Honorarrichtlinien der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium und die Jugendmusikschule Neureut
| Vorlage: | 20081 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.04.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Anlage I - Honorarrichtlinien der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium und die Jugendmusikschule Neureut
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Anlage I - Nr. 1.1 - KONS/JMS Neureut - 1 - Honorarrichtlinien der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium und die Jugendmusikschule Neureut I.. GELTUNGSBEREICH Diese Richtlinien gelten für freie Mitarbeiter/innen der Stadt Karlsruhe in der Tätigkeit als Musikschullehrer/in am Badischen Konservatorium bzw. an der Jugendmusikschule Neureut. II. HONORARE 1. Einzelstundenhonorar Der/die freie Mitarbeiter/in, mit dem/der ein Honorar pro Einzelstunde verein bart wird, erhält für je 45 Unterrichtsminuten vom 01. März 2008 an folgendes Einzelstundenhonorar: a) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener musikpädagogischer und/oder künstlerischer Ausbildung 22,00 € b) Mitarbeiter/in ohne Ausbildung/Studierende 20,00 € 2. Monatsstundenhonorar Mit einem/einer freien Mitarbeiter/in, dessen/deren Arbeitsverhältnis voraus- sichtlich länger als sechs Wochen dauert, kann ein Monatsstundenhonorar vereinbart werden. Das Monatsstundenhonorar beträgt pro Jahreswochen- stunde (45 Minuten wöchentlich) ab 01. März 2008 für: a) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener musikpädagogischer und künstlerischer Ausbildung bzw. ehemalige Beschäftigte im Honorarverhältnis 82,00 € b) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener musikpädagogischer Ausbildung 80,00 € Anlage I - Nr. 1.1 - KONS/JMS Neureut - 2 - c) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung 78,00 € d) Mitarbeiter/in ohne Ausbildung/Studierende 75,00 € 3. Berechnung und Auszahlung der Honorare Die Honorarsätze gelten für die Unterrichtstätigkeit in grundsätzlich allen Fachbereichen und schließen die übliche sorgfältige Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein. Ebenso sind die Teilnahme an bzw. Durchführung von zwei Veranstaltungen des Badischen Konservatoriums bzw. der Jugend- musikschule Neureut sowie die Teilnahme an zwei Konferenzen pro Schuljahr abgegolten. Das Honorar wird nach Nachweis der geleisteten Unterrichtsstunden pauschal in gleichmäßigen Raten pro Monat nachträglich jeweils am Ende des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Unterricht erteilt wurde, bezahlt. Der Nachweis der geleisteten Unterrichtsstunden hat jeweils bis zum 10. des Monats zu erfolgen, der dem Monat folgt, in dem der Unterricht erteilt wurde. Für Unterricht, der 30 bzw. 60 Minuten dauert, wird das Honorar entsprechend gekürzt bzw. erhöht. 4. Fortzahlung der Honorare Im Krankheitsfall wird das Honorar für die Dauer von insgesamt 4 Wochen weiter bezahlt, sofern die so ausgefallenen Stunden innerhalb des Schulja- res nachgeholt werden. Werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden innerhalb des Schuljahres nicht nachgeholt, wird das Honorar entsprechend gekürzt. Die Honorarzahlung endet im Krankheitsfall nach 4 Wochen und wird erst zum Termin der Wiederaufnahme des Unterrichts aufleben. 5. Honoraranpassung Die Verwaltung des Badischen Konservatoriums bzw. der Jugendmusikschule Neureut wird ermächtigt, bei Erhöhungen der Entgelte nach TVöD die Honorare prozentual anzugleichen. Anlage I - Nr. 1.1 - KONS/JMS Neureut - 3 - III. ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN Für die Schriftform des Honorarvertrages, für die Nebenabreden zum Honorarvertrag, für die allgemeinen Pflichten, Schweigepflicht, Belohnungen und Geschenke, Personalakten, für Haftung und den Forderungsübergang bei Dritthaftung gelten die Vorschriften, die für die bei der Stadt Karlsruhe beschäftigten, unter den TVöD fallenden Lehrkräfte am Badischen Konservatorium bzw. der Jugendmusikschule Neureut in Betracht kommen, entsprechend. IV. KÜNDIGUNG Das Honorarverhältnis kann von jedem Vertragsteil ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Befristung nicht zugemutet werden kann. V. SONDERREGELUNGEN Weitergehende Honorarvereinbarungen bedürfen der Genehmigung durch den/die Direktor/Direktorin des Badischen Konservatoriums. VI. INKRAFTTRETEN Diese Richtlinien treten am .................................. in Kraft. Karlsruhe, den Heinz Fenrich Oberbürgermeister
