Antrag Stadtrat Fostiropoulos/Die Linke: Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zu 3 Jahren
| Vorlage: | 19935 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.04.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 31. März 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2008 1365 16 öffentlich Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zu 3 Jahren 1. Der Gemeinderat gewährleistet, dass die zu erwartenden Zuschüsse aus dem Ausbauprogramm der Bundesregierung für Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren voll abgerufen und ausgeschöpft werden und das Ziel von 35 Prozent Versorgungsquote bis 2013 (mindestens) erreicht wird. 2. Dazu legt die Stadtverwaltung einen Bericht vor, der enthält: Gegenwärtige Bedarfsdeckung an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren In Bau bzw. Planung befindliche Vorhaben Ist-Zustand an Räumlichkeiten Zusätzlicher Bedarf (verteilt auf die Stadtteile) Bestehende Raumoptionen Konzept zur Beschaffung des notwendigen Raumangebots incl. Ankauf/Anmietung von Gebäuden Neubauten Kooperationen mit Trägern oder Anderen (Firmen, Institutionen, Sponsoren usw.) Eventuell notwendige Kapazitätserweiterungen bei der Stadtverwaltung, um das Planziel zu erreichen 3. Zur Fundierung des Berichts untersucht die Stadtverwaltung vorab, in welchen Stadtteilen ein vordringlicher Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zu erwarten ist, um die Bedarfsquote von 35 Prozent bis 2013 möglichst stadtteilnah abdecken zu können. Im Februar 2008 machten CDU und SPD den Weg frei für das Ausbauprogramm von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren auf eine Versorgungsquote von 35 % bis zum Jahr 2013 und anschließendem Rechtsanspruch. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern. Nach derzeitigem Informationsstand wird die Landesregierung im März/April die Voraussetzungen für die Zuschussvergabe an die Kommunen geschaffen haben. Laut Vorlage 1155 (TOP 22, 43. Plenarsitzung, 16.10.07) geht die Stadt bei einem einwohnerorientierten Verteilungsschlüssel von rund 8 Mio € vom Bund aus. Und weiter: Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ „Direkte Auswirkung wird jedoch ein Forcieren des städtischen Ausbauprogramms sein, da die Investitionen zwischen 2008 und 2013 getätigt werden müssen, um die Zuschüsse in größtmöglichem Umfang abschöpfen zu können“, schreibt die Stadtverwaltung dort weiter. Die Bedeutung der Kleinkindbetreuung wurde kürzlich von der Bertelsmann-Stiftung bei der Präsentation einer Untersuchung wieder hervorgehoben: Bildung wird in Deutschland bis heute in hohem Grad 'vererbt'. Der gezielte Ausbau frühkindlicher Bildung erhöht die Chancengleichheit und ermöglicht mehr Teilhabe bildungsferner Schichten" (Dr. Johannes Meier, Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung, 3. März 2008). unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. April 2008
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 31.03.2008 eingegangen: 31.03.2008 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1366 16 öffentlich Dez. 3 Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zu 3 Jahren - Kurzfassung - Die entsprechenden Gesetze und Vereinbarungen, die Grundlage für einen Ausbau der Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren sein sollen, sind noch nicht verabschiedet. Lediglich die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Investitions- programms des Bundes wurde am 11.03.2008 erlassen. Sobald die gesetzlichen Grundlagen und die Vereinbarungen zur Finanzierung der Tagesbetreuung vorhanden sind, wird das Bürgermeisteramt eine Ausbauempfeh- lung dem Gemeinderat vorlegen. Dessen ungeachtet sind in der Sozial- und Ju- gendbehörde zahlreiche Bauprojekte in der Vorbereitung, die allerdings der haus- haltsrechtlichen Absicherung im kommenden Doppelhaushalt bedürfen und dann schnell umgesetzt werden können. Es ist geplant, die notwendigen Beschlüsse zum Ausbau in den nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu beraten. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat deshalb, den Antrag an den Jugend- hilfeausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat gewährleistet, dass die zu erwartenden Zuschüsse aus dem Ausbauprogramm der Bundesregierung für Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren voll abgerufen und ausgeschöpft werden und das Ziel von 35 % Versorgungsquote bis 2013 (mindestens) erreicht wird. Am 11. März 2008 hat die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift zur Umset- zung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 (VwV-Investitionen Kleinkindbetreuung) verabschiedet. In dieser Verwaltungsvorschrift wird die Verteilung der Bundeszuschüsse im Land Baden- Württemberg geregelt. Leider wurden von der Landesregierung die Wünsche des Städtetages zur Verteilung der Mittel nicht berücksichtigt. Verteilungsstelle ist damit nicht die Kommune, sondern das Regierungspräsidium. Antragsberechtigte sind alle freien Träger sowie Betriebe, Investoren und die Kommune. Einfluss- möglichkeit auf die Verteilung der Mittel hat die Kommune in dieser Verwaltungs- vorschrift lediglich durch die notwendigen Bedarfsbescheinigungen. Um die Trä- ger der Kindertageseinrichtungen zu verpflichten, die Anträge beim Regierungs- präsidium zu stellen, müssen deshalb die Richtlinien für die Vergabe von Zu- schüssen für Investitionen von Seiten der Stadt Karlsruhe geändert werden. Dies ist für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgesehen. Im Februar haben sich CDU und SPD zwar auf ein Ausbauprogramm von Kin- derbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren und auf eine Versorgungs- quote von 35 % bis zum Jahr 2013 mit anschließendem Rechtsanspruch geei- nigt, allerdings ist das Gesetz noch in der Erarbeitungsphase und liegt dem Städtetag lediglich als Referentenentwurf vor. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird die Verwaltung einen entsprechenden Ausbauplan für die Jahre 2009 bis 2013 vorlegen. 2. Dazu legt die Verwaltung einen Bericht vor. Sobald die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, wird eine Ausbauplanung dem Jugendhilfeausschuss und dem Gemeinderat vorgelegt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Zur Fundierung des Berichts untersucht die Stadtverwaltung vorab, in wel- chen Stadtteilen ein vordringlicher Bedarf an zusätzlichen Betreuungs- plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu erwarten ist, um die Bedarfsquote von 35 % bis 2013 möglichst statteilnah abzudecken. Eine solche Voruntersuchung ist bereits in Arbeit.