Antrag SPD: Gewährung von platzbezogenen Zuschüssen für betriebliche Kindertageseinrichtungen ohne Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
| Vorlage: | 20093 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.04.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) Stadträtin Ursula Paepcke (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 8. April 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 06.05.2008 1385 17 öffentlich Gewährung von platzbezogenen Zuschüssen für betriebliche Kindertageseinrich- tungen ohne Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe 1. Das Betreuungskonzept der ISB AG wird im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. 2. Sollte das Konzept die erforderlichen Standards erfüllen, wird der ISB AG eine Ausnahmegenehmigung erteilt. 3. Die Stadtverwaltung berichtet, ob es weitere betriebliche Kindertageseinrichtun- gen in Karlsruhe gibt, die um einen platzbezogenen Zuschuss nachsuchen. Auch die betrieblichen Kindertageseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Kleinkindbetreuung in Karlsruhe. Da sie jedoch keine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe haben, bekommen sie bislang weder Zuschüsse vom Land, noch von der Kommune. Eine Ausnahmeregelung für betriebliche Kindertageseinrichtun- gen, wie sie zum Beispiel in Stuttgart praktiziert wird, könnte auch in Karlsruhe Trä- gern ohne Anerkennung die Gewährung von platzbezogenen Zuschüssen ermögli- chen. Die ISB AG (Institut für Software-Entwicklung und EDV-Beratung), die 10 Plät- ze für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren anbietet, hat um einen platzbezogenen städti- schen Zuschuss nachgesucht. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung sollte erteilt werden, falls das Betreu- ungskonzept von gleich hoher Qualität ist wie die Konzepte der städtischen und freien Träger. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Natascha Roth Ursula Paepcke Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008 Seite 3 __________________________________________________________________________________________
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 08.04.2008 eingegangen: 08.04.2008 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1385 17 öffentlich Dez. 3 Gewährung von platzbezogenen Zuschüssen für betriebliche Kindertageseinrichtungen ohne Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Die Gewährung von platzbezogenen Zuschüssen für Karlsruher Kinder, die in der Tagesstätte der ISB AG (Institut für Softwareentwicklung und EDV-Beratung) betreut werden, ist gem. § 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der hierzu ergangenen Verordnung nur möglich, wenn der Träger der Kindertagesein- richtung anerkannter Träger der Jugendhilfe ist. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht in dieser Form der Förderung nicht. Allerdings wird im Jugendhilfeausschuss am 07.05.2008 die Neufassung der Zu- schussrichtlinien für Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe beraten, in der vorgese- hen ist, über die Regelung des Kindertagesbetreuungsgesetzes hinaus, als Anreiz zur Schaffung neuer Einrichtungsplätze, betriebseigene Kindertageseinrichtungen in die Regelförderung der Stadt Karlsruhe aufzunehmen. Diese Förderung wäre für die ISB AG gegenüber den beantragten platzbezogenen Zuschüssen vorteilhafter. Es sollte deshalb der Erlass der neuen Förderrichtlinie abgewartet werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit