Antrag FDP/Aufbruch: Ausbau der Betreuungseinrichtungenfür Kinder bis zu 3 Jahren

Vorlage: 19863
Art: Beschlussvorlage
Datum: 31.03.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 08.04.2008

    TOP: 15.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 16 a
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 22.02.2008 eingegangen: 25.02.2008 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1341 16 a öffentlich Dez. 3 Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zu drei Jahren - Kurzfassung - Für den bundesweiten Ausbau an Plätzen für 35 % der Kinder von 0 - 3 Jahren bis 2013 hat der Bund ein Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ aufgelegt. Für die Umsetzung des Investitionsprogramms in Baden- Württemberg hat das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet. Der Ministerrat hat am 11.03.2008 der Verwal- tungsvorschrift zugestimmt. Die Verwaltungsvorschrift wird Ende März 2008 veröffentlicht. Die Interpretation und damit die konkrete Umsetzung für Karlsruhe werden derzeit erarbeitet. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag an den Jugendhilfeausschuss zu ver- weisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Die in der beigefügten Tabelle aufgelisteten Projekte für das Ausbauprogramm 2007/08 sind im Haushalt 2007/08 abgesichert. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. Immer weniger Träger von Kindertageseinrichtungen können mit einem Baukosten- zuschuss neue Einrichtungen schaffen. Die letzten Jahre war dies den Trägern, bis auf Ausnahmen, nur möglich in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen, die sich durch eine Beteiligung an den Baukosten Belegplätze gesichert haben. Der jetzige Ausbau erfolgt zum großen Teil nach dem „Mietmodell“, das heißt durch Projekte der Stadt Karlsruhe in Kooperation mit Investoren. Der Ausbau an Plätzen für mindest. 35 % der Kinder von 0 - 3 Jahren bis 2013, entsprechend dem bundesweiten Ziel, soll durch stadtteilbezogene und stadtteil- übergreifende Erweiterungen sowie betriebsnahe Projekte erfolgen. In dem als Anlage beigefügten Überblick geht die Verwaltung beim stadtteilspezifi- schen Bedarf für Kinder unter drei Jahren bis 2010 von einer angestrebten Ausbau- quote von 20 % der Kinder von drei Jahrgängen (bisher 2,5 Jahrgänge) aus. Dem gesamtstädtischen Ausbaubedarf liegen Ausbaustufen bis 2013 zugrunde. Die Ta- belle enthält die im Haushalt 2007/08 finanziell abgesicherten Projekte. Ein Teil die- ser Projekte konnte bisher noch nicht umgesetzt werden. Zu 2. Ziel des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013“ des Bundes ist der Ausbau an Plätzen für 35 % der Kinder von 0 - 3 Jahren. Für die Um- setzung wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundes- republik Deutschland - Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau - und den Län- dern abgeschlossen. Diese trat am 1. Januar 2008 in Kraft und endet am 31. De- zember 2013. Ab 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einen Jahr geben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für das Land Baden-Württemberg stehen rund 297 Mio. Euro Investitionsmittel des Bundes für den Ausbau an Plätzen in den Jahren 2008 - 2013 zur Verfügung. Der Ministerrat hat am 11.03.2008 der Verwaltungsvorschrift für die Umsetzung zuge- stimmt. Unklar ist zurzeit noch, in welcher Weise Investoren Antragsberechtigte sind. Sobald darüber Klarheit besteht, wird die Verwaltung ihre Strategie dem Jugendhil- feausschuss vorlegen. Ende Februar 2008 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Förderprogramm für betrieblich unterstütze Kinderbetreuung aufgelegt. Antragsberechtigt sind Träger betrieblich unterstützter Betreuungseinrichtungen. Ei- ne Förderung aus dem Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds setzt voraus, dass diese neuen Plätze für Betriebsangehörige nicht durch andere öffentli- che Mittel gefördert werden. Dieser weitere finanzielle Anreiz wird in die Strategie der Verwaltung mit aufgenommen.

  • FDP-Betreuungseinrichtunge
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadtrat Michael Obert (FDP/Aufbruch) Stadtrat Tom Høyem (FDP/Aufbruch) FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 22. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2008 1341 16 a öffentlich Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zu 3 Jahren 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, in welchen Stadtteilen neue Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren geplant sind. 2. Die Stadt legt Konzepte vor, wie in Kooperation mit Bauträgern von Wohnungs- oder Dienstleistungseinrichtungen oder anderen Investoren der Gebäude-Bedarf gedeckt werden kann. Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige steigt stetig. Da nach unseren Beobachtungen freie Träger kaum noch bereit sind, selbst Neubauten zu errichten, muss hier die Stadt in Vorleistung treten und dann den Betrieb der Einrichtung ausschreiben. unterzeichnet von: Michael Obert Tom Høyem Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008 Sachverhalt/Begründung: