Künftige Verwertung von Alttextilien - Konzept -

Vorlage: 2013/0053
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2013

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Alttextilien
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 54. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.10.2013 2013/0053 10 öffentlich Dez. 5 Künftige Verwertung von Alttextilien - Konzept - Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.09.2013 3 vorberaten - mit Änderungswün- schen (eingearbeitet) Hauptausschuss 15.10.2013 16 vorberaten Gemeinderat 22.10.2013 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im AUG am 25.09.2013 und im Hauptausschuss am 15.10.2013, die Sammlung von Alttextilien durch die Stadt spätestens ab Juli 2014 in eigenen Behält- nissen durchzuführen. Das bedeutet im Einzelnen: - Anschaffung von eigenen Alttextilcontainern - Anmietung/Anschaffung von entsprechenden Fahrzeugen - Einstellung von Mitarbeitern in befristetem Arbeitsverhältnis - Ausfallreserve und Disposition mit eigenem Personal Die Verwertung von Alttextilien wird für einen Zeitraum von einem Jahr mit einjähriger Verlänge- rungsoption europaweit ausgeschrieben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 220.000 €/a ca. 495.000 €/a Invest: 150.000 € Con- tainer u. 70.000 € für zwei Fahrzeuge Haushaltsmittel stehen für das HH-Jahr 2014 teilweise zur Verfügung, Kontierungsobjekt: 7.703001.700.821, 1.700.53.70.04.09 Kontenarten: 78310000, 42300000 und 44200000 Ergänzende Erläuterungen: Im Gegensatz zur bisherigen Ausschreibungspraxis werden Kosten für Personal, Container und Fahrzeuge anfallen. Diese werden aber durch die höheren Erlöse im Saldo wieder kompensiert. Die Erträge kommen dem Gebührenhaushalt zugute. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Künftiges Konzept zur Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten Alttextilien sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfälle aus privaten Haushalten, für die grundsätzlich gem. § 17 Abs. 1 KrWG eine Überlassungspflicht besteht und somit in der Regel dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen sind. 1. Situation des Textilrecyclings in Deutschland Mit einer Studie „Textilrecycling in Deutschland“ wurde im Jahr 2008 im Auftrag des Bun- desverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) und des Fachverband Textilre- cycling e. V. der Status des Textilrecyclings in Deutschland ermittelt. Die Studie konzentriert sich auf die Gebrauchttextilien aus privaten Haushalten. Die nachfolgenden Daten dürften noch weitgehend Gültigkeit haben. Neuere Untersuchungen liegen nicht vor. Gewerbliche Betriebe, Kommunen und karitative Organisationen sammeln über Straßen- und Containersammlung rund 1.000.000 Mg/a Alttextilien in Deutschland (zum Vergleich wird die Sammelmenge im Jahre 1996 mit 615.000 Mg genannt) und führen diese einer Verwertung zu. Der Anteil des Sammelaufkommens, der tatsächlich verwertet wird (d. h. die Verwertungs- quote), beträgt 90 %. Hiervon werden etwa 43 % einer Wiederverwendung (Second-Hand- Kleidung), rund 16 % einer Weiterverwendung (Putzlappenherstellung), rund 31 % einer Weiterverwertung (als Sekundärrohstoff u. Ersatzbrennstoff) zugeführt. Etwa 8 % der ge- sammelten Ware können nicht weiterverwertet und müssen als Abfall beseitigt werden. Nur rund 15.000 Mg/a, das sind 2 % der Gesamtsammelmenge tragfähiger Textilien, werden von Wohlfahrtsorganisationen für gemeinnützige Zwecke verwendet. Der mit 20 % Marktanteil größte Sammler ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Über 90 % veräußert es genau wie die anderen Organisationen zu Preisen von 300 bis 400 Euro/Mg. (Siegburger Institut für Ökonomie und Ökumene “Südwind”). 