Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Flohmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)

Vorlage: 20076
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 06.05.2008

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1371 6 öffentlich Dez. 2 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christ- kindlesmarkt und die Flohmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 04.04.2008 1 Kenntnisnahme Hauptausschuss 29.04.08 4 Gemeinderat 06.05.08 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und im Hauptausschuss die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirch- weihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Flohmärkte (Gebüh- rensatzung für Märkte und Volksfeste) lt. Anlage 1 (Wochenmarktgebühren). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Mehreinnahmen i.H.v. ca. 37.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2002 im Zuge der Glättung von Eurobeträ- gen eine Änderung des Gebührenverzeichnisses für Wochenmarktgebühren be- schlossen. Die letzte Änderung davor war zum 01.01.1996. Dabei wurde damals von voller Kostendeckung ausgegangen, was auch bis einschließlich 2005 der Fall war. Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten und weniger Einnahmen durch eine rückläufige Beschickung der Märkte an einzelnen Markttagen ist dies nicht mehr ge- geben. Grund für die gestiegenen Kosten ist, dass zur Belebung der Wochenmärkte in den vergangenen Jahren verstärkt Veranstaltungen und Werbeaktionen durchgeführt wurden, die nur mit einem Mehraufwand an Personal und Ausgaben für Werbung, Material etc. machbar sind (z.B. Schultütenaktion, Einführung des Bauernmarktes in Durlach). Generell bleibt anzumerken, dass die wirtschaftliche Situation auf den Märkten sich in den letzten Jahren für die Beschicker verschlechtert hat. Die Gründe hierfür liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Stadt. Besonders wird auf den Trend zum Einkauf beim Discounter hingewiesen. Um diesem Trend entgegenzuwirken wurden die o. a. Anstrengungen unternommen und werden auch weiterhin nötig sein. Um die Leistungsfähigkeit der Händler nicht zu überfordern, schlägt die Verwaltung vor, vorübergehend auf eine volle Kostendeckung zu verzichten. Die nun vorgelegten Kostendeckungsgrade sollten in 3 Jahren überprüft werden. Dabei ist auch zu beach- ten, dass bei einer Zunahme der Beschickung auch weitere Mehreinnahmen möglich wären. Außerdem werden einzelne Gebührenstrukturen dergestalt verändert, dass zum einen den wirtschaftlichen Interessen der Beschicker Rechnung getragen wird und zum anderen diejenigen nicht über Gebühr belastet werden, die durch perma- nente Anwesenheit zum Gelingen des Marktes beitragen. Die Änderungen sollen zum 01. Juli 2008 in Kraft treten. Das neue Gebührenver- zeichnis liegt in der Anlage 1 bei. In Anlage 2 und Anlage 2a sind der Gebührenbedarf, die errechneten Gebühren- obergrenzen, die Gebührenvorschläge der Verwaltung sowie der Kostende- ckungsgrad ausgewiesen. Der Gebührenvergleich kann Anlage 3 und Berechnungsbeispiele der Anlage 4 ent- nommen werden. Anlage 5 enthält die Ermittlung des Mischzinssatzes für die Berechnung der kalkula- torischen Kosten. Das Anlagekapital wird seit dem 01.01.2007 mit 4,5 % verzinst. Zu den Gebührensätzen im Einzelnen: Tageszuweisungen (Geb.-Nr. 201) Künftig soll zwischen den Tageszuweisungen für Tagesbeschicker und den Tagesauslagen von Dauerbeschickern unterschieden werden. Grund hierfür ist, dass die Dauerbeschicker durch ihre ständige Anwesenheit die Garantie dafür geben, dass die Märkte beschickt und damit aufrecht erhalten werden und somit nicht mit Tagesplatzbeschickern gleich gestellt werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Dauerzuweisungen (Geb.-Nr. 202) Zukünftig soll folgende Unterscheidung getroffen werden: Da sich immer mehr Beschicker auf die starken Tage konzentrieren, sollen dieje- nigen Beschicker, die auf den Wochenmärkten mit 3 oder mehr Markttagen (Ste- phanplatz, Gutenbergplatz, Kronenplatz, Waldstadt, Werderplatz, Durlach) nur freitags oder samstags anwesend sind, eine höhere Gebühr für einen Markttag zahlen. Auf der anderen Seite sollen diejenigen entlastet werden, die permanent anwesend sind. Auf die obigen Ausführungen zu den Tageszuweisungen (Geb.- Nr. 201) wird verwiesen. Zuschläge für Eckplätze (Geb.-Nr. 203) Die Eckplatzzuschläge wurden bei der Einführung des Euro centgenau umge- rechnet. Die leichte Gebührenreduzierung ergibt sich aus der Abrundung auf 0,50 bzw. 1,00 €. Die finanziellen Auswirkungen sind marginal. Christbaumverkauf (Geb.-Nr. 204) Die Gebühren wurden nicht verändert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und im Hauptausschuss die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirch- weihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Flohmärkte (Gebüh- rensatzung für Märkte und Volksfeste) laut Anlage 1. Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008

