Anfrage Stadtrat Fostiropoulos/Linke: Kundenfreundliche Hilfsangebote
| Vorlage: | 19880 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 15. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2008 1354 27 öffentlich Kundenfreundliche Hilfsangebote 1. Auf wie viele Hilfsangebote in Karlsruhe (städtische, Kirchen, andere Träger und Gewährleister, bspw. Krankenkassen) müsste eine Familie mit 3 Kindern in Karlsruhe zurückgreifen, deren Mitglieder Leistungen nach SGB II beziehen (Kinder: 1 im Kindergarten, 1 Schule mit Schulessen und 1 Kind im Schülerhort), um alle Bezugsberechtigungen auszuschöpfen? a. Anzahl der Angebote b. Anzahl der verschiedenen Anbieter bzw. (Behörden-)Stellen 2. Wie viele Antragsformulare müsste diese Familie im Lauf eines Jahres ausfüllen? a. wenn das Familieneinkommen übers Jahr gleich bleibt? b. wenn sich das Familieneinkommen 3-mal im Jahr ändert (durch Änderungen der Verdiensthöhe der arbeitenden und gering verdienenden Eltern)? c. Wenn je 1 Kind einmal mal in diesem Jahr durch eine Krankheit 2 Wochen lang bettlägerig ist? 3. Wie hoch könnte in etwa der Aufwand in Stunden für die Antrags- und Gewährungsmodalitäten für diese Familien berechnet werden (Suche nach Information zu Hilfsangeboten, Bewältigung der Formulare, Beschaffung von Dokumenten, Besuchszeiten bei den Behörden usw.)? a. pro Monat b. pro Jahr? 4. Kann hier von einer kundenfreundlichen und motivationsfördernden Angebotsstruktur gesprochen werden? 5. Sind der Stadt sozialpsychologische Untersuchungen bekannt, wie sich der Zwang, unterschiedlichste Hilfsleistungen bei unterschiedlichsten Stellen zu beantragen und stets Nachweise der Bedürftigkeit dafür zu liefern sowie mit falschen Bescheiden usw. zurecht zu kommen, auf die Antrag stellenden Bürger/-innen auswirkt? 6. Wäre es für die Bürger/-innen, die Leistungen nach SGB II, VIII und anderen beziehen, eine Erleichterung, wenn sie alle potentiellen Hilfsangebote aus einer Hand z. B. in einem Bürgerbüro abrufen könnte? 7. Kann sich die Stadt vorstellen, in Zusammenarbeit mit anderen Anbietern von Hilfsleistungen diese so zu koordinieren, dass sie in jedem Bürgerbüro aus einer Hand beantragt werden können und eine gute Beratung dabei angeboten wird? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 8. Ist die Stadt bereit, dafür modernste, neue Techniken (Chip-Karten, IuK-Lösungen) zu implementieren? Anfang dieses Jahres hatte das Diakonische Werk Karlsruhe seinen Arbeitsbericht „Wege aus der Armut“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Beim Thema Hilfsangebote fiel auf, dass diese z. T. gar nicht abgerufen werden. Voreilig wäre es daraus zu schließen: „Denen geht’s offenbar immer noch zu gut“. Deutlich wurden bei der Berichtsvorstellung die bürokratischen Hürden angesprochen, vor denen die potentiell bezugsberechtigten Bürger/-innen stehen. Allein bei Hartz IV muss die Bedarfsgemeinschaft Familie für jedes einzelne Familienmitglied Anträge stellen, Bescheide entgegennehmen, u. U. anfechten. Zusätzliche Unterstützungsangebote sind über viele „Töpfe“ verteilt und müssen wiederum beantragt und dabei jeweils die Anspruchsberechtigung nachgewiesen werden, sei es für Kindergartengebühren, Hortgebühren, Schulessen, Kinderpass usw. Bei Hartz-IV-Familien darf zum Teil noch ein umfangreicher Bewerbungsaufwand zur Jobsuche unterstellt werden. Diese Menschen befinden sich durchweg schon in problembelasteten Lebenslagen. Damit sind sehr viele dieser Bürger/-innen verständlicherweise überfordert. Zum ständigen Bitten und Betteln verurteilt, resignieren die einen, die anderen verweigern sich. Die