Hochwasserrückhalteraum "Bellenkopf-Rappenwört": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zu den Detailplanungen des Regierungspräsidiums
| Vorlage: | 20084 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1377 12 öffentlich Dez. 1 Hochwasserrückhalteraum "Bellenkopf-Rappenwört": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zu den Detailplanungen des Regierungspräsidiums Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis AUG 25.04.2008 1 PlanungsA 30.04.2008 7 Gemeinderat 06.05.2008 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat spricht sich hinsichtlich der erforderlichen Objektschutzmaßnahmen im Hochwasserrückhalteraum Rappenwört für die Variante 7 mit den im Beschlussvorschlag genannten Vorgaben aus. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) siehe ergänzende Erläuterungen Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Verzicht auf Entschädigung für Abbau der Wildgehege, Kellerertüchtigung im Gaststättengebäude Rappenwört, Beteiligung des TBA beim Betrieb des Polders, ua., Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke, VBBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Einführung Das Land Baden-Württemberg plant im Rahmen des „Integrierten Rheinprogramms“ (IRP) die Schaffung des Rückhalteraums „Bellenkopf-Rappenwört. Das erforderliche Rückhaltevolumen beträgt 14 Mio. m³ und soll gemarkungsübergreifend auf den Gebie- ten der Stadt Karlsruhe, Rheinstetten und Au am Rhein erbracht werden. Zur Grobplanung und zur Frage der Betriebsweise des Rückhalteraums wurde die Stadt Karlsruhe bereits beteiligt. Der Gemeinderat hat sich in seiner Beschlussfassung vom 23. Januar 2007 für den Betrieb eines steuerbaren Polders ausgesprochen. Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf die seinerzeitige Gemeinderatsvorlage hierzu verwiesen werden. Die z.T. widerstreitenden öffentlichen Belange (Hochwasser- schutz, Ökologie, Grundwasser-/Trinkwasserschutz und die sonstigen Belange um die Rheinparkplanung, Rheinstrandbad, Naturschutzzentrum etc.) sind dort ausführlich dar- gestellt und nach dem seinerzeitigen Erkenntnisstand gewürdigt worden. Der besseren Orientierung wegen sind aber in Anlage 1 zu dieser Vorlage der seinerzeitige Beschluss- tenor und 2 dazugehörige Planfolien beigefügt, die sich mit den bereits vorgebrachten Anregungen der Stadt zum Objektschutz und damit mit dem heutigen, detaillierter anste- henden Beratungsgegenstand befassen. II. Zum Beratungsgegenstand Das Land beabsichtigt, den Antrag für das Planfeststellungsverfahren im Herbst 2008 einzureichen. Die Planung ist seit der letzten Befassung im Gemeinderat weiter fortge- schritten, die seinerzeitigen Anregungen der Stadt Karlsruhe wurden im Wesentlichen berücksichtigt. Das Land will einen steuerbaren Rückhalteraum verwirklichen. Diese Va- riante wurde auch von der Stadt Karlsruhe favorisiert. Vor Einreichung der Pläne im Planfeststellungsverfahren erhält die Stadt Karlsruhe nun die Gelegenheit, Stellung zur Detailplanung zu nehmen. Es handelt sich insbesondere um die Überlegungen zum er- forderlichen Objektschutz der örtlichen Einrichtungen. Das Land hat verschiedene Varianten untersucht, die aufgrund eigener Überlegungen des Projektträgers, aber auch aufgrund der Vorabstimmungen auf Arbeitsebene aus der Sicht des Bürgermeisteramtes betrachtungswürdig erscheinen. Voranzustellen sind zunächst neutrale Abstimmungsgesichtspunkte, die nach den Vor- verhandlungen mit dem Land in einvernehmlicher Weise abgehandelt sind und Eingang in den nachfolgenden Variantenvergleichen gefunden haben. Es sind dies: - Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee (um 2,10 m), damit eine