahmen hiervon sind jederzeit durch Gesellschafterbeschluss möglich; 17. Festsetzung und Änderung des Wirtschaftsplanes sowie der mittelfristigen Investitions- und Finanzplanung; 18. Errichtung von Zweigbüros und Zweigniederlassungen; 19. Wahl der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers; (2) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen: 1. Hingabe von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten; 2. Aufnahme von Darlehen; 3. Schenkungen und Verzicht auf Ansprüche; 4. Erwerb, dingliche Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grund- stücksgleichen Rechten; 5. Einleitung gerichtlicher und schiedsgerichtlicher Verfahren sowie deren Beendigung durch Rücknahme der Anträge oder Vergleich; 6. Vergabe von Lieferungen und Leistungen; 7. Abschluss von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen; 8. Abschluss, Änderung und Aufhebung bzw. Kündigung von Anstellungsverträgen; 9. Bestellung von Erbbaurechten; 10. Abschluss, Änderung und Aufhebung von Verträgen mit Gesellschaftern und mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25% des Stamm- bzw. Festkapitals beteiligt ist sowie mit Gesellschaftern dieser Gesellschaft; 11. Festsetzung und Änderung von allgemeinen Lieferbedingungen, Tarifen und Entgelten; 9 (3) Die Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit gesetzlich oder in diesem Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. (4) Gesellschafterbeschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Empfang der Niederschrift durch Klage angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. (5) Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss oder in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung bestimmen, dass Rechtsgeschäfte und Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 2, die einen bestimmten Betrag im Einzelfall nicht überschreiten oder einer bestimmten Vertragsart angehören, nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen. § 9 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft hat eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer gemeinsam oder durch eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer gemeinsam mit einer Prokuristin/einem Prokuristen vertreten. Ist nur eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt sie/er die Gesellschaft allein. Auch wenn mehrere Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer bestellt sind, kann jeder Geschäftsführerin/ jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsmacht erteilt werden. (2) Die Geschäftsführung wird auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die vorzeitige Abberufung von Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern ist zulässig. Bei Abschluss, Änderung oder Aufhebung bzw. Kündigung von Anstellungsverträgen mit den Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterin Stadt Karlsruhe vertreten. 10 (3) Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder alle Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (4) Die Geschäftsführung gibt sich mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung. Dasselbe gilt für Änderungen der Geschäftsordnung. (5) Die Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Gesetzen, diesem Gesellschaftsvertrag, dem Anstellungsvertrag, der Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zu führen. (6) Die Geschäftsführung erteilt den Prüfungsauftrag an die Abschlussprüferin/den Abschlussprüfer. (7) Die Geschäftsführung hat die Gesellschafter im Sinne des Beteiligungscontrollings bedarfsgerecht und angemessen zu informieren. Sie berichtet unterjährig in regelmäßigen Abständen und zu bestimmten Anlässen. (8) Die Geschäftsführung hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein angemessenes Risikomanagementsystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden; dazu gehört auch ein dem Unternehmen angepasstes internes Überwachungs-, Controlling- und Frühwarnsystem u.a. auf der Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung. § 10 Wirtschaftsplan (1) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, in sinngemäßer Anwendung des Eigenbe- triebsrechts den Wirtschaftsplan, d.h. den Investitionsplan, den Finanzplan und den Erfolgsplan sowie eine Stellenübersicht, für das jeweils kommende Geschäftsjahr der Gesellschaft so rechtzeitig vor Ablauf des laufenden Jahres aufzustellen, dass die Gesellschafterversammlung vor oder zu Beginn des kommenden Geschäfts- jahres den Wirtschaftsplan beschließen kann. Der festgesetzte Wirtschaftsplan ist den Gesellschaftern zuzustellen. 11 (2) Die Geschäftsführung erstellt eine mittelfristige Investitions- und Finanzplanung für fünf Jahre. Diese Planung ist im Zusammenhang mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes jährlich durchzuführen. Die Planung ist der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und anschließend den Gesellschaftern zuzustellen. § 11 Jahresabschluss, Lageberichts und Prüfung (1) Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht der Gesellschaft sind durch die Geschäftsführung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. (2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und zu prüfen. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter Beachtung der Aufgaben gemäß § 53 Haushaltsgrund- sätzegesetz (HGrG) zu prüfen. Die Abschlussprüferin/der Abschlussprüfer ist zu beauftragen, in seinem Bericht die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft darzustellen. Ausnahmen vom Prüfungserfordernis nach § 103 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung sind zulässig, wenn die obere Rechtsaufsichtsbehörde hiervon Befreiung nach § 103 Abs. 1 letzter Satz der Gemeindeordnung erteilt hat und andere geeignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind. (3) Unverzüglich nach Eingang des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat die Geschäftsführung den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung zur Prüfung, Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. An der Beratung soll die Abschlussprüferin/der Abschlussprüfer teilnehmen. Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht sind zusammen mit dem Prüfungsbericht der Stadt Karlsruhe zuzuleiten. 12 Die örtliche Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung (Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung) kann vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe nach Maßgabe der jeweils vom Gemeinderat übertragenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen werden. Zur Wahrnehmung der Betätigungsprüfung nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung werden dem Rechnungsprüfungsamt und der für die überörtliche Prüfung zuständigen Prüfungsbehörde die in § 54 HGrG vorgesehenen Befugnisse eingeräumt. Der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wird das Recht zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach Maßgaben von § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung eingeräumt. (4) Die Gesellschafterversammlung hat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung spätestens bis zum Ablauf des siebten Monats des folgenden Geschäftsjahres zu beschließen. (5) In der Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, ist auch die Entlastung der Geschäftsführung zu beschließen. (6) Die Offenlegung des Jahresabschlusses richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht sind ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. (7) Die Geschäftsführung hat der Stadt Karlsruhe die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses (§ 95a Gemeindeordnung) erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu dem von der Stadt Karlsruhe bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 13 § 12 Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern (1) Die Geschäftsführung ist nicht befugt, außerhalb eines nach dem Gesellschaftsvertrag ergehenden Ergebnisverteilungsbeschlusses den Gesellschaftern oder ihnen nahestehenden Personen oder Gesellschaftern Vorteile irgendwelcher Art vertragsmäßig oder durch einseitige Handlung einzuräumen, die bei der Gesellschaft zu einer Verminderung ihres Vermögens oder Verminderung einer Vermehrung ihres Vermögens führen. (2) Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen gemäß vorstehendem Abs. 1 werden die Vertragspartner Art und Umfang der Rückgewährung unter Berücksichtigung der steuerlichen Belange von Fall zu Fall regeln. § 13 Stillschweigen Alle Gesellschafter haben in Angelegenheiten der Gesellschaft auch nach dem Ausscheiden oder der Beendigung der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt für die Geschäftsführung. § 14 Schlussbestimmungen (1) Sollten Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages nicht berührt werden. Die Gesellschafter sind sich darüber einig, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen zu ergänzen, umzudeuten und/oder durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der un- wirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen gerecht werden. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine er- gänzungsbedürftige Lücke ergibt. 14 (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages sowie einer gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erlassenen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetz notarielle Beurkundung oder notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. § 15 Inkrafttreten Dieser Gesellschaftsvertrag tritt mit der Eintragung im Handelsregister in Kraft. Beschlossen am ....................... im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe und am ........ in der Gesellschafterversammlung der KMK.
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1 - Anlage 2 - Gesellschaftsvertrag der Karlsruhe Event GmbH Präambel Ziel allen kommunalen Handelns ist vorrangig die bedarfsgerechte Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Bewusstsein und um flexibel auf die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger reagieren zu können, wurden Bereiche der kommunalen Aufgabenerfüllung ausgegliedert. Diese selbständigen Organisationseinheiten schaffen dezentrale Ergebniseinheiten mit einem weiten Maß an Flexibilität und unternehmerischer Freiheit. Die Stadt Karlsruhe als Eigen- oder Mehrheitsgesellschafterin und Garantin für die kommunale Aufgabenerfüllung hat jedoch die Gesamtverantwortung für die örtliche Politik. Aus dieser Verantwortung leiten sich die Pflicht und die Berechtigung zur Steuerung und Kontrolle der städtischen Beteiligungen ab. Die mitgegebene Selbständigkeit der Gesellschaften hat ihre Grenzen in der Wahrung der gesamtstädtischen Interessen. Eine nachhaltige Entwicklung und Kooperation ist nur im gegenseitigen Vertrauen und Miteinander möglich. Die städtischen Gesellschaften / Beteiligungsunternehmen und die Kernverwaltung haben sich deshalb im Bewusstsein einer gemeinsamen Zielverfolgung ihren öffentlichen Aufgaben zu stellen. In besonderem Maße richtet sich dies auf die von der Stadt Karlsruhe angestrebte Stärkung und Bündelung der Bereiche Stadtmarketing, Messe und Kongress, Tourismus sowie Event. Eine einheitliche strategische Steuerung durch die Kooperation dieser Aufgabenbereiche dient einer effektiveren und stringenteren Außendarstellung der „Marke Karlsruhe“. Die Kooperationspartner geben sich hierzu einen verbindlichen Rahmen, der eine klare 2 Aufgabenverteilung und einen hinsichtlich der Marketingeffekte optimierten Ressourceneinsatz sicherstellt. Bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sind vorrangig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu beachten. Ausgedrückt wird der Betätigungs- und Handlungsrahmen durch den demokratisch legitimierten Willensbildungsprozess in den politischen Gremien. In diesem gesamtstädtischen Zusammenhang sind die jeweils entstehenden Effizienz- und Synergiepotentiale zu nutzen. Entstehende Konflikte im Zusammenspiel von Gesellschaften und der Kernverwaltung sowie den Gesellschaften untereinander sind immer der Lösung zuzuführen, die dem Gesamtinteresse des „Konzerns Stadt“ am besten dient. § 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma Karlsruhe Event GmbH. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung „DAS FEST“, eine generations- und spartenübergreifende Kulturveranstaltung für Karlsruhe und die Region unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung anderer einzelner kultureller, sportlicher, unterhaltender und sonstiger Events, die im städtischen Interesse und im Rahmen einer strategischen Gesamtaufstellung der Stadt Karlsruhe erforderlich sind. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und 3 verpachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften abschließen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann Service- Dienstleistungen zur Unterstützung und Beratung anderer kultureller, sportlicher, unterhaltender und sonstiger Events erbringen, die im Interesse der Stadt stattfinden. Hierzu zählt auch die Sicherstellung von kommunal gewünschten und erforderlichen Standards, insbesondere in veranstaltungssicherheits- und jugendschutzrelevanten Bereichen. (3) Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmensgegenständen ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden- Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. § 3 Stammkapital, Stammeinlage, Bezugsrechte, Verfügung über Geschäftsanteile (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000 € - i. W. Einhunderttausend Euro -. (2) An diesem Stammkapital sind beteiligt: a) Stadt Karlsruhe mit 75.000,00 Euro b) Stadtjugendausschuss e.V. mit 25.000,00 Euro (3) Die Gesellschafter sind bei einer Erhöhung des Stammkapitals berechtigt, die neu gebildeten Stammeinlagen entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu übernehmen. Werden Bezugsrechte nicht oder nicht voll ausgeübt, steht der Restbetrag bezugswilligen Gesellschaftern nach dem Verhältnis ihrer vor der Kapitalerhöhung bestehenden Beteiligungsquoten zu. (4) Geschäftsanteile und/oder Teilgeschäftsanteile können nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft, wobei der Beschluss einer Mehrheit von drei Viertel bedarf, abgetreten, verpfändet oder mit Rechten Dritter belastet werden. Der Zustimmungsvorbehalt gilt nicht für die Abtretung von Geschäftsanteilen an die Stadt Karlsruhe oder eine Gesellschaft, an der die Stadt Karlsruhe mehrheitlich beteiligt ist und auch nicht für die Abtretung von Geschäftsanteilen durch die Stadt Karlsruhe oder eine Gesellschaft, an der die Stadt Karlsruhe mehrheitlich beteiligt ist. 4 (5) Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig. Der Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann durch Gesellschafterbeschluss eingezogen werden, wenn a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und es nicht innerhalb von drei Monaten seit Eröffnung – ausgenommen mangels Masse – eingestellt wird; der Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht die Nichteröffnung mangels Masse gleich; b) in seinem Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird; c) in der Person des Gesellschafters ein seine Ausschließung rechtfertigender Grund vorliegt oder d) der Gesellschafter Auflösungsklage erhebt oder seinen Austritt aus der Gesellschaft erklärt. Die Einziehung bedarf eines Gesellschafterbeschlusses, der mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird. Dem betroffenen Gesellschafter steht kein Stimmrecht zu. Die Einziehung erfolgt gegen Zahlung einer Vergütung in Höhe des Buchwertes des Geschäftsanteils. Statt der Einziehung können die Gesellschafter beschließen, dass der betroffene Gesellschafter den Geschäftsanteil auf die Gesellschaft oder auf eine im Beschluss zu benennende Person zu übertragen hat. Bei der Beschlussfassung steht dem betroffenen Gesellschafter kein Stimmrecht zu. (6) Ein Austritt kann auch ohne wichtigen Grund, jedoch nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. (7) Der gesamte jeweils ausschüttungsfähige Jahresüberschuss ist einer Gewinnrücklage der Gesellschaft zuzuführen. 