Planungen zum Erwerb bzw. zur Anmietung von Liegenschaften des Landes und des Bundes

Vorlage: 2013/0019
Art: Anfrage
Datum: 03.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2013

    TOP: 25

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Erwerb Liegenschaften Bund
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 09.08.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 24.09.2013 2013/0019 25 öffentlich Planungen zum Erwerb bzw. zur Anmietung von Liegenschaften des Landes und des Bundes 1. Wie regelmäßig finden zwischen der Stadtverwaltung und dem Land sowie dem Bund Gespräche darüber statt, welche Gebäude in den nächsten Jahren möglicherweise von Bund und Land nicht mehr benötigt werden und damit für einen Ankauf oder eine Anmietung durch die Stadt potenziell zur Verfügung stehen? Welche städtischen Ämter sind in diese Gespräche eingebunden? Welche Strategie wird mit diesen Gesprächen verfolgt? 2. Bestehen für konkrete Liegenschaftsankäufe (Gebäude und Flächen) bzw. - anmietungen aus Liegenschaften des Landes und des Bundes derzeit bereits Überlegungen oder Planungen? a) Falls ja, um welche Liegenschaften handelt es sich? b) Für welche Nutzungen kommen die jeweiligen Gebäude in Frage? c) Mit welchen Vor- und Nachteilen sind die Gebäude behaftet (u. a. Lage, Anbindung an ÖPNV, Zuschnitt, Raumfläche)? d) Welche Sanierungen und Umbauten stehen voraussichtlich an? e) Mit welchen Kosten wird gerechnet? f) Innerhalb welcher Zeiträume könnte Erwerb bzw. Anmietung voraussichtlich stattfinden? 3. Wie könnte der Gemeinderat bzw. seine Gremien über die Überlegungen, Liegenschaften zu kaufen oder zu mieten, frühzeitiger und systematischer informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden werden? 4. Welche Anforderungen muss eine Ankaufbewerbung der Stadtverwaltung oder einer ihrer Gesellschaften (wie der Volkswohnung oder der Fächer GmbH) erfüllen, damit auf öffentliche Ausschreibungen des Landes sowie des Bundes beim Verkauf von Liegenschaften verzichtet werden kann? Seit geraumer Zeit wird für verschiedene städtische Einrichtungen, aber auch Institutionen, die von der Stadt gefördert werden, wie das Literarische Museum am Oberrhein oder die Volkshochschule, nach Erweiterungsmöglichkeiten bzw. neuen Räumlichkeiten gesucht. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Dabei stößt die Verwaltung immer wieder an Grenzen, da für den Raumbedarf vieler dieser Einrichtungen nicht ausreichend städtische Liegenschaften verfügbar sind. Zahlreiche Liegenschaften innerhalb der Gemarkung der Stadt Karlsruhe sind im Besitz des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Dabei kommt es durch Umzüge von Landeseinrichtungen - wie unlängst der Staatlichen Hochschule für Musik in den Campus One - immer wieder dazu, dass Gebäude nicht mehr genutzt werden und eventuell auch zum Verkauf anstehen. Auch die anstehende Polizeireform und die Veränderungen beim Landeszentrum für Datenverarbeitung lassen erwarten, dass Gebäude frei werden. Uns ist jedoch nicht bekannt, inwiefern und unter welchen Konditionen die Nutzung dieser Gebäude, ob mittels Ankauf, per Erbpacht oder als vom Land angemietet, von der Verwaltung in Erwägung gezogen werden. Als Beispiele sind das Welzien’sche Haus in der Karlstraße zu nennen, das derzeit anscheinend leer steht. Auch bezüglich der Dragonerkaserne, die voraussichtlich bis 2015 vom Bund geräumt wird, liegen dem Gemeinderat kaum Informationen vor. Die Stadt sollte auf Nutzungsänderungen des Landes und Bundes vorausschauend reagieren und damit mittel- und langfristige Planungen ermöglichen. Diese Planungen und gar Entscheidungen sollten für den Gemeinderat frühzeitig transparent gemacht werden. Damit soll erreicht werden, dass für die Gesamtheit der städtischen Einrichtungen wie auch der von der Stadt geförderten Einrichtungen mittelfristig zufriedenstellende Lösungen gefunden und diese von einem politischen Konsens getragen werden. Ad-hoc- Entscheidungen unter Zeitdruck und ohne Betrachtung eines Gesamtzusammenhanges (z. B. der Möglichkeit von Gebäude-Rochaden) könnten damit vermieden werden. Außerdem kann durch eine frühzeitige Interessensbekundung in einigen Fällen vielleicht erreicht werden, dass von einer öffentlichen Ausschreibung des Landes bzw. Bundes abgesehen werden kann. Damit würden zeit- und kostenaufwändige Bieterverfahren umgangen. Schließlich geht es uns auch darum, denkmalgeschützte und damit für das Stadtbild von Karlsruhe prägende Gebäude in öffentlicher Hand zu halten und somit die für Karlsruhe identitätsstiftende Bausubstanz zu erhalten und zu pflegen. unterzeichnet von: Dr. Ute Leidig Alexander Geiger Hauptamt - Ratsnagelegenheiten - 13. September 2013

