Antrag CDU: Zentrale Anlaufstelle für Kinderbetreuungsplätze

Vorlage: 20087
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.04.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 06.05.2008

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Zentr. Anlaufstelle Kinderbetreuung
    Extrahierter Text

    ANTRAG Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 18. März 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 06.05.2008 1379 14 öffentlich Zentrale Anlaufstelle für Kinderbetreuungsplätze Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten der Einrichtung einer zentralen Anlauf- stelle zur Erfassung und Belegung sämtlicher in Karlsruhe zur Verfügung stehender Kinderbetreuungsplätze. In Karlsruhe gibt es bisher keine zentrale Anlaufstelle für Kinderbetreuungsplätze. Grundsätzlich registriert die Stadtverwaltung die Kinder unter drei Jahren, für die El- tern einen Betreuungsplatz suchen. Hierdurch wird jedoch lediglich der Bedarf an Plätzen ermittelt. Es wird dagegen nicht festgehalten, in welcher Betreuungseinrich- tung welche freien Plätze vorhanden sind. Daher müssen Eltern, die ihre Kinder in einer Betreuungseinrichtung anmelden möchten, sich jeweils direkt an die einzelnen Einrichtungen wenden. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht ein zentrales Anmelderegister. Die aktuelle Bele- gungs- und Anmeldesituation der verschiedenen Betreuungseinrichtungen wäre dort immer bekannt und könnte jederzeit abgefragt werden. Für die Eltern hätte dies den großen Vorteil, dass sie sich lediglich an eine Stelle wenden müssten. Die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit einer Kommune hängt ganz wesentlich da- von ab, ob sie Familien ein lebenswertes und attraktives Umfeld bietet. Weitere Ver- besserungen bei den Rahmenbedingungen für Familien sind daher für die CDU- Fraktion ein entscheidender Baustein auf dem Weg zur „Familienstadt Karlsruhe“. Für Eltern ist es immer wichtiger, dass sie auf gesicherte und bedarfsgerechte Kin- derbetreuungsmöglichkeiten zurückgreifen können. Oftmals ist dies ein Punkt, der Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ die Entscheidung, einen Arbeitsplatz anzunehmen oder abzulehnen bzw. einen be- stimmten Wohnort zu wählen, wesentlich beeinflusst. Der häufig beklagte Fachkräf- temangel ist ein weiteres Argument, das vor diesem Hintergrund Berücksichtigung finden muss. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass gerade im Bereich der Kinderbetreuung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Es sollten daher konkrete Überlegungen für die Einrichtung einer zentralen Anlauf- stelle, mit Hilfe derer alle Betreuungsplätze in unserer Stadt – und zwar unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft der Einrichtung – erfasst und belegt werden können, angestellt werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die entsprechenden Mög- lichkeiten und notwendigen Voraussetzungen geprüft und die eventuell entstehenden Kosten untersucht werden. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Bettina Meier-Augenstein Gabriele Luczak-Schwarz Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 18.03.2008 eingegangen: 19.03.2008 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1379 14 öffentlich Dez. 3 Zentrale Anlaufstelle für Kinderbetreuungsplätze - Kurzfassung - Die zentrale Vergabe von über 9.000 Betreuungsplätzen in über 180 Einrichtungen der 30 Karlsruher Träger erfordert den Einsatz von professioneller Soft- und umfangreicher Hardware im Wert von schätzungsweise 150.000 bis 200.000 Euro sowie eine auf Erfah- rungswerten basierende Personalkapazität von rd. 2 Planstellen mit einem jährlichen Auf- wand von rd. 120.000 Euro. Die mögliche Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Platzvergabe soll deshalb im Rahmen einer Organisationsuntersuchung für die Optimierung der Karlsruher Kindertages- einrichtungen mit betrachtet werden, um Aufschluss über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines solchen Systems zu erhalten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Es wäre aus Kundensicht wünschenswert, einen zentralen Überblick über freie und belegte Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen zu erhalten. Auch aus Sicht des Produktverant- wortlichen wäre ein solches Instrument mehr als hilfreich, da sich die Nachfragesituation nach Betreuungsplätzen lediglich aus dezentralen Anmeldelisten ergibt, die immer wieder abgestimmt werden müssen, um Doppel- und Dreifachanmeldungen auszufiltern und zuver- lässige Nachfragezahlen zu erhalten. Zum Beispiel belegt die Stadt Offenburg alle Kindertagesbetreuungseinrichtungen mittels eines solchen Anmelde- und Vergabeverfahrens und verfügt über die erforderliche Hard- und Software, was im Zuge einer Informationsfahrt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozial- und Jugendbehörde im Jahr 2003 erkundet wurde. Projiziert auf Karlsruhe müsste flächendeckend für über 180 Einrichtungen und über 9.000 Betreuungsplätze ein solches System installiert, bereitgehalten und gepflegt werden. Um den Effekt zu erzielen, verbindlich freie oder frei werdende Plätze ohne weiteren Aufwand für die Eltern zentral anbieten zu können, muss eine taggenaue Erfassung der Veränderungen in den Einrichtungen gewährleistet sein. Basierend auf den Überlegungen und der Perso- nalbedarfskennzahl der Stadt Offenburg müsste für Karlsruhe mit einem Ressourceneinsatz von bis zu 200 vernetzten PCs, verteilt auf 30 Träger und einer zentral vorzuhaltenden Per- sonalressource von rd. 2,0 Vollstellen ausgegangen werden, weshalb die Kosten-Nutzen- Situation seitens der Stadtkämmerei als ungünstig eingeschätzt und der Idee der Implemen- tierung eines solchen Systems nicht gefolgt wurde. Ob ein solches System letztendlich in über 180 Einrichtungen vom pädagogischen Personal gemanagt werden kann und auch lückenlos funktioniert, muss offen bleiben. In Offenburg wird die Zuschussgewährung pro belegtem Platz in der Einrichtung abgewickelt, während in Karlsruhe aus Vereinfachungsgründen Personalkostenzuschüsse gewährt werden. Da je- doch auch der Aspekt der Zuschussgewährung im Rahmen der anstehenden Organisati- onsuntersuchung des Kindertagesstättenbereiches betrachtet werden soll, kann hier evtl. eine Vernetzung der Themen „Aufnahmeverfahren und Zuschussgewährung“ erfolgen. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit einer zentralen Vergabe von freien Plätzen in das Bele- gungsrecht der freien Träger und deren Einrichtungen eingegriffen wird. Individuelle Aspekte bei der Gruppenbelegung, wie Altersmischung, Aufnahme von Geschwisterkindern usw. würden in der zentralen Platzvergabe nur noch nachgeordnet Berücksichtigung finden kön- nen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Vor dem Hintergrund von ca. 1.400 fehlenden Plätzen für Kinder unter 3 Jahren erscheint es darüber hinaus fraglich, ob allein durch eine zentrale Platzvergabe eine Entlastung der Eltern in der Betreuungssituation für ihre Kinder eintreten kann. Gleichwohl ist bei dem Anforderungsprofil für die Vergabe einer Organisationsuntersuchung für die Optimierung der Karlsruher Kindertageseinrichtungen ein entsprechender Prüfpunkt aufgenommen, um Aufschluss über die wirtschaftliche Machbarkeit eines solchen Systems zu erhalten.