Antrag CDU: Alkoholverbot
| Vorlage: | 19862 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.03.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Andreas Erlecke (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) Stadtrat Manfred Bilger (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 20. Februar 2008 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2008 1340 15 öffentlich Alkoholverbot Für folgende Bereiche im Stadtgebiet Karlsruhe wird beschlossen, das Trinken von Alkohol auf offener Straße zu verbieten: - im sog. Bermuda-Dreieck zwischen Europaplatz, Hirsch- und Amalienstraße - auf Spielplätzen - an Bus- und Straßenbahnhaltestellen - vor Diskotheken - bei öffentlichen Veranstaltungen in bestimmten Bereichen/Zonen Weiterhin wird der Verkauf von Alkohol insgesamt strenger kontrolliert, um die Abga- be an Minderjährige weiter einzudämmen. Zudem wird geprüft, inwieweit die Möglichkeit besteht, gegen Gruppen, die im öffent- lichen Raum Alkohol trinken, vorzugehen, sofern der Anschein besteht, aus deren Verhalten könnte eine erhebliche Belästigung der Bevölkerung hervorgehen. Außerdem intensiviert die Stadt Karlsruhe insgesamt die Präventionsarbeit, setzt zu- sätzliche Jugendschutzteams ein und klärt an den Schulen und Jugendeinrichtungen verstärkt über die Folgen des Alkoholkonsums auf. Immer mehr Kinder und Jugendliche konsumieren alkoholische Getränke. Vielfach gehen damit Randale und Gewalttaten einher. Um die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu schützen, haben verschiedene Städte bestimmte Maßnahmen ergriffen und beispielsweise Alkoholverbote erlassen. Auch die Stadt Karlsruhe ist unter anderem mit dem Einsatz von Jugendschutzteams und der Aktion „Sicheres Nightlife“ tätig geworden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Weitergehende Maßnahmen müssen jedoch in Betracht gezogen werden. Wir halten es für wichtig, an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet, insbesondere dem Bereich um den Europaplatz, auf Spielplätzen und an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, ein Alkoholverbot zu erlassen. Dieses sollte auch vor Diskotheken gelten, denn nur so kann dort das sog. Warmtrinken verhindert werden. Auch sollten weitere präventive Maßnahmen wie der erfolgreiche Einsatz der Jugendschutzteams weiter verstärkt werden. Wichtig ist es zugleich, die Aufklärungsarbeit zu intensivieren. Kinder und Jugendli- che müssen umfassend darüber informiert werden, dass Alkoholkonsum aggressiv und unvorsichtig macht und zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Andreas Erlecke Rainer Weinbrecht Manfred Bilger Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 20.02.2008 eingegangen: 20.02.2008 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1340 15 öffentlich Dez. 2 Alkoholverbot - Kurzfassung - Die Häufung von Ordnungsstörungen vornehmlich in den Nächten an den Wochenenden in dem flächenmäßig kleinen, nicht strikt definierten Bereich der Innenstadt, der als „Erleb- nisachse“ bzw. im vorliegenden Antrag als „Bermuda-Dreieck“ bezeichnet wird, betrachtet auch die Stadtverwaltung seit längerer Zeit mit Sorge. Ob jedoch ordnungspolizeiliche Maß- nahmen den gewünschten Effekt zeigen würden, erscheint fraglich. In der Regel werden sehr schnell „Nischen“ gefunden, wie die entsprechenden Vorgaben umgangen werden können. Zielführender wäre daher, wenn im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit Strategien entwi- ckelt werden könnten, die zu einer Verhaltensänderung bei den betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen führen würden. Welche Möglichkeiten dahin gehend bestehen, sollte im Jugendhilfeausschuss beraten werden. Ordnungspolizeirechtlich könnten diese Maßnahmen flankiert werden durch das Verbot von Flatrate-Partys und die Einführung einer „Gelbe-Karten“-Aktion. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Karlsruher Innenstadt ist mit ihren zahlreichen Diskotheken und Lokalitäten an den Wo- chenenden lokaler, regionaler und überregionaler Treffpunkt insbesondere junger Menschen und verschiedener Gruppierungen. Vor allem in den Nächten an den Wochenenden ist nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Karlsruhe eine Häufung von Ordnungsstörungen, massiven Auseinandersetzungen und Straftaten zu verzeichnen. Dabei ist regelmäßig ein überhöhter Alkoholeinfluss bei den betroffenen Personen festzustellen. Die polizeilichen Erfahrungen der Vergangenheit belegen, dass diesem Phänomen nur durch konsequentes, nieder- schwelliges Einschreiten gegenüber aggressiven sowie alkoholisierten Personen durch star- ke polizeiliche Präsenz wirksam begegnet werden kann. In Karlsruhe ist es bereits nach der geltenden Straßenpolizeiverordnung bzw. Grünanla- genverordnung verboten, sich außerhalb konzessionierter Freiausschankflächen ausschließ- lich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses in Gruppen niederzulassen, wenn durch alkoholbedingt unkontrolliertes, insbesondere aggressives Verhalten andere an der Nutzung der öffentlichen Straße, des Weges, Platzes oder der öffentlichen Anlage gehindert werden. Entsprechende Verstöße können somit bereits heute als Ordnungswidrigkeiten ge- ahndet werden. Ob weitergehende Festlegungen rechtlich zulässig sind, ist fraglich (Bsp. Stadtverwaltung Freiburg, die im Zusammenhang mit der dort erlassenen Polizeiverordnung auf „rechtliches Neuland“ verweist). Auch das von der Landesregierung zur kurzfristigen Realisierung vorgesehene nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol könnte zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen. Gleiches gilt für die von dem KVV geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Alko- holkonsum im öffentlichen Personennahverkehr. Die Stadtverwaltung schlägt zum jetzigen Zeitpunkt folgendes weitere Vorgehen vor: o Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der alkoholbedingten Auffälligkeiten insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (anlassbezogene Allge- meinverfügungen mit Alkoholverbot anlässlich von Festen, Aufenthaltsverbote für auffällig gewordene Personen, Einsatz von Jugendschutzteams, regelmäßige Ge- spräche mit Gastronomen etc.) werden mit verstärkter Intensität fortgeführt. o Komplettes Verbot von Flatrate-Partys. o „Gelbe-Karte“-Aktion: Bereits in der Vergangenheit ist in Einzelfällen die Kraftfahreig- nung von Personen in Frage gestellt worden, wenn durch entsprechende Polizeimel- dungen bekannt wurde, dass Fahrerlaubnisinhaber z. B. unter Alkoholeinfluss als Gewalttäter aufgefallen waren. Im vergangenen Jahr war in zwei Fällen der Entzug der Fahrerlaubnis nach negativer med.-psychol. Untersuchung die Folge. Diese Vor- gehensweise soll jetzt intensiviert werden – auch im Hinblick auf Fahrerlaubnisbe- werber. Das Polizeipräsidium Karlsruhe wird zukünftig verstärkt Meldungen über al- koholisierte Gewalttäter an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt übermitteln. Bei erstmalig auffällig gewordenen Personen erfolgt danach gegenüber diesen eine ent- sprechende Verwarnung mit dem Hinweis, dass bei weiteren Auffälligkeiten fahrer- laubnisrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können. o Sobald bei der Stadt Freiburg konkrete Auswertungsergebnisse über Erfolg oder Misserfolg der Polizeiverordnung zum Alkoholkonsum vorliegen, werden diese ange- fordert und ausgewertet. Danach wird über das weitere Vorgehen hinsichtlich eines Alkoholverbotes in Karlsruhe entschieden. o Weitere mögliche Maßnahmen und Handlungsansätze werden im Jugendhilfeaus- schuss beraten.