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 09.08.2013 eingegangen: 09.08.2013 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.09.2013 2013/0019 25 öffentlich Dezernat 4 Planungen zum Erwerb bzw. zur Anmietung von Liegenschaften des Landes und des Bun- des 1. Wie regelmäßig finden zwischen der Stadtverwaltung und dem Land sowie dem Bund Gespräche darüber statt, welche Gebäude in den nächsten Jahren mög- licherweise nicht mehr benötigt werden und damit für einen Ankauf oder eine Anmietung durch die Stadt potentiell zur Verfügung stehen? Welche städt. Ämter sind in diese Gespräche eingebunden? Welche Strategie wird mit diesen Ge- sprächen verfolgt? Zwischen verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung einerseits und dem Land (Vermögen und Bau) bzw. dem Bund (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA) andererseits finden regelmäßige Arbeitsgespräche statt. Im Zuge von objektbezoge- nen Verhandlungen steht die Stadtverwaltung darüber hinaus in ständigen Kontakten mit dem Land bzw. dem Bund. In allererster Linie sind hier die Dezernate, das Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, HGW, SPC und Grundstücksbewertungsstelle eingebunden. Jüngst wurde z. B. der Bunker in der Rheinhafenstraße erworben. 2. Bestehen für konkrete Liegenschaftsankäufe (Gebäude und Flächen) bzw. - anmietungen aus Liegenschaften des Landes und des Bundes derzeit bereits Überlegungen oder Planungen? Derzeit bestehen mehrere konkrete Überlegungen, Liegenschaften des Landes bzw. des Bundes zu erwerben. a) Liegenschaften des Landes, z. B.: - Erwerb des Erbbaugrundstücks der Waldschule Neureut, Moldaustr. 37; - Grundstücke im Bereich Wildparkstadion; Seite 2 b) Liegenschaften des Bundes: zum Beispiel Flächen an der Erzbergerstraße (C-Areal) Zeiträume, innerhalb welcher sich Erwerb bzw. Anmietung verwirklichen lassen, sind vorher nicht abzusehen; Verhandlungen ziehen sich von wenigen Monaten bis oft- mals Jahren hin. Die freiwerdenden Kasernenareale werden primär für Landeseinrich- tungen, wie Hochschulen/KIT, vorgesehen. 3. Wie könnte der Gemeinderat bzw. seine Gremien über die Überlegungen, Lie- genschaften zu kaufen oder zu mieten, frühzeitiger und systematischer infor- miert und in den Entscheidungsprozess eingebunden werden? Der Gemeinderat ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Erwerb/An- mietung in den Entscheidungsprozess eingebunden. Erste Überlegungen/Prüfungen zur Wirtschaftlichkeit sowie anfängliche Planungs- überlegungen zur Folgenutzung entsprechender Immobilien sind Geschäfte der lau- fenden Verwaltung. 4. Welche Anforderungen muss eine Ankaufbewerbung der Stadtverwaltung oder einer Gesellschaft (wie der Volkswohnung oder der Fächer GmbH) erfüllen, da- mit auf öffentliche Ausschreibungen des Landes sowie des Bundes beim Ver- kauf von Liegenschaften verzichtet werden kann? Im Falle ehemaliger militärischer Liegenschaften, die noch als solche genutzt werden, hat die Kommune aufgrund eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Bun- destages ein Erstzugriffsrecht; ein Erwerb erfolgt dann zum Verkehrswert. Eine Aus- schreibung findet in diesem Falle nicht statt. Bei sonstigen Liegenschaften verlangt sowohl der Bund als auch das Land in aller Regel eine Eigennutzung/öffentliche Nutzung durch die Stadt; in diesem Falle wird dann in aller Regel von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen. Die letztendliche Entscheidung, von einer öffentlichen Ausschreibung abzusehen, liegt beim Bund bzw. Land. Die Verwaltung ist insbesondere seit den großen Militärkonversionen in den 90er Jah- ren systematisch mit Bund und Land in der Überlegung zur Stadtentwicklung möglicher Flächenpotentiale.