kontinuier- liche Erschließung, auch im seltenen Retentionsfall, gesichert werden kann. Diese, durchaus kostspielige Maßnahme (Dammschüttung mit Durchlässen für das Hoch- wasser), darf als Anstrengung des Landes für einvernehmliche Lösungen gewertet werden, da anfänglich auch technisch denkbare Alternativen (Inkaufnahme der Überflutung und Notfallpläne über vorhandene Hochwasserschutz-Dämme) disku- tiert wurden. - Objektschutz Rheinstrandbad (Konsens allerdings nur für den „engeren“ Bereich, nicht für gesamten Parkraum) - Objektschutz und gesonderte Erschließung Naturschutzzentrum (Detailfragen noch offen, aber technisch im Verfahren lösbar) Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - Objektschutz Kanuvereine Die Detailplanung betrifft u.a. folgende Fragen: - Deichaufschüttungen oder Spundwände - Genauer Verlauf der Deiche oder Spundwände - Eventuelle Verlegung Forststützpunkt - Behandlung Wildgehege In Anlage 2 werden die Alternativen, die für das Land grundsätzlich in Frage kommen tabel- larisch verglichen. In Anlage 3 zu dieser Vorlage sind die bezugnehmenden Alternativen etwas ausführlicher beschrieben (Variante 1 - 5). Am Ende der „Tischvorlage“ finden sich zeichnerische Darstellungen auch zur Variante 6 und 7. 1. Variante 5 Aus Sicht des Regierungspräsidiums sollte die Variante 5 verwirklicht werden. Diese Varian- te ist gekennzeichnet durch eine Spundwand um das Rheinstrandbad herum. Die Spund- wand wird sehr eng geführt und würde zur Überflutung großer Parkplatzbereiche führen. Außerdem müßte eine neue Wendeschleife für die Straßenbahn gebaut werden. Diese wür- de auf dem Niveau der höhergelegten Herrmann Schneider Allee angelegt werden. Hierzu würden die sog. „Eiswiesen“ bebaut. Für die Variante 5 sprechen laut Regierungspräsidium die angeblich bessere FFH-Verträglichkeit das größere Rückhaltevolumen die Projektkosten Aus Sicht der Stadt Karlsruhe ist diese Variante aus verschiedenen Gründen nicht empfeh- lenswert. a) Denkmalschutz Das Rheinstrandbad Rappenwört steht unter Denkmalschutz. Von der Sachgesamtheit sind die Gebäude und die Eiswiesen umfaßt. Die Variante 5 würde in zweifacher Weise in den geschützten Bestand eingreifen. Durch den Bau der Straßenbahn samt Wendeschleife auf einem aufgeschütteten Damm (2,10 m) wären die Eiswiesen zum großen Teil zerstört. Durch diesen Damm und die Spundwand wäre auch die Einheit zwischen den Eiswiesen und den Gebäuden zerstört. Außerdem gäbe es keine Sichtbeziehung zwischen den Eiswie- sen und den Gebäuden mehr. Der Denkmalschutz ist ein öffentlicher Belang und als solcher in der Planfeststellung zu be- rücksichtigen. Die Abwägung kann jedoch dazu führen, dass sich der Denkmalschutz im Planfeststellungsbeschluss nicht durchsetzt. b) Parkplätze Rheinstrandbad (370 Parkplätze hochwasserfrei, 500 nicht hochwasserfrei) Bei Variante 5 wäre nur ein kleiner Teil der Parkplätze durch Höherlegung hochwasserfrei. Die anderen Parkplätze würden zu bestimmten Zeiten überflutet. Das Rheinstrandbad ist unabhängig von der Straßenbahnandienung auch auf eine große Anzahl von Parkplätzen angewiesen. Eine ausführliche Stellungnahme der Bäderbetriebe ist als Anlage 4 der Vorla- ge beigefügt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Auswirkungen eines Vorhabens auf gemeindliche Einrichtungen wie etwa das Rheinstrandbad sind im Planfeststellungsverfahren grundsätzlich auch abwägungserheblich. Das Regierungspräsidium führt jedoch an, dass das Bad nicht alle Parkplätze verliert und weiter über die Straßenbahn angebunden ist. c) Straßenbahn Die Variante 5 hätte den Wegfall der großen Straßenbahn-Wendeschleife zur Folge. Dort kann derzeit eine wartende Straßenbahn geparkt werden. Dies wäre mit der neuen Wende- schleife nicht mehr der Fall. Das wäre für die Betriebsabwicklung ungünstiger. d) Alteichenbestand Die Auffüllung der Parkplätze und die Straßenbahntrasse würden zum Verlust wertvoller alter Eichen führen. 