2. Ausgangslage in Karlsruhe und Aufgabenstellung Die Stadt Karlsruhe hält derzeit 227 Stellflächen für Alttextilcontainer vor. Davon sind 32 Flächen für Alttextilcontainer des DRK (entspricht 39 Container) reserviert. Die restlichen Stellflächen sind nach einer Ausschreibung an einen Privatunternehmer zur Aufstellung sei- ner Container vergeben worden. Der Vertragspartner erfasst nach eigenen Angaben rund 1.100 Mg/a Alttextilien in derzeit 289 aufgestellten Containern auf diesen Stellflächen. Die Erlöse für die Vermietung von Stellflächen an den Privatunternehmer betragen 1.120 €/Stellfläche, somit 218.400 €/a. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2013. Das Tiefbauamt der Stadt (TBA) erhält eine jährliche Sondernutzungsgebühr in Höhe von 80 Euro je Container vom AfA, insgesamt somit 23.120 €/a. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Vertragspartner des AfA verbringt das Sammelgut zunächst nach Forst oder Darmstadt. Dort werden Fremdstoffe entnommen, danach wird das Material überwiegend in firmeneige- ne Sortieranlagen nach Bulgarien und Ungarn zur weiteren Aufbereitung transportiert. 60 % werden wiederverwendet (Second-Hand-Shops oder Export), 35 % werden zu Putzlappen und als Dämmmaterial (Einsatz deutschlandweit in Industrie und Gewerbe) verarbeitet, 5 % werden verbrannt. Es wurde geprüft, wie unter den derzeit geltenden Rahmenbedingen eine gesetzeskonforme und wirtschaftliche Alttextilsammlung, auch im Hinblick auf die Interessen der Gebührenzah- ler, in der Stadt Karlsruhe künftig zu gestalten ist. Die bisherige Art und Weise der Stellflächenvermietung stellt nach juristischer Bewertung keine abfallwirtschaftliche Tätigkeit im eigentlichen Sinne dar. Da auf der Basis des KrWG abfallwirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen müssen, hat das AfA eine an diese gesetzli- chen Vorgaben angepasste Vorgehensweise bei der Alttextilsammlung zu gestalten. 3. Rechtliche und abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Überlassungspflichten für Alttextilien gelten für Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen, die grundsätzlich alle Abfälle – unabhängig davon, ob diese zur Verwertung oder Beseitigung bestimmt sind – dem örE zu überlassen haben. Nach der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung) können Alttextilien gem. § 7 Abs. 4 bei Alttextil- sammlungen bereitgestellt werden oder sind zu den stationären Sammelstellen (z. B. Wert- stoffstationen, Depotcontainerstandorte) zu bringen und dort in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter einzuwerfen. Es wurde untersucht, ob - unter Erhaltung der bewährten Standorte - die abfallwirtschaftliche Leistung „Sammlung und Verwertung von Alttextilien“ von der Stadt selbst erbracht werden soll. 4. Städtische Alttextilsammlung und Ausschreibung der Verwertung Die Verwaltung hat unterschiedliche Modelle einer künftigen abfallwirtschaftlichen Betäti- gung hinsichtlich der Sammlung und Verwertung von Alttextilien untersucht. Neben einer Komplettvergabe der Leistungen, einem „Zwischenmodell“ (stadteigene Container) und der städtischen Sammlung mit externer Verwertung hat sich die städtische Sammlung mit Aus- schreibung der Verwertung als Präferenzmodell herauskristallisiert. Bei allen untersuchten Modellen sind die erwarteten Verwertungserlöse der Alttextilien gleich. Ebenfalls fallen Son- dernutzungsgebühren an das Tiefbauamt sowie die Kosten für einen Textilumschlag in glei- cher Höhe an. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Inwieweit beim städtischen Modell ggf. durch höhere Tarifvergütungen der Beschäftigten ein monetärer Nachteil bei den Sammelkosten entsteht, kann nicht abschließend bewertet wer- den. Das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sollte hier jedoch für eine Vereinheitlichung sorgen. Durch das eigene Personal bewahrt sich die Stadt aber einen höheren Einfluss auf die Sau- berkeit der Standorte und hat eine bessere Mengenkontrolle. Im städtischen Modell wird die Erfassung (Sammlung und Transport) selbst übernommen. Hierfür müssen neue Container (ca. 150.000 € Investition, die in 2014 nicht im Haushalt ein- geplant wurden) beschafft und die Sammelware an einer Übergabestelle in Karlsruhe bzw. der näheren Umgebung an einen privaten Dritten übergeben werden. In der EU-weiten Aus- schreibung zur Verwertung der Alttextilien ist die „nähere Umgebung“ genau zu definieren. Hier sollte von einem Radius in der Größenordnung 30 km vom Marktplatz Karlsruhe ausge- gangen werden. Die genaue Einrichtung der Übergabestelle wird dem künftigen Verwerter überlassen. Für die in Tabelle 1 dargestellte Kalkulation gehen wir davon aus, dass der Drit- te dem AfA eine Übergabestelle benennt und diese Kosten in den Vermarktungserlösen be- reits berücksichtigt sind. Für die Erfassungslogistik benötigt das AfA zusätzlich zwei Kleintransporter (3,5 t) mit Lade- bordwand (ca. je 35.000 € Invest, Grundlage für die Tabelle 1) sowie zwei Fahrer. In einem ersten Schritt sollen für 2014 die Fahrzeuge vorerst angemietet/geleast und die Fahrer in einem befristeten Arbeitsverhältnis eingestellt werden. Dabei sollen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mit "normalem" Führerschein gefahren werden können, so dass die Mitarbeiter sowohl als Fahrer als auch als Lader einsetzbar sind. Die Aufwendungen für die Fahrzeuge belaufen sich voraussichtlich auf ca. 17.000 €. Darin sind die Leasingkosten in Höhe von ca. 11.000 € und sonstige Kosten wie Steuer, Versicherung, Treibstoffe und Wartung enthalten. Für die zwei Fahrer werden Aufwendungen in Höhe von ca. 45.000 € erwartet. Zwar wird durch den Kauf von Kleidercontainern ein gewisses Investitionsrisiko getroffen. Die Verwaltung hält es jedoch für wichtig, bei einem Systemwechsel die neuen Behälter als städtische Container kenntlich zu machen und diese einheitlich zu gestalten, um sich so von sog. Schwarzbehältern klar abzuheben. Dies ist nur durch Neukauf möglich. Sollte die Stadt sich mittelfristig gegen eine eigene Sammlung entscheiden, könnten die städtischen Behäl- ter auch von einem beauftragten Dritten verwendet werden. Die von der Stadt gestellten Behälter verringern die Kosten des potentiellen Dritten und verbessern damit mögliche künf- tige Angebotsszenarien. Angestrebt wird, die Personalreserve von Beschäftigten des AfA zu stellen. Für Verwaltung und Disposition sind ab 2015 zusätzlich 0,5 VzÄ zu schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind diese Tätigkeiten mit vorhandenem Personal (ggf. temporäre Mehrarbeit) abzudecken. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Sammlung und Verwertung von Alttextilien durch das AfA Mengen/Ressourcen Euro/Mg Euro/a Kosten Stadt KFZ 2 Fahrzeuge, Kapital- und Be- triebskosten incl. Reserve 30.000 Personal (operativ) 2 Fahrer/Lader inkl. Reserve 112.500 Personal (Verwaltung) 0,5 Disposition/Verwaltung ggf. Mehrarbeiten, entsprechend VZÄ ab 2015 37.000 Umladestation/Lagerung extern: Fläche/Container 0 Sondernutzungsgebühr TBA 289 23.120 Container 289, Kapital- und Betriebskosten 17.701 Gesamt 220.321 Erlöse Stadt Vermarktungsmenge in Mg: 1100 bei 350 €/Mg 385.000 bei 450 €/Mg 495.000 bei 550 €/Mg 605.000 Saldo bei 350 €/Mg 164.679 bei 450 €/Mg 276.679 bei 550 €/Mg 384.679 Tabelle : Darstellung der Kosten und Erlöse Aus der Bandbreite ergibt sich im Saldo ein Ergebnis von etwa +160.000 €/a bis etwa +380.000 €/a für Alttextilien. Auf Grund der derzeitigen Marktlage (min. 450 €/Mg) wird ein Saldoüberschuss von ca. 275.000 €/a erwartet, der damit über der bisher erzielten Miete für die Stellflächen liegen wird. 5. Gemeinnützige Organisationen Die bisherige Praxis soll beibehalten werden, so dass gemeinnützigen Organisationen wei- terhin die derzeit 32 öffentlichen Standplätze für eigene Alttextilcontainer überlassen wer- den. Die Verwaltung geht davon aus, dass gemeinnützige Organisationen wie bisher selbst sammeln und sich um die Vermarktung der Alttextilien kümmern werden. Die gemeinnützigen Organisationen haben dem AfA vorab nachzuweisen, dass das gem. § 18 KrWG notwendige Anzeigeverfahren positiv abgeschlossen wurde und ihre Sammlung insoweit rechtmäßig durchgeführt wird. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer ent- sprechenden schriftlichen Festsetzung der staatlichen unteren Abfallrechtsbehörde. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 6. Zeitliche Umsetzung Die städtische Alttextilsammlung kann mit zwei Leihfahrzeugen sowie zwei Mitarbeitern mit befristetem Vertrag im Laufe des Jahres 2014 umgesetzt werden. Da die europaweite Aus- schreibung der Verwertung von Alttextilien, sowie die Ausschreibung von neuen einheitli- chen Textilcontainern an Fristen bzw. an Lieferzeiten gebunden sind, kann es zeitlich nicht direkt ab dem 01.01.2014 zu einer Beauftragung kommen. Deshalb ist der bestehende Ver- trag über die Vermietung von Stellflächen mit dem derzeitigen Vertragspartner über eine entsprechende Dauer von etwa 4 - 5 Monaten zu verlängern. Spätestens zum 1. Juli 2014 wird das neue System implementiert sein. Die Verwaltung beabsichtigt, sobald sich der Fahrzeugbedarf und der Personalumfang Ende 2014 eindeutig herausgestellt hat, den Be- darf mit städtischen Mitarbeitern bzw. mit eigenen Fahrzeugen zu decken. 7. Zusammenfassung und Empfehlung Die Verwaltung empfiehlt, eine eigene städtische Sammlung von Alttextilien einzuführen. Die Verwertung von Alttextilien wird für das Jahr 2014 mit einjähriger Verlängerungsoption EU- weit ausgeschrieben. Begründung:  Die Stadt hat im Saldo positive Erträge und im Ergebnis eine Verbesserung zur Ist- Situation.  Durch das einheitliche Containerdesign wird das Stadtbild deutlich aufgewertet (die Bürgerinnen und Bürger werden informiert, dass die Stadt Trägerin der Textilsamm- lung ist).  Die Fahrzeugausstattung ist langfristig auf dem neuesten ökologischen Stand.  Die Abrechnungsmodalitäten sind unter städtischer Kontrolle, das tatsächlich einge- sammelte Gewicht wird auch vergütet.  Eine Kontrolle der Standplätze erfolgt durch eigenes Personal, Verunreinigungen können zeitnah beseitigt werden.  Die Stadt hat durch die geänderten Ausschreibungsmodalitäten einen besseren Ein- fluss auf die Vermarktung der Alttextilien als bisher. Mögliche satzungsrechtliche Anpassungen werden in einer separaten Beschlussvorlage dem Gemeinderat im Dezember 2013 vorgelegt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im AUG am 25.09.2013 und im Hauptaus- schuss am 15.10.2013, die Sammlung von Alttextilien durch die Stadt spätestens ab Juli 2014 in eigenen Behältnissen durchzuführen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Die Verwertung von Alttextilien wird für einen Ausschreibungszeitraum von einem Jahr mit einjähriger Verlängerungsoption europaweit ausgeschrieben. Die Verwaltung wird ermächtigt, eigene Textilcontainer für ca. 150.000 € zu beschaffen. Zur haushaltsrechtlichen Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2014 wird hierzu eine über- planmäßige Auszahlung in Höhe von 150.000 € bei Kontierungsobjekt 7.703001.700.821, Konto 78310000 genehmigt. Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Haushaltsjahr 2014 zwei Fahrzeuge für die Textil- sammlung anzumieten bzw. zu leasen sowie zwei Mitarbeiter in befristetem Arbeitsverhältnis einzustellen. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den bestehenden Vertrag über die Vermietung von Stellflächen in Hinblick auf die EU-Ausschreibungsfristen um maximal 6 Monate zu verlän- gern. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Oktober 2013