Anfrage GRÜNE: Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Nordtangente-Ost / B 10

Vorlage: 19886
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.04.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 08.04.2008

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Nordtangente
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 26. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2008 1357 30 öffentlich Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Nordtangente-Ost/B 10 1. Wie werden die durch Bau und Betrieb des bereits fertig gestellten Bauabschnitts der Nordtangente-Ost inklusive Anschluss an die B 10 verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert und auf welcher Planungsgrundlage werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt? 2. Wurde der Bewertung von Eingriff und Ausgleich für den betreffenden Bauabschnitt das Karlsruher Modell zugrunde gelegt? 3. Sind die Lebensraumansprüche der im Gebiet vorkommenden Tierarten, insbesondere die Vorkommen von Kreuz- und Wechselkröte, ausreichend berücksichtigt worden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? 4. Wurde zu den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen eine Ausführungsplanung erarbeitet? 5. Hat der Bund als Bauträger die Stadt Karlsruhe in die Erarbeitung der Ausführungsplanung einbezogen? 6. Welche Teile der Kompensationsmaßnahmen für die bereits fertig gestellten Bauabschnitte der Nordtangente-Ost / B10 wurden bereits umgesetzt? 7. Wann ist die Umsetzung der restlichen Kompensationsmaßnahmen geplant? 8. Wird die fach- und sachgerechte Ausführung durch die Stadt Karlsruhe begleitet und überwacht? 9. Wird dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über den aktuellen Stand der Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Nordtangente-Ost berichtet? Wenn ja, wann? 10. Stehen die vor wenigen Wochen durchgeführten massiven Abholzungsmaßnahmen entlang der B 10 zwischen Durlach und Grötzingen mit der Nordtangente-Ost im Zusammenhang oder handelt es sich hierbei lediglich um „Routineeingriffe“, die der Böschungspflege dienen sollen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Baumaßnahme Nordtangente-Ost/B10 beruht auf viele Jahre alten Planungen, so dass auch der ursprüngliche landschaftspflegerische Begleitplan aufgrund veränderter örtlicher und rechtlicher Gegebenheiten aus heutiger Sicht teilweise überholt sein dürfte. Da die bereits durchgeführten sowie die noch laufenden Baumaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf Karlsruher Gemarkung geführt haben und noch führen und davon u. a. bedrohte Amphibienarten der Roten Liste betroffen sind, ist eine hochwertige und umfassende naturschutzrechtliche Kompensation notwendig. Umwelt- und Gartenbauamt sollten zusammen mit dem Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe die sach- und fachgerechte Planung und Umsetzung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen beratend und kontrollierend begleiten. Der Gemeinderat sollte über das Maßnahmenkonzept und die Umsetzung informiert werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 30
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 26.02.2008 eingegangen: 26.02.2008 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1357 30 öffentlich Dez. 5 Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Nordtangente- Ost / B 10 Zu 1. Wie werden die durch Bau und Betrieb des bereits fertig gestellten Bauab- schnitt der Nordtangente-Ost inklusive Anschluss an die B10 verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert und auf welcher Planungsgrundlage werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt? Planungsgrundlage ist der die Planfeststellung ersetzende Bebauungsplan Nr. 690, Nord- tangente-Ost/Autobahnzubringer Nord mit integriertem Grünordnungsplan/ landschafts- pflegerischen Begleitplan. