Ende der Amtszeit von Herrn Erstem Bürgermeister König - Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl und die Wahl der/des Ersten Beigeordneten
| Vorlage: | 20072 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.04.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 06.05.2008 1367 2 öffentlich Dez. 2 Ende der Amtszeit von Herrn Erstem Bürgermeister König - Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl und die Wahl der/des Ersten Beigeordneten Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 06.05.2008 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Die Besetzung der frei werdenden Beigeordnetenstelle und die danach erfolgende Wahl des/der Ersten Beigeordneten erfolgt entsprechend den Ausführungen in den ergänzen- den Erläuterungen. 2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage a) in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 09.05.2008 b) in den BNN am 10.05.2008 c) im Staatsanzeiger am 13.05.2008 ausgeschrieben. 3. Die Wahl des/der Beigeordneten und die danach erfolgende gesonderte Wahl des/der Ersten Beigeordneten werden in der Gemeinderatssitzung am 15.07.2008 durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Amtszeit von Herrn Erstem Bürgermeister König endet wegen Ablauf der Amts- zeit zum 30.09.2008. Über die dadurch notwendige Neubestellung einer/eines Bei- geordneten entscheidet der Gemeinderat durch Wahl (§ 50 Abs. 2 GemO). Diese ist frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 GemO), d. h. also in der Zeit zwischen dem 01.07.2008 und dem 31.08.2008, durchzuführen. Sobald durch den Gemeinderat ein/e Bewerber/in gewählt ist und auch der Wahl- vorgang für das neu eingerichtete 6. Dezernat abgeschlossen ist, soll die Wahl des/der Ersten Beigeordneten aus dem Kreis aller fünf Beigeordneten unter Einbe- ziehung der neu Gewählten erfolgen. Über dieses mehrstufige Verfahren hat der Gemeinderat zu beschließen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 GemO). Nach § 50 Abs. 3 GemO ist eine Beigeordnetenstelle spätestens zwei Monate vor der Besetzung, d. h. vor der durch Wahl erfolgenden Bestellung, öffentlich auszu- schreiben. Über den Ausschreibungstext, die Festlegung der Bewerbungsfrist, die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Vorstellung der Bewerber/-innen vor dem Gemeinderat enthält die Gemeindeordnung keine Bestimmungen; hierüber hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle ist vorgesehen in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe, den BNN und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Die Beigeordnetenwahl und die danach erfolgende Wahl des/der Ersten Beigeord- neten sollen in der Gemeinderatssitzung am 15.07.2008 durchgeführt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Die Besetzung der frei werdenden Beigeordnetenstelle und die danach erfol- gende Wahl des/der Ersten Beigeordneten erfolgen entsprechend dem im Vorwort aufgeführten mehrstufigen Verfahren nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GemO. 2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage a) in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 09.05.2008 b) in den BNN am 10.05.2008 c) im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 13.05.2008 ausgeschrieben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Die Wahl der/des Beigeordneten und die danach erfolgende gesonderte Wahl des/der Ersten Beigeordneten werden in der Gemeinderatssitzung am 15.07.2008 durchgeführt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. April 2008 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Anlage: Karlsruhe Stadt Karlsruhe Dezernat 2 Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Zum 01.10.2008 ist wegen Ablaufs der Amtszeit die Stelle einer/eines Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung “Bürgermeister/in” für das Dezernat 2 zu besetzen. Zum Geschäftskreis gehören nach dem neuen Dezernats- verteilungsplan Kultur, Bürgerservice und Sicherheit, Perso- nal und Organisation, Statistik und Wahlen, Bürgerbeteili- gung, Stadtteilentwicklung. Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen werden bis zum 13.06.2008 an den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe, erbeten. Die Wahl durch den Gemeinderat findet am 15.07.2008 statt. Nach der Wahl des/der Beigeordneten wird vom Ge- meinderat in der gleichen Sitzung aus allen Beigeordneten der/die Erste Beigeordnete als ständige/r Vertreter/in des Oberbürgermeisters gewählt. Schriftliche Bewerbungen um die Stelle des/der Ersten Bei- geordneten werden gleichfalls bis zum 13.06.2008 an den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe erbeten. Die Stadt Karlsruhe verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf.