Anfrage Stadtrat Fostiropoulos/Linke: G 8 - Hilfsangebote für überforderte Schüler und Schülerinnen
| Vorlage: | 19889 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.04.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 26. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2008 1360 33 öffentlich G 8 - Hilfsangebote für überforderte Schüler und Schülerinnen 1. An welche Institutionen der Stadt können sich Eltern und Schüler/-innen wenden, die sich dem Stress aus der auf 8 Jahre verkürzten Vorbereitung auf das Abitur nicht mehr gewachsen sehen? 2. Wo erhalten die Eltern Auskunft über entsprechende Hilfen? 3. Ist die Stadt der Auffassung, dass diese Informationslage niedrigschwellig genug ist, damit Eltern und Schüler/-innen sie auch bedarfsgemäß in Anspruch nehmen können (Schwellenängste, Ängste vermeintliches Versagen einzugestehen, Statusängste usw.)? 4. Welche Einflussmöglichkeiten haben Eltern an den Schulen, um ihre Kinder vor unsachgemäßer Überforderung, wie sie derzeit im Rahmen des G 8 stattfindet, zu schützen? 5. Welche Möglichkeiten haben die institutionellen Elternvertretungen in dieser Hinsicht? 6. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit für Eltern und/oder Kinder derzeit bei Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bzw. beim Psychosozialen Dienst für: a) ein Erstgespräch b) von Erstanmeldung bis zum Beginn einer Hilfsmaßnahme? 7. Ist die Personal- und Sachausstattung der befassten Stellen bedarfsgerecht (d. h. sie ist angemessen und ausreichende Hilfe kann rasch gewährt werden)? 8. Wie hoch kann nach Auffassung der Stadt derzeit der Anteil der Schulkinder an Gymnasium (5. bis 7. Klasse) geschätzt werden, die unter Stress- und Überforderungssymptomen leiden? 9. Welche Bedeutung haben nach Einschätzung von städtischen Fachkräften, an die sich Eltern und Schüler/-innen wenden können, dauerhafte Überforderungs- und Versagenserfahrungen auf die Entwicklung von Kindern zwischen 10 und 13 Jahren? 10. Wie leistungsfördernd sind diese Erfahrungen? 11. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass durch die gegenwärtige Praxis des G 8 an den Gymnasien Elternhäuser stark bevorteilt sind, die sich zusätzliche gute Lernmaterialien und Nachhilfeunterricht für ihre Kinder leisten können bzw. die bildungsmäßige Voraussetzungen und das Zeitbudget dafür haben, ihre Kinder v. a. in den unteren Klassen des Gymnasiums bei den Hausaufgaben zu unterstützen? 12. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine Verkürzung der Schulzeit eine Veränderung unseres Schulsystems voraussetzen müsste? Z. B. durch Entrümpelung der Lerninhalte, der Einführung eines Ganztagesunterrichts ohne Hausaufgaben, die Abschaffung des dreigliedrigen Systems und die Vorbereitung der zukünftigen Schüler/-innen schon im Kindergarten zu beginnen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Das G 8 wurde gegen Widerstand von Fachleuten, Wissenschaftlern und Eltern durchgepeitscht. Opfer sind nun die Schüler/-innen. Sie machen das Abitur ein Jahr früher, aber immer unwahrscheinlicher bleiben sie dabei unbeschadet. Die Elternproteste sind landesweit nicht mehr zu stoppen. Aus welchen Gründen auch immer hat selbst Ministerpräsident Oettinger das derzeitige G 8 in Frage gestellt. Wie die Politik und die CDU/FDP-Landesregierung in Baden-Württemberg mit Bildung, mit Eltern, mit ihren Schüler/-innen umgehen, hat immer offensichtlicher nichts mehr mit einer (schon immer vermeintlichen) Bildungsnation zu tun. Es ist in einem nicht geringen Ausmaß menschen- und kinderfeindlich. Was da an Leistungsfähigkeiten im Sinne moderner Schlüsselqualifikationen entstehen kann, entwickelt sich eher gegen, anstatt durch das Schulsystem. Akademische Elternhäuser haben hier einen enormen, politisch gewollten, selektiven Vorteil. Zweifellos gehört das dreigliedrige Schulsystem abgeschafft, Lehrstoff und Lehrausbildung modernisiert und Kinder und Jugendliche so weit als möglich gemeinsam unterrichtet. Andererseits müssen überforderte, eventuell bis zur Krankheit gestresste Schüler/-innen jetzt ausreichend Möglichkeiten zur Hilfe haben. Eltern brauchen mehr Mitspracherechte. Das gilt prinzipiell für alle Schularten. Das gegenwärtige G 8 ist nur ein Baustein der Unfähigkeit, die Anforderungen moderner Bildung zu verstehen und sie in humaner Weise an den Schulen umzusetzen. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008 Sachverhalt/Begründung:
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 26.02.2008 eingegangen: 26.02.2008 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1360 33 öffentlich Dez. 3 G 8 - Hilfsangebote für überforderte Schüler und Schülerinnen Zu 1.: An welche Institutionen der Stadt können sich Eltern und Schüler/innen wenden, die sich dem Stress aus der auf 8 Jahre verkürzten Vorbereitung auf das Abitur nicht mehr gewachsen sehen? Beratungsmöglichkeit besteht bei der Psychologischen Beratungsstelle 1 der Stadt sowie bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle beim Staatlichen Schulamt für die Stadt Karlsruhe. In erster Linie sollten sich betroffene Schülerinnen und Schüler an die Schullei- tungen sowie die Elternvertretungen wenden. Zu 2.: Wo erhalten die Eltern Auskunft über entsprechende Hilfen? Die Eltern erhalten Informationen über Hilfsangebote von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern. Darüber hinaus kann auch die Schulleitung angesprochen werden. Zu 3.: Ist die Stadt der Auffassung, dass diese Informationslage niedrigschwellig genug ist, damit Eltern und Schüler/innen sie auch bedarfsgemäß in Anspruch nehmen können (Schwellenängste, Ängste vermeintliches Versagen einzugestehen, Status- ängste usw.)? Ja. Zu 4.: Welche Einflussmöglichkeiten haben Eltern an den Schulen, um ihre Kinder vor un- sachgemäßer Überforderung, wie sie derzeit im Rahmen des G8 stattfindet, zu schützen? Die Gymnasien bieten Elternsprechtage an, an denen Leistungsstand, Lern- und Arbeits- verhalten und die schulische Entwicklung thematisiert werden können. Zu 5.: Welche Möglichkeiten haben die institutionellen Elternvertretungen in dieser Hin- sicht? Nach § 57 Nr. 8 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg obliegt es dem Elternbeirat, die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplans zu beraten. Seite 2 Außerdem sind alle wichtigen Angelegenheiten der Schule in der Schulkonferenz zu bera- ten; diese kann in Verbindung mit der Gesamtlehrerkonferenz auch verbindliche Regelun- gen über Hausaufgabenumfang und Nachmittagsunterricht treffen. Zu 6.: Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit für Eltern und/oder Kinder derzeit bei der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, bzw. beim Psychosozialen Dienst für: a) ein Erstgespräch b) Von Erstanmeldung bis zum Beginn einer Hilfsmaßnahme? Der Psychosoziale Dienst ist vom Thema G8 kaum betroffen, daher beziehen sich die Antworten auf die Psychologische Beratungsstelle 1. a) Innerhalb von zwei Wochen nach telefonischer Anfrage oder ohne Termin in der wö- chentlichen Sprechstunde. Bei Krisensituationen findet umgehend ein Termin statt. b) Die Hilfe in Form einer Beratung setzt bei dem ersten Gespräch ein. Folgetermine wer- den abhängig vom Bedarf mit den Klientinnen und Klienten vereinbart. Zu 7.: Ist die Personal- und Sachausstattung der befassten Stellen bedarfsgerecht (d. h. sie ist angemessen und ausreichende Hilfe kann rasch gewährt werden)? Die Sachmittelausstattung der Psychologischen Beratungsstelle sowie der Schulpsycho- logischen Beratungsstelle ist bedarfsgerecht. Die Personalausstattung der Psychologi- schen Beratungsstelle beträgt 11 Planstellen (davon 1,25 Stellen für Leitungsaufgaben). Pro Planstelle bedeutet dies die Übernahme von 98 neuen Klienten(-familien), hinzu kommt die gleiche Zahl an Klienten, die seit dem Vorjahr in Beratung sind. Damit ist eine Vollauslastung gegeben. Mit der durch das Land neu geschaffenen Schulpsychologischen Beratungsstelle sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen in Vorbereitung, inwieweit diese zu einer Entspannung führen, ist abzuwarten. Zu 8.: Wie hoch kann nach Auffassung der Stadt derzeit der Anteil der Schulkinder an Gymnasien (5. bis 7. Klasse) geschätzt werden, die unter Stress- und Überforde- rungssymptomen leiden? Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine Daten vor. Zu 9. und 10.: Welche Bedeutung haben nach Einschätzung von städtischen Fachkräften, an die sich Eltern und Schüler/innen wenden können, dauerhafte Überforderungs- und Versagenserfahrungen auf die Entwicklung von Kindern zwischen 10 und 13 Jah- ren? Seite 3 Wie leistungsfördernd sind diese Erfahrungen? Eine dauerhafte Überforderungssituation hat immer einen negativen Einfluss auf das Selbstbild und die Leistungsmotivation. Je nach Persönlichkeit und Umfeld reagieren die Kinder mit Rückzug, „Null-Bock-Haltung“, Aggression oder auch psychosomatischen Be- schwerden. Zu 11. und 12.: Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass durch die gegenwärtige Praxis des G8 an den Gymnasien Elternhäuser stark bevorteilt sind, die sich zusätzliche gute Lernmaterialien und Nachhilfeunterricht für ihre Kinder leisten können, bzw. die bildungsmäßigen Voraussetzungen und das Zeitbudget dafür haben, ihre Kinder v. a. in den unteren Klassen des Gymnasiums bei den Hausaufgaben zu unterstüt- zen? Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine Verkürzung der Schulzeit eine Veränderung unseres Schulsystems voraussetzen müsste? Z. B. durch Entrümpe- lung der Lerninhalte, der Einführung eines Ganztagesunterrichts ohne Hausaufga- ben, die Abschaffung des Dreigliedrigen Systems und die Vorbereitung der zukünf- tigen Schüler/innen schon im Kindergarten zu beginnen? Die Einführung des achtjährigen Gymnasiums erfolgte durch das Land Baden- Württemberg, das die alleinige Kompetenz in diesem Bereich hat. In der jüngsten Zeit wurde deutlich, dass das Land einen gewissen Nachsteuerungsbedarf sieht. So hat der Kultusminister angekündigt, dass zumindest ein Teil der Hausaufgaben künftig in der Schule erledigt werden soll. Auch auf Ebene der Kultusministerkonferenz wurde die The- matik erörtert. Im Übrigen bieten die Karlsruher Gymnasien durch verschiedene Maßnahmen Entlas- tungsmöglichkeiten für Schülerinnen/Schüler und Eltern an. Die Entscheidung über die Beibehaltung des dreigliedrigen Schulsystems fällt in die Zu- ständigkeit des Landesgesetzgebers.