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2006 ein landschaftspfle- gerischer Ausführungsplan vom Planungsbüro Ostholthoff im Auftrag des Regierungsprä- sidiums Karlsruhe erarbeitet. Zu 2. Wurde der Bewertung von Eingriff und Ausgleich für den betreffenden Bauab- schnitt das Karlsruher Modell zugrunde gelegt? Nein, die Eingriffsbewertung erfolgte verbal argumentativ und bewertete die Eingriffe im Anschluss als erheblich/nachhaltig oder nicht erheblich. Für die durch den Eingriff in An- spruch genommenen Flächen wurden in gleicher Flächengröße Ausgleichs- bzw. Ersatz- maßnahmen geplant. Zu 3. Sind die Lebensraumansprüche der im Gebiet vorkommenden Tierarten, ins- besondere die Vorkommen von Kreuz- und Wechselkröte, ausreichend berücksich- tigt worden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Die höherwertigen Biotope, die von der Baumaßnahme betroffen sind, werden durch Aus- gleichsmaßnahmen im unmittelbaren Anschluss an die Trasse neu angelegt, also Wiesen, Streuobstwiesen und Feldgehölze. Gräben wurden, soweit erforderlich, verlegt. Nach Fertigstellung des Autobahnanschlusses hatte sich herausgestellt, dass in den Oh- ren Dauergewässer entstanden waren, die bereits Amphibien, Enten und, auf den an- schließenden offenen Kiesflächen, Flussregenpfeifer angezogen hatten. Um Verluste bei den Tieren und Verkehrsgefährdungen zu vermeiden, sind inzwischen die Gewässer so Seite 2 mit Kies verfüllt worden, dass weiterhin von den Fahrbahnen ablaufendes Wasser ge- sammelt werden kann, aber keine offenen Wasserflächen mehr bestehen. Zu 4. Wurde zu den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen eine Ausführungs- planung erarbeitet? Siehe 1. Zu 5. Hat der Bund als Bauträger die Stadt Karlsruhe in die Erarbeitung der Ausfüh- rungsplanung einbezogen? Das Regierungspräsidium Karlsruhe und das beauftragte Planungsbüro haben die land- schaftspflegerische Ausführungsplanung mit Umwelt- und Arbeitsschutz, der Abteilung Landwirtschaft von Vermessung, Liegenschaften, Wohnen, dem Tiefbauamt Bereich kon- struktiver Ingenieurbau/Gewässer und dem Gartenbauamt abgestimmt. Zu 6. und 7. Welche Teile der Kompensationsmaßnahmen für die bereits fertig ge- stellten Bauabschnitte der Nordtangente-Ost/B10 wurden bereits umgesetzt? Wann ist die Umsetzung der restlichen Kompensationsmaßnahmen geplant? Soweit die Nordtangente bereits befahrbar ist, befinden sich die Ausgleichsmaßnahmen in der Umsetzung. Die letzten Pflanzmaßnahmen werden in der Vegetationsruhe 2008/2009 durchgeführt. Auch die Ausgleichsmaßnahmen für den jetzt begonnenen zweiten Bauab- schnitt werden direkt im Anschluss an den Straßenbau umgesetzt. Die Ersatzmaßnahmen in Grötzingen - Pflege von Trockenrasen an südexponierten Hän- gen am Knittelberg - werden bereits seit Rechtskraft des Bebauungsplans im Jahre 1994 durchgeführt. Zu 8. Wird die fach- und sachgerechte Ausführung durch die Stadt Karlsruhe beglei- tet und überwacht? Ja. Die Beseitigung der standortfalschen Dauergewässer in den Anschlussohren erfolgte auf Initiative der Stadt. Zu 9. Wird dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über den aktuellen Stand der Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Nordtangente-Ost berichtet? Wenn ja, wann? Über den aktuellen Stand der Ausgleichsmaßnahmen wird in einer der nächsten Sitzun- gen des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit berichtet. Seite 3 Zu 10. Stehen die vor wenigen Wochen durchgeführten massive Abholzungs- maßnahmen entlang der B10 zwischen Durlach und Grötzingen mit der Nordtangen- te-Ost im Zusammenhang oder handelt es sich hierbei lediglich um „Routineeingrif- fe“, die der Böschungspflege dienen sollen? Die Rodungsarbeiten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorgesehenen Um- lagerung des zukünftig nicht mehr benötigten alten B10-Dammes in die Trasse der neuen B10/Nordtangente sowie der Einschleifung der neuen in die alte Trasse. Da während der Vegetations- bzw. Brutzeit nach § 43 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg keine Rodungsarbeiten durchgeführt werden dürfen, erfolgten diese im Win- terhalbjahr. Die Funktion der gerodeten Gehölze wird mit der Zeit von der neu anzulegenden Pflan- zung an der neuen B10 übernommen. Ein endgültiger Wegfall als Landschaftselement ist nicht gegeben. Durch den Abtrag des alten Dammstückes und der anschließenden sachgerechten Rekul- tivierung werden im Bereich der ehemaligen Aufstandsfläche die Leistungsfähigkeit des Bodens im Naturhaushalt sowie die Bodenfunktionen wiederhergestellt. Darüber hinaus können nach ersten Schätzungen durch die Umlagerung des Schüttmate- rials aus dem alten B10-Damm die Anlieferung von rund 7.000 m 3 Schüttmaterial von au- ßerhalb und die damit verbundenen C0 2 -Emissionen vermieden werden.