2. Variante 6 und 7 Aufgrund dieser Bedenken, die die Stadtverwaltung dem Regierungspräsidium mitgeteilt hat, wurden die Varianten 6 und 7 ausgearbeitet, die aber vom Regierungspräsidium nicht favo- risiert werden. Die Varianten 6 und 7 folgen aus Sicht des Regierungspräsidiums dicht auf die Variante 5 seien aber „ökologisch“ und“ finanziell“ problematischer. a) Variante 6 Bei dieser Variante 6 würde das Rheinstrandbad mit einer Spundwand geschützt, die auch die Wendeschleife der Straßenbahn und die Eiswiesen mit erfassen würden. Ein Teil der Parkplätze wäre jedoch weiterhin außerhalb der Spundwand und damit nicht hochwasserfrei (wie Variante 5). Ein Wildgehege käme links neben die Eiswiesen und eines neben das Na- turschutzzentrum. Die Einrichtung neuer Gehegeflächen innerhalb der vorgesehenen Hoch- wasser-Umschließung belastet allerdings den dort vorhandenen Altholzbestand und das Ökosystem des ausgewiesenen FFH-Gebiets. b) Variante 7 Die „Rettung“ der Parkplätze könnte mit dem Wegfall der Wildgehege „erkauft“ werden. So- fern sich hierfür ein politischer Wille findet, wäre das Regierungspräsidium unter weiteren Voraussetzungen bereit, dem Planfeststellungsverfahren diese Variante zugrunde zu legen. Aus der Sicht des FFH-Gutachters würde sich der Wegfall der Wildgehege günstig auf die Bewertung dieser Variante auswirken. Deswegen würde die großräumigere Umschließung der Parkflächen (gegenüber Var. 5 + 6) in den betroffenen FFH-Bereich hinein aus Sicht des Gutachters toleriert werden können. Das Bürgermeisteramt sieht die Belange der Stadt Karlsruhe nur in den Varianten 6 oder 7 angemessen berücksichtigt. Das Regierungspräsidium hat signalisiert, dass von der Stadt ein gewisses Entgegenkom- men erwartet wird, um eine abweichende Variante bei der Antragstellung für das anstehen- de Planfeststellungsverfahren rechtfertigen zu können. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Anregungen des RP hierzu waren (über den im Falle Verzicht auf die vorhandenen Wildge- hege bei Variante 7 hinaus): Bedienung und Unterhaltung mobiler Hochwasser-Schutzelemente (Ein- satz des Tiefbauamts vor Ort). Die investiven Kosten (Errichtung und Ersatz) verbleiben beim Land. Objektschutz Gaststätte Rappenwört (stadteigener Sanierungsbedarf, zu erwartender Grundwasserdruck auf Keller) Gestaltungsmaßnahmen an den Spundwänden (Bepflanzung u.ä.) Administrative Hilfestellung bei der Verlagerung des Forststützpunkts und betroffener Kleingärten (5 - 6 Parzellen) inklusive der Stellung der Ersatzgrundstücke Konstruktive Mitwirkung beim Abschluss der üblichen Durchführungs- vereinbarungen Dem Gemeinderat wird empfohlen, die vorgenannten Anregungen aufzugreifen und sich im Grundsatz auf die Variante 7 zu verständigen: Die Beibehaltung von Wildgehegen und Parkflächen gleichermaßen zu verlangen, scheint nach den Gesprächen im Regierungspräsidium wenig aussichtsreich. Die Wildgehege ge- nießen baurechtlichen Bestandschutz, die Parkplätze jedoch nicht. Für die bisherige, nicht behördlich legitimierte Parkierung, gibt es keinen berücksichtigungsfähigen Bestandsschutz. Das Regierungspräsidium hat aber signalisiert, einen „Bestandsschutztausch“ im Fall der Variante 7 darstellen zu können. Den Erhalt aller Parkplätze durch die großräumigere Um- schließung würde das Regierungspräsidium nur bei einem Verzicht der Stadt auf die Wild- gehege in die Planung aufnehmen. Die Stadt müsste unter Verzicht auf o.g. Bestandschutz für die Wildgehege dann eine Ent- scheidung über die Verlegung der Wildgehege an andere Standorte auf dem Stadtgebiet treffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat hält die Variante 7 für diejenige, die am ehesten städtische Interes- sen berücksichtigt. 