Zukunft der Nachtstromspeicher-Heizungen

Vorlage: 2013/0017
Art: Anfrage
Datum: 03.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtwerke
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2013

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 24
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) vom: 05.08.2013 eingegangen: 05.08.2013 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.09.2013 2013/0017 24 öffentlich Dez. 4 Zukunft der Nachstromspeicherheizungen Frage 1: Wie gedenken die Stadtwerke Karlsruhe auf den Wegfall des Verbots für Nacht- speicherheizungen zu reagieren? Gemäß Artikel 1 a des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 4. Juli 2013 wird § 10 a der Energieeinsparverordnung (EnEV), zuletzt geändert am 5. De- zember 2012, aufgehoben. Damit entfällt das für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten in bestimmten Fällen geltende Außerbetriebnahmegebot für elektrische Speicherheizsysteme, das ansonsten ab 2020 gegriffen hätte. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Karlsruhe sind etwa 4 500 Wohnungen mit elektri- schen Speicherheizsystemen ausgestattet. Weniger als 1/3 dieser Wohnungen befinden sich in großen Mehrfamilienhäusern, auf die das Außerbetriebnahmegebot abzielte. Für zahlreiche dieser Gebäude wären zudem die Bedingungen zum Weiterbetrieb des elektrischen Speicher- heizsystems einzuhalten gewesen. Die vermutlich geringe Anzahl von Wohneinheiten, deren Heizung hätte umgestellt werden müssen, kann von den Stadtwerken Karlsruhe auch zukünf- tig problemlos versorgt werden. Insofern besteht für die Stadtwerke keine Veranlassung, auf die aktuelle Änderung der Geset- zeslage zu reagieren. Gleichwohl untersuchen die Stadtwerke im Rahmen eines von der Kre- ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderten Projekts grundsätzliche Optionen der Wärme- versorgung im ausschließlich elektrisch beheizten Wohnpark Grötzingen. Projektstart war En- de 2012, Ergebnisse der ersten Projektphase sind Ende 2013 zu erwarten. Ferner prüfen die Stadtwerke die Möglichkeiten, Kostensenkungspotenziale bei der Strombeschaffung im Falle erhöhter zeitlicher Flexibilität beim Betrieb von Speicherheizsystemen zum Nutzen ihrer Kun- den auszuschöpfen. Frage 2: Können die Stadtwerke zukünftig bei hohem Stromanfall auch tagsüber Kunden mit Wärmespeicher-Raumheizungen elektrische Energie zur Verfügung stellen? Ja. Im Gebiet der Stadtwerke wurden bislang bereits etwa 4 500 Wohnungen zuverlässig auch tagsüber zur Nachladung der Speicherheizsysteme versorgt. Dies geschieht weiterhin unbenommen von der Gültigkeit des §10 a der Energieeinsparverordnung (EnEV). Kosten- Seite 2 senkungspotenziale bei der Strombeschaffung (s. Antwort auf Frage 1) werden allerdings vor- rangig in den Nachtstunden vermutet. Frage 3: Gibt es Entwicklungen, wie Nachtstrom künftig gespeichert werden könnte (GR- Sitzung vom 24.07.2012, Antwort auf FDP-Anfrage von 20.06.2012)? Wie in der Antwort auf die damalige Anfrage vom 20.06.2012 bereits dargelegt, beschäftigt sich die Energiewirtschaft intensiv mit der Frage, wie die fluktuierenden Strommengen aus den erneuerbaren Energiequellen, insbesondere Wind, zukünftig gespeichert werden können. Elektrische Speicherheizsysteme stellen ebenfalls eine Form der Energiespeicherung dar, und zwar in Form von elektrisch erzeugter Wärme. Der Strom kann in bedarfsarmen Zeiten oder bei Überschüssen am Markt eingesetzt und die Wärme zu anderen Zeiten verwendet werden. Hierfür besonders geeignet sind neue Speicherheizungen. Gegenüber den noch weit verbrei- teten Bestandsgeräten aus den 1980er-Jahren haben neue Geräte deutlich reduzierte Ab- strahlverluste zu (Tages-)Zeiten mit geringem Heizwärmebedarf und verfügen über moderne Regelungstechnik. Die Dauer der möglichen Wärmespeicherung kann damit um mehrere Stunden erhöht werden. Allerdings kann die Wärme auch mit modernen Systemen nicht über mehr als ein bis zwei Tage gespeichert werden. Damit bleibt die elektrische Speicherheizung nach wie vor nur ein Instrument zur Pufferung kurzfristiger Angebotsschwankungen und dies auch nur in der Heizperiode. Die Stadtwerke Karlsruhe stehen in engem Kontakt mit Herstel- lern und werden das Thema weiter beobachten.

  • FDP-Nachtstromspeicher-Heizungen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) vom 05.08.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 24.09.2013 2013/0017 24 öffentlich Zukunft der Nachtstromspeicher-Heizungen 1. Wie gedenken die Stadtwerke Karlsruhe auf den Wegfall des Verbots für Nachtspeicherheizungen zu reagieren? 2. Können die Stadtwerke zukünftig bei hohem Stromanfall auch tagsüber Kunden mit Wärmespeicher-Raumheizanlagen - elektrische Energie zur Verfügung stellen? 3. Gibt es Entwicklungen, wie Nachtstrom künftig gespeichert werden könnte (GR-Sitzung vom 24.7.2012, Antwort auf FDP-Anfrage vom 20.6.2012)? Viel Unruhe und insbesondere Kritik der Nutzer von Nachtstromsspeicher-Heizungen durch die Entwertung ihrer Wohnungen und Häuser gab es durch das Verbot der Energie-Einspeisungsverordnung (EnEV) von 2009. Die anhaltenden Proteste Grötzinger und Karlsruher Bürger und Bürgerinnen - insbesondere der Aktionsgemeinschaft Nachtstromnutzer Karlsruhe - führten zum Nachdenken und brachten ein Umdenken. Durch die Bundesratsentscheidung vom 7. Juni 2013 entfällt dieser umstrittene Paragraf 10 a bei der Novellierung der EnEV 2014. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Heinz Golombeck Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Thomas Kalesse Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. September 2013