Tatsache, dass in Freiburg an Schulen die Essensausgabe über Chips so organisiert ist, dass nicht kenntlich wird, welche Kinder Selbstzahler sind und welchen das Essen über die Kommune bezahlt wird, zeigt immerhin eine gewisse Sensibilität der Stadt Freiburg dafür, dass bei Hilfsangeboten diskriminierende Faktoren minimiert werden sollten. Insgesamt wird hier deutlich: Hartz IV und Sozialhilfesätze drücken die Menschen erbarmungslos in die Armut. Die Kommunen sind gezwungen, teilweise zu kompensieren, was die Bundesregierung den Bürger/-innen an Auskömmlichkeit und Teilhabe verwehrt. Auf kommunaler Ebene entsteht, wo sich Stadt und Träger das leisten können, ein Flickenteppich an gut gemeinten Angeboten. Werden die Angebote nicht abgerufen, fällt das schnell mal auf die potentiell bezugberechtigten Bürger/-innen zurück. Bezugsberechtigte von Leistungen nach SGB haben aber den gleichen Anspruch auf Kundenfreundlichkeit wie alle Bürger/-innen. Deshalb sollte ein Überblick über alle potentiellen Unterstützungsangebote, ihre Quellen (Behörden, Institutionen, Freie Träger usw.) in Karlsruhe geschaffen werden – und welche Antragsmodalitäten jeweils erforderlich sind. Der nächste Schritt ist ein Konzept, die Angebotsstruktur so zu verändern, dass sie für die dahin gehend anspruchsberechtigten Bürger/- innen kundenfreundlich präsentiert und einfach in Anspruch genommen werden kann. Ein inhaltliches Überdenken mancher Angebote kann dabei auch sinnvoll sein. Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Dann sollten diese Angebote in allen Bürgerbüros aus einer Hand abrufbar sein, inklusive Beratung. Hartz IV und Sozialhilfebezieher/-innen brauchen Empowerment, nicht zusätzliche Entwürdigung und Diskriminierung durch das z. T. von Fachleuten nur noch schwer überblickbare Dickicht einer Almosen-Bürokratie. Dass dies eine den betroffenen Bürger/-innen geschuldete Notlösung ist, liegt auf der Hand. Einfacher – und wahrscheinlich mit weniger Ressourcen verbunden – ist es, Hartz IV abzuschaffen und eine sozial vertretbare Grundsicherung einzuführen: 1.425 € für alle. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 15.02.2008 eingegangen: 17.02.2008 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1354 27 öffentlich Dez. 3 Kundenfreundliche Hilfsangebote 1. Auf wie viele Hilfsangebote in Karlsruhe (städtische, Kirchen, andere Träger und Ge- währleister, bspw. Krankenkassen) müsste eine Familie mit 3 Kindern in Karlsruhe zurückgreifen, deren Mitglieder Leistungen nach SGB II beziehen (Kinder: 1 im Kin- dergarten, 1 Schule mit Schulessen und 1 Kind im Schülerhort), um alle Bezugsbe- rechtigungen auszuschöpfen? In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II werden Leistungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft – in dem geschilderten Fall die Familie mit ihren drei Kindern – in vollem Umfang vom Jobcenter Stadt Karlsruhe gewährt. Neben die- sen Leistungen der Grundsicherung besteht die Möglichkeit auf weitere 8 bis 10 Angebote zurückzugreifen. a. Anzahl der Angebote Abhängig vom aktuellen Beratungsbedarf der Familie, den gesundheitlichen Verhält- nissen der Familienmitglieder, den schulischen Verhältnissen der Kinder sind 8 bis 10 Hilfsangebote realistisch. b. Anzahl der verschiedenen Anbieter bzw. (Behörden-)Stellen Die Hilfsangebote werden überwiegend von maximal 5 Anbietern gemacht. Für speziel- le Beratungsangebote gibt es eine Vielzahl weiterer Anbieter. 