Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden von Herrn Stadtrat Klaus Stapf und Nachrücken von Frau Sabine Just-Höpfinger
| Vorlage: | 19933 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.04.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1326 1 öffentlich Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden von Herrn Stadtrat Klaus Stapf und Nachrücken von Frau Sabine Just-Höpfinger Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 08.04.2008 1 Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO fest, dass bei Herrn Klaus Stapf durch dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Karlsruhe ein Hinderungs- grund entstanden ist, der sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zur Folge hat. Herr Stapf scheidet zum 31. Mai 2008 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Frau Sabine Just-Höpfinger als nächste Ersatzbe- werberin der Vorschlagsliste der GRÜNEN zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Sabine Just- Höpfinger kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der 48. Plenarsitzung des Gemeinderates am 11. März 2008 wurde Herr Stadtrat Klaus Stapf vom Gemeinderat zum Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ ge- wählt. Dadurch entsteht gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a der GemO von Baden-Württemberg ein Hinderungsgrund, der nach § 31 Abs. 1 Satz 2 GemO sein Ausscheiden aus dem Gemein- derat zur Folge hat und nach Satz 4 des gleichen Paragrafen vom Gemeinderat förmlich festgestellt werden muss. Die Amtszeit von Herrn Stapf als Beigeordneter beginnt am 1. Juni 2008. Er scheidet deshalb mit dem 31. Mai aus dem Gemeinderat aus. Nächste Ersatzbewerberin auf der Vorschlagsliste der GRÜNEN nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 ist Frau Sabine Just-Höpfinger, Am Sixenrain 7, 76199 Karlsruhe. Frau Just-Höpfinger rückt für die restliche Amtszeit nach. Sie ist von der Tatsache des Nach- rückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, sie nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass ein Hinderungs- grund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihr nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, ob bei Frau Just- Höpfinger ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat ist gebeten, diese Feststel- lung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO fest, dass bei Herrn Klaus Stapf durch dessen Wahl zum Bürgermeister der Stadt Karlsruhe ein Hinderungs- grund entstanden ist, der sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zur Folge hat. Herr Stapf scheidet zum 31. Mai 2008 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Frau Sabine Just-Höpfinger als nächste Ersatzbe- werberin der Vorschlagsliste der GRÜNEN zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Sabine Just- Höpfinger kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. April 2008