Folgen der Neufestsetzung der amtlichen Einwohnerzahl
| Vorlage: | 2013/0011 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 03.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2013
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 04.07.2013 eingegangen: 04.07.2013 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.09.2013 2013/0011 20 öffentlich Dez. 2 Folgen der Neufestsetzung der amtlichen Einwohnerzahl Zu 1.: Wird die Stadtverwaltung gegen den erhaltenen Feststellungsbescheid mit der neuen amtlichen Einwohnerzahl Widerspruch einlegen? Die Frage eines eventuellen Widerspruches gegen den Feststellungsbescheid mit der neuen amtlichen Einwohnerzahl wurde verwaltungsintern umfänglich geprüft. Nachdem weder sachliche noch finanzbezogene Gründe für einen Widerspruch gefunden wurden, hat der Oberbürgermeister in der Sitzung des Hauptausschusses am 16.07.2013 bekannt gegeben, dass die Stadt auf die Einlegung dieses Rechtsmittels verzichtet. Zu 2.: Bei welchen Rechtsvorschriften ändert sich die amtliche Einwohnerzahl, von denen die Stadt Karlsruhe unmittelbar betroffen ist? Die Zahl der Einwohner ist Grundlage für finanzielle Zuweisungen des Landes an Städte und Gemeinden und für rund 50 Rechtsvorschriften von Belang. Dies gilt vor allem für das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz- FAG). Daneben hat die amtliche Einwohnerzahl z. B. Relevanz im Bereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen für die Anzahl der Proben sowie für verschiedene Berechnungen im Zu- ständigkeitsbereich von Umwelt und Arbeitsschutz, wobei hier aufgrund der Größenklas- seneinteilung (Klassengrenze 250.000 Einwohner) keine Veränderung gegenüber bisher erfolgt. Auf die Anwendung wahlrechtlicher Vorschriften hat die Neufeststellung der amtlichen Einwohnerzahl für Karlsruhe keine Auswirkungen, da sich die Zuordnung zur jeweiligen Gemeindegrößenklasse nach dem Bundes-/Landes- und Kommunalwahlrecht nicht än- dert. Beispielsweise ist bezüglich der Zahl der Sitze in kommunalen Gremien gemäß § 25 Abs. 2 GemO die für Karlsruhe maßgebende Zahl von 48 Gemeinderäten für die Einwohnerzahl der Größenklasse von über 150.000 bis 400.000 Einwohner festlegt. Die verwaltungsinterne Prüfung hat ergeben, dass nach derzeitigen Erkenntnissen – mit Ausnahme des kommunalen Finanzausgleiches – keine anderen Rechtsvorschriften durch die neue Einwohnerzahl so beeinflusst werden, dass von den bisherigen Verhältnissen abweichende Rahmensetzungen entstehen. Seite 2 ________________________________________________________________________________________________ Zu 3.: Welche Folgen haben die Änderungen der in Frage 2 aufgeführten Rechtsvorschrif- ten für die Stadt Karlsruhe? Die Einwohnerzahl ist ausschlaggebendes Element für die Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft, die Zuweisungen an die Stadtkreise, die kommunale Investitionspauschale, die sonstigen Zuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG sowie die ÖPNV-Zuweisungen. Weitere Erträge aus dem kommunalen Finanzausgleich haben andere Bemessungsgrund- lagen (wie z. B. Straßenlänge, Schülerzahlen etc.). Zu 4.: Welche finanziellen Veränderungen sind für den städtischen Haushalt durch die in Frage 2 aufgeführten Rechtsvorschriften bis 2016 zu erwarten? Bitte Veränderun- gen in Einnahmen und Ausgaben pro Jahr aufgeschlüsselt darstellen. Die zu Punkt 3 beschriebenen Änderungen im Rahmen des kommunalen Finanzausglei- ches wirken sich voraussichtlich finanziell wie folgt aus (Angaben in Mio. Euro): Jahr Mehreinnahmen Mehrausgaben 2014 rd. 25,9 rd. -0,6 2015 rd. 22,6 0,0 2016 rd. 6,3 rd. 5,3. Durch die Mehreinnahmen wird die Stadt durch eine höhere Finanzausgleichsumlage im zweitnachfolgenden Jahr (2016) belastet. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage des Haushaltserlasses 2014 vom 17.06.2013. Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen: Die im Haushaltserlass 2014 determinierten Orientierungsdaten basieren neben der Ein- wohnerzahl auf einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Baden-Württemberg, so dass nicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung einerseits und Zensusergebnissen ande- rerseits getrennt werden kann.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 04.07.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 24.09.2013 2013/0011 20 öffentlich Folgen der Neufestsetzung der amtlichen Einwohnerzahl 1. Wird die Stadtverwaltung gegen den erhaltenen Feststellungsbescheid mit der neuen amtlichen Einwohnerzahl Widerspruch einlegen? 2. Bei welchen Rechtsvorschriften ändert sich die amtliche Einwohnerzahl, von denen die Stadt Karlsruhe unmittelbar betroffen ist? 3. Welche Folgen haben die Änderungen der in Frage 2 aufgeführten Rechtsvor- schriften für die Stadt Karlsruhe? 4. Welche finanziellen Veränderungen sind für den städtischen Haushalt durch die in Frage 2 aufgeführten Rechtsvorschriften bis 2016 zu erwarten? Bitte Veränderungen in Einnahmen und Ausgaben pro Jahr aufgeschlüsselt darstel- len. Sachstand/Begründung: Karlsruhe ist die zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg. Durch eine nachhaltige, zielorientierte und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetrei- benden, öffentlichen Institutionen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen ausgerichteten Politikgestaltung in den vergangen Jahrzehnten entwickelte sich Karlsruhe zu einer Stadt mit höchster Lebensqualität. Die kontinuierliche Bevölke- rungszunahme ist ein eindeutiger Beleg für die Anziehungskraft der Stadt Karlsruhe als hochwertiger Lebens- und Arbeitsraum. Die Stadtverwaltung schaffte unter der Leitung erfolgreicher christdemokratischer Oberbürgermeister in enger Zusammen- arbeit mit dem Gemeinderat Karlsruhe den Rahmen für diese erfolgreiche Fortent- wicklung der Stadt – die sich in der neuen Einwohnerzahl widerspiegelt. Am 31. Mai 2013 wurden die neuen amtlichen Einwohnerzahlen auf Basis des Zen- sus 2011 durch das Statistische Landesamt bekannt gegeben. Die daraufhin erfolgte Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl für Karlsruhe ergab eine geringere Ein- wohnerzahl in Höhe von 1,8 %. Nach Auskunft der Stadtverwaltung verlor Karlsruhe damit am zweitwenigsten Einwohner im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden- Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Württemberg durch die Neufestsetzung. Gleichzeitig verringerte sich die Gesamtein- wohnerzahl für Baden-Württemberg um 2,5 %. Die amtliche Einwohnerzahl ist neben zahlreichen weiteren Rechtsvorschriften Basis für die Zuteilungen des kommunalen Finanzausgleichs. Mit der Neufestsetzung sind erhebliche Veränderungen der städtischen Finanzen in den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Dr. Klaus Heilgeist Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. September 2013