Befristetes Flexibilisierungspaket U 3

Vorlage: 2013/0010
Art: Anfrage
Datum: 03.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2013

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Flexibilisierungspaket U3
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 02.07.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 53. Plenarsitzung Gemeinderat 24.09.2013 2013/0010 19 öffentlich Befristetes Flexibilisierungspaket U 3 der Landesregierung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren ab 1. August 2013 - Auswirkungen auf Betreuungsqualität und Personalauslastung 1. Welche Maßnahmen empfiehlt das befristete Flexibilisierungspaket U 3 der Landesregierung „zur gelingenden Umsetzung“ des Rechtsanspruchs auf ei- nen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren ab 1. August 2013? 2. Wird die Stadtverwaltung Maßnahmen des befristeten Flexibilisierungspakets U 3 umsetzen bzw. Trägern von Kita-Einrichtungen in Karlsruhe deren Umset- zung empfehlen? – Wenn ja, welche? 3. Wie wird die Stadtverwaltung gewähren, dass in der Anwendung dieser Maß- nahmen keine Abstriche an der Betreuungsqualität und keine Zusatzanforde- rungen an das bekanntermaßen schon sehr ausgelastete Erzieher/-innen- Personal erfolgen, vor allem bei: a) der Flexibilisierung der Gruppengrößen? b) Platzsharing? c) der Flexibilisierung der Personalmindeststandards? d) der Flexibilisierung des Raumprogramms? 4. Teilt die Stadtverwaltung die Kritik von ver.di, dass beim Platzsharing sich die Kinderzahl bis zu 20 Prozent erhöhen kann, mit entsprechenden Mehraufga- ben für das gleichbleibende Personal, in Bezug auf Elterngespräche, individu- elle Bildungspläne und zu dokumentierende Entwicklungsbeobachtungen? 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Aussage von ver.di, dass der Fachkräf- temangel im Kita-Bereich nachhaltig zu beheben ist mittels Verminderungen der Gruppengrößen, Verbesserungen der Personalmindeststandards, einer höheren Bewertung der Tätigkeit der pädagogischen Fachkräfte und entspre- chend besserer Bezahlung? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Am 26. Juni 2013 wurde seitens der Landesregierung das „Befristete Flexibilitätspa- ket U 3 zur gelingenden Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 1. August 2013 auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr“ auf den Weg gebracht. Es handelt sich dabei um eine „Gemeinsame Empfehlung des Kultusministeriums, der Kommunalen Lan- desverbände, des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, der Kirchen, kirchli- chen und freien Trägerverbände“. Sie soll 2 Jahre Gültigkeit haben. Dabei darf nicht übersehen werden, dass in Baden-Württemberg vielerorts das An- gebot an Kinderbetreuungseinrichtungen bisher nicht auf das Niveau des realen Be- darfs und damit einer problemlosen Gewährung des Rechtsanspruchs auf einen Be- treuungsplatz angehoben werden konnte. Trotz erheblicher, politisch bedingt aber verspäteter Anstrengungen ist dies auch in Karlsruhe noch nicht gelungen; etwa 600 Betreuungsplätze fehlen zum 1. August, nach derzeitigem Erkenntnisstand. Das Flexibilisierungspaket U 3 wird von ver.di als Verschlechterung der pädagogi- schen Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten kritisiert. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren ab 1. August 2013 darf aber gerade dazu nicht führen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. September 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 02.07.2013 eingegangen: 02.07.2013 Gremium: 53. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.09.2013 2013/0010 19 öffentlich Dez. 3 Befristetes Flexibilisierungspaket U 3 der Landesregierung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren ab 1. August 2013 - Auswirkungen auf Betreuungsqualität und Personalauslastung 1. Welche Maßnahmen empfiehlt das befristete Flexibilisierungspaket U 3 der Landesregierung "zur gelingenden Umsetzung" des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren ab 1. August 2013? Das befristete Flexibilisierungspaket vom 01.08.2013 bis 31.07.2015 ist eine gemein- same Empfehlung des Kultusministeriums, des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, der Kirchen sowie der kirchlichen und freien Trägerverbände und umfasst folgende Maßnahmen:  Entkoppelung von Inbetriebnahme und Nachweis der Betriebserlaubnis von der Vorlage des Verwendungsnachweises bei den Bundesinvestitionsprogrammen für die Kleinkindbetreuung sowie Erleichterungen bei der Betriebsbereitschaft. Außerdem soll ein unbürokratischeres Betriebserlaubnisverfahren ausgearbeitet und angewandt werden.  Erweiterung der Rahmenbedingungen durch Erhöhung der Höchstgruppenstärke von zehn auf maximal zwölf Kinder in der Angebotsform Krippe sowie Aufnahme von einzelnen Kindern im Alter von zwei Jahren und neun Monaten in den Ange- botsformen für 3-Jährige bis Schuleintritt ohne Reduzierung der Höchstgruppen- stärke.  