  • Anlage 1-Änderungssatzung WoMa Gebühren MA
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Flohmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 689, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. S. 20) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 06.05.2008 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste in der Fassung vom 23. Oktober 2001 beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis 2 (Wochenmarktgebühren) wird wie folgt neu gefaßt: Gebührenverzeichnis 2 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste Geb.-Nr. Bezeichnung Gebühren- Gebühr bemessung Wochenmarktgebühren Zuweisung von Standplätzen 201 Tageszuweisung Tagesplatzbeschicker qm/Tag 0,84 € Auslagen von Dauerbeschicker qm/Tag 0,51 € 202 Dauerzuweisung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag qm/Monat 2,10 € 1 Markttag (Freitag od. Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr qm/Monat 2,70 € 2 Markttagen qm/Monat 2,90 € 3 Markttagen und mehr qm/Monat 3,30 € 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2,50 € 2 Markttagen pauschal 3,50 € 3 Markttagen und mehr pauschal 5,00 € Christbaumverkauf 204 Für die Saison qm 1,79 € Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Geb.-Nrn. 201-204 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Juli 2008 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • Anlage 5
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    Anlage 5 Ermittlung des Mischzinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten A. Ermittlung des Verhältnisses Eigen-: Fremdfinanzierung aus dem Durchschnitt von 10 Jahren (1996 - 2005) in Mio Euro 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 zus. % Eigenf. 51,6 57,7 53,2 120,7 108,6 81,6 132,9 74,9 71,1 57,2 809,5 81,2 Fremdf. 56,8 9,8 30,9 24,5 10,6 5,0 22,5 3,5 23,9 0,0 187,5 18,8 Bemerkungen: Der Eigenfinanzierungsanteil setzt sich zusammen aus: Allgemeiner Zuführung vom VWH, Entnahme aus der allg. Rücklage, Darlehensrückflüssen, Rückflüssen von Kapitaleinlagen, Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens. Nicht einbezogen werden Zuführung vom VWH für Sonderrücklage zur Rekultivierung und Nachsorge der Mülldeponien Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse (sog. Abzugskapital). Abgesetzt wurden die Tilgungsleistungen sowie die Kreditbeschaffungskosten. Bei der Berechnung des Fremdfinanzierungsanteils werden auch die Kredite vom Bund und Land - zweckgebunden - berücksichtigt. Die Zahlen wurden entnommen: 1996 - 2005 Rechenschaftsbericht bzw. Auskunft Abt. 2 und 4 der Stadtkämmerei. B. Ermittlung des Mischzinssatzes Für den Fremdfinanzierungsanteil wird vom Effektivzinssatz für Kommunalkredite mit Konditionsbindung 10, 15 und 20 Jahren ausgegangen. Er beträgt 4,69 %. Dem Eigenfinanzierungsanteil wurden in Anwendung der Erläuterungen zu § 9 KAG a.F. (längerfristige Geldanlagen) und unter Berücksichtigung der von der Stadt bevorzugten Anlageart (Festgeld) je hälftig die durchschnittlichen Zinssätze für a) Sparbriefe mit 4-jähriger Laufzeit - 3,88 % - und b) Festgeldanlagen - 3,09 % - zugrunde gelegt, was im Mittel einen Zinssatz von 3,49% ergibt. Bei diesen Berechnungen wurden neben den tatsächlichen Zinssätzen der Jahre 1996 - 2005 auch die prognostizierten Sätze für 2006 / 2007 berücksichtigt. C. Berechnung des kalkulatorischen Mischzinssatzes Bis zum Jahr 2000 wurde den Berechnungen – dem Runderlass des IM B.-W. zum KAG entsprechend - jeweils ein Finanzierungszeitraum von 5 Jahren zugrundegelegt. Dieser Zeitraum ist nicht mehr bindend. Sowohl die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als auch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe empfehlen deshalb, einen längerfristigeren Zeitraum von 10 Jahren zu berücksichtigen. Im Übrigen fließt dieser Zeitraum inzwischen i. d. R. auch in die Berechnung anderer Städte in Baden-Württemberg ein. Auch aus Gründen der Vergleichbarkeit mit anderen Städten wurde die Karlsruher Berechnung ab dem Doppelhaushalt 2001/2002 auf diesen längeren Zeitraum umgestellt. Danach ergibt sich Folgendes: Eigenfinanz. Anteil Fremdfinanz. Anteil rechnerischer nach Ziff. A = 81,2% nach Ziff. A = 18,8% Mischzinssatz 3,49 % 4,69 % ~ 3,71 % Aufgrund der ungewissen Entwicklung am Kapitalmarkt wird bei der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten ab dem Jahr 2007 ein Zinssatz von 4,5 % (bisher 5,0%) zugrunde gelegt. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung verfolgen und den Zinssatz erneut überprüfen sowie ggf. anpassen.

