Anfrage Stadtrat Fostiropoulos/Linke: Grundschulempfehlungen in Karlsruhe - Auswirkungen auf Eltern und Kinder

Vorlage: 19888
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.04.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 08.04.2008

    TOP: 28

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Grundschulempfehlung
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 26. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2008 1359 32 öffentlich Grundschulempfehlungen in Karlsruhe - Auswirkungen auf Eltern und Kinder 1. Können sich Eltern, die mit Grundschulempfehlungen nicht einverstanden sind, an städtische oder andere Beratungsstellen wenden? 2. Wenn nicht, könnte aus Sicht der Stadtverwaltung ein solches Beratungs- oder Vermittlungsangebot sinnvoll sein, wenn es auf Ebene der Schule zu keiner Einigung zwischen Eltern und Schule kommt? 3. Ist auch in Karlsruhe die allgemeine Tendenz zu beobachten, dass deutsche Kinder aus dem Mittelstand in großer Zahl aufs Gymnasium überwechseln, Kinder aus prekären Schichten in bedeutend kleinerem Anteil? 4. Wie stimmen in Karlsruhe die Grundschulempfehlungen mit den Wünschen von Eltern überein, die: a) höhere Bildungsabschlüsse haben (Studium, Abitur) und entsprechenden Sozialstatus (Arbeit, Einkommen) b) in prekärer Lage leben (Arbeitslos, Hartz-IV-Bezug), Mini-Jobs, Sozialhilfebezug, Einkommen an/unter der Armutsgrenze) c) Migrationshintergrund haben 5. Wenn das nicht erhoben wird: Sind entsprechende Informationen für befasste Stellen sinnvoll, um eventuell unterstützend eingreifen zu können, wenn es zu Differenzen zwischen Schule, Eltern und gegebenenfalls Schulkindern in Bezug auf anstehende Grundschulempfehlungen kommt? 6. Ist generell gesichert, dass alle Eltern die Bedeutung der (anstehenden) Grundschulempfehlung, des Beratungsverfahrens und der Aufnahmeprüfung für ihre Kinder erfassen können? 7. Ist mehr Kooperation zwischen Schule, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe wünschbar, um trotz der fatalen Unzulänglichkeiten der Grundschulempfehlung den Schulkindern möglichst persönlichkeits- und realitätsnahe Schulübergänge nach der 4. Grundschulklasse zu ermöglichen? 8. Welche Mittel, Fachkräfte, Ressourcen müssten dafür zur Verfügung stehen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sinn und Durchführung der Grundschulempfehlung stehen bundesweit in der Kritik. Infrage gestellt ist nicht die Integrität der Lehrkräfte. Infrage gestellt ist die Grundschulempfehlung an sich. Prinzipiell, weil sie in einem Kindesalter erfolgt, in dem die Potentiale der Kinder noch sehr ungleich weit entwickelt sind. Prognosen zum Ende der 4. Klasse sind damit generell mit großer Unsicherheit behaftet. Die Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg ist verbindlich. Sie lässt den Eltern und deren Kindern nur dann eine freie Wahl, wenn sie bereits eine freie Wahl haben, d. h. eine Empfehlung für das Gymnasium beinhaltet auch eine Empfehlung für die Realschule und die Hauptschule, eine Empfehlung für die Realschule gilt auch für die Hauptschule. Diese Wahlmöglichkeiten haben die Schülerinnen und Schüler mit einer Empfehlung mit einer Hauptschule nicht. Für sie ist die Empfehlung für die Hauptschule verpflichtend. Grundschulempfehlungen sind eine stabile Basis für diskriminierende Weichenstellungen schon im Kindesalter. Für Kinder aus Familien mit prekärem Sozialstatus hat eine Empfehlung an die Hauptschule den Charakter von lebenslänglich. Ein höherer Bildungsabschluss aus dieser Ausgangslage gelingt äußerst selten. Hier werden nicht nur Lebensperspektiven gekappt, sondern auch Bildungs- und Leistungspotentiale vorzeitig abgewürgt. Deutschland hat im internationalen Vergleich zu wenige junge Menschen, denen höhere Bildungsqualifikationen ermöglicht werden. Andernfalls müsste vermutet werden, Kinder und Jugendliche in Deutschland seien dümmer. Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich für die Abschaffung der Grundschulempfehlung ausgesprochen, die Eltern sollen selbst entscheiden. Die Grundschulempfehlung engt die kindlichen Entwicklungspotentiale unsachgemäß ein. Die Elternschaft ist wie die Gesellschaft heterogener geworden. Auch hier gibt es Überforderungen mit dieser zu frühen Entscheidung. Diese können dazu führen, dass Potentiale der Kinder nicht genug Berücksichtigung beim Elternwunsch führen. Die Anfrage soll ausloten, ob und inwieweit die Stadtverwaltung oder andere Träger mit ihren pädagogischen oder psychologischen Diensten mit dazu beitragen können, falsche Weichenstellungen und Bildungsfrustrationen aus den prinzipiell unsachgemäßen Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Grundschulempfehlungen bei Eltern und Kindern zu minimieren – ungeachtet dessen, dass erst die Beseitigung des dreigliedrigen Schulsystem die Voraussetzungen für erfolgreichere und chancengleichere Bildungsbiografien schaffen kann. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008

  • TOP 32
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 26.02.2008 eingegangen: 26.02.2008 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1359 32 öffentlich Dez. 3 Grundschulempfehlung in Karlsruhe - Auswirkungen auf Eltern und Kinder Zu 1 und 2: Können sich Eltern, die mit Grundschulempfehlungen nicht einverstanden sind, an städtische oder andere Beratungsstellen wenden? Wenn nicht, könnte aus Sicht der Stadtverwaltung ein solches Beratungs- oder Vermittlungsangebot sinnvoll sein, wenn es auf Ebene der Schule zu keiner Eini- gung zwischen Eltern und Schule kommt? Neben dem standardisierten Verfahren, in dem die Zuständigkeiten explizit genannt sind (Empfehlung durch Klassenkonferenz/ ggf. Beratung durch Beratungslehrer und Bega- bungstests/Beratungsgespräch/Gemeinsame Bildungsempfehlung oder Aufnahmeprü- fung), den Informationsveranstaltungen der Grundschulen für die Eltern der 4. Klassen und den Informationsgesprächen der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers mit den Erzie- hungsberechtigten über die beabsichtigte Wahl der Schullaufbahn können sich Eltern bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle beim Staatlichen Schulamt oder der Psy- chologischen Beratungsstelle der Stadt beraten lassen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Ergebnis der Grundschulempfehlung. Zu 3.: Ist auch in Karlsruhe die allgemeine Tendenz zu beobachten, dass deutsche Kinder aus dem Mittelstand in großer Zahl aufs Gymnasium überwechseln, Kinder aus prekären Schichten in bedeutend kleinerem Anteil? Hierzu liegen dem Bürgermeisteramt keine Daten vor. Zu 4.: Wie stimmen in Karlsruhe die Grundschulempfehlungen mit den Wünschen von Eltern überein, die: a) Höhere Bildungsabschlüsse haben (Studium, Abitur) und entsprechenden Sozialstatus (Arbeit, Einkommen) b) Die in prekärer Lage leben (Arbeitslos, Hartz IV-Bezug), Mini-Jobs, Sozialhilfebezug, Einkommen an/unter der Armutsgrenze) c) Die Migrationshintergrund haben Hierzu liegen dem Bürgermeisteramt keine Daten vor. Seite 2 Zu 5.: Wenn das nicht erhoben wird: Sind entsprechende Informationen für befasste Stellen sinnvoll, um eventuell unterstützend eingreifen zu können, wenn es zu Differenzen zwischen Schule, Eltern und gegebenenfalls Schulkindern in Bezug auf anstehende Grundschulempfehlungen kommt? Wie bereits bei der Antwort zu Fragen 1 und 2 ausgeführt, hat die Beratung der Eltern durch externe Stellen keinen Einfluss auf das Ergebnis der Grundschulempfehlung, Zu 6.: Ist generell gesichert, dass alle Eltern die Bedeutung der (anstehenden) Grundschu- lempfehlung, des Beratungsverfahrens und der Aufnahmeprüfung für ihre Kinder erfassen können? In dem Informationsgespräch der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers wird die Bedeutung der Grundschulempfehlung und der Schullaufbahn ausführlich dargestellt. Sofern die Schule den Eindruck hat, dass aufgrund von Sprachbarrieren der Inhalt des Gesprächs nicht verstanden wird, werden geeignete Übersetzer zugezogen. Das Staatliche Schulamt unterstützt die Schulen bei der Auswahl geeigneter Personen. Zu 7.: Ist mehr Kooperation zwischen Schule, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe wünsch- bar, um trotz der fatalen Unzulänglichkeiten der Grundschulempfehlung den Schul- kindern möglichst persönlichkeits- und realitätsnahe Schulübergänge nach der 4. Grundschulklasse zu ermöglichen? Die Psychologische Beratungsstelle der Stadt führt Kurse zur Verbesserung der sozialen Kompetenzen und zur Stärkung von Selbstbild und Leistungsmotivation bei Kindern mit Teilleistungsschwächen durch. Ebenso werden Eltern im Hinblick auf konsequentes Er- ziehungsverhalten, Hausaufgabensituation, usw. beraten. Die Kooperation zwischen Schule, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe dient dem Ausgleich sozialer Benachteiligung und soll bei der Überwindung individueller Beeinträchtigungen helfen. Durch diese Hilfen kann die Schulkarriere bereits vor der Grundschulempfehlung in ihrer Entwicklung verbessert werden. Zum Zeitpunkt der eigentlichen Grundschulempfehlung käme der Einsatz von Jugendhilfe und Schulsozialarbeit zu spät. Zu 8.: Welche Mittel, Fachkräfte, Ressourcen müssten dafür zur Verfügung stehen? Für den Bedarf an Schulsozialarbeit wird eine Prioritätenliste geführt, die im Jugendhil- feausschuss beraten wird. Im Bereich der Psychologischen Beratung ist künftig eine ver- stärkte Unterstützung durch die vor kurzem seitens des Landes eingerichtete Schulpsy- chologische Beratungsstelle zu erwarten.