2. Wie viele Antragsformulare müsste diese Familie im Lauf eines Jahres ausfüllen? a. wenn das Familieneinkommen über Jahr gleich bleibt? b. wenn sich das Familieneinkommen 3-mal im Jahr ändert (durch Änderungen der Verdiensthöhe der arbeitenden und gering verdienenden Eltern)? c. wenn je 1 Kind einmal in diesem Jahr durch eine Krankheit 2 Wochen lang bett- lägerig ist? Die Bewilligung der SGB-II-Leistungen erfolgt regelmäßig für 6 Monate. Nach Ablauf der jeweiligen Bewilligungsfrist ist ein Folgeantrag (Kurzantrag) zu stellen. Aufgrund von Verän- derungen im Familieneinkommen sind keine neuen Anträge zu stellen. Diese Veränderun- gen sind dem Jobcenter lediglich mitzuteilen. Aufgrund dieser Mitteilungen werden dann Durchschnittsberechnungen vorgenommen und – falls erforderlich – nach Ablauf eines Be- willigungszeitraumes auch Korrekturberechnungen. Die über die SGB-II-Leistungen hinaus zu beantragenden Leistungen sind regelmäßig ma- ximal einmal jährlich zu beantragen. Krankheitszeiten von Kindern ziehen im Bereich SGB II keinerlei Anträge nach sich. Seite 2 3. Wie hoch könnte in etwa der Aufwand in Stunden für die Antrags- und Gewährungs- modalitäten für diese Familien berechnet werden (Suche nach Information zu Hilfsan- geboten, Bewältigung der Formulare, Beschaffung von Dokumenten, Besuchszeiten bei den Behörden usw.)? a. pro Monat b. pro Jahr? Der zeitliche Aufwand ist abhängig vom individuellen Bedarf und den persönlichen Verhält- nissen der Antragsteller. Die zunehmend gute Beratung der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher durch die persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter zum einen, aber auch die Beratungsstellen der Verbände minimieren diesen Aufwand. 4. Kann hier von einer kundenfreundlichen und motivationsfördernden Angebotsstruk- tur gesprochen werden? Unter Berücksichtigung aller Aspekte, insbesondere der einzuhaltenden gesetzlichen Rege- lungen, kann von einem kundenfreundlichen Verwaltungshandeln gesprochen werden. 5. Sind der Stadt sozialpsychologische Untersuchungen bekannt, wie sich der Zwang, unterschiedlichste Hilfsleistungen bei unterschiedlichsten Stellen zu beantragen und stets Nachweise der Bedürftigkeit dafür zu liefern sowie mit falschen Bescheiden usw. zurechtzukommen, auf die Antrag stellenden Bürger/-innen auswirkt? Es gibt keine Erkenntnisse über das Vorliegen entsprechender sozialpsychologischer Unter- suchungen. 6. Wäre es für die Bürger/-innen, die Leistungen nach dem SGB II, VIII und anderen be- ziehen, eine Erleichterung, wenn sie alle potentiellen Hilfsangebote aus einer Hand, z. B. in einem Bürgerbüro, abrufen könnte? Bei den nachgefragten Leistungen handelt es sich zum Teil um sehr persönliche Dienstleis- tungen. Viele Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher legen allergrößten Wert da- rauf, dass sie aus einem vorhandenen Angebot den ihnen angemessen erscheinenden Be- ratungspartner auswählen können (z. B. Suchtberatung oder psychosoziale Beratung). Die Qualität der Angebote lässt sich in einem Bürgerbüro sicherlich nicht in dem notwendigen Maße vorhalten. 7. Kann sich die Stadt vorstellen, in Zusammenarbeit mit anderen Anbietern von Hilfs- leistungen diese zu koordinieren, dass sie in jedem Bürgerbüro aus einer Hand bean- tragt werden können und eine gute Beratung dabei angeboten wird? Es gibt alleine aufgrund der verschiedenen rechtlichen Grundlagen keine Möglichkeit, das gesamte Hilfsangebot aus einer Hand anzubieten. Jugendhilfeleistungen und Leistungen von Krankenkassen können schon aus diesem Grund nicht in einem Bürgerbüro angeboten werden. Unabhängig davon hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.12.2007 auch einige grundsätzliche Aussagen zur Organisation des SGB II gemacht.