Anfrage Stadtrat Fostiropoulos/Die Linke: Löhne unter dem Existenzminium im öffentlichen Dienst und in den städtischen Gesellschaften

Vorlage: 20103
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.04.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 06.05.2008

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Löhne unter Existenzminimum
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 4. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 06.05.2008 1395 27 öffentlich Löhne unter dem Existenzminimum im öffentlichen Dienst und in den städtischen Gesellschaften 1. Gibt es bei der Stadt Beschäftigte (incl. Honorartätigkeiten, Werk- und Zeitverträge), die aufstockend Hartz IV-Leistungen beziehen müssen? a) Wenn ja in welchen Bereichen und wie haben sich die Zahlen dieser „Aufstocker“ in den letzten 3 Jahren entwickelt? 2. Gibt es bei den städtischen Gesellschaften Beschäftigte, die aufstockend Hartz IV- Leistungen beziehen müssen? a) Wenn ja in welchen Bereichen und wie haben sich die Zahlen dieser „Aufstocker“ in den letzten 3 Jahren entwickelt? 3. Gibt es bei ausgelagerten Diensten (Reinigungsdiensten usw.) Beschäftigte, die aufstockend zu ihrem Erwerbseinkommen Hartz IV Leistungen beziehen müssen? a) Wenn ja, wie haben sich die Zahlen dieser „Aufstocker“ in den letzten 3 Jahren entwickelt? 4. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Beschäftigung, die nicht ausreicht und mit Hartz IV-Leistungen aufgestockt werden muss, sozial nicht akzeptabel ist und diese Beschäftigten im Übrigen davon abhält, eine einigermaßen ausreichende Altersversorgung aufzubauen? 5. Sieht es die Stadt als ihre Aufgabe an, derart prekäre Arbeitsverhältnisse in der Verwaltung, bei den städtischen Gesellschaften und bei angrenzenden Dienstleistungen (Reinigungsdienste) soweit als möglich zu vermeiden? Laut Bundesregierung gab es im Juli 2007 etwa 180.000 „Aufstocker“ im Bereich der Öffentlichen Verwaltung und den Wirtschaftsbereichen Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Abwasser- und Abfallbeseitigung. In den letzteren Bereichen sind oft Einrichtungen zu finden, die früher zum Öffentlichen Dienst gehörten, nun aber privatisiert sind. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Zunahme prekärer und nicht auskömmlicher Beschäftigung zieht sich durch alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche. Neben sofortiger Verarmung und Ausschluss von der Teilhabe an der Gesellschaft vernichten diese Beschäftigungsverhältnisse die Chancen der Betroffenen auf eine nur halbwegs auskömmliche Alterversorgung und übertragen Armut oft in die nächste Generation. Durch entsprechende Beitragsausfälle werden langfristig auch noch die Sozialversicherungssysteme unterhöhlt. Sollte sich herausstellen, dass es im Bereich der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften nicht auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse, bzw. dadurch zu ergänzenden Hartz IV-Leistungen gezwungene Beschäftigte gibt, sollten Maßnahmen hiergegen ergriffen werden. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008 Seite 3 __________________________________________________________________________________________

  • TOP 27
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke) vom: 04.04.2008 eingegangen: 04.04.2008 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1395 27 öffentlich Dez. 2 Löhne unter dem Existenzminimum im öffentlichen Dienst und in den städtischen Gesellschaften 1. bis 3. Gibt es bei der Stadt, städtischen Gesellschaften und ausgelagerten Diensten (Reinigungsdiensten usw.) Beschäftigte, die aufstockend Hartz IV-Leistungen beziehen müssen? Die Fragen 1 - 3 können nicht beantwortet werden, da dem Arbeitgeber diese Informationen nicht bekannt sind. Sie lassen sich auch nicht pauschal beantworten, da ein eventueller Bezug von Hartz IV Leistungen auch nicht in Abhängigkeit von bestimmten Tarifmerkmalen bzw. Beschäftig- tengruppen vermutet werden kann. 4. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Beschäftigung, die nicht ausreicht und mit Hartz IV-Leistungen aufgestockt werden muss, sozial nicht akzeptabel ist und diese Be- schäftigten im Übrigen davon abhält, eine einigermaßen ausreichende Altersversorgung aufzubauen? 5. Sieht es die Stadt als ihre Aufgabe an, derart prekäre Arbeitsverhältnisse in der Verwal- tung, bei den städtischen Gesellschaften und bei angrenzenden Dienstleistungen (Reinigungsdienste) soweit als möglich zu vermeiden? Die Stadt Karlsruhe und städtischen Gesellschaften sind ausnahmslos entweder tarifgebunden oder bezahlen die Beschäftigten aufgrund von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen in Anlehnung an tarifliche Regelungen, insbesondere dem TVöD. Die Stadt Karlsruhe hat durch tarifgerechte Bezahlung in der Vergangenheit den ihr möglichen Beitrag geleistet, damit verursacht durch Dumpinglöhne, nicht noch Hartz IV Leistungen zusätzlich in Anspruch genommen werden müssen. Auch wurden keine Aufgaben unter Mitnahme des Per- sonals in Gesellschaften ausgelagert, bei denen nicht gewährleistet war, dass weiterhin eine tarif- liche Bezahlung erfolgt.