5 § 4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft (1) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt jeweils am 01.10. eines Kalenderjahres und endet am 30.09. des folgenden Jahres. (2) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. § 5 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen, soweit nicht Veröffentlichungen im Bundes- anzeiger vorgeschrieben sind, in der "StadtZeitung“ der Stadt Karlsruhe. § 6 Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind: 1. die Gesellschafterversammlung, 2. die Geschäftsführung. § 7 Gesellschafterversammlung (1) Die organschaftliche Vertretung eines Gesellschafters bestimmt sich nach den für diesen geltenden Bestimmungen. Auf Verlangen eines anderen Gesellschafters ist die Vertretungsmacht nachzuweisen. (2) Jeder Gesellschafter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. 6 (3) Die Gesellschafterversammlung wählt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Vorsitzenden bis zu dessen Abwahl bzw. bis zu dessen Amtsniederlegung. (4) Die Gesellschafterversammlung ist durch die Geschäftsführung im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung einzuberufen. Jeder Gesellschafter kann die Einberufung der Gesellschafterversammlung unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. In gleicher Weise kann ein Gesellschafter verlangen, dass ein Gegenstand zur Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung angekündigt wird. (5) Zu einer Gesellschafterversammlung sind alle Gesellschafter schriftlich zu laden. Die Ladung hat mit einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen, wobei der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen ist. Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung mitzuteilen sowie der Ladung die zur Tagesordnung gehörenden Unterlagen beizufügen. In Eilfällen können die Ladungsfristen verkürzt werden. (6) Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet vor Ablauf des siebten Monats des Geschäftsjahres statt. Sie beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr sowie über die Wahl des Abschlussprüfers. (7) Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Stammkapitals anwesend oder vertreten ist. (8) Im Fall der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen erneut eine Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die stets be- schlussfähig ist, sofern hierauf in der Einladung ausdrücklich hingewiesen wird. Ist eine Gesellschafterversammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, so können ver- bindliche Beschlüsse nur gefasst werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend oder ordnungsgemäß vertreten und damit einverstanden sind, dass über den betreffenden Gegenstand trotzdem verhandelt und beschlossen wird. Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarf es nicht, wenn sich alle Ge- sellschafter hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung mit einer schriftlichen Stimmabgabe, die auch per Telefax erfolgen kann, einverstanden erklären. Die Stimmabgabe hat innerhalb einer von der Geschäftsführung bestimmten, ange- 7 messenen Frist zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stimmabgabe bei der Geschäftsführung maßgebend. Nicht oder nicht rechtzeitig abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung. Die im schriftlichen Verfahren wirksam zustandegekommenen Beschlüsse sind den Gesellschaftern von der Geschäftsführung unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Vertreterin/ein Vertreter eines Gesellschafters bei einzelnen Punkten der Tagesordnung persönlich an der Stimmabgabe gehindert, so bleibt die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung unberührt. Der betroffene Gesellschafter kann sein Stimmrecht zu diesen Punkten durch schriftliche Stimmabgabe ausüben, die der Sitzungsleiterin/dem Sitzungsleiter zu Beginn der Sitzung zu überreichen ist. (9) Je 50 € eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. (10) Über jede Gesellschafterversammlung ist, soweit nicht notarielle Beurkundung erfor- derlich ist, eine Niederschrift zu fertigen, die von der/dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Versammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Versammlung und die Gesellschafterbeschlüsse aufzunehmen. Werden Gesellschafterbeschlüsse außerhalb einer ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung gefasst, so ist von der/dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung oder einer zugezogenen Geschäftsführerin/einem zugezogenen Geschäftsführer eine Niederschrift anzufertigen und zu unterzeichnen, die die Zustimmung zu einer solchen Beschlussfassung und die Stimmabgabe der ein- zelnen Gesellschafter sowie das Abstimmungsergebnis wiedergeben muss. Die Urschrift der Niederschrift ist zu den Akten zu nehmen. Den Gesellschaftern ist eine Abschrift der Niederschrift unverzüglich zuzuleiten. (11) Der Inhalt der Niederschrift gilt als von dem einzelnen Gesellschafter genehmigt, sofern er der Niederschrift nicht binnen eines Monats nach Absendung gegenüber der/dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung schriftlich unter Angabe der Gründe widerspricht. 8 § 8 Aufgaben der Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterversammlung beschließt - außer in den sonst im Gesetz oder in diesem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen - insbesondere über folgende An- gelegenheiten: 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen; 2. Umwandlung / Umstrukturierung der Gesellschaft, insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel sowie der Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 Aktiengesetz; 3. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses; 4. Auflösung der Gesellschaft; Ernennung und Abberufung von Liquidatoren; 5. Änderung bzw. Erweiterung des jeweils konkreten Geschäftsgegenstandes, insbesondere die Übernahme neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen des Unternehmensgegenstandes; 6. Errichtung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen; 7. Beschlussfassung hinsichtlich der Verfügung über Geschäftsanteile; 8. Veräußerung des Unternehmens im Ganzen oder in wesentlichen Teilen; 9. langfristige Geschäftspolitik - insbesondere: - wesentliche, über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinausgehende Verträge, - Grundzüge der Investitionspolitik, - Kreditrahmen, - mittel- und langfristige Erfolgsvorausschau, 9 - Eigenkapitalentwicklung; 10. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; 11. Stimmabgabe in Gesellschafter- oder Hauptversammlungen von Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. Ausnahmen hiervon sind jederzeit durch Gesellschafterbeschluss möglich; 12. Abschluss, Änderung und Aufhebung bzw. Kündigung der Anstellungsverträge mit Geschäftsführern; 13. Erteilung von Einzelvertretungsmacht und Befreiung von Beschränkungen des §181 BGB gegenüber Geschäftsführern; 14. Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten; 15. Entlastung der Geschäftsführung; 16. Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsrat oder das entsprechende Organ von Tochter- und Beteiligungsunternehmen; 17. Festsetzung und Änderung des Wirtschaftsplanes sowie der mittelfristigen Investitions- und Finanzplanung; 18. Errichtung von Zweigbüros und Zweigniederlassungen; 19. Wahl des Abschlussprüfers; 20. Zustimmung zum Erlass oder Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung. 21. Abschluss, Änderung und Aufhebung von Verträgen mit Gesellschaftern 22. Abschluss, Änderung und Aufhebung von Verträgen mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft oder die Gesellschafter mit mehr als 25 % des Stamm- bzw. Festkapitals beteiligt sind sowie mit Gesellschaftern dieser Gesellschaft; 10 (2) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen: 1. Hingabe von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten; 2. Abschluss von Darlehensverträgen und die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen; 3. Schenkungen und Verzicht auf Ansprüche; 4. Erwerb, dingliche Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; 5. Einleitung gerichtlicher und schiedsgerichtlicher Verfahren sowie deren Beendigung durch Rücknahme der Anträge oder Vergleich; 6. Vergabe von Lieferungen und Leistungen, insbesondere der Abschluss von Künstlerverträgen; 7. Abschluss von Miet-, Pacht-, und Leasingverträgen; 8. Abschluss, Änderung und Aufhebung bzw. Kündigung von Anstellungsverträgen; 9. Bestellung von Erbbaurechten; (3) In einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung oder durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann bestimmt werden, dass Rechtsgeschäfte und Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 2 , die einen bestimmten Betrag im Einzellfall nicht überschreiten, nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen. (4) Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu Rechtsgeschäften und Maßnahmen gemäß Abs. 2 kann in Fällen, in denen ein unverzügliches Handeln im Interesse der Gesellschaft geboten erscheint und eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, durch vorherige Zustimmung des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung ersetzt werden. Die Gesellschafterversammlung ist spätestens in der nächsten Sitzung über die Eilentscheidung und ihre Ausführung, insbesondere über die Notwendigkeit der Eilentscheidung, zu unterrichten. 11 (5) Die Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit gesetzlich oder in diesem Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. (6) Gesellschafterbeschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Empfang der Niederschrift durch Klage angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. § 9 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. (2) Die Geschäftsführung wird auf jeweils höchstens 5 Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die vorzeitige Abberufung von Geschäftsführern ist zulässig. Bei Abschluss, Änderung oder Aufhebung beziehungsweise Kündigung von Anstellungsverträgen mit den Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung vertreten. (3) Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. (4) Die Geschäftsführung gibt sich im Benehmen mit der Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung. (5) Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Gesetzen, diesem Gesellschaftsvertrag, dem Anstellungsvertrag, der Geschäftsordnung, sowie den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zu führen. 12 (6) Die Geschäftsführer sind berechtigt und auf Verlangen des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung verpflichtet, an den Sitzungen der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und zu den Punkten der Tagesordnung Stellung zu nehmen. Sie haben die Gesellschafterversammlung angemessen zu informieren. (7) Die Geschäftsführung hat die Gesellschafter im Sinne des Beteiligungscontrollings bedarfsgerecht und angemessen zu informieren. Sie berichtet unterjährig in regelmäßigen Abständen und zu bestimmten Anlässen. (8) Die Geschäftsführung hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein angemessenes Risikomanagementsystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden; dazu gehört auch ein dem Unternehmen angepasstes internes Überwachungs-, Controlling- und Frühwarnsystem u.a. auf der Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung. § 10 Wirtschaftsplan (1) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, im Benehmen mit der Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe und in sinngemäßer Anwendung des Eigenbetriebsrechts den Wirtschaftsplan, d.h. den Investitionsplan, den Finanzplan und den Erfolgsplan sowie eine Stellenübersicht, für das jeweils kommende Geschäftsjahr der Gesellschaft so rechtzeitig vor Ablauf des laufenden Jahres aufzustellen, dass die Gesellschafterversammlung vor oder zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres den Wirtschaftsplan festsetzen kann. Der festgesetzte Wirtschaftsplan ist den Gesellschaftern und der Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe zu übermitteln. (2) Die Geschäftsführung erstellt eine mittelfristige Investitions- und Finanzplanung für fünf Jahre. Diese Planung ist im Zusammenhang mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes jährlich durchzuführen. Die Planung ist der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die beschlossene mittelfristige Investitions- und Finanzplanung ist den Gesellschaftern zu übermitteln. 13 (3) Die Geschäftsführung erstellt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans einen jährlich fortzuschreibenden Aufgaben- und Eventkatalog, der der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und anschließend den Gesellschaftern zuzustellen ist. § 11 Jahresabschluss, Lageberichts und Prüfung (1) Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht der Gesellschaft sind durch die Geschäftsführung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. (2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und zu prüfen. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter Beachtung der Aufgaben gemäß § 53 Haushaltsgrund- sätzegesetz (HGrG) zu prüfen. Die Abschlussprüferin/der Abschlussprüfer ist zu beauftragen, in seinem Bericht die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft darzustellen. Ausnahmen vom Prüfungserfordernis nach § 103 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung sind zulässig, wenn die obere Rechtsaufsichtsbehörde hiervon Befreiung nach § 103 Abs. 1 letzter Satz der Gemeindeordnung erteilt hat und andere geeignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind. (3) Unverzüglich nach Eingang des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat die Geschäftsführung den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung zur Prüfung, Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. An der Beratung soll die Abschlussprüferin/der Abschlussprüfer teilnehmen. Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht sind zusammen mit dem Prüfungsbericht der Stadt Karlsruhe zuzuleiten. 14 Die örtliche Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung (Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung) kann vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe nach Maßgabe der jeweils vom Gemeinderat übertragenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen werden. Zur Wahrnehmung der Betätigungsprüfung nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung werden dem Rechnungsprüfungsamt und der für die überörtliche Prüfung zuständigen Prüfungsbehörde die in § 54 HGrG vorgesehenen Befugnisse eingeräumt. Der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wird das Recht zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach Maßgaben von § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung eingeräumt. (4) Die Gesellschafterversammlung hat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung spätestens bis zum Ablauf des siebten Monats des folgenden Geschäftsjahres zu beschließen. (5) In der Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, ist auch die Entlastung der Geschäftsführung zu beschließen. (6) Die Offenlegung des Jahresabschlusses richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht sind ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. (7) Die Geschäftsführung hat der Stadt Karlsruhe die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses (§ 95a Gemeindeordnung) erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu dem von der Stadt Karlsruhe bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 15 § 12 Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern (1) Die Geschäftsführung ist nicht befugt, außerhalb eines nach dem Gesellschaftsvertrag ergehenden Ergebnisverteilungsbeschlusses den Gesellschaftern oder ihnen nahestehenden Personen oder Gesellschaftern Vorteile irgendwelcher Art vertragsmäßig oder durch einseitige Handlung einzuräumen, die dem Gesellschaftszweck und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft entgegenstehen. (2) Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen gemäß vorstehendem Abs. 1 werden die Vertragspartner Art und Umfang der Rückgewährung unter Berücksichtigung der steuerlichen Belange von Fall zu Fall regeln. § 13 Stillschweigen (1) Alle Gesellschafter haben in Angelegenheiten der Gesellschaft auch nach dem Ausscheiden oder der Beendigung der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren. 2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Geschäftsführung. § 14 Auflösung, Liquidation (1) Im Fall der Auflösung erfolgt die Liquidation durch die Geschäftsführer im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht, sofern die Liquidation nicht durch Gesellschafterbeschluss einer oder mehrerer anderen Personen übertragen wird. (2) Im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft erhält zunächst der Gesellschafter Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe die von ihm bei der Gründung eingebrachten Sachwerte, insbesondere die Recht an der Wort- oder Bildmarke "DAS FEST", 16 eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt, Registernummer 39812359, sowie alle damti verbundenen Rechte. Nach Befriedigung des Vorzugsanspruchs des Gesellschafters Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe erhält von einem etwa verbleibenden Betrag vom Liquidationserlös jeder Gesellschafter die von ihm geleistete Bareinlage zum Nennwert ausgezahlt. Einen überschießenden Liquidationserlös erhält der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe. § 15 Schlussbestimmungen (1) Sollten Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages nicht berührt werden. Die Gesellschafter sind sich darüber einig, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen zu ergänzen, umzudeuten und/oder durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der un- wirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen gerecht werden. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine er- gänzungsbedürftige Lücke ergibt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages sowie einer gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erlassenen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetz notarielle Beurkundung oder notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. § 16 Inkrafttreten Dieser Gesellschaftsvertrag tritt mit der Eintragung im Handelsregister in Kraft. Beschlossen am ....................... im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe und am ........ in der Gesellschafterversammlung der KMK. 17 Beschluss: 1. Versand an den HA und GR als Anlage zum TOP "Neue Organisationsformen ... " 2. StJa über Dez 3 zur Kenntnis. Anmerkung: Der Vertrag orientiert sich an dem bisherigen Vertrag der FEST GmbH, beigefügt eine Fassung mit Markierung der Änderungen gegenüber dem gültigen Vertrag Dez 1 S. Dez 4 ZJD