  • Anlage 2
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    Berechnung der Gebühren für den WochenmarktAnlage 2 Gebührenaufkommen Geb. Nr. BezeichnungSatz (alt) genutzte Fläche Aufkommen 2008 (ohne Gebührenän derung) Gebühren- obergrenze Vorschlag (neu) genutzte Fläche Aufkommen 2008 01.01. - 30.06.2008 Aufkommen 2008 01.07. - 31.12.2008 (neuer Gebühren- satz) Aufkommen 2009 (neu) 201 Tageszuweisung Tagesplatzbeschicker 0,51 € qm/Tag 35.706 qm 18.210,06 € 0,84 € qm/Tag 0,84 € qm/Tag 12.636 qm9.105,03 €5.307,12 €10.614,24 € Auslagen von Dauerbeschicker 0,51 € qm/Tag 23.070 qm5.882,85 €11.765,70 € 202 Dauerzuweisung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag 1,53 € qm/Monat 880 qm 16.156,80 € 2,13 € qm/Monat 2,10 € qm/Monat 630 qm 8.078,40 €7.938,00 €15.876,00 € 2 Markttagen 2,17 € qm/Monat 1.190 qm 30.987,60 € 2,95 € qm/Monat 2,90 € qm/Monat 1.190 qm 15.493,80 €20.706,00 €41.412,00 € 3 Markttagen und mehr 2,81 € qm/Monat 2.530 qm 85.311,60 € 3,77 € qm/Monat 3,30€ qm/Monat 2.530 qm 42.655,80 €50.094,00 €100.188,00 € Fr oder Sa bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr 2,70 € qm/Monat 250 qm 4.050,00 €8.100,00 € 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag 2,56 € pauschal 307,20 € 2,56 € pauschal 2,50 € pauschal 153,60 €150,00 €300,00 € 2 Markttagen 3,58 € pauschal 644,40 € 3,58 € pauschal 3,50 € pauschal 322,20 €315,00 €630,00 € 3 Markttagen und mehr 5,11€ pauschal 2.452,80 € 5,11 € pauschal 5,00 € pauschal 1.226,40 €1.200,00 €2.400,00 € 205 Christbaumverkauf 1,79 €/qm 1.060,00 € 1,79 €/qm 1,79 €/qm1.060,00 €1.060,00 € 155.130,46 €77.035,23 €96.702,97 €192.345,94 € Unter-/Überdeckung 2008 (alt)2008 (neu)2009 (neu) Unter-/Überdeckung-48.852,73 €-30.244,99 €-15.470,72 € Kostendeckungsgrad76,05%85,17%92,56% 173.738,20 €

