Antrag GRÜNE: Barrierefreie Sparkasse Karlsruhe
| Vorlage: | 20094 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.04.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 8. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 06.05.2008 1386 18 öffentlich Barrierefreie Sparkasse Karlsruhe Der Gemeinderat fordert Oberbürgermeister Heinz Fenrich in seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Karlsruhe auf, folgendes Anliegen in einer der nächsten Verwaltungsratssitzungen zu behandeln: Die Filialen der Sparkasse Karlsruhe sollen barrierefrei gestaltet und dadurch für ältere und behinderte Menschen besser zugänglich gemacht werden. Menschen mit Behinderungen sollen alle Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können. Hierzu nötige Voraussetzungen sind möglichst zu schaffen. Dabei geht es um Selbstverständlichkeiten: Wie gelangen RollstuhlfahrerInnen problemlos in eine Geschäftsstelle? Und wie schaffen das Mütter und Väter mit einem Kinderwagen? Können Sehbehinderte das Display von Geldautomaten oder Kontoauszugsdruckern lesen? Oder ihren monatlichen Bankauszug? Und wie verstehen Hörbehinderte ihren Kundenberater rein akustisch? Die „Zielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGBehM*)“ kann als Muster für eine künftige barrierefreie Ausrichtung der Karlsruher Sparkasse dienen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist bereit, die Sparkasse Karlsruhe in Angelegenheiten, die behinderte Menschen und deren Interessen betreffen, zu beraten und entsprechend zu unterstützen. Wenn die Sparkassenfilialen barrierefrei eingerichtet und dies in der Öffentlichkeit entsprechend positiv wahrgenommen sein wird, versprechen wir uns Nachahmungseffekte bei weiteren Bankdienstleistern und Postämtern in Karlsruhe. unterzeichnet von: Klaus Stapf Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008 *BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) *LGGBehM (Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen)
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 08.04.2008 eingegangen: 08.04.2008 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1386 18 öffentlich Dez. 1 Barrierefreie Sparkasse Karlsruhe - Kurzfassung - Der Gemeinderat kann dem Oberbürgermeister in seiner Funktion als Verwaltungsratsvor- sitzender in der Sparkasse Karlsruhe keine Weisung erteilen. Darüber hinaus kann der Gemeinderat auch nicht beschließen, dass die Filialen der Spar- kasse Karlsruhe barrierefrei gestaltet werden sollen. Ungeachtet dieser rechtlichen Situation wird der Oberbürgermeister die grundsätzlich unterstützungswerte Intention des Antrags in den Verwaltungsrat der Sparkasse einbringen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Gemeindeordnung sieht ein Weisungsrecht des Gemeinderats für den Oberbürgermeis- ter in seiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzenden der Sparkasse Karlsruhe nicht vor. Der Oberbürgermeister ist hier in der Entscheidung unabhängig von den Weisungen des Gemeinderats. Darüber hinaus hat der Gemeinderat hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung von Filialen der Sparkasse keine eigenen verpflichtenden Zuständigkeiten. Vielmehr sind durch die Vor- schriften des Sparkassengesetzes, die den Betrieb einer Sparkasse nur in der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zulassen, unmittelbare und laufende Kontrol- len durch das Hauptorgan des Gewährträgers oder durch Gewährträgerversammlung und damit Kontrollrechte, Informationsrechte oder sonstige Vorgaben des Gemeinderats über sparkasseninterne Vorgänge ausgeschlossen. Ungeachtet dieser rechtlichen Situation wird der Oberbürgermeister die grundsätzlich unterstützungswerte Intention des Antrags in den Verwaltungsrat der Sparkasse einbringen.