2. Sollte das Land Baden-Württemberg seinem Antrag auf Planfeststellung die Variante 6 oder 7 zugrunde legen, ist die Stadt Karlsruhe bereit, die mobilen Hochwasser-Schutzelemente zu bedienen und zu unterhal- ten (Einsatz des Tiefbauamts vor Ort). Die investiven Kosten (Errichtung und Ersatz) verbleiben beim Land. den Objektschutz der Gaststätte Rappenwört selbst zu übernehmen (stadteigener Sanierungsbedarf, zu erwartender Grundwasserdruck auf Keller) die Gestaltungsmaßnahmen an den Spundwänden zu übernehmen (Bepflanzung u. Ä.) administrative Hilfestellung bei der Verlagerung des Forststützpunkts und betroffener Kleingärten (5 – 6 Parzellen) zu leisten, inklusive der Stellung der Ersatzgrundstücke konstruktiv beim Abschluss der üblichen Durchführungsvereinbarungen mitzuwirken 3. Er behält sich vor, in dem anstehenden Planfeststellungsverfahren weitere Anregun- gen und Bedenken gegenüber der zuständigen Behörde vorzubringen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008
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Informations- und Abstimmungsgespräch mit der Stadt Karlsruhe am 10. Dezember 2007 Tischvorlage zu Tagesordnungspunkt 2 Umschließung Rheinpark, Anpassungsmaßnahme Naturschutzzentrum, Einrichtung Wildgehege und Verlegung Forststützpunkt sowie zugehörige binnenseitige Schutzmaßnahme zur Grundwasserhaltung und zum Objektschutz Ausgangslage 1. In verschiedenen Gesprächen zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 als Vorhabensträger für den Polder Bellenkopf / Rappenwört wurden bereits zahlreiche Eckpunkte zum Themenkreis „Rheinpark“ diskutiert und einvernehmlich abgestimmt: ¾ Gestaltung der Hermann-Schneider-Allee (überflutungsfrei mit Ausnahme des Bemessungsereignisses) ¾ Eindeichung der zu schützenden Einrichtungen insbesondere Naturschutzzentrum, Rheinstrandbad und Vereinseinrichtungen ¾ Verzicht auf die „Variante IV“. 2. Vorstellung der Planungsüberlegungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Februar 2006 zur Eindeichung „Rheinpark“ (Nachfolgend Variante 1) mit: ¾ Dammlösung zur Hermann-Schneider-Allee ¾ Umschließung Rheinpark einschließlich gesamter Parkplatz ¾ kurzer Wendeschleife für die Straßenbahn ¾ eigenständiger Eindeichung des Naturschutzzentrums . 3. Vorstellung der alternativen Überlegungen der Stadt Karlsruhe im April 2006 zur Eindeichung „Rheinpark“ mit: ¾ großflächiger Eindeichung ¾ Ausweisung von Flächen zur hochwassersicheren Unterbringung der Tiere aus dem Wildgehege im Bereich der großflächigen Eindeichung ¾ eigenständiger Eindeichung des Naturschutzzentrums. Beschreibung der vom Regierungspräsidium Karlsruhe näher untersuchten Varianten Variante I Diese Variante sieht eine Umschließung der Vereinshäuser mit Spundwänden und im weiteren Verlauf eine Umschließung des Freibades und des zugehörigen gesamten Parkplatzes mit einem Damm vor. Die Straßenbahn bleibt samt Haltestelle und kurzer Wendeschleife auf dem Niveau der Hermann-Schneider-Allee und verläuft teilweise auf dem Hochwasserschutzdamm. Für das Wildgehege und den Forststützpunkt sind separate Lösungen vorgesehen. Variante 2 Diese Variante basiert auf den alternativen Überlegungen der Stadt Karlsruhe. Sie wurde aber insbesondere bzgl. der Dammführung wegen sehr hochwertigem Baumbestand modifiziert. Diese Variante sieht eine Umschließung der Vereinshäuser mit Spundwänden vor und im