Anfrage Grüne: Landschaftspflegerischer Begleitplan Nordtangente

Vorlage: 19996
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.04.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 23.04.2008

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • 23.04.08, TOP 4, Anfrage
    Extrahierter Text

    ANFRAGE B‘90/Die Grünen OR-Fraktion vom: 10. März 2008 eingegangen: 10. März 2008 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 23.04.08 4 öffentlich Gartenbauamt Landschaftspflegerischer Begleitplan Nordtangente Begründung: Südlich der Nordtangente zwischen A5 und der Wegeverbindung Hundesportverein - Breit wurden im Winter sämtliche Bäume und Sträucher gerodet. Die ortsansässige Vogelwelt wurde ihres Lebensraumes beraubt, eine Nachpflanzung ist bislang nicht erkennbar. Im Übrigen fällt der sich hier befindende Graben unter §24a NatSchGes. (besonderes Biotop). Hierzu haben wir folgende Fragen. Anfrage: welches Ziel verfolgt der landschaftspflegerische Begleitplan mit der Rodung der genannten Fläche? Gibt es doch noch eine Aufforstung? Was wird aus dem §24a Biotop? Können der Öffentlichkeit und dem OR die Intuitionen des landschaftspflegerischen Begleitplanes Nordtangente erläutert werden? gez. Ralf Köster Winnie Kratzmeier-Fürst Dr. Heike Puzicha-Martz Dr. Ulrich W agner Dietmar Maier

  • 23.04.08, TOP 4, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur ANFRAGE OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 10. März 2008 eingegangen: 10.03.08 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 23.04.08 4 öffentlich Gartenbauamt Landschaftspflegerischer Begleitplan Nordtangente Auf der gerodeten Sukzessionsfläche südlich der Nordtangente zwischen der A 5 und dem Weg zum Hundesportverein wird in der Pflanzsaison 2008/2009 eine Streuobstwiese angelegt. Streuobstwiesen sind besonders wertvolle Biotope, ihr Flächenanteil geht landesweit zurück. Die Neuanlage stellt deswegen eine besonders geeignete Ausgleichsmaßnahme dar. Die nach § 32 NatSchG BW geschützten Gräben bleiben erhalten.

  • 23.04.08, TOP 4, ergänzende STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur ANFRAGE OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 10. März 2008 eingegangen: 10.03.08 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 23.04.08 4 öffentlich Gartenbauamt Thema: Landschaftspflegerischer Begleitplan Nordtangente In der Ergänzung unserer Antwort vom 27.03.2008 teilen wir Ihnen folgendes mit Der landschaftspflegerische Begleitplan verfolgt nachstehende Intentionen:  Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen auf die umliegende Landschaft auf ein unvermeidbares Maß.  Einbindung der Dammbauwerke in die Landschaft durch intensive Bepflanzung mit Gehölzen.  Reduzierung des Eindringens von Schadstoffen in den Boden durch Immissionsschutzpflanzungen.  Reduzierung der Luftbelastung durch den Kfz-Verkehr auf der Trasse durch begleitende Pflanzungen.  Minderung der Konflikte bei den Schutzgütern Flora und Fauna durch Anlage neuer Streuobstwiesen und Obstbaumreihen. Schaffung spezieller Biotopflächen, wie Trockenstandorte in Grötzingen am Knittelberg, Anlage von Sukzessionsflächen, wie die Entwicklung eines Erlenwaldes östlich des Elfmorgenbruchs, Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen, Umwandlung in extensives Grünland, Anlage von großflächigen Gehölzstrukturen. Die in der Anfrage angesprochene Rodung eines Gehölzes fand auf einer Fläche statt, auf der bereits vor dem eigentlichen Ausbau dieses Trassenabschnittes Aushubmaterial vom Tunnelbau in Grötzingen zur Ausbildung der Dämme für den Autobahnanschluss aufgetragen wurde. Die Flächen blieben dann einige Jahre lang sich selbst überlassen, sodass stellenweise eine Vegetationsentwicklung einsetzen konnte, die aber nicht den Zielsetzungen des landschaftspflegerischen Begleitplans entsprach, sodass dieses Gehölz wieder gerodet wurde, damit die ursprünglich geplante Streuobstwiese dort angelegt werden kann. Die Streuobstwiese ist in ihrer Wertigkeit höher einzustufen als das gerodete Gehölz. Streuobstwiesen sind landesweit in ihrer Flächenausdehnung im Rückgang begriffen, stellen aber einen bedeutenden Lebensraum für Pflanzen und Tiere dar und sind darüber hinaus landschaftstypisch für Ortsrandlagen, sodass deren Wiederherstellung hier eine angemessene, sinnvolle Ausgleichsmaßnahme darstellt. Auf der gerodeten Sukzessionsfläche südlich der Nordtangente zwischen der A 5 und dem Weg zum Hundesportverein wird in der Pflanzsaison 2008/2009 eine Streuobstwiese angelegt. Streuobstwiesen sind besonders wertvolle Biotope, ihr Flächenanteil geht landesweit zurück. Die Neuanlage stellt deswegen eine besonders geeignete Ausgleichsmaßnahme dar. Die nach § 32 NatSchG BW geschützten Gräben bleiben erhalten.