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Seite 1 von 1 Medienbüro - 15.06.2010/Nr.8 Stadtkämmerei Tel.: 0721 133 2044 Rathaus Marktplatz Fax: 0721 133-2009 76124 Karlsruhe E-Mail: stk@karlsruhe.de Verteiler Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei An die Stadtkämmerei über: Antrag auf Genehmigung von: Mehraufwendungen/- auszahlungenapl./üpl. VE Dezernat 1 Dezernat 4 Dezernat 3Dezernat 2 Dezernat 5Dezernat 6 E-Mail Fax: Telefon: Sachbearbeiter/in: Dienststelle: Planungsobjekt KST.Stelle/PSP-Element/ inv. Projekt ÜPL APL ED PlankontoBetrag € Sender (Deckung Mehreinnahmen - ME oder Sperre - SP) Begründung des Sachverhalts (Bei Bedarf bitte Zusatzblatt beifügen.) Datum Unterschrift der Amtsleitung B-Vermerk Stk Interne Nr. Version Erfasst (Hz. Datum) Stk-Abt. 0400 Stk-Abt. 0500 RPA Vorlage an: Gemeinderat Offenlage Formblatt Sitzung: öffentlich Hauptausschuss nicht öffentlich Vorberatung im: Sitzungsdienst Handzeichen /Datum Dezernat 4 Stadtkämmerei Ortsvorsteher/in Achtung! Nach Unterschriften zurück an die Stk-Abt.0400 Haushaltsjahr Empfänger (ÜPLA/APL/ED) Planungsobjekt KST.Stelle/PSP-Element/ inv. Projekt ME SP PlankontoBetrag € Für:
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2013/0054 9 öffentlich Dez. 4 Neue Organisationsformen für die Aufgabenbereiche Stadtmarketing, Messe, Kongresse, Events und Tourismus Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Aufsichtsrat KMK 04.12.2013 Vorberatung Hauptausschuss 10.12.2013 14.01.2014 13 3 Vorberatung Gemeinderat 18.02.2014 9 Auf Wunsch des Hauptausschusses wurde die Vorlage umfassend überarbeitet. Die geän- derten Stellen wurden durch Unterstreichung kenntlich gemacht. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss: Siehe Beschlussvorschlag auf Seiten 11 ff. der Vorlage. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 75.000 € (2014), 542.170 € (2014) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.200012.730 u. a. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Vermögenserwerb Beteiligungen, Betriebskostenzuschüsse für Karlsruhe Event GmbH und Karlsruhe Tourismus GmbH ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KMK, DAS FEST + Stadtmarketing Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Hintergrund und Aufgabenstellung Im Jahr 2011 war es Gegenstand eines Projektauftrages durch den Oberbürgermeister an die Verwaltung, zu prüfen, ob die Positionierung der "Marke Karlsruhe" durch eine einheitli- che strategische Steuerung der Bereiche Messe, Kongresse, Großveranstaltungen, Stadt- marketing, Wirtschafts- und Tourismusförderung verbessert werden kann und welche Orga- nisationsform hierfür sinnvoll ist. Dieser Projektauftrag wurde von einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Geschäftsführungen und der städtischen Ämter Wirtschaftsförderung, Zent- raler Juristischer Dienst, Personal und Organisation sowie Stadtkämmerei bearbeitet. Wie dem Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe aus dem Hauptausschuss am 17.04.2012 zu entnehmen ist, existieren bundesweit zahlreiche Modelle zur Erledigung dieser Aufgaben. Mehrere Städtevergleiche sowie eine genauere Untersuchung von Modellen in Städten wie Hamburg, Stuttgart, Münster oder Aachen ergaben, dass es einen „Königsweg“ für die Or- ganisation der Bereiche nicht gibt. Der Erfolg eines jeden Modells hängt letztlich von den jeweiligen Akteuren und der Gestaltung ihrer Kooperation ab. Die AG stellte hierzu außer- dem fest, dass die untersuchten Organisationseinheiten jeweils eigene, ihrem Betriebszweck dienliche strategische Ziele verfolgen und klar abgegrenzte Aufgabenfelder bearbeiten. Es wurden aber auch klare gemeinsame Ziele identifiziert: - die Stärkung der Position von Karlsruhe im Wettbewerb der Städte um Einwohner, Gäste, Fachkräfte, Investoren und Unternehmen; - Karlsruhe bei den relevanten Zielgruppen international bekannter machen; - Kostentransparenz und Verbesserung des Ressourceneinsatzes für die Außendarstel- lung. Gesucht wurde daher eine Organisationsform, die den Beteiligten eine Fokussierung auf das jeweilige operative Kerngeschäft ermöglicht und die Plattform für eine Kooperation zur Errei- chung der gemeinsamen strategischen Ziele bereitet. Es sollte weiterhin möglichst keine neuen Strukturen aufgebaut werden, sondern auf Bestehendem aufgesetzt werden. Die Wirtschaftsförderung soll als städtisches Amt beibehalten werden, um die für die Fir- menbetreuung so eminent wichtigen Schnittstellen zu den technischen Ämtern zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde die Wirtschaftsförderung aus der weiteren Betrachtung zu- nächst herausgenommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Letztlich, so das Fazit der AG in 2012, kommen für Karlsruhe zwei Modelle in Frage: eine Holding in der Rechtsform eines Eigenbetriebes als Dach über die bereits bestehenden Ein- zelgesellschaften oder ein selbstverpflichtendes Kooperationsmodell. Zusätzlich wurden Überlegungen zur Gründung einer Event-Gesellschaft angestellt, da der Bereich der Großevents von allen Beteiligten als von wachsender Bedeutsamkeit für eine strategische Außendarstellung einer Großstadt wie Karlsruhe gesehen wurde. Um hier ebenfalls keine gänzlich neuen Strukturen zu schaffen, soll die FEST GmbH hierzu umgebaut werden. Dies bedingt jedoch eine Kommunalisierung dieser Gesellschaft (bisher: 26 % KMK, 25 % Stadt- jugendausschuss, 49 % verschiedene private Gesellschafter). 2. Lösungsansatz: Schrittweise Etablierung einer strategischen Holding Die Arbeitsgruppe hatte daher abschließend empfohlen, die Aktivitäten in Form einer Hol- ding in der Rechtsform eines Eigenbetriebes zu bündeln, um die Zusammenarbeit zu institu- tionalisieren. Dieses im Jahr 2012 skizzierte Organisationskonzept lässt eine stufenweise Umsetzung zu und bringt folgende Vorteile mit sich: - Es positionieren sich klar identifizierbare Aufgabenträger und Verantwortungsbereiche; - Diese bringen stärkere Impulse für die gesamtstädtische Marketingstrategie und eine zielgruppengerechte Umsetzung ein; - Strategische Fragestellungen werden unter den Beteiligten gemeinsam bearbeitet und können gezielt mit der Verwaltungsspitze und den städtischen Gremien (v. a. Hauptaus- schuss) abgestimmt werden. Die Empfehlung der Rechtsform des Eigenbetriebes beruhte auf der Prämisse, dass diese gegenüber der Rechtsform GmbH (nach Vorbild KVVH) steuerlich vorteilhaft ist. Nachdem bis heute zu dieser Frage noch immer keine abschließende Rückmeldung durch die Finanz- behörden vorliegt (und auch noch nicht absehbar ist), wird nun ein Vorschlag für eine schrittweise Umsetzung der Neuorganisation vorgelegt werden. Dies vor allem, um recht- zeitig vor dem anstehenden Stadtjubiläum 2015 den beteiligten Akteuren einen klaren Handlungsrahmen zu geben. Denn das Stadtjubiläum wird auch für den Bereich Touris- mus eine besondere Herausforderung darstellen. Deshalb ist zunächst eine zeitnahe Stärkung des Bereichs Tourismus vorgesehen, des- sen Eingliederung in die KMK sich seinerzeit bewährt hat, heute jedoch nicht mehr marktge- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 recht ist: Die bisherige Konzentration auf die Abwicklung von Buchungen für den Geschäfts- reisetourismus, vor allem für die Besucher von Messen und Kongressen der KMK, darf nicht dazu führen, dass Karlsruhe den Anschluss an das wachsende Geschäftsfeld des Kultur- und Städtetourismus verpasst. Denn der Tourismus stellt einen wachsenden Wirtschaftssek- tor in Karlsruhe dar: Alleine in den letzten fünf Jahren wurden die Übernachtungszahlen von 840.000 auf über 1 Mio. gesteigert. Im Durchschnitt gibt jeder Übernachtungsgast rund 186 Euro pro Tag in Karlsruhe aus, jeder Tagestourist rund 28 Euro (Quelle: dwif consulting „Wirtschaftsfaktor Tourismus in der Stadt Karlsruhe 2010“). Die touristische Vermarktung soll außerdem - wie dies in vergleichbaren Regionen bereits heute erfolgt - verstärkt in Kooperation mit regionalen Partnern erfolgen. Die Geschäftsfüh- rung sieht gute Chancen, die bislang in einzelnen Projekten erfolgte regionale Kooperation zu verstetigen. In welcher Form diese künftige regionale Kooperation erfolgen kann, ist auch von den Überlegungen der regionalen Partner abhängig. Im Jahr 2012 wurde im Aufsichtsrat der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH bereits eine neue Strategie des Geschäftsbereichs Tourismus vorgestellt und verabschiedet. Diese Stra- tegie stellt die Zielgruppen der Städte- und Kulturreisenden gleichberechtigt neben die bis- her hauptsächlich bearbeitete Zielgruppe der Geschäftsreisenden. Die Attraktivität Karlsru- hes, das sehr gute kulturelle Angebot und das generell stetig zunehmende Interesse an Städtereisen waren ausschlaggebende Aspekte. Auch der Tagesreisende wird seitdem be- reits gezielter umworben. Die nun anstehende touristische Vermarktung des Stadtjubiläums 2015 bildet den idealen Ansatzpunkt, um diesen bereits konzeptionell vorbereiteten Strate- giewechsel im Tourismus jetzt weiter voranzubringen. Durch die Kommunalisierung der DAS FEST GmbH wird die Basis für eine Eventgesell- schaft gelegt: Die Stadt Karlsruhe benötigt eine Eventeinheit, die konzeptionell ausgewählte städtische Events in ihrer Weiterentwicklung begleitet, selbst einzelne neue Konzepte entwi- ckelt und Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungssicherheit erbringt. Allgemein geht der Trend in Richtung einer Professionalisierung von Großveranstaltungen/Events. Events werden sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im kommunalen Bereich immer häufiger als Kommunikationsinstrument mit starker Ausstrahlung und Imagewirkung eingesetzt. Dar- über hinaus stehen die Kommunen gerade bei Themen wie dem Jugendschutz, der Ver- anstaltungssicherheit und der Nachhaltigkeit vor neuen Herausforderungen, die in Karls- ruhe von einer Eventgesellschaft aufgegriffen werden sollen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Durch maßgeschneiderte Großevents und Konzepte sowie durch die bereits durch die DAS FEST GmbH erworbene Erfahrung und Vernetzung kann diese Eventgesellschaft zur ge- wünschten Positionierung Karlsruhes in Abstimmung mit städtischen Kooperationspartnern einen wichtigen Beitrag leisten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in einem ersten Schritt auf einer Ebene vier Partner entstehen, die zunächst ihr heutiges Aufgabenfeld in die Kooperation einbringen. In einem zweiten Schritt sollen die vier Partner ein gemeinsames Dach in Form einer Hol- ding zur strategischen Ausrichtung ihrer Aktivitäten im gesamtstädtischen Interesse bilden. Auf dem Weg dorthin wird es moderierte Workshops der Kooperationspartner geben, um die Modalitäten für die Kooperation und die Abgrenzung der Tätigkeitsfelder anzupassen und zu präzisieren. 3. Umsetzung Die Umstrukturierung soll im ersten Quartal 2014 rückwirkend zum 01.01.2014 bzw. zum 01.10.2013 gemäß dem abweichenden Wirtschaftsjahr der DAS FEST GmbH erfolgen. Im folgenden sind die Auswirkungen auf die beteiligten Akteure dargestellt: a) Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) Ziel ist, die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH direkter auf das Kerngeschäft der Me- sen und Kongresse auszurichten, wo sie in einem harten Wettbewerb steht. Hierzu wird vor allem der Bereich Tourismus mit 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgegliedert und in einer eigenen städtischen Gesellschaft weiter geführt. Der bisherige Geschäftsführer Klaus Hoffmann scheidet bei der KMK aus und widmet sich vollständig dem Ausbau des Touris- musmarketing für Karlsruhe. Seine Geschäftsführertätigkeiten bei der KMK, der Messe Karlsruhe GmbH und der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) wird Herr Hoff- mann ebenfalls beenden. Die Geschäftsführungen der Messe Karlsruhe GmbH und der KSBG werden künftig von der KMK-Geschäftsführerin, Frau Britta Wirtz, zusätzlich wahrge- nommen. Als Folge des Umbaus der DAS FEST GmbH werden der bisherige Pressesprecher sowie seine Assistenz die KMK verlassen, weiterhin wechseln bereits in 2014 die für die Ausrich- tung des INDOOR-MEETINGS eingesetzten Mitarbeiter, insbesondere eine Mitarbeiterin, die Ergänzende Erläuterungen Seite 6 zusätzlich zu den Aufgaben für das INDOOR-MEETING bereits heute umfassende Control- lingfunktionen für das DAS FEST wahrnimmt. Die KMK gibt im Zuge der Umstrukturierung also nicht nur Mitarbeiter aus dem Tourismus, sondern auch aus dem Zentralbereich ab (dies entspricht 315 T€ Personalkosten). Außer- dem werden im Zentralbereich noch Sachkosten für bisherige freie Mitarbeiter bei der KMK eingespart. Statt eines vollumfänglichen Ersatzes dieser Personale wird im Wesentlichen die Organisa- tion insgesamt gestrafft und die mittlere Führungsebene gestärkt. So wird beispielsweise der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Marketingbereich zusammengelegt, ein Teamleiter Presse ist einzustellen. Die Bereiche Rechnungswesen, Controlling und Verwal- tung werden ebenfalls zusammengelegt. Insgesamt betragen die durch die Umorganisation direkt bedingten Kosten für den Personalentwicklung und den Personalersatz 170 T€. Bei der KMK existieren weitergehende, aus Sicht der Geschäftsführung wirtschaftlich sinnvolle Überlegungen zur Restrukturierung, die über den durch die Umorganisation bedingten Er- satz hinausgehen. Dabei wird die KMK aber im Rahmen der durch die Umstrukturierung erwirtschafteten Einsparungen bleiben. Mit dem Aufsichtsrat der KMK wurde deshalb ver- einbart, dass alle im Zuge dieser internen Restrukturierung direkt notwendigen Neueinstel- lungen, aber auch die weiter gehenden Einstellungen in der Folgezeit jeweils einzeln vom Aufsichtsrat zu genehmigen sein werden. b) Karlsruhe Tourismus GmbH Zum 01.01.2014 soll der Geschäftsbereich Tourismus von der KMK abgespalten werden. Hieraus entsteht die Karlsruhe Tourismus GmbH als 100%-Gesellschaft der Stadt Karlsruhe. