Kombilösung - Finanzierung von Umbau-, Erhaltungs- und Instandsetzungskosten
| Vorlage: | 2013/0015 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 03.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | KASIG |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2013
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 25.07.2013 eingegangen: 25.07.2013 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.09.2013 2013/0015 22 öffentlich Dez. 4 Kombilösung - Finanzierung von Umbau-, Erhaltungs- und Instandsetzungskosten 1. Gibt es eine längerfristige (10 Jahre) Abschätzung für Erhaltungs- und Instand- setzungskosten: a) der U-Strab? Ja. Hierüber wird Aufsichtsrat der KASIG mbH regelmäßig unterrichtet. b) der Kombilösung insgesamt? Ja. Hierüber wird Aufsichtsrat der KASIG mbH regelmäßig unterrichtet. Wenn nein, warum nicht? 2. Sind in Bezug auf die Kombilösung Rückstellungen für spätere Sanierungen geplant? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Mitteln? Nein. Wenn nein, warum nicht? Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind seit 2010 keine Auf- wandsrückstellungen mehr zulässig. 3. Im Rahmen und als Umfahrungsmöglichkeit für die Kombilösung mussten Um- bauten in der Karl-, Rüppurrer und Fritz-Erler-Straße durchgeführt werden. Seite 2 a) Wie hoch waren die Kosten für den Haltestellenumbau in der Karlstraße? Die Herstellungskosten der neuen Haltestelle liegen insgesamt bei ca. 1,1 Mio. Euro. b) Wie hoch waren die Kosten für den Haltestellenumbau in der Rüppurrer Straße? Die Herstellungskosten der neuen Haltestelle liegen insgesamt vsl. bei ca. 1,9 Mio. Euro. c) Wie hoch waren die Kosten für den Neubau der Haltestelle Berliner Platz und die dazu notwendigen Umbauten zwischen Kaiser- und Kriegsstraße? Die Umbaukosten liegen hier bei ca. 0,4 Mio. Euro. d) Wer trägt diese Kosten? Die Kosten werden gemäß GVFG vom Zuwendungsgeber Bund und Land sowie von der KASIG getragen. e) Wie hoch waren die Zuschüsse? Die Zuschüsse liegen gemäß GVFG bei 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. 4. Wie hoch belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen die Instandhaltungskos- ten für: a) eine unterirdische Haltestelle der Kombilösung pro Jahr? b) für alle unterirdischen Haltestellen der Kombilösung pro Jahr? Die künftigen Instandhaltungskosten für die Gleisanlagen im Tunnel entsprechen den Instandhaltungskosten für die oberirdischen Gleisanlagen im Innenstadtbe- reich. Damit bleiben diese Kosten vsl. konstant. Eine Berechnung einzelner Halte- stellen wurde nicht vorgenommen. Seite 3 5. Wie hoch liegen die Kosten der Instandhaltung einer oberirdischen behinder- tengerechten Haltestelle pro Jahr? Diese Kosten schwanken je nach örtlichen Gegebenheiten und Bahnsteiglängen. Es erfolgt keine Unterscheidung nach behindertengerecht oder nicht behindertengerecht in der Kostenzuordnung. 6. Wie werden die Instandhaltungskosten der unterirdischen Haltestellen der Kombilösung längerfristig finanziert werden? Wie verteilen sich die Anteile: a) Einnahmen durch Fahrpreise des KVV? Die KASIG hat als reines Infrastrukturunternehmen keine Fahrgeldeinnahmen. b) durch die Stadt selbst bzw. des Querverbundes mit der KVVH? c) andere Beiträge? Erträge durch Verpachtung an die VBK. 7. Wie hoch liegt nach derzeitigem Erkenntnisstand der Eigenanteil der Stadt nach Fertigstellung der Kombilösung, wenn die derzeitigen Zusagen von Bund und Land sich nicht (mehr) verändern? Bei einer unveränderten Förderquote in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Kos- ten durch Bund und Land liegt der Eigenanteil der KASIG an den Baukosten lt. GVFG-Antrag bei etwa 240,4 Mio. Euro 8. In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt werden die Kosten der Kombilö- sung zum ersten Mal haushaltswirksam? Der Stadtbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig in der Ettlinger Straße wird sich mit Inbetriebnahme im Jahr 2018 erstmals ergebniswirksam auswirken.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 25.07.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 24.09.2013 2013/0015 22 öffentlich Kombilösung - Finanzierung von Umbau-, Erhaltungs- und Instandsetzungskosten 1. Gibt es eine längerfristige (10 Jahre) Abschätzung für Erhaltungs- und Instandsetzungskosten: a) der U-Strab b) der Kombilösung insgesamt? Wenn nein, warum nicht? 2. Sind in Bezug auf die Kombilösung Rückstellungen für spätere Sanierungen geplant? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht? 3. Im Rahmen und als Umfahrungsmöglichkeit für die Kombilösung mussten Umbauten in der Karl-, Rüppurrer- und Fritz-Erler-Straße durchgeführt werden. a) Wie hoch waren die Kosten für den Haltestellenumbau in der Karlstraße? b) Wie hoch waren die Kosten für den Haltestellenumbau in der Rüppurrer Straße c) Wie hoch waren die Kosten für den Neubau der Haltestelle Berliner-Platz und die dazu notwendigen Umbauten zwischen Kaiser- und Kriegsstraße? d) Wer trägt diese Kosten? e) Wie hoch waren die Zuschüsse? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 4. Wie hoch belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen die Instandhaltungskosten für: a) eine unterirdische Haltestelle der Kombilösung pro Jahr? b) für alle unterirdischen Haltestellen der Kombilösung pro Jahr? 5. Wie hoch liegen die Kosten der Instandhaltung einer oberirdischen, behindertengerechten Haltestelle pro Jahr? 6. Wie werden die Instandhaltungskosten der unterirdischen Haltestellen der Kombilösung längerfristig finanziert werden? Wie verteilen sich die Anteile: a) Einnahmen durch Fahrpreise des KVV? b) durch die Stadt selbst bzw. des Querverbundes mit der KVVH? c) andere Beiträge? 7. Wie hoch liegt nach derzeitigem Erkenntnisstand der Eigenanteil der Stadt nach Fertigstellung der Kombilösung, wenn die derzeitigen Zusagen von Bund und Land sich nicht (mehr) verändern? 8. In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt werden die Kosten der Kombilösung zum ersten Mal haushaltswirksam? Neben den ständig steigenden Baukosten der Kombilösung kann nicht mehr als sicher angenommen werden, dass die Deckung des Defizits des Karlsruher ÖPNV durch die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH bzw. die Karlsruher Stadtwerke in den nächsten Jahren in der bisherigen Höhe gewährleistet ist. Als gesichert gilt: Die Folgekosten der Kombilösung werden die bisherigen Instandsetzungs- und Erhaltungskosten für einen reibungslosen ÖPNV übersteigen. Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ In Nordrhein-Westfalen können nach neuesten Meldungen viele Städte ihre U- Bahnen nicht mehr finanzieren, geschweige denn sanieren. Auch wenn hier viele ortsspezifische Faktoren eine Rolle spielen, wird an diesen Beispielen deutlich, welches Ausmaß die Instandhaltungskosten nach 10 und mehr Jahren annehmen. Das ist bereits in der jetzigen Bauphase der Kombilösung einzubeziehen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. September 2013