zusätzliche Belegungsmöglichkeiten durch Platz- und Raumsharing.  Erweiterung und Flexibilisierung des Fachkräftekatalogs mit der Novellierung des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) mit der Möglich- keit, Fortbildungstage für Nachqualifizierungsmaßnahmen zu bezuschussen.  Während des notwendigen Anpassungslehrgangs für ausländische Fachkräfte kann der Träger entscheiden, in welchem Umfang die ausländischen Fachkräfte auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet werden sollen.  Anpassungen im Baurecht hinsichtlich Brandschutz und Außenspielgelände. Seite 2 2. Wird die Stadtverwaltung Maßnahmen des befristeten Flexibilisierungspakets U 3 umsetzen bzw. Trägern von Kita-Einrichtungen in Karlsruhe deren Um- setzung empfehlen - wenn ja, welche? Bei der Trägerkonferenz am 08.07.2013 wurde seitens der Stadtverwaltung kommu- niziert, dass die Umsetzung der Maßnahmen des Flexibilisierungspakets zur Absen- kung bestehender Qualitätsstandards führen und wenn, dann nur mit Bedacht ergrif- fen werden sollten. In den städtischen Kindertageseinrichtungen ist derzeit nicht ge- plant, Maßnahmen aus dem Flexibilisierungspaket U 3 umzusetzen, da der Rechts- anspruch in Karlsruhe auch ohne die Anwendung dieser Maßnahme umgesetzt wer- den kann. Die Stadt Karlsruhe hat aus rechtlichen Gesichtspunkten keine Möglichkeiten, einzel- ne Bausteine des Flexibilisierungspakets abzulehnen. Die Träger von Kindertagesein- richtungen benötigen für die Umsetzung der Flexibilisierungsmaßnahmen auch keine Änderung der Betriebserlaubnis. Die Stadt Karlsruhe kann lediglich über die Aufnah- me einzelner Flexibilisierungsmaßnahmen in die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen“ die Finanzierung dieser Maßnahmen steuern. Nachdem das Flexibilisierungspaket von sämtlichen Stellen (Kultusministerium Ba- den-Württemberg, kommunale Landesverbände, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Kirchen, kirchliche und freie Trägerverbände) einvernehmlich beschlossen wurde und zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege bei- tragen soll, wird aus Sicht der Verwaltung eine Bezuschussung für einzelne Maß- nahmen - befristet von 01.08.2013 bis 31.07.2015 - befürwortet. Diese werden konk- ret im nächsten Jugendhilfeausschuss vorgestellt und beraten. 3. Wie wird die Stadtverwaltung gewähren, dass in der Anwendung dieser Maß- nahmen keine Abstriche an der Betreuungsqualität und keine Zusatzanforde- rungen an das bekanntermaßen schon sehr ausgelastete Erzieher/-innen- Personal erfolgen, vor allem bei a) der Flexibilisierung der Gruppengrößen? b) beim Platzsharing? c) der Flexibilisierung der Personalmindeststandards? d) der Flexibilisierung des Raumprogramms? Über die in Punkt 2. genannten Maßnahmen hinaus wird die Stadtverwaltung keine Mitfinanzierungszusage an die freien Träger Karlsruher Kindertageseinrichtungen gewähren. Angesichts des Fachkräftemangels im Kita-Bereich erscheint es jedoch hilfreicher, auf so genannte geeignete Kräfte zurückgreifen zu können, falls eine Ver- tretung oder eine erforderliche zusätzliche Kraft nicht mit einer Fachkraft besetzt wer- den kann, als die Gruppe zu schließen. Die Sozial- und Jugendbehörde als zuständige Fachbehörde wird keine Zuschüsse zu weiteren Maßnahmen des Flexibilisierungspakets U 3 als den genannten gewäh- ren. Seite 3 4. Teilt die Stadtverwaltung die Kritik von ver.di, dass beim Platzsharing sich die Kinderzahl bis zu 20 Prozent erhöhen kann, mit entsprechenden Mehraufgaben für das gleichbleibende Personal, in Bezug auf Elterngespräche, individuelle Bildungspläne und zu dokumentierende Entwicklungsbeobachtungen? Platzsharing wird nur von wenigen Trägern Karlsruher Kindertageseinrichtungen praktiziert, da es aus den in der Frage aufgeführten Gründen einen erheblichen Mehraufwand für das Fachpersonal und die Kindergartenverwaltung bedeutet. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich in Karlsruhe zukünftig das Angebot an Sharing- Plätzen erhöhen wird. 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Aussage von ver.di, dass der Fachkräfte- mangel im Kita-Bereich nachhaltig zu beheben ist mittels Verminderungen der Gruppengrößen, Verbesserungen der Personalmindeststandards, einer höhe- ren Bewertung der Tätigkeit der pädagogischen Fachkräfte und entsprechend besserer Bezahlung? Angesichts des derzeit noch bestehenden Fehlbedarfs an U3-Betreuungsplätzen in vielen Karlsruher Stadtteilen muss der Ausbau mittelfristig auf der Grundlage der be- stehenden Regelungen weiterbetrieben werden. Voraussichtlich wird bis Ende 2014 eine weitgehende Bedarfsdeckung erreicht werden, sodass dann Kapazitäten frei werden, die Attraktivität des Beruffelds Kita durch entsprechende Maßnahmen zu er- höhen.