"Leichte Sprache in Karlsruhe - Eine Stadt für alle!"

Vorlage: 2013/0012
Art: Antrag
Datum: 03.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2013

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Leichte Sprache
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 09.07.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 24.09.2013 2013/0012 9 öffentlich „Leichte Sprache in Karlsruhe - Eine Stadt für alle!“ 1. „Der Gemeinderat soll dafür stimmen: Die Stadt Karlsruhe soll mehr Informationen und Formulare für Anträge in leichterer Sprache schreiben. Das ist wichtig, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten weniger Probleme haben. Möglichst alle Menschen sollen verstehen, welche Angebote und Rechte es in der Stadt gibt. Sie sollen auch verstehen, was sie tun müssen. Der Behindertenbeirat wird gefragt, was zuerst gemacht wird.“ 2. Die Stadt Karlsruhe übersetzt wichtige Informationen und Formulare für kognitiv eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger in Leichte Sprache. 3. Die Stadtverwaltung stimmt sich mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ab. Dessen Mitglieder präzisieren und machen Vorschläge für eine Umsetzungsreihenfolge der zu übersetzenden Schriften. „Was für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen die Treppen sind, ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten eine schwere Sprache. Wenn Barrieren weg sollen, müssen auch Barrieren in der Sprache weg. Menschen mit Lernschwierigkeiten verstehen oft nicht, welche Angebote es in der Stadt gibt. Sie verstehen oft auch nur schwer, wel- che Rechte sie haben und was sie tun müssen. Deshalb ist es wichtig, dass es eine Sprache gibt, die möglichst alle verstehen. Mit diesem Antrag soll den Zuständigen in der Stadt gezeigt werden, dass es dieses Problem gibt. Sie sollen auch in Karlsruhe eine einfachere Sprache einführen. Infor- mationen, die man besser versteht, und leichtere Formulare für Anträge sind dabei wichtig. Wichtig ist auch, dass die Zuständigen sich bemühen, einfacher zu spre- chen. Deshalb sollen die Zuständigen auch mit dem Behindertenbeirat zusammenar- beiten. Denn sie sollen so sprechen und schreiben, dass alle sie verstehen.“ Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Seit mehreren Jahren gibt es in Deutschland das Konzept der Leichten Sprache. Diese Idee wurde gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt und weiter verbreitet. Leichte Sprache ist besonders für Menschen mit Lernschwierigkei- ten eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Teilhabe am Le- ben in der Gesellschaft. Denn nur, wer über die notwendigen Informationen verfügt, kann selbstbestimmt Entscheidungen über das eigene Leben treffen. Grundlage für das neue Angebot ist die in der UN-Behindertenrechtskonvention for- mulierte Forderung, dass alle Menschen das Recht haben, gleichberechtigt und ohne fremde Hilfe am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dies schließt auch eine barrierefreie kommunale Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit mit ein. Viele deutsche Städte wie Hannover, Köln, Bremen oder Chemnitz haben in ihren Stadtverwaltungen Formulare in leichter Sprache rechtssicher umgesetzt. Ursprünglich ist Leichte Sprache für Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt worden; aber auch viele andere Menschen in Karlsruhe können von der Einführung einer Leichten Sprache profitieren: Der Bundesverband Alphabetisierung schätzt, dass in Karlsruhe ca. 15 % der Bevölkerung funktionale Analphabetinnen und Anal- phabeten sind; dies sind Menschen, die kaum lesen und schreiben können. Leichte Sprache hilft auch Migrantinnen und Migranten, für die Deutsch eine Fremdsprache ist. Auch viele gehörlose Menschen können Leichte Sprache besser verstehen. Und nicht zuletzt wird eine leicht lesbare Sprache von vielen älteren Menschen bevorzugt. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tanja Kluth Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. September 2013

  • TOP 9
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 09.07.2013 eingegangen: 09.07.2013 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.09.2013 2013/0012 9 öffentlich Dez. 3 "Leichte Sprache in Karlsruhe - Eine Stadt für alle!" - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt wird die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe damit beauftragen, gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Kon- zept zur Einführung "Leichte Sprache" in schriftlichen Verwaltungsbriefen zu entwi- ckeln und dem Sozialausschuss vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Konvention) hat auf Seiten der Menschen mit Behinderungen viele Erwartungen und Hoffnungen geweckt. Sie stellt die Würde und den Wert aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft in den Mittelpunkt und zielt ab auf: • Teilhabe an der Gesellschaft und Selbstbestimmung, • Recht des Zugangs zu Informationen und • Barrierefreiheit und Chancengleichheit. Die UN-Konvention ist seit dem 26.03.2009 in Deutschland geltendes Recht. Sie ist aber weder Leistungs- noch Ordnungsrecht, aus dem sich konkrete Rechtsansprü- che für Menschen mit Behinderungen ableiten lassen. Vielmehr sind bestehende Gesetze und Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob sie den Forderungen der UN- Konvention genügen oder ihnen widersprechen. Regelungen, die unmittelbar beachtet werden müssen, beziehen sich auf Menschen- rechte und Grundfreiheiten. Diese zentralen Forderungen sind in Deutschland grundsätzlich eingelöst. Bei Regelungen, die sich auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beziehen, verpflichten sich die Vertragsstaaten unter Ausschöp- fung ihrer verfügbaren Mittel Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen. Im Vordergrund der Diskussion in Deutschland steht somit die wirtschaftliche, sozia- le und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Spannungsfeld zwi- schen Anspruch und Finanzierbarkeit. Die Stadt Karlsruhe hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die Teilhabe und Selbst- bestimmung von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Politik verankert sind. Viele Themenbereiche, auf welche sich die UN-Konvention bezieht, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Kommune, sondern sind hoheitliche Aufgaben des Bundes oder des Landes Baden-Württembergs. Das Bürgermeisteramt greift jedoch die Anregung der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion gerne auf und wird die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe damit beauftra- gen, gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Konzept zur Einführung "Leichter Sprache" in schriftlichen Verwaltungsbriefen zu entwickeln und dem Sozialausschuss vorzulegen.