weiteren Verlauf einen Damm, der mitten durch den Wald und das FFH-Gebiet in Richtung des heutigen Forststützpunktes führt und dort auf die Hermann-Schneider-Allee trifft. Von dort aus verläuft der Damm in einem Bogen nach Nordwesten durch Wald auf den heutigen Parkplatz zu und weiter entlang des Nordrandes des Parkplatzes bis er auf den Rheinhauptdamm trifft. Für das Wildgehege werden innerhalb des umschlossenen Gebietes Flächen zur Verfügung gestellt. Der Forststützpunkt wird ebenfalls durch den Dammverlauf eingeschlossen. Variante 2 Spw Die Variante 2 Spw hat den gleichen Verlauf wie die Variante 2, jedoch ist die gesamte Umfassung der Fläche mit einer Spundwand beplant, die deutlich geringere Aufstandsflächen erforderlich macht. Für das Wildgehege werden innerhalb des umschlossenen Gebietes Flächen zur Verfügung gestellt. Der Forststützpunkt wird durch den Dammverlauf eingeschlossen. Variante 5 Die Variante 5 entspricht im Wesentlichen der Variante 1, mit dem Unterschied, dass auf eine Eindeichung des Parkplatzes verzichtet wird. Stattdessen wird mehr als ein Drittel der Parkplätze durch Aufschüttung hochwasserfrei gelegt. Insgesamt stehen deutlich mehr Parkplätze als bei den anderen Varianten zur Verfügung. Die Parkplätze, die auf bestehendem Geländeniveau verbleiben, liegen im Überflutungsraum und werden ab einem Rheinabfluss von ca. 2.000 m³/s nicht mehr genutzt werden können, dies entspricht im statistischen Mittel ca. 21 Tage /Jahr (01.04.-30.09) Die Straßenbahn bleibt samt Haltestelle und- Wendeschleife auf dem Niveau der Hermann- Schneider-Allee und verläuft teilweise auf dem Hochwasserschutzdamm. Für das Wildgehege und den Forststützpunkt sind separate Lösungen vorgesehen. Die einzelnen Varianten sind auf den beiliegenden Lageplänen dargestellt. Die relevanten vergleichenden Daten der einzelnen Varianten sind in der beiliegenden Tabelle dargestellt. Bewertung: Für die Auswahl der bestgeeigneten Variante ist die Inanspruchnahme der Waldflächen und der FFH-Flächen von ausschlaggebender Bedeutung. In der nachfolgenden Tabelle werden die Auswirkungen der einzelnen Varianten vergleichend dargestellt: Auswirkungen Variante 1 Variante 2 Variante 2 Spw Variante 5 Waldverlust 1,8 ha 4,2 ha 1,7 ha 1,5 ha FFH-Fläche durch Dammaufstand betroffen 2,0 ha 4,8 ha 2,0 ha 1,5 ha Eichenverlust auf Parkplatz 1,0 ha 1,0 ha 0,3 ha 1,5 ha Grundwasserhaltung groß sehr groß sehr groß sehr gering Zerschneidungseffekte gering sehr groß sehr groß sehr gering Wildgehege: Neuanlage oder Aufschüttung im FFH-Gebiet 0,5 bis 1,0 ha 3,5 ha 4,0 ha 0,5 bis 1,0 Forststützpunkt (nur Auslagerung aus dem Raum wäre neutral) Aufschüttung Verbleib Verbleib Aufschüttung Gewässerzug nördlich des Parkplatzes betroffen nein nein nein nein Baustraßen, Baulärm, Staub und Abgase nur entlang Straßen mitten im Wald mitten im Wald nur entlang Straßen Farbliche Bewertung bedeutet: kein oder geringer Eingriff geringer Eingriff großer Eingriff größter Eingriff Aus dem Vergleich der verschiedenen Eingriffsarten nach Umfang und Intensität wird aufgezeigt, dass sich die Variante 5 als die günstigste Variante darstellt, gefolgt von den Varianten 1 und 2 Spw. Besonders ungünstig schneidet die Variante 2 ab. Da im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung diejenige Variante zu wählen ist, die die geringsten Beeinträchtigungen nach sich zieht, ist allein schon das Kriterium der (unterschiedlichen) FFH-Erheblichkeit für die Auswahl der Variante 5 maßgebend. Neben dem Kriterium der FFH-Erheblichkeit sprechen auch die Investitions- und Betriebskosten und hier insbesondere die Kosten für die Grundwasserhaltung für Variante 5. Diese Tischvorlage