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wurden bereits - ebenso wie mit dem Betriebsrat der KMK - Gespräche geführt, um das grundsätzliche Einverständnis zur Vorlage dieses Vorschlages an die städtischen Gremien einzuholen und um einen Prozess der Aus- gestaltung der Tourismus GmbH unter Einbindung der Belegschaft zu starten. Die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter begrüßen die Organisationsänderung und haben ausnahmslos ihr Einverständnis mit einem Wechsel in die Tourismus GmbH signalisiert. Die bisher der KMK zur Verfügung gestellten städtischen Mittel für den Geschäftsbereich Tourismus werden ab 2014 an die Karlsruhe Tourismus GmbH ausbezahlt. Dies beinhaltet auch einen Teil des Defizitausgleiches für die KMK, der bereits bisher für den Bereich Tou- rismus bei der KMK verwendet wurde. Ein endgültiger Wirtschaftsplan der Gesellschaft soll Ergänzende Erläuterungen Seite 7 im Frühjahr erstellt und dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Die Geschäftsleitung rech- net mit ca. 30 T€ Zusatzkosten für die Ausgliederung, die teilweise einmalig (Drucksachen etc.), teilweise dauerhaft (Lizenzen, Versicherungen etc.) anfallen. Die Karlsruhe Tourismus GmbH tritt im Wege des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Übergangs bei der KMK GmbH be- stehenden Arbeitsverhältnissen - Geschäftsbereich Tourismus - kraft Gesetz ein. Die Karls- ruhe Tourismus GmbH beantragt daher die Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskas- se des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK KVBW). Da eine GmbH insolvenzfähig ist, ist es notwendig, dass die Stadt Karlsruhe als eine nichtinsolvenz- fähige Einrichtung die Gewährträgerschaft gegenüber der ZVK KVBW dafür übernimmt, die erworbenen Rentenanwartschaften der Beschäftigten im Falle einer Insolvenz im Rentenfall auszufinanzieren. c) Karlsruhe Event GmbH Die DAS FEST GmbH wird zur Karlsruhe Event GmbH weiterentwickelt und eine Gesell- schaft mit städtischer Mehrheitsbeteiligung. Daher beabsichtigt die Stadt Karlsruhe - rück- wirkend zum 01.10.2013 (das Geschäftsjahr 2014 der DAS FEST GmbH beginnt am 01.10.2013) - sämtliche Anteile der kommerziellen Gesellschafter einschließlich KMK an der DAS FEST GmbH in Höhe von zusammen 75.000 € zu erwerben. Der Stadtjugendaus- schuss e. V. Karlsruhe verbleibt zunächst als nichtkommerzieller Gesellschafter in der GmbH, um bei der aktuellen Hauptveranstaltung der Gesellschaft DAS FEST die Interessen und Belange der Kinder und Jugendlichen vorrangig im kostenfreien Kinder- und Kulturbe- reich zu sichern. Mit der Etablierung der Holding, spätestens jedoch zum Ende des Wirt- schaftsjahres 2014 der DAS FEST GmbH zum 30.09.2014, soll über die weitere Gesell- schafterstruktur entschieden werden. Zur Wahrung der Interessen von Kindern und Jugend- lichen und zur Absicherung der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwi- schen dem bisherigen Mitgesellschafter Stadtjugendausschuss Karlsruhe e. V. und der Karlsruhe Event GmbH wird dem Stadtjugendausschuss eine entsprechende Partner- schaftsvereinbarung angeboten werden. Die bisher an die DAS FEST GmbH überwiesenen städtischen Mittel für DAS FEST werden ab 2014 an die neu strukturierte Karlsruhe Event GmbH ausbezahlt. Ebenso die bisher an die KMK geflossenen Mittel für die operativen Kosten im Event Bereich. Gegenüber dem Wirtschaftsplan für DAS FEST 2013/2014 kommen vor allem die Mehrkosten für einen Ergänzende Erläuterungen Seite 8 hauptamtlichen Geschäftsführer, eine Assistenz und einen Mitarbeiter für den Bereich Ver- anstaltungssicherheit hinzu (insgesamt 130 T€ Mehrkosten); administrative Aufgaben über- nimmt wie bisher die KMK gegen Verrechnung, der bisherige Ansatz im Budget wird ange- passt. Ein angepasster Wirtschaftsplan wird nach Aufnahme der Tätigkeit der Gesellschaft erstellt und dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Die Personalausstattung stellt sich damit zu Beginn wie folgt dar: Der bisherige Geschäfts- führer der DAS FEST GmbH, Herr Martin Wacker, wird die Tätigkeit zukünftig mit umfang- reicherem Aufgabengebiet hauptamtlich wahrnehmen. Er wird seine Tätigkeit mit Assistenz, zwei Projektmitarbeitern (bisher KMK Event) und einem Beauftragten für Veranstaltungssi- cherheit in der Gesellschaft ausüben, um die entsprechende Neuausrichtung konzipieren zu können. Dies kann operativ zum 01.05.2014 erfolgen. Daneben sind, wie im bisherigen Rahmen, Honorarkräfte vor allem für die Großveranstaltung „DAS FEST“ zu beschäftigen, so dass sich diesbezüglich keine Veränderung ergibt. Für den Fall, dass betroffene Mitarbeiter der KMK GmbH im Wege des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB überwechseln, tritt die Karlsruhe Event GmbH in die Rechte und Pflich- ten aus den zum Zeitpunkt des Übergangs bei der KMK GmbH bestehenden Arbeitsverhält- nissen kraft Gesetz ein. Die Karlsruhe Event GmbH beantragt unabhängig davon die Mit- gliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK KVBW). Da eine GmbH insolvenzfähig ist, ist es notwendig, dass die Stadt Karlsruhe als eine nichtinsolvenzfähige Einrichtung die Gewährträgerschaft ge- genüber der ZVK KVBW dafür übernimmt, die erworbenen Rentenanwartschaften der Be- schäftigten im Falle einer Insolvenz im Rentenfall auszufinanzieren. Konkretes Projekt der Karlsruhe Event GmbH ist DAS FEST. Darüber hinaus besteht Kon- sens mit der KMK über die Übernahme des INDOOR MEETING 2015 (die Vorbereitungen beginnen bereits im II. Quartal 2014) in der Europahalle sowie mit dem Stadtmarketing über ein eventuelles SWR-4-Hörerfest in 2016. Auch ein noch zu konzipierendes Outdoor-Event zum Thema Genuss und Lebensart ist angedacht. Im § 10 des Gesellschaftsvertrages ist festgelegt, dass im jährlichen Wirtschaftsplan die Projekte und Veranstaltungen darzulegen sind. Der Wirtschaftsplan wird jährlich dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt. Gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 3 Gemeindeordnung darf die Gemeinde unbeachtet der Rechts- form wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich Ergänzende Erläuterungen Seite 9 daran beteiligen, wenn bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Im Falle der Karlsruhe Event GmbH handelt es sich um ein Tätigwer- den außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge. Entsprechend wurden die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Handel und Industrie angehört. Die Stel- lungnahmen von Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer liegen vor. Von dort sind keine Bedenken gegen die geplante Neustrukturierung geäußert. d) Stadtmarketing Karlsruhe GmbH Hier wurde durch Übernahme von 100 % der früher teilweise von Privaten gehaltenen Antei- le durch die Stadt bereits die nötigen Weichenstellung vorgenommen. Die Gesellschaft bleibt daher organisatorisch von der nun vorgelegten Änderung unberührt. Vorteilhaft könnte ne- ben der Zusammenarbeit mit dem Tourismus künftig vor allem eine verstärkte Zusammen- arbeit mit einer professionalisierten Event GmbH sein. e) Aufgabenabgrenzung und Schnittstellendefinition Zur Realisierung solcher weiterer Synergieeffekte ist eine genauere Analyse der künftigen Aufgabenfelder sowie eine Klärung der Schnittstellen erforderlich. Zur Verfeinerung der Auf- gabenabgrenzung wurde ein moderierter Prozess unter Einbindung der Geschäftsführungen gestartet. Im Januar 2014 findet hierzu eine Auftaktveranstaltung unter Moderation des Oberbürgermeisters statt. Das Ergebnis des Prozesses fließt in die Wirtschaftspläne der Gesellschaften ab 2014 ein und wird den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. f) Von der Kooperation zur Holding Nach Klärung der offenen steuerlichen Fragen - spätestens jedoch in der zweiten Jahres- hälfte 2014 - sollen die Gesellschaften Karlsruhe Tourismus GmbH, Karlsruher Messe- und Kongress GmbH, Karlsruhe Event GmbH und Stadtmarketing Karlsruhe GmbH dann zwecks gemeinsamer strategischer Ausrichtung in einer Holding gebündelt werden. Diese soll keine übergeordnete Struktur haben, sondern ein kollegialer Zusammenschluss der Geschäftsfüh- rungen der Einzelbereiche sein. Auf dieser Ebene soll die Kommunikationsstrategie für Karlsruhe entscheidend geprägt werden. Alle Einzelgesellschaften werden hier auf Augen- höhe kooperieren. Für die Errichtung der Holding stehen alternativ die Rechtsform einer Ergänzende Erläuterungen Seite 10 GmbH oder eines Eigenbetriebs zur Verfügung. Der Eigenbetrieb zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass er keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, dafür aber eine wirtschaftliche Selb- ständigkeit aufweist. Auch ist durch seine rechtliche Zuordnung eine Steuerung durch städtische Gremien (Gemeinderat, Ausschuss) gewährleistet. Nur für den Fall, dass sich der Eigenbetrieb nach steuerlicher Prüfung als wirtschaftlich nicht vorteilhaft darstellen soll- te, soll das Modell einer Holding über eine GmbH gewählt werden. Die beiden Organisationsänderungen bei Event und Tourismus sind als Schritt dorthin zu sehen, weshalb für diese beiden Gesellschaften zunächst kein eigener Aufsichtsrat etab- liert wird. Daher werden zunächst wesentliche Fragen der Event GmbH und der Tourismus GmbH im Hauptausschuss behandelt; die Verantwortlichkeiten in den bereits bestehenden Gremien bleiben unverändert bestehen. 4. Zusammenfassung der Veränderungen bei den Kosten Nachfolgend werden die unter Punkt 3. der Vorlage erläuterten Veränderungen der Mittel- flüsse für die neue Struktur zusammengefasst: Ergänzende Erläuterungen Seite 11 1.KMK 1.1Ergebnis vor Umstrukturierung Tourismus + Event-13.914T€1) 1.2Auswirkung der Umstrukturierung - Wegfallende operative Kosten GB Tourismus1.977T€ - Wegfallender Anteil Sachkosten Tourismus am Zentralbereich 77T€ - Wegfallender Anteil Personalkosten Tourismus am Zentralbereich 241T€ - Wegfallende operative Kosten Event136T€ - Wegfallender Anteil Personalkosten Event am Zentralbereich 74T€ - Wegfallende Erlöse GB Tourismus-375T€ - Wegfallender Zuschuss GB Tourismus-977T€ - Wegfallender Personalkostenersatz von KSBG -30T€ - Wegfallende Verrechnungsleistungen von DAS FEST -20T€ - Notwendiger Personalersatz nach Umstrukturierung-170T€ - Verrechnungsleistungen mit Tourismus GmbH340T€ - Verrechnungsleistungen mit Event GmbH75T€ Ergebnisveränderung1.348T€ 1.3Ergebnis nach Umstrukturierung Tourismus + Event-12.566T€ 2.Karlsruhe Tourismus GmbH 2.1Ergebnis vor Abspaltung ist in Ziffer 1.1 enthalten 2.2Auswirkung der Abspaltung - Bisherige operative Kosten GB Tourismus-1.977T€ - Bisheriger Anteil Sachkosten Tourismus am Zentralbereich -77T€ - Bisheriger Anteil Personalkosten Tourismus am Zentralbereich -241T€ - Bisherige Erlöse GB Tourismus375T€ - Bisheriger Zuschuss GB Tourismus977T€ - Verrechnungsleistungen mit KMK-340T€ - Weitere Kosten der Restrukturierung (geschätzt)-30T€ Ergebnisveränderung-1.313T€ 2.3Ergebnis nach Abspaltung-1.313T€1) 3.Karlsruhe Event GmbH (bisher: DAS FEST GmbH) 3.1Ergebnis vor Neustrukturierung0T€2) 3.2Auswirkung der Neustrukturierung - Bisherige operative Kosten Event-136T€ - Bisheriger Anteil Personalkosten Event am Zentralbereich -74T€ - Erlöse aus Personalkostenersatz (KSBG)30T€ - Weitere Verrechnungsleistungen an KMK (Erhöhung von 20 T€ auf 75 T€)-55T€ - Mehrkosten für Personal und Räumlichkeiten (geschätzt)-130T€ Ergebnisveränderung-365T€ 3.3Ergebnis nach Neustrukturierung-365T€2) Mehrkosten (Summe der Ergebnisveränderungen)330T€ 1)Hierin enthalten ist der städtische Zuschuss für den GB Tourismus in Höhe von 977 T€. Insofern ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 2.290 T€. 2)Hierin enthalten ist der städtische Zuschuss für DAS FEST 2014 in Höhe von 140 T€. Insofern ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 505 T€. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Anlagenverzeichnis: - Anlage 1: Gesellschaftsvertrag Karlsruhe Tourismus GmbH - Anlage 2: Gesellschaftsvertrag Karlsruhe Event GmbH - Anlage 3: Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für 2014 (37.170 €) - Anlage 4: Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für 2014 (75.000 €) - Anlage 5: Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für 2014 (505.000 €) Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Bezüglich der Neugründung der Karlsruhe Tourismus GmbH beschließt der Ge- meinderat Folgendes: 1.1 Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Karlsruher Mes- se- und Kongress GmbH (KMK) und im Hauptausschuss die Abspaltung des Ge- schäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) zum 01.01.2014 auf Basis des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages. Der Vollzug erfolgt per Gesellschafterbeschluss auf der Basis eines Spaltungsplanes. Die Gesellschaft soll die Firma „Karlsruhe Tourismus GmbH“ führen. Der Gemeinde- rat ist damit einverstanden, dass durch IHK, Registergericht, Notar oder Finanzver- waltung gewünschte Anpassungen des Firmennamens oder des Gesellschaftsver- trages von der Verwaltung vorgenommen werden können. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Neugründung der Karlsruhe Tourismus GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben. 1.2 Der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruhe Tourismus GmbH wird ermächtigt, den bisherigen Geschäftsführer der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) Herrn Klaus Hoffmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft zu bestellen und den beste- henden Dienstvertrag mit der KMK bei der Karlsruhe Tourismus GmbH fortzusetzen. Dies erfolgt unter der Bedingung, dass Herr Hoffmann seine Geschäftsführertätigkei- ten bei der KMK, der Messe Karlsruhe GmbH und der Karlsruher Sportstätten- Betriebs-GmbH (KSBG) zum selben Zeitpunkt niederlegt. 1.3 Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der zu gründenden Gesellschaft beauftragt. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 1.4 Zur Finanzierung des sich aus der Gesamtkostenaufstellung ergebenden Zuschuss- bedarfs in Höhe von 2.290.000 € stehen durch vollständige Umschichtung der bisher der KMK für den Geschäftsbereich Tourismus zur Verfügung gestellten Mittel (977.250,00 €) und durch die teilweise Umschichtung der bisher der KMK zur Verfü- gung gestellten Verlustabdeckung (1.275.580 €) Beträge in Höhe von zusammen 2.252.830 € bereit. Der Gemeinderat genehmigt die sich 2014 entsprechend ergebende überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 37.170 € für PSP-Element 1.200.57.50.07 (Betriebskosten- zuschuss Karlsruhe Tourismus GmbH). Die Deckung erfolgt durch die Inanspruch- nahme der Deckungsreserve (PSP-Element 1.200.61.20.01.09). 1.5 Die Karlsruhe Tourismus GmbH beantragt die Mitgliedschaft bei der Zusatzversor- gungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die Stadt Karlsruhe übernimmt die Gewährträgerschaft für die sich aus der Mitgliedschaft der Karlsruhe Tourismus GmbH ergebenden Verpflichtungen. 2. Bezüglich der Neustrukturierung der Karlsruhe Event GmbH (bisher: DAS FEST GmbH) beschließt der Gemeinderat Folgendes: 2.1 Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zur Weiterentwicklung sowie zur per- sonellen und finanziellen Ausstattung Kenntnis und genehmigt nach Anhörung der örtlichen Selbstverwaltungsorganisation von Handwerk, Industrie und Handel sowie nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) und im Hauptausschuss die Neustrukturierung der Karlsruhe Event GmbH (bisher: DAS FEST GmbH) auf der Basis des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages. Die Gesellschaft soll die Firma „Karlsruhe Event GmbH“ führen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass durch IHK, Registergericht, Notar oder Finanzverwaltung gewünschte Anpassungen des Firmennamens oder des Gesellschaftsvertrages von der Verwaltung vorgenommen werden können. 2.2 Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) und im Hauptausschuss - rückwirkend zum 01.10.2013 - dem Erwerb der von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH und den übrigen privaten Gesellschaftern gehaltenen Anteile an der DAS FEST GmbH in Höhe von zusammen 75.000 € zum Preis von jeweils 100 % Nominalwertes, somit 75.000 € zu. Der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der KMK wird ermächtigt, dem Verkauf der KMK-Anteile an der DAS FEST GmbH zuzustimmen. 2.3 Der Gemeinderat genehmigt die in 2014 notwendig werdende entsprechende über- planmäßige Aufwendung für PSP-Element 7.2000012.730 (Vermögenserwerb Betei- ligungen) in Höhe von 75.000 €. Ergänzende Erläuterungen Seite 14 2.4 Zur Finanzierung des sich aus der Gesamtkostenaufstellung für 2014 ergebenden Zuschussbedarfs in Höhe von 505.000 € genehmigt der Gemeinderat die entspre- chende überplanmäßige Aufwendung für PSP-Element 1.200.57.50.08 (Betriebskos- tenzuschuss Karlsruhe Event GmbH). Die Deckung erfolgt durch Umschichtung des Zuschusses für DAS FEST 2014 (140.000 €/PSP-Element 1.410.26.20.04.02.03) sowie durch die Inanspruchnahme der Deckungsreserve (365.000 €/PSP-Element 1.200.61.20.01.09). 2.5 Der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruhe Event GmbH wird ermächtigt, den bisherigen Geschäftsführer der DAS FEST GmbH für fünf Jahre zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft zu bestellen und den ent- sprechenden Dienstvertrag zu den für städtische Gesellschaften dieser Größe übli- chen Konditionen abzuschließen. Dies erfolgt unter der Bedingung, dass Herr Wa- cker den bestehenden Arbeitsvertrag mit der KMK aufhebt. 2.6 Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Neustrukturierung der Karls- ruhe Event GmbH (bisher: DAS FEST GmbH) erforderlichen Erklärungen abzuge- ben. 2.7 Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der neu strukturierten Gesell- schaft beauftragt. 2.8 Die Karlsruhe Event GmbH beantragt die Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungs- kasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die Stadt Karlsruhe übernimmt die Gewährträgerschaft für die sich aus der Mitgliedschaft der Karlsruhe Event GmbH ergebenden Verpflichtungen. 3. Die Verwaltung wird die erforderlichen Genehmigungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe einholen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung der noch offenen steuerlichen Fragen die weitere Ausgestaltung eines Eigenbetriebes/einer Holding für die Bereiche Stadtmarketing, Messe, Kongresse, Events und Tourismus zu konzipieren. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2014