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Anlage I - Nr. 1.2 - KONS Alt Einzelstundenhonorar a) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener musikpädagogischer und/oder künstlerischer Ausbildung 20,00 € b) Mitarbeiter/in ohne Ausbildung/Studierende 19,00 € Monatsstundenhonorar a) ehemalige Beschäftigte im Honorarverhältnis 78,14 € b) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener musikpädagogischer und/oder künstlerischer Ausbildung 75,64 € c) Mitarbeiter/in ohne Ausbildung/Studierende 70,52 € Neu Einzelstundenhonorar a) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener musikpädagogischer und/oder künstlerischer Ausbildung 22,00 € b) Mitarbeiter/in ohne Ausbildung/Studierende 20,00 € Monatsstundenhonorar a) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener musikpädagogischer und künstlerischer Ausbildung bzw. ehemalige Beschäftigte im Honorarverhältnis 82,00 € b) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener musikpädagogischer Ausbildung 80,00 € c) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung 78,00 € d) Mitarbeiter/in ohne Ausbildung/Studierende 75,00 € Geschäftsordnung für den Elternbeirat beim Badischen KONServatorium Seite 1 Honorarsätze für freie Mitarbeiter am Badischen Konservatorium Anlage I - Nr. 1.2 - KONS
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1374 9 öffentlich Dez. 3 Honorarrichtlinien der Stadt Karlsruhe für das Badische Konservatorium und die Jugend- musikschule Neureut Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Neureut Verwaltungsrat 01.04.2008 22.04.2008 7 1 Kenntnisnahme Kenntnisnahme Hauptausschuss 29.04.2008 6 Gemeinderat 06.05.2008 9 Antrag an den Gemeinderat/Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von den folgenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Honorarrichtlinien der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium und die Jugend- musikschule Neureut lt. Anlage I. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) rund 9. 900 € (für 2008 anteilig 8. 250 €) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Ergänzende Erläuterungen: PSP 1.430.26.30.01.01 und 1.430.26.30.02.01 für das Badische KONServatorium, PSP 1.430.26.30.01.11 und 1.430.26.30.02.11 für die Jugendmusikschule Neureut Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 01.04.2008 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neureut setzen zur Unter- richtserteilung in Zeiten von Krankheits- und Erziehungsurlaubsvertretungen von am KONS und der Jugendmusikschule Neureut beschäftigten Lehrkräften freie Mitarbeiter ein. Zudem werden gelegentlich in stark nachfrageorientierten Instrumenten (sogenannten „Modeinstru- menten“) freie Mitarbeiter im geringfügigen Beschäftigungsumfang mit einem maximalen Unterrichtsumfang von einem Unterrichtsnachmittag zur Unterrichtserteilung verpflichtet. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat angemerkt, dass es keine Richtlinien für freie Mitarbeiter am Badischen KONServatorium und der Jugendmusikschule Neureut gibt. Um dem Rech- nung zu tragen, sollen nun die Honorarrichtlinien beschlossen werden. Gleichzeitig soll zum 01. März 2008 der Honorarsatz - jeweils entsprechend der jeweiligen Qualifikationen der freien Mitarbeiter - nach oben angepasst werden (siehe Anlage). Das Honorar wurde zuletzt im Jahr 2005 angepasst. Für 2008 entstehen damit zusätzliche Personalkosten in Höhe von 9. 170 Euro (für das Ba- dische KONServatorium rund 6. 670 Euro, für die Jugendmusikschule Neureut rund 2. 500 Euro). Diese Summe reduziert sich um rund 10 % durch Zuschuss zu den Personal- kosten des pädagogischen Personals des Landes Baden-Württemberg auf rund 8. 250 Euro. Die Anpassung der Honorarsätze wurde bereits bei den Haushaltsplanungen 2007/2008 eingeplant und in den Haushalt eingestellt. Die Anpassung der Honorarsätze erfolgt zukünftig regelmäßig in Anlehnung an die gesetzli- chen tariflichen Steigerungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Karls- ruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt nach Vorbera- tung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Ho- norarrichtlinien der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium und die Jugend- musikschule Neureut lt. Anlage I Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008