Anfrage GRÜNE: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen
| Vorlage: | 20107 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.04.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom 8. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 06.05.2008 1399 30 öffentlich Schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen Neben vielen anderen Problemen, wie beispielsweise Gewalt und Drogen, sind Lehrerinnen und Lehrer zunehmend mit schwerwiegenden psychosozialen und gesundheitlichen Problemen von Kindern und Jugendlichen konfrontiert. Als erster Schritt wären Informationen zu städtischen Hilfsangeboten oder zu Leistungen von Institutionen, die mit Unterstützung der Stadt Hilfsangebote machen, von großem Nutzen. 1. Wie werden schulpflichtige Jugendliche über Hilfsangebote in bestimmten typischen Problemlagen informiert? z.B.: - familiäre Konflikte, - Misshandlung, - Missbrauch, - Partnerschaftskonflikte, - Schwangerschaft, - Zwangsheirat, - Essstörungen, bzw. andere schwerwiegende gesundheitliche Probleme 2. Welche schriftlichen muttersprachlichen Informationen, die auf die unterschiedlichen Problemlagen von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen eingehen und Wege aufzeigen, wie Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können, stellt die Stadt zur Verfügung? 3. Welche ausführliche Informationen für Lehrerinnen und Lehrer zu Hilfsangeboten und zur Umgehensweise mit unterschiedlichen Problemlagen hat die Stadt anzubieten? 4. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer bietet die Stadt zum Erkennen und zur Umgehensweise mit Problemlagen, wie Missbrauch und Misshandlung oder auch Essstörungen an? 5. Werden Institutionen, wie z.B. Terre des Femmes oder auch andere, zur Information und Aufklärung von Schülerinnen und Schülern an Schulen mit hohem Ausländeranteil eingeladen, um über spezielle Probleme, wie Zwangsheirat, zu referieren? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Schülerinnen und Schüler in schwerwiegenden Problemlagen sind oft nicht in der Lage eigenständig Hilfe zu suchen. Aber auch Lehrerinnen und Lehrer finden in bestimmten Fällen nur mit erheblichem Zeitaufwand die/den richtige/n Ansprechpartner/-in. Da es von Seiten der Stadt und ebenso von diversen Institutionen Beratungs- und Hilfsangebote gibt, wollen wir in Erfahrung bringen, wie diese Angebote kommuniziert werden. unterzeichnet von: Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008 Sachverhalt / Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom: 08.04.2008 eingegangen: 08.04.2008 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1399 30 öffentlich Dez. 3 Schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen 1. Wie werden schulpflichtige Jugendliche über Hilfsangebote in bestimmten typischen Problemlagen informiert? Die Information erfolgt über Klassenlehrer/-innen, Beratungslehrer/-innen, Verbindungslehrer/- innen sowie die Schulsozialarbeiter/-innen. Daneben informieren auch die entsprechenden Or- ganisationen/Hilfsdienste mittels Plakaten, Prospekten und Visitenkarten direkt in den Schulen über ihr Angebot. Die für Jugendliche relevanten Stellen bieten an, direkt in die Schulen zu kommen und über spezifische Problemlagen zu informieren (so zum Beispiel die Jugend- und Drogenberatungsstelle, die Fachberatungsstelle AllerleiRauh oder das Kinderbüro). Den Schülerinnen und Schülern steht darüber hinaus "Die Nummer gegen Kummer", die bun- desweite, anonyme und kostenfreie Telefon-Jugendberatung, zur Verfügung. Dort kann an ört- liche Beratungsstellen weitervermittelt werden. Für dieses Angebot wird in den Schulen über Plakate geworben. Ebenso werden die Schülerinnen und Schüler über das niedrigschwellige Angebot der E-Mail-Beratung VIP informiert. 2. Welche schriftlichen muttersprachlichen Informationen, die auf die unterschiedlichen Problemlagen von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen eingehen und Wege auf- zeigen, wie Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können, stellt die Stadt zur Verfügung? Das Schul- und Sportamt stellt derzeit keine entsprechenden schriftlichen muttersprachlichen Informationen zur Verfügung. Die Faltblätter des Sozialen Dienstes dagegen liegen in fünf Sprachen vor. Hier ist eine Weitervermittlung an eine entsprechende Jugendberatungsstelle und/oder die Einzelberatung unter Einbeziehung eines/-r Dolmetscher/-in möglich. 3. Welche ausführlichen Informationen für Lehrerinnen und Lehrer zu Hilfsangeboten und zur Umgehensweise mit unterschiedlichen Problemlagen hat die Stadt anzubieten? Hier erfolgt die Information zum Teil in mündlicher Form, so zum Beispiel durch die Schulsozi- alarbeit. Der Soziale Dienst stellt Schulen eine Liste zur Verfügung, auf der die entsprechen- den Ansprechpersonen der zuständigen Bezirksgruppe verzeichnet sind. Seite 2 Die für Kinder und Jugendliche relevanten Organisationen/Hilfsdienste informieren in schriftli- cher Form über Anschreiben oder Faltblätter (neben den diversen städtischen Stellen gilt dies auch für nichtstädtische Stellen wie zum Beispiel die AIDS-Hilfe, Pro Familia, Wildwasser e. V.). 4. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer bietet die Stadt zum Erkennen und zur Umgehensweise mit Problemlagen, wie Missbrauch und Misshand- lung oder auch Essstörungen an? Das Schul- und Sportamt macht schulinterne Angebote. Ergänzt wird die Palette durch die Veranstaltungen des Regierungspräsidiums. Auch an der Pädagogischen Hochschule gibt es Möglichkeiten für Lehrkräfte, sich weiterzubilden. Die Stadt veranstaltet Fachtagungen, deren Ausschreibungen auch an die Schulen versandt werden. Themenbezogene Arbeitskreise ste- hen den Lehrerinnen und Lehrern offen. Daneben gibt es auch Fortbildungsangebote über die Staatliche Schulverwaltung. Ansprechpartner ist hier das Landratsamt Karlsruhe. 5. Werden Institutionen, wie z. B. Terre des Femmes oder auch andere, zur Information und Aufklärung von Schülerinnen und Schülern an Schulen mit hohem Ausländeranteil eingeladen, um über spezielle Probleme, wie Zwangsheirat, zu referieren? Nach Mitteilung des Staatlichen Schulamts Karlsruhe fällt die Entscheidung über die Einladung externer Institutionen zu bestimmten Themenkreisen in die Zuständigkeit der jeweiligen Schul- leitung: Im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages laden Schulen Beratungsstellen und relevante Dienste ein. Auch die Schulsozialarbeit organisiert und vermittelt vielfältige Ver- anstaltungen. Oft wird ein Klassenproblem zum Anlass genommen, das Thema mit Fachdiens- ten in der Klasse zu bearbeiten. Daten hierzu liegen nicht vor, nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechende Angebote von den Schulen jedoch häufig genutzt.