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Anlage 6 Ergebnisprotokoll des Workshops am 29.01.2014 zur Aufgabenverteilung in den Geschäftsfeldern Stadtmarketing, Messe und Kongress, Event und Tourismus Teilnehmer: Britta Wirtz, Geschäftsführerin KMK GmbH für den Bereich Messe und Kongress Klaus Hoffmann, Geschäftsführer KMK GmbH für den Bereich Tourismus und Events Norbert Käthler, Geschäftsführer Stadtmarketing Karlsruhe GmbH Martin Wacker, Geschäftsführer Das FEST GmbH Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Erste Bürgermeisterin Margret Mergen (bis 16 Uhr) Torsten Dollinger, Stadtkämmerei, Dieter Au, S. Dez 1 Moderation: Ulrike Höltzel, S. Dez 4; Stephanie Schumann (LuP-Gruppe) 1. Grundlagen der Zusammenarbeit Die Projektpartner sind aufgrund ihrer jeweiligen Aufgabenfelder besonders der Entwicklung und Pflege der "Marke Karlsruhe" verpflichtet und werden gemeinsam und kooperativ auf eine wirkungsvolle Außendarstellung Karlsruhes hinwirken. Sie bearbeiten ihre bisherigen Aufgabenfelder eigenverantwortlich weiter und bringen ihre Kernkompetenzen in eine Verbesserung der Außendarstellung der Stadt ein. Dabei ist den Beteiligten klar, dass der Wert der Zusammenarbeit vor allem in der sinnvollen Abstimmung der Aktivitäten und in einem kohärenten Auftreten der Stadt und deren Akteure nach außen liegt. 2. Ansatzpunkte für die Zusammenarbeit Ansatzpunkte für die Zusammenarbeit bilden somit die jeweiligen bisherigen Aufgaben der Partner. Die grundlegenden Zuständigkeiten sind als Soll-Szenario ab Mai 2014 in einer Übersicht zusammengefasst, die diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist. Die Übersicht in Anlage 1 bildet den Auftakt, die bisher vorhandenen Aufgabenstellungen stärker zu fokussieren und damit eindeutige Zuständigkeiten zu definieren. Mögliche Synergieeffekte wurden aufgezeigt und Aufgabenverteilungen bei neuen Dienstleistungen geklärt. Bisherige Zuständigkeiten in den städtischen Ämtern bleiben derzeit unberührt. 3. Beispielhafte Prozesse zur Klärung der Zusammenarbeit Um eine Praxistauglichkeit der Zusammenarbeit der vier Partner zu prüfen, wurden exemplarisch zwei mögliche Prozesse durchgespielt. Beispiel 1: "Anfrage eines externen Veranstalters für einen Event" Die Internetrecherche nach einem klaren Ansprechpartner in Karlsruhe zeigte auf, dass im Vergleich zu anderen Städten (hier: Münster) bislang ein solches Angebot der Stadt Karlsruhe fehlt. Ziel muss es sein, das Serviceangebot im Bereich Events zu verbessern und zu einer von außen klar erkennbaren Zuständigkeit auf Seiten der Stadt zu kommen. Folgende Fragestellungen wurden daraufhin diskutiert und gelöst: Frage 1: Wer/ Wo ist der erste Kontakt von außen? Hierzu wurde zunächst festgestellt, dass diese Frage auf www.Münster.de klar beantwortet wird, auf www.Karlsruhe.de nicht. Die Event GmbH wird diese Lücke künftig schließen und die Koordination solcher Erstanfragen übernehmen. Es wird veranlasst, dass ein Info-Angebot (www.Karlsruhe-Event.de o.ä.) eingestellt wird, dies auf die städtischen Seiten verlinkt und per Internet-Suchmaschine auffindbar ist. Die Event GmbH ist zukünftig zuständig für Anfragen von Veranstaltern von außen. Frage 2: Wer berät? Möglichst beim Erstkontakt, in der Regel bei der Event GmbH, wird eine Art Schnell- Check durchgeführt. Kriterien wie Größe und Art der Veranstaltung, mögliche Orte und gesamtstädtische Bedeutung sind hierbei zu klären. Hierzu entwickelt die Event GmbH einen Schnell-Check zur Prüfung der Veranstaltungsanfragen. Anhand dieses Kriterienkatalogs können auch die anderen GmbHs (Tourismus, KMK, Stadtmarketing) bei eventuellen direkten Anfragen nach gleichen Kriterien beraten und prüfen. Frage 3: Wie geht es weiter? Je nach Ausprägung der Kriterien wird die weitere Federführung bei der Event GmbH oder einem anderen Partner liegen. Bei komplexeren Anfragen wird per Jour Fixe oder Telefonkonferenz über die Anfrage als solche sowie über die Federführung entschieden. Teilweise ist durch die Event GmbH auch nur der Kontakt zu anderen städtischen Dienststellen herzustellen, so z.B. bei der bloßen Anmietung einer städtischen Fläche (Marktamt oder OA). Frage 4: Wer entscheidet, ob dieser Event zur Markenstrategie passt? Grundlegende Aussagen zur Markenstrategie sind durch das Stadtmarketing formuliert. Eine erste Einschätzung (Schnell-Check) und Entscheidung erfolgt in der Regel durch die jeweilige Gesellschaft, wo die Anfrage aufgelaufen ist. Bei komplexeren und größeren Anfragen wird die Entscheidung in den Jour Fixe der Partner eingebracht. Dort wird gffs. dann eine Empfehlung an die Stadtverwaltung zur Entscheidung erarbeitet. Abschließend wurde noch mal klargestellt, dass nach außen stets der Kunde im Mittelpunkt stehen muss. Nicht das Erläutern von internen Zuständigkeiten der verschiedenen Partner bzw. der städtischen Behörden, sondern ein Rückruf durch einen kompetenten Ansprechpartner ist das Signal nach außen. Beispiel 2: "Von der Markenstrategie zur Anwendung der Dachmarke in den einzelnen Gesellschaften" Mittels Metaplan Abfrage wurde abgefragt, wo und in welcher Weise die Partner die federführende Stadtmarketing GmbH künftig unterstützen werden können. Zusammenfassend lässt sich für diesen Prozess folgendes festhalten: Die Vertriebswege der einzelnen GmbHs (Event, KMK, Tourismus, Stadtmarketing) erreichen insgesamt mehr als 2 Mio. Besucher. Insofern stellen sie für die Durchsetzung einer Markenstrategie eine gute Basis dar, um Markenbotschaften für Karlsruhe zu kommunizieren. Voraussetzung ist, dass die strategische Auswahl, Gestaltung und Weiterentwicklung von Messen, Kongressen, Events sowie der touristische Vertrieb in geeigneter Weise das CD der Stadt sowie inhaltlich profilierte Leitmotive und Botschaften für Karlsruhe einsetzen. Die Moderation zur Ableitung der Ziele und Leitmotive der Stadt erfolgt durch das Stadtmarketing. Die Einzelgesellschaften mit ihren verschiedenen Zielgruppen und ihrer Bandbreite bringen dafür Impulse ein. Die Abstimmung erfolgt auf Holdingebene sowie darüber hinaus mit der Stadtverwaltung. In der Diskussion wurde auch die Rolle des Gesellschafters näher beleuchtet. Der Gesellschafter begleitet und fördert konstruktiv die Marketingaktivitäten, z.B. durch ein Jahresgespräch. Vor allem für die Zeit nach dem Stadtjubiläum 2015 ist eine jährliche Abstimmung der strategischen Ziele einhergehend mit einer Akzentuierung von Leitmotiven und/oder Profilbildung unerlässlich. Die Mitwirkung bei der Standortprofilierung sollte von Seiten der Stadt dezernatsübergreifend erfolgen und der Gemeinderat über die Aufsichtsratsgremien und abschließend als Ganzes eingetragen werden. Weitere Überlegungen waren, den Marketingprozess auch auf der Ebene der Stadtverwaltung anzustoßen (CI Prozess). Bei einer übergeordneten Markenbildung müssen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgenommen werden sowie die Bürgerinnen und Bürger als Zielgruppe einbezogen werden. 4. Abschließend wurde sich auf folgende nächste Schritte verständigt: Was ? Wer? Termin? 1 wöchentlicher Jour Fixe alle dauerhaft 2 Abstimmung der Außenkommunikation alle dauerhaft 3 Leitmotiv mit Leben füllen / Strategieprozess: Vorschlag (1) StMa 1.11. 4 Partner prüfen systematisch ihre derzeitige Markenstrategie alle 1.5. 5 jährliche Abstimmung Strategie mit Gesellschafter Stadtverw. ab 2015 6 Entwickeln Schnell-Check für Veranstaltungsanfragen Event 1.5. 7 Aufbau und Abstimmung Toolbox für Außenkommunikation StMa ab sofort (1) Hierzu ist im Oktober 2014 bereits ein Workshop vorgesehen. Anlage: 1. Übersicht Zuständigkeiten ab 01.05.2014 Dezernat 1 ___________________ Dezernat 4 ___________________ 06.02.2014 S. Dez 4 Stephanie Schumann (Hospitantin im Rahmen LuP-Curricilum)
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Neue Organisationsformen für die Aufgabenberei- che Stadtmarketing, Messe, Kongresse, Events und Tourismus Vorlage: 2013/0054 Beschluss: 1. Bezüglich der Neugründung der Karlsruhe Tourismus GmbH beschließt der Gemeinderat Folgendes: 1.1 Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) und im Hauptausschuss die Abspaltung des Geschäftsbereiches Tourismus von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) zum 01.01.2014 auf Basis des der Vorlage als Anlage beigefügten Gesell- schaftsvertrages. Der Vollzug erfolgt per Gesellschafterbeschluss auf der Basis ei- nes Spaltungsplanes. Die Gesellschaft soll die Firma „Karlsruhe Tourismus GmbH“ führen. Der Ge- meinderat ist damit einverstanden, dass durch IHK, Registergericht, Notar oder Finanzverwaltung gewünschte Anpassungen des Firmennamens oder des Gesell- schaftsvertrages von der Verwaltung vorgenommen werden können. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Neugründung der Karls- ruhe Tourismus GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben. 1.2 Der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruhe Tourismus GmbH wird ermächtigt, den bisherigen Geschäftsführer der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) Herrn Klaus Hoffmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft zu bestellen und den be- stehenden Dienstvertrag mit der KMK bei der Karlsruhe Tourismus GmbH fortzu- setzen. Dies erfolgt unter der Bedingung, dass Herr Hoffmann seine Geschäfts- führertätigkeiten bei der KMK, der Messe Karlsruhe GmbH und der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) zum selben Zeitpunkt niederlegt. 1.3 Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der zu gründenden Ge- sellschaft beauftragt. - 2 - 1.4 Zur Finanzierung des sich aus der Gesamtkostenaufstellung ergebenden Zu- schussbedarfs in Höhe von 2.290.000 € stehen durch vollständige Umschichtung der bisher der KMK für den Geschäftsbereich Tourismus zur Verfügung gestellten Mittel (977.250,00 €) und durch die teilweise Umschichtung der bisher der KMK zur Verfügung gestellten Verlustabdeckung (1.275.580 €) Beträge in Höhe von zusammen 2.252.830 € bereit. Der Gemeinderat genehmigt die sich 2014 entsprechend ergebende überplan- mäßige Aufwendung in Höhe von 37.170 € für PSP-Element 1.200.57.50.07 (Be- triebskostenzuschuss Karlsruhe Tourismus GmbH). Die Deckung erfolgt durch die Inanspruchnahme der Deckungsreserve (PSP-Element 1.200.61.20.01.09). 1.5 Die Karlsruhe Tourismus GmbH beantragt die Mitgliedschaft bei der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die Stadt Karlsruhe übernimmt die Gewährträgerschaft für die sich aus der Mit- gliedschaft der Karlsruhe Tourismus GmbH ergebenden Verpflichtungen. 2. Bezüglich der Neustrukturierung der Karlsruhe Event GmbH (bisher: DAS FEST GmbH) beschließt der Gemeinderat Folgendes: 2.1 Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zur Weiterentwicklung sowie zur personellen und finanziellen Ausstattung Kenntnis und genehmigt nach Anhö- rung der örtlichen Selbstverwaltungsorganisation von Handwerk, Industrie und Handel sowie nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Karlsruher Messe- und Kon- gress GmbH (KMK) und im Hauptausschuss die Neustrukturierung der Karlsruhe Event GmbH (bisher: DAS FEST GmbH) auf der Basis des der Vorlage als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages. Die Gesellschaft soll die Firma „Karlsruhe Event GmbH“ führen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass durch IHK, Registergericht, Notar oder Finanzver- waltung gewünschte Anpassungen des Firmennamens oder des Gesellschaftsver- trages von der Verwaltung vorgenommen werden können. 2.2 Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) und im Hauptausschuss - rückwirkend zum 01.10.2013 - dem Erwerb der von der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH und den übrigen privaten Gesellschaftern gehaltenen Anteile an der DAS FEST GmbH in Höhe von zusammen 75.000 € zum Preis von jeweils 100 % Nominal- wertes, somit 75.000 € zu. Der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der KMK wird ermächtigt, dem Verkauf der KMK-Anteile an der DAS FEST GmbH zuzu- stimmen. 2.3 Der Gemeinderat genehmigt die in 2014 notwendig werdende entsprechende überplanmäßige Aufwendung für PSP-Element 7.2000012.730 (Vermögenser- werb Beteiligungen) in Höhe von 75.000 €. - 3 - 2.4 Zur Finanzierung des sich aus der Gesamtkostenaufstellung für 2014 ergebenden Zuschussbedarfs in Höhe von 505.000 € genehmigt der Gemeinderat die ent- sprechende überplanmäßige Aufwendung für PSP-Element 1.200.57.50.08 (Be- triebskostenzuschuss Karlsruhe Event GmbH). Die Deckung erfolgt durch Umschichtung des Zuschusses für DAS FEST 2014 (140.000 €/PSP-Element 1.410.26.20.04.02.03) sowie durch die Inanspruchnah- me der Deckungsreserve (365.000 €/PSP-Element 1.200.61.20.01.09). 2.5 Der Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruhe Event GmbH wird ermächtigt, den bisherigen Geschäftsführer der DAS FEST GmbH für fünf Jahre zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft zu bestellen und den entsprechenden Dienstvertrag zu den für städtische Gesellschaften die- ser Größe üblichen Konditionen abzuschließen. Dies erfolgt unter der Bedingung, dass Herr Wacker den bestehenden Arbeitsvertrag mit der KMK aufhebt. 2.6 Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Neustrukturierung der Karlsruhe Event GmbH (bisher: DAS FEST GmbH) erforderlichen Erklärungen ab- zugeben. 2.7 Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der neu strukturierten Gesellschaft beauftragt. 2.8 Die Karlsruhe Event GmbH beantragt die Mitgliedschaft bei der Zusatzversor- gungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Die Stadt Karlsruhe übernimmt die Gewährträgerschaft für die sich aus der Mitglied- schaft der Karlsruhe Event GmbH ergebenden Verpflichtungen. 