basiert auf einem Variantenvergleich des Ing. Büros Unger, Freiburg, und der zugehörigen Variantenbewertung durch den UVS- und FFH-Gutachter Universität Karlsruhe (TH) Institut für Wasser- und Gewässerentwicklung, Bereich WWF-Auen-Institut. Aufgestellt im Dezember 2007, wat Ingenieurgesellschaft mbH gez. i. V. Wolfgang Kilian Polder Bellenkopf/Rappenwört Übersicht Variantenvergleich Hermann-Schneider-Allee / Rheinpark Rappenwört / Naturschutzzentrum / Forststützpunkt / Wildgehege Variante 1 Variante 2 Variante 2 Spw Variante 5 1. Hermann Schneider Allee (HSA)2. Rheinpark Rappenwört Umschließung Bad / Vereine / Parkplatz, Grundwasserhaltung für eingedeichte Fläche, Objektschutz Umschließung Bad / Vereine / Parkplatz / Wildgehege / Forst, Grundwasserhaltung für eingedeichte Fläche, Objektschutz Umschließung Bad / Vereine / Parkplatz / Wildgehege / Forst, Grundwasserhaltung für eingedeichte Fläche, Objektschutz Umschließung Bad und Vereine, teilweise hochgelegter Parkplatz,Grundwasserhaltung für eingedeichte Fläche ohne Parkplatz, Objektschutz 3. Parkplätze hochwasserfrei 560 570 710 370 4. Parkplätze nicht hochwasserfrei 0 0 0 500 5. Grundwasserhaltung (Rheinpark Rappenwört einschl. Naturschutzzentrum) 1.450 l/s - (groß) ca. 1.900 l/s - (sehr groß) ca 1.600 l/s - (sehr groß) ca. 700 l/s - (sehr gering) 6. Naturschutzzentrum7. Zufahrt zum Naturschutzzentrum8. Verlegung Forststützpunkt Abriss und Neubau, neuer Standort am Waidweg Verbleib, da innerhalb großräumiger Umschließung Verbleib, da innerhalb großräumiger Umschließung Abriss und Neubau, neuer Standort am Waidweg 9. Wildgehege 2 Tierarten auf 5,5 ha, 2 Hochteile zu je 0,5 ha 2 Tierarten auf 3,5 ha 2 Tierarten auf 3,5 ha 2 Tierarten auf 5,5 ha, 2 Hochteile zu je 0,5 ha 10. Kompensation Poldervolumen keine Kompensationsflächen erforderlich Kompensationsflächen am HWD XXVI Kompensationsflächen am HWD XXVI keine Kompensationsflächen erforderlich 11. Waldverlust 1,8 ha 4,2 ha 1,7 ha 1,5 ha 12. FFH-Fläche durch Dammaufstand betroffen 2,0 ha 4,8 ha 2,0 ha 1,5 ha 13. Baukosten brutto 18,37 Mio. EUR davon HSA: 10,1 Mio. EUR 18,40 Mio. EUR davon HSA: 8,1 Mio. EUR 19,08 Mio. EUR davon HSA: 8,1 Mio. EUR 17,80 Mio. EUR davon HSA: 9,9 Mio. EUR 14. Projektkostenbarwert brutto 26,97 Mio. EUR davon HSA: 12,7 Mio. EUR 28,58 Mio. EUR davon HSA: 10,3 Mio. EUR 29,43 Mio. EUR davon HSA: 10,3 Mio. EUR 25,31 Mio. EUR davon HSA: 12,5 Mio. EUR Straße / Straßenbahn / Radweg 2,10 m erhöht, Brücke Altrhein, Durchlässe (bis zur Wendeschleife bei allen Varianten gleich) Umschließung, Grundwasserhaltung, Umbau Altbau, Neubau Ertüchtigung vorhandene Zufahrt, Fußgängersteg, Boot, Amphibienfahrzeug
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00617030.docx Bäderbetriebe Karlsruhe, 14.02.08 FA R5221 Az.: 574.71.1 Stellungnahme Projekt Rückhalteraum Bellenkopf / Rappenwört Das Rappenwörtbad ist eine der größten und wichtigsten öffentlichen Einrichtung der Stadt. In seiner Bedeutung ist es vergleichbar mit seinem geographischen Antipoden Turmberg. Mit seiner Lage am Rhein, seiner parkähnliche großen Liegewiese und bis zu über 10. 000 Besucher an einem Tag, hat es auch unter den Bädern am Oberrhein eine Herausragende Stellung. So ein großes Bad kann nur mit einer adäquaten Anzahl an Stellplätzen betrieben werden. Für das Image eines Bades ist die Stellplatzanzahl von entscheidender Bedeutung und stellt den limitierenden Faktor dar. D.h. nicht das riesige Bad legt die Besucherobergrenze fest, sondern die Andienung und die Anzahl an Parkplätzen. Hierbei spielt die Psychologie eine nicht zu unterschätzende Rolle. Der potenzielle Besucher schätzt morgens anhand des Wetters den Besucherstrom