Entwicklung Stuttgarter Straße - Neuordnung Kleingärten
| Vorlage: | 2013/0022 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 03.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2013
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 12.08.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 24.09.2013 2013/0022 26 öffentlich Entwicklung Stuttgarter Straße - Neuordnung Kleingärten A. Kann bereits mitgeteilt werden, nach welchem Verfahren die bestehenden Gartenparzellen aufgeteilt werden? Nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Kleingartenpächter seinen Garten nach der Neuordnung weiterhin in der Stuttgarter Straße betreiben darf und welcher nicht? B. Werden alle Kleingartenpächter einen Garten bzw. Ersatzgarten im Stadtgebiet erhalten? Wenn JA – Nach welchen Kriterien wird diese Entscheidung getroffen? C. Ist vorgesehen, Pächter, denen kein Garten bzw. Ersatzgarten zugewiesen werden kann, zu entschädigen? Am 25. Januar 2013 endete die Konsensus-Konferenz – die Bürgerbeteiligung am Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplans für die Stuttgarter Straße, Karlsruhe- Südstadt –, die in dieser Form das erste Mal in Karlsruhe stattfand, mit der Übergabe der „Bürger-Varianten“ an Bürgermeister Obert. Diese sieht die Verlagerung der Sportanlage der ESG Frankonia an die Stuttgarter Straße vor. Dabei soll das Areal zwischen der ESG und den – geordneten und als Kleingartenanlage gesicherten – Gartenparzellen aufgeteilt werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Nach Auskunft von Bürgermeister Obert dürfte das übliche Planverfahren zwei Jahre dauern, wobei auf Basis des Bebauungsplans ab 2015 mit stufenweiser Verlagerung der ESG und der Neustrukturierung der Kleingartenanlage begonnen werden kann. Leider besteht bei zahlreichen der ca. 400 Kleingartenpächter noch erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Neuordnung der Gartenanlage. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. September 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 12.08.2013 eingegangen: 12.08.2013 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.09.2013 2013/0022 26 öffentlich Dez. 6 Entwicklung Stuttgarter Straße - Neuordnung Kleingärten A. Kann bereits mitgeteilt werden, nach welchem Verfahren die bestehenden Gar- tenparzellen aufgeteilt werden? 1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Kleingartenpächter sei- nen Garten nach der Neuordnung weiterhin in der Stuttgarter Straße be- treiben darf und welcher nicht? Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Bei seiner Sitzung am 11.04.2013 stimmte der Planungsausschuss zu, die von der Konsensuskonferenz emp- fohlene Variante 4 weiter zu bearbeiten und als Grundlage für das Bebauungsplanverfah- ren zu nehmen. Diese stellt jedoch noch keine konkrete Planungsgrundlage dar, um das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Für den Bebauungsplan, der sich über das gesamte Gelände der zukünftigen Sportflä- chen und der Kleingartenanlage erstrecken wird, müssen nun Fachplaner die konkrete Planung für das Gebiet erarbeiten. Hierbei soll sowohl ein Büro für Sportflächenplanung als auch ein Landschaftsplaner für die Kleingartenanlage und die notwendigen vorgezo- genen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für die zahlreichen Mauereidechsen im Gebiet beauftragt werden. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung laufen derzeit. Parallel dazu soll die verspro- chene Fragebogenaktion bei den derzeitigen Nutzern der Kleingartenanlage durchgeführt werden, deren Ergebnis in die Planung mit einfließen wird. Frühestens mit Vorliegen eines entsprechenden Planentwurfs, der dem Planungsaus- schuss vorgestellt wird, bestehen die Voraussetzungen, über die Vergabemodalitäten der Kleingartenanlage nachzudenken. Erst dann ist absehbar, wie viele Kleingärten erhalten werden können und wie hoch der zusätzliche Bedarf ist. B. Werden alle Kleingartenpächter einen Garten bzw. Ersatzgarten im Stadtgebiet erhalten? 1. Wenn JA – Nach welchen Kriterien wird diese Entscheidung getroffen? Im Rahmen der Konsensuskonferenz hat das Gartenbauamt die Frage geprüft, wie viele Ersatzgärten für eine Kompensation im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Hierbei wurde eine Zahl von 30 bis 50 Gartenplätze genannt. Seite 2 Die Dauer des Bebauungsplanverfahrens ist wegen der angespannten personellen Lage beim Stadtplanungsamt derzeit noch nicht abschätzbar, wird aber voraussichtlich mindes- tes zwei Jahre betragen. Bis zur Realisierung des dann rechtsverbindlichen Bebauungs- plans soll zusammen mit den Vertretern der Kleingartenanlage und dem Bezirksverband der Gartenfreunde e. V. nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Dies ist jedoch rea- listisch erst dann möglich, wenn der tatsächliche Bedarf an zusätzlichen Gärten festge- stellt wurde. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass für alle Pächter bis zum endgültigen Umbau der Kleingartenanlage Lösungen gefunden werden können. C. Ist vorgesehen, Pächter, denen kein Garten bzw. Ersatzgarten zugewiesen wer- den kann, zu entschädigen? Die Frage einer Entschädigung ist im Laufe des Bebauungsplanverfahrens noch zu klä- ren.