3. Die Verwaltung wird die erforderlichen Genehmigungen des Regierungspräsidi- ums Karlsruhe einholen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung der noch offenen steuerlichen Fragen die weitere Ausgestaltung eines Eigenbetriebes/einer Holding für die Be- reiche Stadtmarketing, Messe, Kongresse, Events und Tourismus zu konzipieren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (28 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf: Ein heftig diskutiertes Thema, dem auch schon zwei Hauptausschusssitzungen entspre- chende Zeit eingeräumt haben. Bevor wir hier in die Diskussion einsteigen, möchte ich mich schon einmal bei allen, auch aus den Reihen des Gemeinderates, ganz herzlich bedanken, die hier von Nachfragen über kritische Bemerkungen bis hin zu Vorschläge diesen Prozess begeleitet haben. Wer die ursprüngliche Vorlage und die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, miteinander vergleicht, sieht, dass eine Kommunikation dann doch noch zu weiterer Verbesserung und zu Leistungssteigerung auf allen Seiten beiträgt. - 4 - Wir haben dazu auch noch mit den Geschäftsführungen einen Workshop gemacht, um das im Konkreten zu diskutieren. Ich darf jetzt Frau Erste Bürgermeisterin bitten, als fe- derführende Dezernentin noch zwei oder drei Worte über das Gesamtergebnis zu verlie- ren. Erste Bürgermeisterin Mergen: Wir schlagen Ihnen vor, dass wir die bestehenden Konstruktionen dahingehend weiterentwickeln, dass wir künftig vier Einheiten haben, die sich aber unter ein Gesamtdach fügen: das sind die Einheiten der Kongress- und Messe GmbH, dann zum Zweiten der Bereich des Stadtmarketings, zum Dritten neu der Bereich Karlsruhe Event GmbH und zum Vierten neu die Karlsruhe Tourismus GmbH. Ausgelöst wurde diese Fragestellung schon vor zwei, drei Jahren mit der Frage: Sind wir richtig aufgestellt, um den Herausforderungen der Zukunft zu entsprechen - sowohl von der Ausrichtung als auch von der Möglichkeit, Partnerschaften zu bilden, als auch steu- erliche Fragen? Die steuerlichen Fragen sind noch nicht abschließend geklärt, deswegen können wir Ihnen heute noch keinen Vorschlag machen, ob die Holding in Form einer GmbH oder eines Eigenbetriebs gebildet wird. Wir hoffen aber, im Laufe des Jahres hier Aussagen von den zuständigen Stellen zu bekommen, um dann hier die abschließende Regelung zu treffen. Warum machen wir dieses? Unter anderem im Bereich Tourismus würden wir gern stär- ker wirken - nicht nur bezogen auf die Stadt Karlsruhe, sondern auch tatsächlich im gu- ten Dialog mit dem Umland. Wir sind zwar selbstbewusst zu sagen, Karlsruhe ist eine Reise wert, sehen aber einen gewissen Mehrwert, wenn man Kombinationen herstellt, beispielsweise Kultur- oder Wissenschaftstourismus, Kongresstourismus zu entwickeln, aber in Kombination mit Wellnessurlaub im Schwarzwald oder Ähnlichem. Da bieten sich Partnerschaften mit dem Umland, mit der Region an, und dieses geht naturgemäß leichter, wenn dieser Bereich in einer eigenständigen GmbH ist als unter dem Dach der KMK wie bisher. Der zweite Teil - Event: Wir haben in den letzten drei Jahren gute Erfahrungen gemacht mit der DAS FEST GmbH, die sich ja herausgebildet hat aus dem früheren Engagement des Stadtjugendausschusses als e. V. Wir haben dieses als GmbH aufgestellt und schla- gen jetzt vor, dieses als rein städtische GmbH weiterzuentwickeln als Event GmbH. Wir sehen sehr wohl auch im Wettbewerb zu anderen Städten und Regionen, dass man mit dem Thema Events, also Großveranstaltungen, gerade auch auf öffentlichen Plätzen, im öffentlichen Raum als Stadt eine Marke entwickeln und eine Aufmerksamkeit erwecken kann, die notwendig ist, um sich im globalen Wettbewerb als Stadt zu positionieren und zu bestehen. Denken Sie an die Themen, die wir in den letzten Jahren bespielt haben, entweder so Themen wie das SWR-Hörerfestival oder auch Großevents im Bereich Musik oder Ähnliches. Da ist noch Potential, und dieses würden wir gerne ausbauen. Deswe- gen der Vorschlag, aus den guten Erfahrungen der FEST GmbH eine eigene Event GmbH zu machen. Es gab in den vergangenen Monaten häufiger die Frage: Ist es notwendig, das in dieser Detaillierung zu machen? Wir wollen keine große neue Bürokratie aufbauen. Wir wollen die bewährte Zusammenarbeit zwischen KMK und Event GmbH und Tourismus weiter- führen, also den sogenannten Backoffice-Bereich sehr wohl nach wie vor als Dienstleis- - 5 - tung über die KMK laufen lassen, also Personalverantwortung, Buchhaltung etc. Wir wollen auch nicht eine Zersplitterung nach dem Motto, jetzt haben da vier Leute den Hut auf zu einem ähnlichen Thema, sondern eine ganz enge Abstimmung zwischen die- sen vier Bereichen. Nehmen Sie allein das Beispiel des Stadtgeburtstages im nächsten Jahr, des Stadtjubiläums: Das ist nicht nur eine Frage des Stadtmarketings, das ist natür- lich ganz stark auch eine Frage des Tourismus und hat auch Ausstrahlung auf Veranstal- tungen im Bereich der KMK oder der Event GmbH. Natürlich macht es Sinn, dass alle vier Einheiten gemeinsam hier das Marketing und den Auftritt nach außen abstimmen, um möglichst viele Menschen für das Stadtjubiläum 2015 zu begeistern und damit eine deutliche Strahlkraft über den üblichen Kreis von 50, 100 oder 150 Kilometern hinaus zu bekommen, also eine Bedeutung für Deutschland und vor allem die angrenzenden Länder Frankreich, Schweiz etc. Das sind unsere Überlegungen. Im Workshop haben wir hier noch einmal aufgezeigt, was es an Hauptthemenbereichen gibt, die relevant wären, und welche dieser vier Einheiten sich federführend darum kümmern würde, damit auch Sie erkennen, wer der Hauptverantwortliche ist. Es ist oh- ne Zweifel so, dass die Fachexpertise der anderen Kollegen immer mit einbezogen wird, denn man muss das Rad ja nicht neu erfinden. Es bleiben unverändert die beiden Aufsichtsratsgremien im Bereich der KMK bestehen, die haben sich etabliert über 20 Jahre. Der Aufsichtsrat der Stadtmarketing GmbH, den wir vor drei Jahren erst in dieser Form konstituiert haben, bleibt unverändert. Die ge- meinderätliche Aufsicht über die neuen Bereiche Tourismus und Event GmbH würde in den nächsten Monaten über den Hauptausschuss gewährleistet, so lange, bis wir Klar- heit haben, ob wir eine Holding oder einen Eigenbetrieb gründen, dann übernähme der die Gesamtsteuerung als Betriebsausschuss oder eben als Holding GmbH, wie wir das ja auch bei anderen städtischen Gesellschaften haben - Stichwort KVVH, die hat eine ähn- liche Konstruktion. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Ganzen nähertreten können und uns ein bisschen Vertrauensvorschuss geben. Es steckt sehr viel Arbeit auch im Detail dahinter, was auch uns geholfen hat, unsere Strukturen und Prozesse noch mal besser zu durchleuchten. Ich darf mich bei dem Team ganz herzlich bedanken, bei den vier Geschäftsführern, aber auch bei mir im Dezernat Frau Höltzel und den anderen Kolleginnen und Kollegen. Es steckt viel Arbeit dahinter, viel Herzblut, und alle würden sich freuen, wenn Sie heute mit großer Mehrheit zustimmen. (Beifall auf der rechten Seite des Hauses) Stadtrat Ehlgötz (CDU): Erlauben Sie mir einen kleinen Blick in die Historie. Wenn wir uns erinnern, als wir vor zehn Jahren hier im Hause die KMK mit den neuen Hallen draußen in Forchheim gegründet haben, dann war das eine mutige Entscheidung, eine Entscheidung, die viel Kraft gekostet hat, die finanzielle Mittel gebunden hat, wo wir aber letztendlich nach zehn Jahren KMK sagen können, wir haben ein Erfolgsmodell geschrieben. Wenn ich sage, wir haben ein Erfolgsmodell geschrieben, dann gilt natür- lich in diesem Zusammenhang der Dank der gesamten Mitarbeiterschaft und der Ge- schäftsführung. Wir wissen auch, dass wir am Anfang im Bereich des Personals einige Probleme hatten, aber Gott sei dank hat sich dies erledigt. Gott sei dank ist Ruhe in das Fahrwasser der KMK gelangt. Das war, glaube ich, alle Anstrengungen wert, die ge- - 6 - meinsam von allen Beteiligten aufgebracht worden sind und die letztendlich dazu ge- führt haben, dass wir heute mit der KMK als Erfolgsmodell dastehen. Aber wir müssen auch die Zeichen der Zeit erkennen - und lieber Kollege Fostiropoulos, jeder Unternehmer muss dies. Ein Unternehmer muss weiterdenken, und die KMK ist ein Unternehmen. Wenn wir heute nach zehn Jahren erkennen, dass wir eine Chance ha- ben, die KMK in vier Bereiche aufzuteilen, wenn wir sagen, die KMK soll sich ganz auf ihr Messegeschäft konzentrieren draußen in Forchheim, aber genauso wie hier am Fest- platz, dann sehen wir, dass wir diese Strukturen zukunftsfähig ausbauen können. Dann können wir unsere KMK, die sich um die Messen kümmert, auf ein grundsolides Fun- dament stellen, so wie wir es vor zehn Jahren gemacht haben, aber mit der Ausrichtung, sich intensiver um ihre Geschäfte draußen im Messebereich zu kümmern. Wir haben die zeitliche Schiene angesprochen haben. Herr Oberbürgermeister, Sie ha- ben das angesprochen: Ich habe in meiner Haushaltsrede für die Haushalte 2011 und 2012 bereits davon gesprochen, dass es der Wunsch der CDU-Fraktion wäre, eines Ta- ges eine komplette Holding zu gründen für die KMK mit den unterschiedlichen Berei- chen, so wie Sie es, Frau Mergen, eben ausgeführt haben. Wenn wir bei diesen vier Ein- heiten wären, dann erlauben Sie mir noch zwei, drei Sätze zum Tourismus. Hier haben wir die einmalige Chance, gemeinsam mit unserer Region diese Region zu vermarkten, aber auch unsere Stadt als Oberzentrum in dieser Region. Wir haben die Chance, mehr Touristen nach Karlsruhe zu bringen und den Tourismus letztlich zu kräftigen und aus- zubauen. Das neue Management der Event GmbH wird uns ermöglichen, Großveranstaltungen nach Karlsruhe zu holen, sie mehr zu begleiten und sie intensiver zu vermarkten. Das Gleiche haben wir auch im Bereich der kleinen Veranstaltungen. Auch hier haben wir neue Chancen. Warum haben wir nicht auch die Chance, im Bereich des Events darüber nachzudenken, dass wir gemeinsam auf Sponsorensuche gehen, dass wir Sponsorringe gründen, und dass wir uns intensiv um die Sponsoren in dieser Stadt kümmern, die heu- te schon sehr viel tun, die aber sicherlich auch bereit wären, den einen oder anderen Euro mehr zu investieren, um letztendlich Events zu unterstützen? Sie sagten, eine Holding - und nannten das Erfolgsmodell KVVH, dem stimmen wir in vollem Umfang zu. Wir müssen zum jetzigen Zeitpunkt abwarten, das sehen wir genau- so. Wir sagen aber, letztendlich muss diese Holding auch im Bereich der Strukturen eine finanzielle Entlastung bringen. Es kann nicht sein, dass wir doppelt strukturieren. Wir müssen hier Effizienz schaffen, wenn wir diese Holding haben. Das ist eine Aufgabe, nach der wir als CDU-Fraktion in den Gremien und Aufsichtsräten schauen und dafür sorgen werden, dass wir eine Kostenersparnis erreichen. Lassen Sie mich noch etwas sagen: Jedes neue Feld das wir betreten, birgt Risiken. Aber Risiken werden Sie im ganzen Leben finden - bei jeder Entscheidung. Wenn wir heute das Vertrauen in die Verwaltung haben, wenn wir heute den Mut aufbringen werden für diese Neugründung der KMK, dann werden wir einen großen Wurf erreichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir den Mut für diesen großen Wurf, für eine Gesellschaft, für die es sich in dieser Stadt einzustehen lohnt, eine Gesellschaft, von der die CDU-Fraktion mit Dank und Anerkennung spricht - da gehört der Aufsichtsrat dazu, da gehört die Mitarbeiterschaft dazu und die Geschäftsführung der KMK. - 7 - Von unserer Seite Dank und Anerkennung für die Vorlage. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir hier zur Abstimmung kommen. (Beifall bei der CDU) Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Seit der ersten Vorlage im Dezember hat sich, wie Sie auch schon erwähnt haben, einiges geändert, und einiges hat zur Klärung beigetragen. Es ist nun ersichtlicher, wo Schwerpunkte und wo Abgrenzungen liegen sollen, auch wenn es immer noch einige Überschneidungen gibt. Vor allen Dingen der Workshop hat dazu beigetragen, dass Aufgabenverteilungen der Geschäftsfelder geklärt wurden. Wir finden auch, dass es sich gelohnt hat, diese Schleife zu nehmen, und danken für die Zusatzinformationen. Auch wir sehen es als sinnvoll an, den Bereich Tourismus aus der KMK herauszunehmen. Tourismus ist nur eine Facette des Messegeschäfts und gleichzeitig ist Tourismus weit mehr als Messe- und Kongresswesen, sondern generell auch ein relevanter Faktor für die Stadt, vor allem auch im Bereich Kulturförderung und Darstellung von Karlsruhe als Kul- turstadt. Dennoch werden wir die Vorlage ablehnen, denn wir sind vor allen Dingen der Meinung, dass wir schon zu viele Töchtergesellschaften haben, zu viele Aufgaben aus der Verwaltung ausgelagert sind, und so sind wir der Ansicht, dass die Lösung einer Umstrukturierung des Bereichs Tourismus in einer Rekommunalisierung hätte liegen können und nicht in der weiteren Privatisierung von Geschäftsfeldern. Rekommunalisierung führt zu mehr Transparenz, führt dazu, dass Anliegen in Ausschüs- sen beraten werden mit einem größeren Einfluss des gesamten Gemeinderates und auch der kleineren Fraktionen und der Gruppierungen. Das ist ein Ziel, dem wir uns schon immer verpflichtet gefühlt haben. Andere Städte, wie zum Beispiel München, ha- ben ein Amt für Tourismus und sind in dieser Form sehr erfolgreich. Warum sollten wir nicht auch in Karlsruhe so verfahren? Ein weiterer Grund für die Ablehnung liegt in den Zusatzkosten von 330.000 €, für die wir keinen erkennbaren Mehrwert sehen. Ich wundere mich wirklich, warum der Kollege von der CDU, Herr Ehlgötz, von Kostenersparnis redet, wenn wir 330.000 € im Jahr mehr bezahlen (Beifall bei den Grünen) Aber das lässt sich vielleicht in der Kaffeepause klären. Das ist mir von der Vorlage her nicht verständlich. Uns wurde gerade in einem Ausschuss vor wenigen Tagen vor Augen geführt, dass die Stadt sich strukturell mit Aufgaben überlastet. Nun sollen jährlich wie- der 330.000 € dazu kommen zu dieser Überlastung. Das sehen wir für nicht gerechtfer- tigt an. Prinzipiell sind auch noch einige Überschneidungen geblieben, die sich hoffentlich noch aufklären, z. B. die touristische Vermarktung des Stadtjubiläums hat mich dann doch etwas verwirrt, weil wir bisher davon ausgegangen sind, dass das beim Stadtmarketing liegt. Prinzipiell ist auch die Rolle der Technologieregion, in die wir ja auch viel Geld beim Tourismuskonzept stecken, noch nicht wirklich geklärt. Ich denke da muss noch einiges an Zuständigkeiten nachgebessert werden. - 8 - Für eine städtische Event GmbH sehen wir generell keinen Bedarf. Die angeführten Gründe wie Sicherheit und Jugendschutz könnten unserer Ansicht nach auch sehr gut von einer Stabsstelle abgedeckt werden. Ansonsten sehen wir das Stadtmarketing als passende Anlaufstelle für Veranstaltungen in der Stadt. Dass die Event GmbH mit einer besonderen Expertise für die Themen Jugendschutz und Veranstaltungssicherheit sich nun der Veranstaltungen Indoormeeting und SWR-4-Hörerfest annehmen wird - ich war mir bisher nicht darüber im Klaren gewesen, dass gerade diese zwei Veranstaltun- gen besonderer Jugendschutz- und Sicherheitsvorkehrungen bedürfen. In zukünftigen möglichen Aufgabenfeldern der Event GmbH entsteht unserer Ansicht nach Konkurrenz zu privaten Anbietern. Da diese Aufgaben nicht in den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge fallen - das haben Sie in der Vorlage auch selbst so fest- gestellt -, halten wir dies für bedenklich und nicht unterstützenswert. Offen ist für uns auch nach wie vor, wie mit dem Wunsch des Stadtjugendausschusses umgegangen wird, weiter in der Organisationsform DAS FEST zu verbleiben. Vor vier Jahren gab es keine andere Lösung für den Stadtjugendausschuss, als DAS FEST abzugeben. Die vom Stadtjugendausschuss geschaffene Marke DAS FEST nun in eine Event GmbH aufgehen zu sehen, das ist vom Stadtjugendausschuss auch nicht gewollt. Unserer Kenntnis nach will der Stadtjugendausschuss weiterhin Bestandteil der GmbH sein, die für DAS FEST verantwortlich ist. Wir hätten auch für diese Frage gerne eine Erklärung gehabt, bevor es hier eine grundsätzliche Entscheidung gibt. Es hätte sicherlich auch andere Möglichkeiten gegeben, die Organisationsform von der DAS FEST GmbH so zu verändern, dass Verantwortlichkeiten geklärt und das Personal hätte beschäftigt werden können und dass darin involvierten Personen wie Herr Wacker eine definierte Rolle zugestanden wäre. Wir bedauern in diesem Zusammenhang auch, dass die Änderung der Organisations- form hier an die berufliche Zukunft von Personen gekoppelt ist. Wir wollen uns mit der Ablehnung der Vorlage ganz definitiv nicht der Entwicklung von Perspektiven für Herrn Wacker oder von Herrn Hoffmann entgegenstellen und halten die Koppelung für sehr unglücklich. Prinzipiell würden wir uns von der Verwaltung wünschen, dass eine Tren- nung von strukturellen Änderungen und Personenentscheidungen gewahrt bleibt. (Vereinzelter Beifall bei den Grünen) In Anbetracht unseres Ziels, bei Umstrukturierung Rekommunalisierung durchzuführen, aufgrund entstehender Zusatzkosten von 330.000 € ohne einen für uns erkennbaren Mehrwert sowie aufgrund aller weiteren genannten Gründe, lehnen wir die Vorlage ab. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Baitinger (SPD): Die SPD-Fraktion stand der Neustrukturierung dieser vier Aufgabenbereiche zunächst auch kritisch gegenüber. Wir sind froh, dass durch die Dis- kussion im Hauptausschuss und die jetzt veränderte Vorlage doch sehr viel Klarheit in die Sache gebracht werden konnte. Deshalb will ich mich zunächst bedanken bei all denjenigen, die dafür gesorgt haben, dass wir hier genau und präzise wissen, wie die Zukunft aussehen könnte. Ich benutze bewusst den Konjunktiv, denn mehr als ein Zwi- schenschritt kann dieser vorgelegte Entwurf nicht sein - nicht nur, weil einmal mehr die - 9 - zuständige Finanzbehörde nicht in der Lage ist, verbindliche Auskünfte über finanzielle Auswirkungen von Umstrukturierungen zu geben. Das ist ein Umstand, der uns an vie- len Stellen im Haus zu schaffen macht und der auch als Hintertreiben von kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten gesehen werden könnte. Was nun die vier neuen Strukturen angeht, von denen eigentlich zwei alt sind - die Mes- se bleibt die Messe und das Stadtmarketing bleibt das Stadtmarketing, nur zwei werden neustrukturiert -, so ist die Bewertung davon abhängig, was man sich davon verspricht. Das die Event GmbH, die zunächst zentral zuständig ist für DAS FEST, nicht länger als Teilmenge - auch beruflich als Teilmenge - der Messe fungieren kann, ist klar, wenn man das, was an Kompetenz gewonnen wurde durch die Durchführung des Festes, auch vermarkten und weiterentwickeln will. Es ist ja nicht damit getan, das Wissen für die Sicherheit und den Jugendschutz für DAS FEST einzusetzen oder für weitere Veran- staltungen in Karlsruhe. Es geht im Gegenteil darum, eine Dienstleistung zu entwickeln, die auch vermarktungsfähig über die Grenzen von Karlsruhe hinaus ist, denn dazu ist diese Expertise in diesem Umfeld gewonnen worden, die ja weit über Karlsruhe hinaus auch schon für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Dafür ist eine eigenständige Organisations- struktur sinnvoll - vor allem, da es sich um eine Rekommunalisierung handelt, ein Schritt, den die SPD ausdrücklich begrüßt. Es bleibt zwar bei der GmbH, aber die Stadt und mit ihr der Stadtjugendausschuss bleiben die beiden einzigen in der GmbH, während die Privaten aus der GmbH herausgekauft worden sind und durch unseren Beschluss wer- den, so denn er fallen würde. Das finden wir insbesondere schon deshalb begrüßens- wert, weil die Privaten zwar Mitteilhaber sind, aber keine Verlustausgleiche bezahlen, so denn welche anfallen, und das ist eine Struktur, die wir auch schon verschiedentlich bei anderen GmbHs in der Vergangenheit kritisiert haben, weshalb wir diese Rekommunali- sierung der Event GmbH - ich sage lieber: FEST GmbH, auch wenn sie neue Aufgaben hat, bleibt sie für mich die FEST GmbH - begrüßen und auch dem Verbleib des Stadtju- gendausschusses in der GmbH zustimmen wollen, so lange, bis sich dort eine andere Lösung findet, die aber nur einvernehmlich mit dem Stadtjugendausschuss sein kann. Ich glaube, da sind wir uns m Hause einig, denn die Bedeutung des Stadtjugendaus- schusses in Karlsruhe - nicht nur für DAS FEST, aber auch für DAS FEST - ist uns ja allen bewusst. Der zweite Bereich, die Tourismus GmbH, soll neue Aufgaben bekommen. Das ist zu- nächst einleuchtend. Dass sie historisch aus der Zuarbeit zur Messe entstanden ist, ist das eine, aber wir entwickeln uns weiter, jedenfalls hoffe ich das. Dass der Städtetou- rismus ein Geschäft mit Zukunftsperspektive ist, ist ganz klar. Jeder, der nach Karlsruhe kommt und nach Karlsruhe zieht - ich gehöre ja auch zu den Zugezogenen letztlich -, sieht doch schnell, was Karlsruhe für eine wunderbare Lage hat - zwischen Schwarz- wald, dem Kraichgau und dem Pfälzer Wald, nahe am Elsass -, und dazu noch eine Stadt mit Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft ist. Eine solche Stadt muss mehr bieten im touristischen Bereich, als wir das jetzt tun, und dazu bedarf es eines kreativen Teams, das eigenständig und vor allem regional vernetzt handeln kann. Das ist für mich das zentrale Argument gegen ein städtisches Amt, weil die Vernetzung mit der Region für die Vermarktung von Region und Oberzentrum nun mal andere Handlungsspielräume benötigt, als es die städtischen Ämter haben. Deshalb sind wir nun nach einigen kriti- schen Fragen zu Beginn auch der Meinung, dass dieser Ansatz zunächst mal so vollzo- gen werden sollte. Natürlich muss und wird er von uns weiter kritisch begleitet werden. - 10 - Was nun die Frage der Oberregie angeht, ob Holding oder Regiebetrieb - ich habe es schon angesprochen -, hängt davon ab, was die Finanzämter uns an Auskünften geben, und man wird sicher - wie immer - die für die Stadt günstigste Lösung finden, wobei es fraglich ist, ob überhaupt eine solche Form notwendig ist oder ob auch eine kommuni- kative Zusammenarbeit mit dem Hauptausschuss und anderen Ausschüssen der Stadt nicht auch eine denkbare Lösung wäre. Ich bin nicht sicher, ob wir überall gleich mit Hierarchie so weitermachen müssen, wie es bei anderen, weitaus größeren Organisati- onsstrukturen der Fall ist. Dass die Umstrukturierung Geld kostet, sollten wir zum Anlass nehmen zu sagen: Ja, wenn wir mehr investieren, wollen wir auch mehr Geld zurück. Das heißt mehr Reinvest, mehr Aufgaben, die wahrgenommen werden, mehr Aufgaben, die Geld zurück in die Stadt bringen - ich will jetzt nicht von dieser Umlaufrendite reden, aber jeder, der Geld investiert, macht es ja in der Erwartung, damit Geld zu verdienen, und so sieht es auch die SPD-Fraktion. Deshalb werden wir der Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Hock (FDP): Der letzte Satz von Kollegin Baitinger hat natürlich schon Sinn. Wer Invest betreibt, der will natürlich im Endeffekt unterm Strich etwas rausbekommen. Wir sehen schon, dass es jetzt eine Anschubfinanzierung gibt, dass es uns jetzt mehr Geld kostet. Das ist das, was auch Frau Dr. Leidig in ihrem Vortrag gesagt hat. Das se- hen wir natürlich auch so. Wir werden aber mit Sicherheit unterm Strich - das glaubt meine Fraktion fest - besser fahren und werden mehr Geld in der Kasse haben wie vor- her. Für uns ist es natürlich klar, man hat es schon öfter hier angesprochen, die steuerliche Seite muss man abwarten, wie es im Endeffekt dann aussieht. Das warten wir mal ab. Was natürlich für uns ein bisschen skeptisch zu sehen, ist: Wer ist der Häuptling? Wer sagt was? Wie ist die Arbeit untereinander zwischen den einzelnen Gesellschaften zu sehen? Herr Oberbürgermeister, das ist natürlich eine Sache, da muss man ganz genau aufpassen, dass da nicht in die falsche Richtung gearbeitet wird. Man muss an einem Strang ziehen. Das ist das Wichtigste, was meine Fraktion sieht. Bitte, diese Gesellschaf- ten müssen in eine Richtung gehen. Wir wollen das Beste für die Stadt. Deshalb sagen wir heute und hier, wir stimmen dieser Vorlage, so wie sie jetzt hier vorgelegt wurde, zu, zumal es wirklich eine wahnsinnige Arbeit war, wenn an sieht, was in dieser Vorlage alles drinsteht, was die Workshops für eine Arbeit getan haben. Da kann man nur sa- gen, wir sind jetzt zuversichtlich. Wir gehen die Sache so mit und freuen uns, dass wir vielleicht in ein paar Jahren sagen, ja, es war die richtige Entscheidung, in die richtige Richtung, die Leute können zusammen, unterm Strich kommt es für die Stadt günstiger. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Cramer (KAL): Wir erleben heute wieder die Lieblingsbeschäftigung der Ver- waltung, der CDU-, der SPD- und der FDP-Fraktion, nämlich die Gründung von GmbHs. Was die Karlsruher Liste bemängelt, ist die fehlende Betrachtung von der Rekommunali- sierung von Aufgaben, die wir schon seit Jahren einfordern und bisher auch alle weite- ren GmbHs nicht mitgetragen haben. Statt einer Rekommunalisierung kommt die Grün- - 11 - dung neuer Auslagerungsgesellschaften. Wir könnten uns sehr gut vorstellen und hätten an sich auch erwartet, dass gerade Stadtmarketing und Tourismus zurück in den Kreis der Ämter kommt. Mit dem jetzt vorgeschlagenen Modell wird der Einfluss des Gemein- derates und damit der Bürgerschaft auf städtisches Vermögen und städtisches Handeln weiter ausgehöhlt. Noch mehr nichtöffentliches, intransparentes Handeln, noch nicht mal ein Aufsichtsrat ist vorgesehen. Mit der heutigen Struktur - drei GmbHs, KMK, Stadtmarketing, Das Fest GmbH, letzteres entstanden aus einer Notlösung nach Teilrückzug des Stadtjugendausschusses aus Haftungsgründen - und nach Aufteilung der Aufgaben von KMK und Stadtmarketing ab dem Jahre 2001 gibt es bis heute nach Ansicht der Karlsruher Liste keine funktionierende Zusammenarbeit, weder operativ noch strategisch. Warum soll z. B. gerade das Stadtmarketing überhaupt in Form einer GmbH organisiert werden? Was soll, was darf sie machen? Das ist ungeklärt. Diese Frage wurde bei der Gründung des Stadtmarketings zu wenig beachtet. Mittler- weile haben wir massive umsatzsteuerliche Probleme, millionenteure Transfers zwischen Stadt und GmbH kommen auf uns zu. Hat man aus diesen negativen Erfahrungen ge- lernt? Offensichtlich nein. Erneut werden GmbHs gegründet ohne existierende Absiche- rung - das wurde schon von Vorrednern genannt -, ob Zuschüsse steuerlich unbedenk- lich sind. Ein kleiner Hinweis: Bundesweit stehen auch Messe- und Kongressgesellschaf- ten unter Beobachtung des Bundesfinanzhofes und nachgeordneter Behörden. Hohe Umsatzsteuernachzahlungen drohen. Beihilferechtliche Fragen - Europäische Union greift in kommunalen Fragen immer mehr ein - sind in der Vorlage ebenfalls nicht be- leuchtet. Die ungeklärte Steuerung der drei GmbHs, Modell Eigenbetrieb als Mutter von drei GmbHs, ist auch nicht ausgearbeitet. Wenn die GmbH nach Alternativprüfung tatsäch- lich die sinnvollste Lösung wäre, warum dann nicht in eine Gesellschaft, eventuell mit mehreren Geschäftsführern, um die drei Bereiche eng zu verzahnen? Für uns heißt drei GmbHs: paralleles Vorgehen gleicher Strukturen und Zuständigkeiten, d. h. mehr Kosten und Reibungsverluste. Die Beteiligung der Region an der Tourismus GmbH, laut Papier und Aussagen der Ersten Bürgermeisterin gewünscht, sind frommes Wunschdenken, denn mit den dortigen Entscheidern überhaupt noch nicht abgeklärt. Es wird nicht betrachtet die zukünftige Rolle der für die Vermarktung der Europahalle zuständige KSBG im Hinblick auf die jetzt neu zu gründende Event GmbH. Des Weiteren - das haben wir schon in den Ausschüssen benannt - sehen wir die große Gefahr, dass die Event GmbH zu einer Konkurrenz freier Event-Agenturen werden kann. Für die Karlsruher Liste gibt es das Fazit: zu viele offene Fragen, zu schlampig die Vorbe- reitung dieses Schrittes, der nur mühsam rückgängig gemacht werden kann. Eine kleine Erinnerung: Fast alle Tochtergesellschaften der Stadt sind defizitär. Die KAL lehnt daher diesen ungenügend vorbereiteten Schritt ab. Stadtrat Mossuto (GfK): Verehrte Mitglieder der Arbeitsgruppe, Sie haben eine ausge- zeichnete Leistung erbracht. Wir von der GfK bedanken uns ebenfalls für die umfangrei- chen und allgemein verständlichen Unterlagen zu den neuen Organisationsformen. Wir begrüßen, dass keine neuen Strukturen aufgebaut werden und die Wirtschaftsförderung aus den Betrachtungen herausgenommen wurde. Das Konzept hat das Zeug zum Erfolg. - 12 - Ich werde mich nicht zu dem Gesamtkonzept im Detail äußern, da dies von meinen Vor- rednern zur Genüge getan wurde. Die wesentlich entscheidende Frage, die sich stellt, lautet: Sollen vier Gesellschaften zu einer Holding in der Rechtsform einer GmbH oder in einem Eigenbetrieb gebündelt werden - und wie lautet die Geschäftsvorgabe? Der Ei- genbetrieb wird von uns ebenfalls favorisiert. Es bleibt die steuerliche Prüfung abzuwar- ten. In der zweiten Jahreshälfte 2014 wissen wir es besser. Nun zu der Geschäftsvorgabe. Hier haben wir Bauchschmerzen. Alle vier Gesellschaften tragen bei ihrer Tätigkeit unwesentlich zu einer kommunalen Daseinsvorsorge bei. Den- noch sind sie von entscheidender Bedeutung, um die Marke Karlsruhe nach außen zu positionieren. Die Gesellschaften zusammen stellen einen unschätzbaren Beitrag zum Wohl der Bürger und der ansässigen Gesellschaften dar. Sie stehen aber zukünftig in einem harten Wettbewerb und unterliegen den freien Marktkräften in der Wirtschaft. Das müssen wir uns vor Augen halten. Sie brauchen daher eine klare Zielvorgabe und eine effektive Führung, keine Fremdaufgaben außerhalb ihres Kernauftrages, wie es in der Vergangenheit mehrmals nach dem sogenannten Karlsruher Modell praktiziert wur- de. Die Erfahrung zeigt, dass eine Kooperation zwischen unabhängigen Gesellschaften nur dann funktioniert, wenn beide einen Nutzen davon haben. Die Führung einer Ge- sellschaft, die frei auf dem Markt agiert, stellt, wie es von ihnen nicht anders zu erwar- ten wäre, den gesunden Egoismus und Erfolg in den Vordergrund. Nur ein Beispiel, um die Aussage zu untermauern. Die Eingliederung des Bereiches Tourismus in die KMK war von Anfang an zum Schei- tern verurteilt. Der Kultur- und Städtetourismus war für die KMK ein Klotz am Bein. Schönzureden ist der Sache nicht dienlich. Meine Damen und Herren, aufgrund der positiven Aspekte des Konzeptes wollen wir der Realisierung nicht im Wege stehen, jedoch wegen der Schwäche bei der Festlegung der Geschäftsführerkonstellation und offenen Fragen zu der Holding, werden wir uns von GfK der Stimme enthalten und im Herbst auf die Entwicklung reagieren. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis oder eine GmbH. GmbHs haben auch ihre Eigenart: Der Gemeinderat hat wenig Einfluss. Es gibt Aufsichtsräte, einige Gemeinderäte - die größeren Fraktionen - sind dabei. Sie dürfen sich aber in der Öffentlichkeit nicht äußern. Das ist alles geheim, d. h. die Öffentlichkeit wird in die Prozesse nicht einbezogen. Der Gemeinderat in seiner Gänze hat keinen Einfluss. Kleine Gruppen und Einzelstadträte sind überhaupt nicht be- teiligt. Es ist immer ein Stück Wegnahme von Demokratie. Wir sind aber von den Bürge- rinnen und Bürgern gewählt worden, eben Einfluss zu nehmen und möglichst viel Transparenz herzustellen. Vielleicht aber noch ein Wörtchen zu Kollege Ehlgötz von Unternehmer zu Unterneh- mer. Wenn man einen Euro investiert, dann möchte man zwei Euro zurück haben, d. h. einen Ertrag. (Zurufe aus den Reihen der CDU: Ooh! Ooh!) - 13 - Leider, Kollege Ehlgötz, mit Ihrer Fraktion und mit vielen anderen in den vergangenen Jahren hat die Stadt Karlsruhe einen Euro investiert und nicht einmal 50 Cent zurückbe- kommen. (Unruhe, Zurufe Stadträte Ehlgötz/CDU und Borner/GRÜNE) Die Projekte können Sie alle an einer Hand aufzählen, die Sie beschließen. Wie sollen wir jetzt Vertrauen haben, dass mit diesem Vorschlag plötzlich Geld reinkommt, Kollegin Baitinger? Das ist immer ein Argument, das genannt wird. Am Ende passiert das nicht. Zeigen Sie mir die positiven Beispiele, um mich vielleicht anders zu überzeugen. (Stadtrat Pfalzgraf/SPD: Er ist der bessere Unternehmer!) Der Vorsitzende: Wenn Sie so eine Gewinnerwartung haben, Herr Fostiropoulos, dann rekommunalisieren wir Ihren Betrieb auch noch gleich. (Heiterkeit) Stadtrat Wenzel (FW): Sehr intensiv haben wir Freien Wähler uns mit der Vorlage be- schäftigt und so manches Haar in der Suppe gefunden. Einige unserer Kritiken hat be- reits Frau Dr. Leidig vorgetragen, Herr Cramer und jetzt auch, in seiner bekannten Wei- se, Niko Fostiropoulos. Darum will ich mich hier kurzfassen und nur auf drei Punkte ein- gehen. Erstens. Wir Freien Wähler haben in der Vergangenheit immer wieder die Rückführung von städtischen Gesellschaften gefordert. Wie heißt es so schön in den Apogryphen: „Bleibe bei einerlei Wort.