  • Anlage 2a
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    Teilhaushalt 7200 Märkte Berechnung der Gebührenobergrenzen Bezeichnung20082009 Personalaufwendungen139.123,22 €143.296,92 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen61.462,62 €62.999,19 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)12.897,35 €11.020,55 € Gesamtkosten213.483,19 €217.316,66 € sonstige Erlöse9.500,00 €9.500,00 € Gebührenbedarf203.983,19 €207.816,66 € Tageszuweisungen20.295,00 €22.379,94 € Dauerzuweisungen149.016,00 €165.576,00 € Zuschläge für Eckplätze3.367,20 €3.330,00 € Christbaumverkauf1.060,00 €1.060,00 € Gebührenaufkommen 173.738,20 €192.345,94 € Kostendeckungsgrad85,17%92,56% Anlage 2a

  • Anlage 3
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    Gebührenvergleich mit den Städten Heidelberg, Freiburg und Stuttgart Stand: Februar 2008 (netto/Monat)Karlsruhe (alt)Karlsruhe (neu)HeidelbergFreiburgStuttgart Anlage 3 5,60 - 18,40 €/qm3,85 €/qm 1 Tag1,53 €/qm2,10 - 2,70 €/qm 3 Tage2,81 €/qm3,30 €/qm 2,80 - 9,20 €/qm2,10 - 2,60 €/qm2,90 €/qm 2 Tage2,17 €/qm2,90 €/qm4,20 - 5,20 €/qm Bei den Städten Heidelberg und Freiburg werden Unterscheidungen getroffen je nach Platzlage (Attraktivität), Sortiment, Wochentagen und Erzeuger oder Händler. In Freiburg gibt es darüber hinaus nur Tagesgebühren sowohl für den Tagesplatz als auch für die Dauerbeschickung, welche zum Vergleich mit Karlsruhe entsprechend auf einen Monat hochgerechnet wurden. Daraus ergeben sich die obigen Gebührenspannen. 6,30 - 7,80 €/qm8,40 - 27,60 €/qm5,80 €/qm TPL0,51 €/qm0,51 - 0,84 €/qm1,10 - 2,80 €/qm0,70 - 2,30 €/qm1,50 - 2,00 €/qm

  • Anlage 4
    Extrahierter Text

    Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung Verkaufsstand mit 6 m Front, 3 m Tiefe = 18 qm Wochenmarkt Markttage/ Woche altneu Monatpro StandtagMonatpro Standtag Gutenbergplatz2,81 €3,30 €350,58 €4,22 €59,40 €4,95 € 2,17 €2,90 €239,06 €4,88 €52,20 €6,53 € 1,53 €2,10 €127,54 €6,89 €37,80 €9,45 € 1,53 €2,70 €1 (nur Sa)27,54 €6,89 €48,60 €12,15 € Durlach2,81 €3,30 €650,58 €2,11 €59,40 €2,48 € 1,53 €2,70 €1 (nur Sa)27,54 €6,89 €48,60 €12,15 € Tagesplatz0,51 €0,84 €19,18 €15,12 € TPL Dauer0,51 €0,51 €19,18 €9,18 € Anlage 4 Gebühr altneu Standgebühr