bzw. die Auslastung des Parkplatzes ab und entscheidet sich dann für oder gegen das Bad. (so besuchen viele aus dem nahen Umland z.B. sonntags nicht das Turmbergbad aufgrund der zu geringen Stellplatzanzahl). Für die optische Auslastung macht es keinen Unterschied, ob aufgrund dieser vielfachen negativen Entscheidung gegen das Bad nur 5.000 oder 7.000 Tagesbesucher kommen. Allerdings gehen dann Tageseinnahmen von rund 3.700 Euro verloren. Die Wirtschaftlichkeit des Bades wird sich erheblich verschlechtern. Die Bedeutung des Bades wird auch langfristig sinken. Ein Tullabad-Effekt ist nicht auszuschließen. Ein überregionales bedeutsames Bad mit über 400.000 Gästen/a sinkt auf unter 100.000 Besucher und wird wegen des hohen Zuschussbedarfs (0,6 Mio. €/a) geschlossen. Hierbei hat der Verlust der Parkplätze eine nicht unerhebliche Rolle gespielt. Der Zuschussbedarf des Rappenwörtbades liegt derzeit bei rund 1 Mio. €/a. Vor diesem Hintergrund ist gänzlich unverständlich warum das RP in seinem Schreiben vom 21.01.08 nur allgemein von Beeinträchtigung einer „städtischen Einrichtung“ spricht aber nur die Belange des Denkmalschutzes hervorhebt. Die zentrale Bedeutung des Parkplatzes bleibt unerwähnt. Es geht auch nicht, wie das RP annimmt um einige hundert (siehe Var. 1 -5), sondern nach der Erhebung des StPla um rund 1.700 Parkplätze. Diese werden vom TBA und zu einem kleineren Teil vom GBA verwaltet. Sollten Teile des Parkplatzes nicht gesichert werden, so wird bei einem Rheinabfluss von 2.000 m³/s der Parkplatz überflutet. Dies ist lt. RP zw. Apr.- Sept. im Mittel an rund 21 Tage der Fall. Bei diesen 21 Tagen bleibt der Zustand des Parkplatzes nach der Überflutung unberücksichtigt. Durch Schwammauftrag und Restfeuchte ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Besucher- und kundenfreundlich ist das nicht. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Parkplatz im Mittel stark über einen Monat während der Saison eingeschränkt oder gar nicht benutzt werden kann. Die Saison selbst dauert 4-4,5 Monate. Bei einer Reduzierung um rund 1/5 der Nutzbarkeit, kann nicht von einem Bestandschutz gesprochen werden. 00617030.docx Aussagen über den Unterhaltungsaufwand (Schwammbeseitigung, Treibgut, Pfützenbildung etc. )liegen keine vor. Zukünftig scheint damit zu rechnen zu sein, dass die Hochwasserereignisse im Sommer zunehmen, siehe Schreiben TBA 05.09.2005. Dies würde eine weitere Einschränkung bedeuten. Auch der Wegfall von Badparkplätzen durch “Hochwassertourismus“ ist nicht zu unterschätzen. Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung geht von einem PKW- Besetzungsgrad von 1,5-2,5 Personen aus. Dies deckt sich auch mit unseren Beobachtungen. Bei schwachen und mittleren Besuch kommen rund 2/3 mit dem Auto. Bei gutem Besuch sinkt der Anteil auf rund die Hälfte (siehe obige Ausführungen). Die andere Hälfte kommt mit der Bahn oder mit dem Rad. D.h. wir benötigen bei 10.000 Tagesbesuchern rund 5.000 Parkplätze am Tag. Bei einer Auslastung von rund 2,5 Autos pro Stellplatz benötigt das Bad somit rund 2.000 Stellplätze. Aufgrund des Wegfalls der Liegewiese als Ausweichparkplatz vor etlichen Jahren, kann demnach das Bad ohne signifikanten und schleichenden Bedeutungsverlust auf keine weiteren Parkplätze verzichten. Schmitz
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GR- Beschlussvorgabe bisher (vgl. Plan) nächste 2 Folien Durch GR-Beschluss angebotene Kompensation für Retentionsraumverluste 1. 2. Durchflußdynamik ... entfällt Vorschlag für städt. Verhdl.position gegenüber RP ZJD/22.03.2oo6 Erhöhte Fließ- dynamik Bedämmung neu Entfällt - (Denkmal- Natur- schutz & Straba) HW-Schutz „Wild“