Landessanierungsprogramm "Oststadt-Nordost": Aufhebung der Sanierungssatzung

Vorlage: 19858
Art: Beschlussvorlage
Datum: 31.03.2008
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 08.04.2008

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • LSP Oststadt-Nordost, Aufhebung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2008 1339 13 öffentlich Dez. 5 Landessanierungsprogramm "Oststadt-Nordost": Aufhebung der Sanierungssatzung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.11.2000 Zustimmung Gemeinderat 08.04.2008 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt das Ende der Sanierung Oststadt-Nordost mit der als Anlage beigefügten Sanierungsaufhebungssatzung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 14.11.2000 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet „LSP Oststadt-Nordost“ im Rahmen des Landessanierungsprogrammes beschlossen. In einem 2-jährigen umfangrei- chen Beteiligungsprozess der (gemeinsam mit dem benachbarten Sanierungsgebiet „Sozia- le Stadt Programm Oststadt-West“) von einer externen Moderation begleitet wurde, haben Bürgerinnen und Bürger sich vorwiegend mit den Themen Wegenetz, Parkraummanage- ment und Straßenumgestaltung befasst. Im Verlauf der Sanierung wurden mit der Essenweinstraße, der Gerwigstraße, der Hum- boldt-, Veilchen-, Seubert- sowie der Georg-Friedrich-Straße alle relevanten Straßen im Sa- nierungsgebiet umgestaltet und aufgewertet. Die größte Veränderung erfolgte im Kreu- zungsbereich Georg-Friedrich-, Ludwig-Wilhelm- und Gerwigstraße, wo die bislang Ampel geregelte Kreuzung durch einen Kreisverkehr ersetzt wurde. Wichtige Maßnahmen, die während der Laufzeit des Programms (01.01.00 bis 31.12.07) durchgeführt und im Rahmen des Landessanierungsprogramms gefördert wurden: Fördersumme Maßnahme (60% Bund/Land, 40% Stadt) _________________________________________________________________________ - Umbau Veilchenstraße 600.000 Euro - Umbau Humboldtstraße 740.000 Euro - Umbau Essenweinstraße 810.000 Euro - Umbau Georg-Friedrich-Straße 600.000 Euro - Umbau Seubertstraße 215.000 Euro - Umbau Gerwigstraße 120.000 Euro - Spielplatz Bernhardstraße 35.000 Euro - Spielplatz Tullastraße 40.000 Euro - Sonstiges 100.000 Euro - Kostenerstattungsbeiträge für private Modernisierungen 1.410.000 Euro Die Sanierungsmaßnahme Oststadt-Nordost ist abgeschlossen; das Gebiet ist daher mit der als Anlage beigefügten Satzung aus der Sanierung zu entlassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsge- bietes „Oststadt-Nordost“ durch die in der Anlage beigefügte Aufhebungssatzung. Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. März 2008

  • LSP Oststadt-Nordost, Anlage Satzung
    Extrahierter Text

    Satzung zur förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebietes „LSP Oststadt-Nordost“ Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (Bundesgesetzblatt I, Seite 3316) und § 4 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. Seite 20) mit Wirkung vom 18.02.2006 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe fol- gende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung der Sanierungssatzung Die Satzung vom 14.11.2000 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „LSP Oststadt Nordost“ wird aufgehoben. § 2 Bisherige Gebietsgrenzen Die Grenzen des bisherigen Sanierungsgebietes ergeben sich aus der beigefügten Skizze. Diese ist Bestandteil dieser Satzung. § 3 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den 08.04.2008 Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • Plan für LSP Oststadt-Nordost
    Extrahierter Text