“ Eine Zustimmung zur Bildung einer weiteren GmbH können wir aus diesem Grund nicht geben. Zweitens. Es fehlt uns die Transparenz, die wir als gewählte Vertreter aus diesen GmbHs haben, wenn wir nicht im Aufsichtsrat sind. Auch das haben wir in der Vergangenheit oft genug moniert. Hier stimme ich den genannten Kritikern dieser Vorlage auch zu. Wir kleinen Gemeinderatsgruppierungen sind eigentlich blind über die Geschehnisse in den GmbHs. Auch aus diesem Grund kann ich dieser Vorlage nicht zustimmen. Drittens. Ich kann einer Vorlage nicht zustimmen, in der die endgültige Gesellschafts- form, in einer zurückdatierten Vorlage meinem Rechtswissen nicht entspricht. Auch an- gesichts der bereits genannten, fast über 950 Millionen Bankverbindlichkeiten aller städ- tischen GmbHs ist dies ein Widerspruch zur Zustimmung einer weiteren GmbH. Deshalb unsere Ablehnung. Der Vorsitzende: Das waren die bisherigen Diskussionsbeiträge. Wir kommen jetzt zur Beantwortung einiger Fragen und noch zu einigen Anmerkungen. Zunächst Frau Erste Bürgermeisterin. Erste Bürgermeisterin Mergen: Ich möchte kurz auf einige Punkte eingehen: Frau Stadträtin Dr. Leidig, Sie haben sich überrascht gezeigt, dass das Stadtmarketing und Tourismus getrennt arbeiten. Das war schon in den vergangenen Jahren so, dass - 14 - diejenigen bei uns in der Verwaltung, die etwas besonders gut können, die Arbeit für andere machen, d. h., die Touristiker haben auch schon in den vergangenen Jahren die Events des Stadtmarketings mit vermarktet, beispielsweise bei der Präsenz auf Touris- musmessen, der Internationalen Tourismusmesse in Berlin oder auch bei der CMT in Stuttgart. Das haben immer die Touristiker gemacht, und zwar auch deswegen, weil die Touristiker die Verbindung haben beispielsweise zu den großen Tourismusanbietern o- der Busunternehmern, um die einzuladen, hier nach Karlsruhe zu kommen. Denken Sie an Flyer, Broschüren, Internetauftritt, das läuft immer über die Tourismusschiene, wo natürlich die Events und Veranstaltungen z. B. vom Stadtmarketing angeworben wer- den, aber auch Dinge vom ZKM und Ähnliches. Das macht das ZKM auch nur bedingt selber. Die Touristiker nehmen das mit auf die Agenda. Sie haben auch gefragt, warum macht man eine Event GmbH, warum macht man nicht eine Stabsstelle. Wenn Sie sich mal anschauen - Herr Wacker hatte das auch in den Aus- schüssen dargestellt -, was notwendig ist, um allein so eine Veranstaltung wie „DAS FEST“ auf die Beine zu stellen, braucht es viele Sponsoren. Es ist zum Glück in den letz- ten Jahren gelungen, „DAS FEST“ so populär zu machen, dass auch viele Sponsoren mit namhaften Beträgen hier mit in die Verantwortung gehen. Dieses kriegen Sie nur in der GmbH hin. Das kriegen Sie als Stabsstelle bei einer Stadt nicht hin. Dass große Unter- nehmen mit aller Wertschätzung dem Oberbürgermeister da einen Scheck in die Hand drücken und sagen, mach was draus, die Sorge, dass das irgendwo im Stadtsäckel ab- sorbiert wird, ist zu groß. Wenn Sie aber eine GmbH haben, die dieses in den Fokus nimmt, dann klappt das. Das zeigt die Erfahrung, das kann Herr Wacker sicher bestäti- gen. Man ist als GmbH in solchen Punkten wesentlich flexibler als es eine Stadtverwal- tung jemals sein könnte. Herr Stadtrat Cramer, Sie sprechen sich aus gegen die neue Gründung von GmbHs. Ich möchte nochmals klarstellen, wir gründen keine neue GmbH. Alle Bereiche, um die es geht, sind heute bereits eine GmbH. Der Tourismus ist bereits eine GmbH, aber eben im Kontext mit der KMK. Was wir Ihnen vorschlagen, ist im Fachchinesisch schlicht eine Abspaltung, aber es ist keine neue GmbH aus einem bisherigen Amt oder Ähnliches. Sie fragen, haben wir denn nichts gelernt aus diesem Thema Mehrwertsteuer. Doch. Hätten wir schon eine klare Antwort, dann könnten wir Ihnen vielleicht andere organisatorische Vorschläge machen. Da wir aber keine klare Antwort haben, wollen wir nicht die Pferde wechseln. Warum soll ich ein Pferd wechseln, wenn ich nicht weiß, ob das andere steu- erlich besser läuft? Solange wir hier keine Klarheit haben, belassen wir die Strukturen als GmbH, weil sie sich bewährt haben. Sie fragen, warum nicht eine GmbH, warum jetzt vier. Ich möchte hier an eines erin- nern. In den 90er-Jahren hatten wir den Bereich des Eigenbetriebs. Das war eine Einheit, da waren die Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Häfen in einer Einheit. Wir haben aus ver- schiedenen Gründen in den 90er-Jahren das umgegründet in GmbHs, und zwar in zwei große und eine Holding. Keiner wird bestreiten, dass die Spezialisierung dieser GmbHs nicht zum Vorteil beider Gesellschaften war bzw. dieser drei, die Häfen sind ja auch noch mal gesondert. Ich denke, nach diesem Erfolgsmodell können Sie vielleicht (Stadtrat Cramer/KAL: Das sehen wir anders!) - 15 - ein bisschen Vorschussvertrauen reingeben, dass eine solche Spezialisierung sehr wohl auch positiv sein kann für die Auswirkung, für den Mehrwert. Der Mehrwert ist nicht unbedingt monetär, sondern der Mehrwert ist von der Wirkung her zu sehen, eine Wir- kung für die Stadt Karlsruhe zu erzielen. (Stadtrat Cramer/KAL: Absolut nicht!) Der Vorsitzende: Lassen Sie mich noch ergänzen. Es ist ein Zwischenschritt zu einer Holding. Nur, wie die Holding aussieht, das wissen wir nicht, und dass wir zur Holding schreiten, hat sehr viel mit steuerrechtlichen Gründen zu tun - und nicht nur mit der Abstimmungsfrage. Die könnten wir in der Tat auch anders lösen. Wir werden sie bis zu diesem Schritt auch anders lösen. Weil wir davon ausgehen, dass wir im Sommer, im Herbst eine solche Holding gründen, verzichten wir im Moment auf Aufsichtsräte für die beiden neu gestrickten GmbHs und übergeben hier die Kompetenz dem Hauptaus- schuss, so dass es hier an der Stelle keine Abspaltung von der Kommune ist. Sollte sich bis Herbst nicht entscheiden, wie das mit einer Holdung weitergeht, die dann eines ent- sprechenden Gremiums bedarf, dann müssen wir noch mal darüber reden, dass wir dann ggf. mit Aufsichtsräten nachziehen - oder wie auch immer wir das gestalten. Es ist aber auf keinen Fall vorgesehen, hier den Gemeinderat und seine Mitverantwortung auszublenden oder auszuhebeln. „DAS FEST“ ist ursprünglich vom Stadtjugendausschuss nicht vorgesehen gewesen fort- zuführen. Ich bin sehr dankbar, dass man sich vor Jahren zu einem anderen Weg ent- schlossen hat. Jetzt ist es ein solches Erfolgsmodell geworden, dass auch der Stadtju- gendausschuss hier seine Fachlichkeit drin gewahrt sehen möchte. Das wird im Moment fortgesetzt über die gemeinsame GmbH. Es gibt aber schon einen guten Diskussions- prozess, dass wir dieses über einen Kooperationsvertrag eigentlich noch vertiefen und auch stärker verbindlich machen, ohne dass es ein wirtschaftliches Risiko für den Stadt- jugendausschuss gibt. Das werden wir noch weiter diskutieren. Es ist völlig klar, dass in der Stadt Karlsruhe und bei allen Beteiligten, inklusive des Gemeinderates, die Qualität des FESTES auch von der Mitwirkung und der Fachlichkeit des Stadtjugendausschusses abhängt. Das ist gesetzt, das bleibt gesetzt. Das werden wir so verbindlich wie möglich in Form gießen. Das ist jetzt erst mal auch keine Frage, ob man da jetzt Anteilseigner an der GmbH ist oder nicht. Wenn man das wirklich am Ende durchsetzen wollte gegen die Mehrheit der Stadt, müsste man über 50 % haben. Das war noch nie und wird auch so nicht vorgesehen sein, auch von Ihnen nicht. Es geht mir um ein Vertrauen nicht nur in Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder in die Stadtverwaltung, es geht vor allem auch um ein Vertrauen in die aktuellen Geschäfts- führer und Geschäftsführerinnen. Jeder, der hier auftritt und sagt, er ist mit der Kon- struktion nicht zufrieden, er ist mit der Arbeit nicht zufrieden, er will das zurück in die Stadt holen, der muss schon hier genau mal sagen, was denn eigentlich an der Arbeit von Frau Wirtz, von Herrn Hoffmann, von Herrn Käthler und von Herrn Wacker bisher so kritisch zu sehen ist. (Stadtrat Cramer/KAL: Darum geht es nicht!) - Nein, Herr Cramer, Sie können die Realität nicht ausblenden. - 16 - (Stadtrat Cramer/KAL: Zu unterstellen, das wir gegen die Geschäftsführer sind, ist ungeheuerlich!) - Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, wer Kritik an der derzeitigen Kon- struktion hat, der muss erklären, was dann bitte anders hätte laufen sollen. Das können Sie bisher über die Aufsichtsräte erfahren - nicht alle von Ihnen, da kann ich nachvollzie- hen, dass einige sagen, sie fühlen sich da ausgeklammert. Der Gemeinderat ist hier aus- reichend repräsentiert und muss hier schon konkreter sagen, was denn an der Arbeit in den letzten Jahren eigentlich so schiefgegangen ist, dass man der Meinung wäre, dass das in einer anderen Konstruktion ungleich anders wäre. Da komme ich zum Punkt. Wir haben hier nicht die Situation, dass wir auf der grünen Wiese beschließen, wie gehen wir denn mit vier städtischen Ämtern in der Zukunft um. Gehen wir den Schritt einer GmbH oder nicht? Dann würde ich viele Argumente für sehr nachvollziehbar halten. Wir sind hier aber schon einen Weg gegangen und sollten diesen Weg jetzt weiter modifi- zieren. Es geht aus meiner Sicht nicht, jetzt alles in städtische Ämter zurückzuholen, die Geschäftsführer in städtische Dienste zu übergeben oder sie auszutauschen. Wenn Sie sich das alles einmal zu Ende denken, kann das eigentlich kein realistischer Vorschlag zur jetzigen Situation sein, zumal er fachlich auch aus dem, was da gearbeitet wird, eigent- lich bisher noch nicht begründet worden ist. Es wird begründet mit grundsätzlichen stra- tegischen und operativen Überlegungen. Das kann ich alles nachvollziehen. Aber das passt aus meiner Sicht - das ist jetzt meine Meinung - nicht zu der aktuellen Situation, zumal wir keine vier neuen GmbHs gründen, sondern aus drei GmbHs durch die Auftei- lung einer GmbH vier GmbHs machen. Das ist auch meilenweit davon entfernt, dass wir jetzt die kommunale Mitverantwortung aushöhlen oder die Gemeinderäte abhängen oder ausbooten. So war die Begrifflichkeit. Das kann ich hier jetzt nicht erkennen. Wenn man schon bei der Thematik Kommunalisierung oder Rekommunalisierung bleibt, würde das hier leicht in Richtung Rekommunalisierung auspendeln, weil wir nämlich die privatrechtlichen Gesellschafter sogar an der Stelle wieder auszahlen und die Sache wie- der zurückholen, was „DAS FEST“ betrifft. Alle anderen bleiben ja sowieso da, wo sie sind, nämlich bei der Stadt. Die Zusatzkosten entstehen zum Teil auch durch neue An- forderungen im Bereich des Brandschutzes und der entsprechenden Bereiche. Das ist dargestellt. Es entstehen aber auch Zusatzkosten, weil wir auch zusätzliche Leistungen erwarten. Es entstehen Zusatzkosten, weil wir uns von Honorar- und Werkverträgen verabschieden und jetzt für sehr erfolgreiche Strategien dann auch angemessene Kon- struktionen herstellen, die natürlich dann auch die entsprechenden Gehälter mit sich bringen. Die FEST GmbH und deren fachliche Expertise werden auch heute schon weit über das FEST hinaus in Anspruch genommen. Hier vollziehen wir eigentlich im Gesell- schaftszweck etwas, was heute auch schon durch die Personen erbracht wird, und kön- nen damit auch andere Events, die jetzt schon in öffentlicher Hand liegen, nämlich bei- spielsweise der SWR-4-Hörerfest oder auch die Indoorveranstaltung noch mal kompe- tenter verorten und auch durchführen. Ich bin sicher, dass wir dann mit der neuen Struktur am Ende auch Geld einsparen, weil wir die notwendigen Zusatzeinwerbungen und auch Ausgleiche nicht mehr brauchen. Daran merken Sie schon, es geht überhaupt nicht darum, hier eine Konkurrenz im privatwirtschaftlichen Bereich auszuräumen, son- dern es geht darum, die Dinge, die wir tun wollen und wir auch zum Großteil heute schon tun, anderweitig besser zu verankern und auch aufzustellen. - 17 - Strukturen und Personen - ich hatte es schon indirekt angedeutet: Ich bin inhaltlich von dem völlig überzeugt, was wir hier tun. Ich weise auch den Vorwurf, wir hätten hier schlampig gearbeitet und das sei alles völlig ungenügend, zurück. Wir müssen hier auch nicht Fragen beantworten, die wir im Moment noch gar nicht gestellt haben. Das wird sich im weiteren Verlauf noch stellen, wenn wir dann in diese Holdingfragen und andere gehen. Natürlich macht es keinen Sinn, Gesellschaften um Personen herum zu bauen. Es macht aber auch keinen Sinn, wenn man Entwicklungen weiterentwickeln will und dann so tut, als würde man im völlig luftleeren Raum schweben. Das macht genauso wenig Sinn. Stellen Sie sich vor, wir würden jetzt ein Jahr vor dem Stadtgeburtstag die ganze Konstruktion des Stadtmarketings ändern. Das wäre eine Vorstellung, die würde mir echt eiskalte Schauer den Rücken runterjagen. Daran kann auch keiner ernsthaft den- ken. Ich bedanke mich noch einmal abschließend vor allem auch bei den Geschäftsführun- gen, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für manche ist das doch in- nerhalb weniger Jahre dann schon wieder die nächste Veränderung. Ich war selber auch bei dem Workshop dabei. Es gibt eine sehr gute gemeinsame Atmosphäre, die Dinge jetzt noch einmal neu voranzubringen, die Kernkompetenzen zu stärken, gleichzeitig aber die Abstimmung über die Gesellschaftsgrenzen hinweg zu perfektionieren. Das sind die beiden Richtungen, die wir hier gehen sollten. Ein letztes Thema noch zur Technologieregion: Jawohl, wir brauchen mehr regionale Tourismusvermarktung. Wir brauchen mehr regionale Aufstellung. Wir wollen vom Na- tionalparkprojekt partizipieren. Wir wollen mit der Initiative „Albtal plus“ eine entspre- chende enge Kooperation eingehen. Wir wollen mit den ganzen Kommunal- und Regi- onalmarketingaktionen im Umkreis und im Umfeld zusammenarbeiten. Da werden Sie leichterdings auch nachvollziehen können, dass es auch diesen deutlich leichter fällt, mit einem eigenen Tourismus der Stadt Karlsruhe umzugehen als mit der KMK, dass wir auch über gemeinsame Gesellschaftsformen durchaus nachdenken. Da gibt es auch schon Bereitschaften. Die würden sonst so auch gar nicht möglich sein. Das noch einmal abschließend zu den Punkten. Wir kommen jetzt, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, zur Abstimmung. - Eine Wortmeldung gibt es noch. Frau Stadträtin Dr. Leidig. Stadträtin Dr. Leidig (GRÜNE): Wir sind jetzt etwas erstaunt über Ihre Aussage, weil Sie sagen, wenn wir etwas ändern wollen, dann würde das letzten Endes bedeuten, dass wir mit irgendetwas unzufrieden gewesen sind. Es ist eine Vorlage der Verwaltung, und Ihrer Argumentation folgend schließe ich jetzt daraus, dass Sie mit etwas unzufrie- den waren und deswegen etwas ändern möchten, und dass Sie das eben gerade an Per- sonen festmachen. Das ist garantiert etwas, was hier von niemandem so gesagt wurde, sondern wir haben gesagt, wir möchten niemandem entgegenstehen, sondern dass es uns darum geht, wenn Restrukturierung, dann bitte auch Rekommunalisierung - auch in Anbetracht dessen, dass die politischen Gremien wirklich kaum einbezogen waren. (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Das ist doch alles nicht wahr!) Das erste Mal ist dieser Punkt Ende November oder Anfang Dezember letzten Jahres, gerade mal zwei Monate her, auf der Tagesordnung eines Gremiums erschienen. Vorher - 18 - war davon nie die Rede gewesen, außer unter „Verschiedenes“ mal kurz irgendwas an- diskutiert. Wenn diese Schlussfolgerung tatsächlich ist, jemand war unzufrieden, deswegen wird eine Struktur geändert, dann war es anscheinend die Verwaltung. Wir würden uns vor allem eine Rekommunalisierung wünschen und kein Austausch von Personen. (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Frag doch mal Herrn Schubnell, der kann es dir sagen!) Der Vorsitzende: Ich möchte nur fürs Protokoll feststellen, das Thema hat in der Haus- haltsrede meines Vorgängers schon 2009 eine Rolle gespielt. Es gibt seitdem Diskussio- nen in der Stadt rauf und runter. Selbst wenn es nicht so gewesen wäre, in der bisheri- gen Beteiligung über zwei Hauptausschusssitzungen - ich war mehrfach in einzelnen Fraktionen dazu -, kann ich nicht nachvollziehen, dass es jetzt nicht ausreichend sein sollte, nach dieser langen Diskussion darüber zu entscheiden. Dass man dann auch da- gegen ist, ist ja völlig in Ordnung. Den anderen Punkt möchte ich gern erläutern. Ich bin schon der Meinung, dass die DAS FEST GmbH, nachdem wie sich das entwickelt, so in der Aufstellung nicht mehr zu- kunftsfähig sein kann, sondern dass wir hier weiterentwickeln müssen. Ich bin schon der Meinung, dass die Profilierung der Kernkompetenz und dadurch die Aufteilung zwi- schen Kongress und Messe einerseits und Tourismus andererseits sinnvoll ist, und zwar nicht, weil ich mit dem jetzigen unzufrieden bin, sondern weil ich denke, das können wir noch viel besser machen. Wir brauchen eine gleichrangigere Abstimmung der Ge- schäftsführungen über eine gemeinsame Linie. Auch das gelingt aus meiner Sicht dann mit der neuen Organisationsform besser. Insofern ist es eine Kritik an Bestehendem, aber es ist der Raum für weitere Verbesserungen. So bitte ich das dann auch von unse- rer Seite aus zu verstehen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich darf um das Kartenzeichen bitten. - Wir haben jetzt 15 Nein-Stimmen gezählt, 2 Enthaltungen, der Rest sind Ja-Stimmen. Jetzt müssen wir noch kurz überlegen, wie der Rest aussieht. Frau Meier-Augenstein fehlt noch. - 30 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, dann wären wir bei 47. Das kann nicht stimmen. Vier fehlen. Dann müssten wir auf 45 kommen und nicht auf 47. - Wir sam- meln ein. (Die Stimmkarten werden eingesammelt und ausgezählt.) - 28 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Dann sind wir bei 45. Das deckt sich mit der Anwesenheit. Herzlichen Dank. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. April 2014